Welche Kosten sind versichert?. Außer den versicherten Sachen sind auch die nachstehend aufge- führten Kosten versichert, soweit diese infolge eines Versiche- rungsfalls notwendig sind: • Kosten für den Einsatz von Gerüsten, Hebebühnen, Kränen und ähnlichen Geräten sowie für das vorübergehende Beseitigen von Hindernissen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1.000 Eu- ro je Versicherungsfall. • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Mauerwerk, Schutz- oder Alarmeinrichtungen. Die Entschädi- gung ist begrenzt auf 1.000 Euro je Versicherungsfall. • Kosten für die Wiederherstellung von Anstrichen, Malereien, Schriften oder ähnlichem auf den Oberflächen versicherter Sa- chen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1.000 Euro je Versi- cherungsfall. • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Glashalte- und Zier- leisten, die im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Glas- schaden entstanden sind oder die bei der Glasreparatur entste- hen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 500 Euro je Versiche- rungsfall. • Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, die durch das Zerbrechen versicherter Sachen entstanden sind (Notverglasung, Notverschalung).
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Welche Kosten sind versichert?. Außer den versicherten Sachen sind auch die nachstehend aufge- führten Kosten versichert, soweit diese infolge eines Versiche- rungsfalls notwendig sind: • Kosten für den Einsatz von Gerüsten, Hebebühnen, Kränen und ähnlichen Geräten sowie für das vorübergehende Beseitigen von Hindernissen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1.000 Eu- ro je Versicherungsfall. • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Mauerwerk, Schutz- oder Alarmeinrichtungen. Die Entschädi- gung ist begrenzt auf 1.000 Euro je Versicherungsfall. • Kosten für die Wiederherstellung von Anstrichen, Malereien, Schriften oder ähnlichem auf den Oberflächen versicherter Sa- chen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1.000 Euro je Versi- cherungsfall. • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Glashalte- und Zier- leisten, die im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Glas- schaden entstanden sind oder die bei der Glasreparatur entste- hen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 500 Euro je Versiche- rungsfall. • Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, die durch das Zerbrechen versicherter Sachen entstanden sind (Notverglasung, Notverschalung).
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