Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Authority of the Contractee 9.1. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand nach Art, Umfang und Verfahren im Rahmen dieser Vereinbarung durch mündliche oder schriftliche Weisungen zu konkretisieren. Im Falle einer mündlichen Weisung ist diese unverzüglich schriftlich durch den Auftraggeber zu bestätigen. Der Auftragnehmer hat Person, Datum und Uhrzeit der mündlichen Weisung in angemessener Form zu protokollieren. Der Auftraggeber hat ausdrücklich den Grund dafür zu benennen, warum keine schriftliche Weisung erfolgen konnte. 9.2. Änderungen des Vertragsgegenstandes müssen gemeinsam mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden.
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Samples: Agreement for Commissioned Data Processing, Agreement for Commissioned Data Processing
Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Authority of the Contractee
9.1. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand nach Art, Umfang und Verfahren im Rahmen dieser Vereinbarung durch mündliche oder schriftliche Weisungen zu konkretisieren. Im Falle einer mündlichen Weisung ist diese unverzüglich schriftlich durch den Auftraggeber zu bestätigen. Der Auftragnehmer hat Person, Datum und Uhrzeit der mündlichen Weisung in angemessener Form zu protokollieren. Der Auftraggeber hat ausdrücklich den Grund dafür zu benennen, warum keine schriftliche Weisung erfolgen konnte.
9.2. Änderungen des Vertragsgegenstandes müssen gemeinsam mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitung
Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Authority of the Contractee
9.1. 9.1 Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand nach Art, Umfang und Verfahren im Rahmen dieser Vereinbarung durch mündliche oder schriftliche Weisungen zu konkretisieren. Im Falle einer mündlichen Weisung ist diese unverzüglich schriftlich durch den Auftraggeber zu bestätigen. Der Auftragnehmer hat Person, Datum und Uhrzeit der mündlichen Weisung in angemessener Form zu protokollieren. Der Auftraggeber hat ausdrücklich den Grund dafür zu benennen, warum keine schriftliche Weisung erfolgen konnte.
9.2. 9.2 Änderungen des Vertragsgegenstandes müssen gemeinsam mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden.
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Samples: Data Processing Agreement
Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Authority of the Contractee
9.1. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand nach Art, Umfang und Verfahren im Rahmen dieser Vereinbarung durch mündliche oder schriftliche Weisungen zu konkretisieren. Im Falle einer mündlichen Weisung ist diese unverzüglich schriftlich durch den Auftraggeber zu bestätigen. Der Auftragnehmer hat Person, Datum und Uhrzeit der mündlichen Weisung in angemessener Form zu protokollieren. Der Auftraggeber hat ausdrücklich den Grund dafür zu benennen, warum keine schriftliche Weisung erfolgen konnte.
9.2. Änderungen des Vertragsgegenstandes müssen gemeinsam mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitung
Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Authority of the Contractee
9.1. 9.1 Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand nach Art, Umfang und Verfahren im Rahmen dieser Vereinbarung durch mündliche oder schriftliche Weisungen zu konkretisieren. Im Falle einer mündlichen Weisung ist diese unverzüglich schriftlich durch den Auftraggeber zu bestätigen. Der Auftragnehmer hat Person, Datum und Uhrzeit der mündlichen Weisung in angemessener Form zu protokollieren. Der Auftraggeber hat ausdrücklich den Grund dafür zu benennen, warum keine schriftliche Weisung erfolgen konnte.
9.2. 9.2 Änderungen des Vertragsgegenstandes müssen gemeinsam mit dem Auftragnehmer abgestimmt und entsprechend dokumentiert werden.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitung