Welche Personen sind mitversichert?. 1. Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihnen nahestehende Personen (versicherte Personen), welche im gemeinsamen Haushalt leben und dort hauptgemeldet sind.
2. Alle versicherten Personen sind jeweils für sich für die Erfüllung sämtlicher Obliegenheiten, der Schadenminderungs- und Rettungspflicht verantwortlich.
3. Die Ausübung und Geltendmachung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Mitversicherte Personen können Deckungsansprüche aus dem gegenständlichen Versicherungsvertrag uns gegenüber nur mit Ihrer Zustimmung geltend machen.
Welche Personen sind mitversichert?. Artikel 35 - Wo gilt Ihre Haftpflichtversicherung?
Welche Personen sind mitversichert?. Die Versicherung erstreckt sich auch auf gleichartige Schadenersatzverpflichtungen
1. sämtlicher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Als Nachweis gilt der Meldezettel für den Hauptwohnsitz.
2. von Personen, die für Sie aus einem Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber häusliche Arbeiten verrichten, in dieser Eigenschaft. Ausgeschlossen sind Personenschäden, bei welchen es sich um Arbeitsunfälle im Sinne der Sozialversicherungsgesetzes unter Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers handelt.
3. von Kindern, Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkindern des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Person, wenn es sich um Xxxxxxx, Studenten oder Auszubildende, Zivildienstleistende handelt, welche vorübergehend nicht am versicherten Wohnsitz wohnen und für diesen Zeitraum den Hauptwohnsitz verlegt haben. Für diese vorübergehend geänderte Lebenssituation muss der Versicherte im Schadenfall den Beweis führen. Diese Erweiterung endet jedoch spätestens bei Erreichung des 27. Lebensjahres. Sollte für den zusätzlich versicherten Wohnsitz bereits eine Haushaltversicherung bzw. eine andere Privathaftpflichtversicherung bestehen, so gilt unsere Deckungserweiterung nur subsidiär.
Welche Personen sind mitversichert?. Artikel 39: Wo gilt die Versicherung?
Welche Personen sind mitversichert?. Was gilt hinsichtlich der mit- versicherten Personen?
Welche Personen sind mitversichert?. 1. Die Versicherung erstreckt sich auch auf gleichartige Schaden- ersatzverpflichtungen
1.1 des mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemein- schaft lebenden Ehegatten, des eingetragenen Partners, des verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Lebensge- fährten;
1.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsnehmers, seines mit- versicherten Ehegatten oder des eingetragenen Partners, des verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Lebensge- fährten; diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Voll- endung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt verfügen (als "kein eigener Haushalt" gilt nur ein Zimmer in Studenten- oder Lehrlingsheimen, oder auch ein Untermietzimmer);
1.3 von Personen, die für den Versicherungsnehmer aus ei- nem Arbeitsvertrag häusliche Arbeiten oder gefälligkeits- halber häusliche Arbeiten verrichten, in dieser Eigen- schaft. Ausgeschlossen sind Personenschäden, bei welchen es sich um Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten im Sinne der Sozialversicherungsgesetze unter Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers handelt. Kein Versicherungsschutz besteht für Personen, die Tätig- keiten in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes im ver- sicherten Haushalt vornehmen.
Welche Personen sind mitversichert?. Was gilt hinsichtlich der mitversicherten Personen?
15.1.3.1 Welche Personen sind in welchem Umfang mit- versichert?
(1) Versicherungsschutz für Sie
Welche Personen sind mitversichert?. 9.1 Kapitän (Schiffsführer)
Welche Personen sind mitversichert?. Die Versicherung erstreckt sich auch auf gleichartige Schadenersatzverpflichtungen
1. des mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebensge- fährten;
2. der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefähr- ten; diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Voll- endung des 27. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und/oder kein eigenes regelmäßiges Einkommen ver- fügen; Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, Familienbeihilfe, Studienbeihilfe und Stipendien, Feri- alpraxis, Entschädigung aus Präsenz- oder Zivil- dienst, sowie Lehrlingsentschädigung (oder Beihilfe über AMS bei Lehrlingsausbildung) gelten nicht als eigenes regelmäßiges Einkommen. Geistig behinderte Xxxxxx, für die die Eltern die Sachwalterschaft innehaben, und die im gemeinsa- men Haushalt leben, sind vom Alter unbegrenzt mit- versichert.
3. von Personen, die für den Versicherungsnehmer aus einem Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber häusli- che Arbeiten verrichten, in dieser Eigenschaft. Aus- geschlossen sind Personenschäden, bei welchen es sich um Arbeitsunfälle im Sinne der Sozialversiche- rungsgesetze unter Arbeitnehmern des Versiche- rungsnehmers handelt.
Welche Personen sind mitversichert?. Mit der Betreuung des Hauses beauftragte Personen