Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Musterklauseln

Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?. Im Rahmen des Vertragsschlusses sind die Antragsfragen, insbesondere die Risiko- und Gesundheitsfragen, nach bes- tem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten. Unrichtige Angaben können schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art und Schwere der Pflichtverlet- zung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vom Vertrag lösen. Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen zur Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ des Antrags.
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?. Bei Vertragsabschluss haben Sie bestimmte Pflichten (so genannte Obliegenheiten) zu erfüllen. Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular gestellten Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn Sie oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner bereits rechtsschutzversichert sind oder waren, nennen Sie uns bitte den oder die Rechtsschutzversicherer, bei denen Sie oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner versichert waren bzw. sind. Unrichtige Angaben können zur Anfechtung des Vertrages führen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antrag sowie der Belehrung über die Rechtsfolgen bei Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht (Mitteilung nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz -VVG- in der Verbraucherinformation zu Ihrer Rechtsschutz- versicherung).
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?. Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsge- mäß und vollständig beantworten. Das gilt vor allem für die Daten der Reise, das Reiseziel, das Buchungsdatum und das Alter der versicherten Personen. Anderenfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen, und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen.
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?. Im Rahmen des Vertragsschlusses sind die Antragsfragen, insbesondere die Risiko- und Gesundheitsfragen nach bestem Wissen sorgfältig, voll- ständig und richtig zu beantworten. Unrichtige Angaben können schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art und Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vom Vertrag lösen. Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen zur Bedeutung der vorvertrag- lichen Anzeigepflicht im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ des Antrags. Während der Vertragslaufzeit haben Sie uns etwa den Abschluss einer weiteren Krankheitskostenversicherung unverzüglich anzuzeigen. Eine weitere Krankenhaustagegeld-Versicherung sowie eine weitere ergänzende Pflegekrankenversicherung dürfen Sie nur mit unserer Einwil- ligung abschließen. In der Krankentagegeldversicherung müssen Sie uns einen Berufswechsel jeder versicherten Person unverzüglich mitteilen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Ausführungen enthalten die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter § 9. Je nach Schwere der Pflichtverletzung sind wir unter Umständen ganz oder teilweise nicht zur Leistung verpflichtet. Gegebenenfalls können wir auch den Vertrag fristlos kündigen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 10 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bei Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie unter anderem alle erforderli- chen Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfangs erforderlich ist. Ferner hat die versicherte Person möglichst für die Minderung des Schadens zu sorgen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Ausführungen enthalten die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter § 9. Je nach Schwere der Pflichtverletzung sind wir unter Umständen ganz oder teilweise nicht zur Leistung verpflichtet. Auf diese Folge werden wir Sie in einer gesonderten Mitteilung hinweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 10 der jeweiligen Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen.
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?. Damit wir Ihren Antrag prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn Sie bereits rechtsschutzversichert sind oder waren, nennen Sie uns bitte den Versicherer, bei dem Sie oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner zuletzt versichert waren/war. Unrichtige Angaben können zur Anfechtung des Vertrages führen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. Wenn Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben aufgrund geänderter Umstände angepasst werden müssen, sprechen Sie uns bitte an. Haben Sie den Verkehrs-, Fahrzeug- oder Fahrer- Rechtsschutz versichert, müssen Sie z.B. Sorge tragen, dass der Fahrer die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. Tun Sie dies nicht, kann eine Verletzung der Pflichten schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten ARB bzw. den entsprechenden Sonderbedingungen.
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?. Bitte machen Sie im Antrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?. Die im Angebot enthaltenen Fragen müssen Sie unbedingt wahrheitsgemäß und voll- ständig beantworten. Andernfalls können wir vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsprämien anpassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 2 der Luftfahrt Haftpflichtversicherungs- Bedingungen AMU 300/07. Durch eine Veränderung der Umstände/Tätigkeit, die Sie uns zu Vertragsbeginn angege- ben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände/Tätigkeit gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Angebote eingetreten sind. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsprämie anpassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 3 der Luftfahrt Haftpflichtversicherungs- Bedingungen AMU 300/07.
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?. Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versiche- rungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 3 AVB Musikinstrumente 2008.
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?. Damit die BdV Mitgliederservice GmbH Ihre Anmeldung ordnungsgemäß prüfen kann, müssen Sie die im Anmeldeformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Andernfalls kann sich die BdV Mitgliederservice GmbH vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Xxxxxx 23 der AHB. Wenn sich Ihre in der Versicherungsanmeldung oder später zum Vertrag gemachten Angaben verändern sollten, dann denken Sie bitte daran die BdV Mitgliederservice GmbH anzusprechen. Denn es kann sein, dass sich dann die Notwendigkeit ergibt, den Versicherungsschutz anzupassen. Zweimal jährlich fragt die BdV Mitgliederservice GmbH (in der Beilage zur BdV-INFO) bei Ihnen nach, ob und welche Änderungen Ihres Risikos gegenüber den bisherigen Angaben eingetreten sind. So kann der Versicherungsschutz den zwischenzeitlichen Veränderungen angepasst werden. Auch ist es denkbar, dass Sie während des Vertrages zur Beseitigung besonderer gefahrdrohender Umstände von uns aufgefordert werden, soweit Ihnen eine vorsorgliche Schadensvermeidung zumutbar ist. Bei der Verletzung der benannten Pflichten kann der Versicherer nachträglich eine Betragserhöhung geltend machen. Darüber hinaus weisen wir auf die in Ziffer 5 beschriebenen Rechtsfolgen einer Verletzung der genannten Pflichten ausdrücklich hin. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 13.1 und 24 der AHB.
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?. Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen kön- nen, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn Sie bereits rechtsschutzversichert sind oder waren, nennen Sie uns bitte den Rechts- schutzversicherer, bei dem Sie oder Ihr Ehe- oder Le- benspartner zuletzt versichert waren. Unrichtige An- gaben können zur Anfechtung des Vertrages führen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und den beigefügten ARB. Wenn Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben aufgrund geänderter Um- stände angepasst werden müssen, sprechen Sie uns bitte an. Eine Verletzung dieser Pflicht kann schwerwie- gende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungs- schutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Ein- zelheiten entnehmen Sie bitte u. a. § 11 und § 23 Abs. 8 und 9 der beigefügten ARB.