Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Der Umgang mit den personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, dass er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erteilen. Die Datenverarbeitung erfolgt nur auf Weisung des Auftraggebers, es sei denn, der Auftragnehmer ist durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, zur Verarbeitung dieser Daten verpflichtet (z.B. bei Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht untersagt. Der Auftragnehmer verwendet die Daten nur für die vereinbarten Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherungskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Vertragsdurchführung oder die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch einen Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Data Processing Agreement
Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Der Umgang mit den personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, dass er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers durch den Auftraggeber erteilen. Die Datenverarbeitung erfolgt nur auf Weisung des Auftraggebers, es sei denn, Mündliche Weisungen wird der Auftragnehmer ist durch das Recht der Europäischen Union Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, zur Verarbeitung dieser Daten verpflichtet per E-Mail (z.B. bei Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht untersagtin Textform) bestätigen. Der Auftragnehmer verwendet die Daten nur für die vereinbarten keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind SicherungskopienSicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Vertragsdurchführung oder die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich entsprechend zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch einen den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Der Umgang mit den personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des AuftraggebersAuftraggebers (Art. 28 Abs. 3 a) EU- DSGVO). Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, dass er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers durch den Auftraggeber erteilen. Die Datenverarbeitung erfolgt nur auf Weisung des AuftraggebersMündliche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich schriftlich, es sei denn, der Auftragnehmer ist durch das Recht der Europäischen Union per E-Mail (in Textform) oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, zur Verarbeitung dieser Daten verpflichtet (z.B. bei Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht untersagt. Der Auftragnehmer verwendet die Daten nur für die vereinbarten Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugebenper Fax bestätigen. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind SicherungskopienSicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Vertragsdurchführung oder die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich (Art. 28 Abs. 3, letzter Absatz) zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Diese Hinweispflicht beinhaltet keine umfassende rechtliche Prüfung. Der Auftragnehmer ist berechtigtberechtigt (aber nicht verpflichtet), die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch einen den Verantwortlichen beim Auftraggeber schriftlich oder per Telefax bestätigt oder geändert wird.
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Samples: Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitung
Weisungsbefugnis des Auftraggebers. (1) Der Umgang mit den personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, dass er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind mit dem Auftragnehmer gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers durch den Auftraggeber erteilen. Die Datenverarbeitung erfolgt nur auf Weisung des Auftraggebers, es sei denn, .
(2) Mündliche Weisungen wird der Auftragnehmer ist durch das Recht der Europäischen Union Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, zur Verarbeitung dieser Daten verpflichtet per E-Mail (z.B. bei Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht untersagtin Textform) bestätigen. Der Auftragnehmer verwendet die Daten nur für die vereinbarten keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind SicherungskopienSicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Vertragsdurchführung oder die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. .
(3) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch einen den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
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Samples: Data Processing Agreement
Weisungsbefugnis des Auftraggebers. 9.1 Der Umgang mit den personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des AuftraggebersAuftraggebers (vgl. Art. 29 DSGVO). Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, dass das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen die betroffenen Personen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers durch den Auftraggeber erteilen. Die Datenverarbeitung erfolgt nur auf Weisung des Auftraggebers, es sei denn, .
9.2 Mündliche Weisungen wird der Auftragnehmer ist durch das Recht der Europäischen Union Auftraggeber unverzüglich in Textform (Telefax oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, zur Verarbeitung dieser Daten verpflichtet (z.B. bei Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht untersagtE- Mail genügt) bestätigen. Der Auftragnehmer verwendet die Daten nur für die vereinbarten keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind SicherungskopienSicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Vertragsdurchführung oder die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. .
9.3 Der Auftragnehmer hat den verarbeitet gemäß Ziffer 9.1 und 9.2 die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich zu informierendiese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, wenn er der Meinung ist, sofern das betreffende Recht eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch einen Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wirdsolche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Der Umgang mit den personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, dass er durch Einzelweisungen konkretisieren kannVereinbarungen. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen abzustim- men und zu dokumentieren. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erteilen. Die Datenverarbeitung erfolgt nur auf Weisung durch Auftrag des Auftraggebers, es sei denn, der Auftragnehmer ist durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegtunter- liegt, zur Verarbeitung dieser Daten verpflichtet (z.B. bei Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen recht- lichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht untersagt. Der Auftragnehmer verwendet die Daten nur für die vereinbarten Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherungskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen ord- nungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Vertragsdurchführung Vertrags- durchführung oder die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung ein Auftrag verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch einen Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
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Samples: Data Processing Agreement
Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Der Umgang mit den personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des AuftraggebersAuftraggebers (Art. 28 Abs. 3 a) EU-DSGVO). Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, dass er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers durch den Auftraggeber erteilen. Die Datenverarbeitung erfolgt nur auf Weisung des AuftraggebersMündliche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich schriftlich, es sei denn, der Auftragnehmer ist durch das Recht der Europäischen Union per E-Mail (in Textform) oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, zur Verarbeitung dieser Daten verpflichtet (z.B. bei Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht untersagt. Der Auftragnehmer verwendet die Daten nur für die vereinbarten Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugebenper Fax bestätigen. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind SicherungskopienSicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Vertragsdurchführung oder die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich (Art. 28 Abs. 3, letzter Absatz) zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Diese Hinweispflicht beinhaltet keine umfassende rechtliche Prüfung. Der Auftragnehmer ist berechtigtberechtigt (aber nicht verpflichtet), die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch einen den Verantwortlichen beim Auftraggeber schriftlich oder per Telefax bestätigt oder geändert wird.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitung