Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?. 7.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
7.2 Sie sind verpflichtet, Versicherungsnachweis und Buchungsunterlagen der Reise bei uns einzureichen.
7.3 Sie müssen Schäden durch strafbare Handlungen 🡒unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle vor Ort anzeigen. Ist dies nicht möglich, muss die Anzeige bei der am nächsten erreichbaren Polizei- dienststelle erfolgen. Der Anzeige müssen Sie eine Liste aller in Verlust geratenen Sachen beifügen. Xxxxxx Sie sich dies bestätigen. Sie müssen uns eine Bescheinigung darüber einreichen.
7.4 Sie sind verpflichtet, Schäden an aufgegebenem Reisegepäck 🡒unverzüglich bei einer dieser Stellen zu melden:
A) Beim Beförderungsunternehmen.
B) Beim Beherbergungsbetrieb.
C) Bei der Gepäckaufbewahrung. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen Sie dort schriftlich anzeigen, sobald Sie diese entdeckt haben. Dies müssen Sie innerhalb der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens inner- halb von sieben Tagen nach Aushändigung des Reisegepäckstücks, tun. Sie müssen uns darüber entsprechende Bescheinigungen vorlegen.
7.5 Sie sind verpflichtet, sich die Verspätung Ihres Reisegepäcks vom Beförderungsunternehmen bestätigen zu lassen. Sie müssen uns darüber eine Bescheinigung einreichen. Ersatzkäufe müs- sen Sie uns durch Rechnungen nachweisen.
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?. 13.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
13.2 Damit wir Ihren Versicherungsfall bearbeiten kön- nen, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfol- ger die folgenden Unterlagen bei uns einreichen:
A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha- densformular; Schadennachweise (Beispiel: Rechnungen).
B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwe- rer Unfallverletzung; Schwangerschaft; Impf- unverträglichkeit; Bruch von Prothesen; Locke- rung von implantierten Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Nicht anerkannt werden ärztliche Atteste, die von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das ärztliche Attest müssen Sie vor Abbruch der Reise einholen.
C) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei.
D) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- weisen.
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?. 18.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
18.2 Sie bzw. im Todesfall Ihre Rechtsnachfolger xxx- xxx 🡒unverzüglich Kontakt zu unserer Notrufzen- trale aufnehmen:
A) Vor Beginn einer stationären Heilbehandlung.
B) Vor Durchführung von Krankenrücktransporten.
C) Vor Bestattungen im 🡒Ausland oder vor Über- führungen im Todesfall.
D) Wenn mitreisende Kinder oder betreuungsbe- dürftige Personen nicht mehr betreut werden können.
18.3 Wenn wir Sie dazu auffordern, sind Sie verpflich- tet, uns die Rechnungen im Original oder Zweit- schriften mit einem Erstattungsnachweis eines anderen Leistungsträgers vorzulegen.
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?. 6.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
6.2 Damit wir Ihren Versicherungsfall bearbeiten kön- nen, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfol- ger die folgenden Unterlagen bei uns einreichen. Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; Buchungsunterlagen; Schadennachweise.
A) Bei Krankheit oder Unfallverletzung: Attest vom 🡒Schiffsarzt. Bei Seekrankheit zusätzlich eine Bescheinigung der Windstärke durch Schiffs- oder Reiseleitung.
B) Bei Landausflügen, an denen Sie nicht teilneh- men können: Attest vom 🡒Schiffsarzt; Scha- dennachweis (Beispiel: Stornokostenrechnung für 🡒Landausflüge).
C) Bei Verpassen des Kreuzfahrtschiffes: Nach- weis der Mehrkosten der Hinreise und der Unterkunft; Nachweis über Verspätung des 🡒öffentlichen Verkehrsmittels; Nachweis über Reiseplanung mit ausreichendem Vorlauf zur Check-in-Zeit des Reiseveranstalters.
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?. Es gelten die Obliegenheiten, die in den Versiche- rungsbedingungen Ihrer bei uns bestehenden Hauptversicherung geregelt sind.
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?. 14.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
14.2 Sie bzw. im Todesfall Ihre Rechtsnachfolger müs- sen 🡒unverzüglich Kontakt zu unserer Notrufzen- trale aufnehmen:
A) Vor Beginn einer stationären Heilbehandlung.
B) Vor Durchführung von Krankenrücktransporten.
C) Vor Bestattungen im 🡒Gastland oder vor Über- führungen im Todesfall.
14.3 Wenn wir Sie dazu auffordern, sind Sie verpflich- tet, uns die Rechnungen im Original oder Zweit- schriften mit einem Erstattungsnachweis eines anderen Leistungsträgers vorzulegen.
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?. 9.1 Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis ein- getreten, müssen Sie deshalb Ihre Veranstaltung unverzüglich stornieren, spätestens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhöhen. Die Höhe der Stor- nokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses und wann sie sich erhöhen, ersehen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Veran- stalters oder in einzelvertraglichen Regelungen.
9.2 Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu können, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger außerdem die folgenden Unterlagen bei uns ein- reichen:
A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis und Beleg über die Einlösung des Gutscheins für eine konkrete Veranstaltung und die daraus resultierende Buchungsbestätigung des Veran- stalters; Schadennachweise (Beispiel: Storno- kostenrechnung).
B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwe- rer Unfallverletzung; Schwangerschaft: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behand- lungsdaten.
C) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- weisen.
9.3 Außerdem müssen Sie:
A) Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten füh- ren könnte (Schadenminderungspflicht).
B) Uns den Schaden 🡒unverzüglich anzeigen.
C) Uns das Schadenereignis und die Folgen wahr- heitsgemäß schildern.
D) Uns außerdem jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht ermög- lichen.
E) Uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsge- mäß erteilen.
9.4 Zum Nachweis haben Sie uns Originalbelege vor- zulegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Die Entbindung von der Schweigepflicht ist für Sie nur so weit verpflichtend, als die Kenntnis der Daten für die Beurteilung unserer Leistungspflicht oder unseres Leistungsumfangs erforderlich ist.
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?. 9.1 Sie müssen:
A) Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).
B) Uns den Schaden 🡒unverzüglich anzeigen.
C) Uns das Schadenereignis und die Folgen wahrheits- gemäß schildern.
D) Uns außerdem jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht ermöglichen.
E) Uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen.
9.2 Sie haben das Schadensereignis durch geeignete Nachweise zu belegen. Wir behalten uns vor, Origi- nalbelege anzufordern. Gegebenenfalls haben Sie die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Die Entbindung von der Schweigepflicht ist für Sie nur soweit verpflichtend, als die Kenntnis der Daten für die Beurteilung unserer Leistungspflicht oder unseres Leistungsumfangs erforderlich ist.
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?. Sie müssen:
A) Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten füh- ren könnte (Schadenminderungspflicht).
B) Uns den Schaden 🡒unverzüglich anzeigen.
C) Uns das Schadenereignis und die Folgen wahr- heitsgemäß schildern.
D) Uns jede zumutbare Untersuchung über Ursa- che und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht ermöglichen.
E) Uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsge- mäß erteilen.
F) Das Schadensereignis durch geeignete Nach- weise belegen. Die vorgelegten Nachweise
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?. 8.1 Sie müssen:
A) Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).
B) Uns den Schaden 🡒unverzüglich anzeigen.
C) Uns das Schadenereignis und die Folgen wahr-