Common use of Welche Serviceleistungen erbringen wir? Clause in Contracts

Welche Serviceleistungen erbringen wir?. Im Versicherungsfall erbringen wir folgende Serviceleistungen: • Telefonischer 24-Stunden-Service an 365 Tagen • Nennung und Vermittlung von Ärzten und Kliniken im Ausland • Dolmetscher-Service Wenn für die →versicherte Person eine stationäre Heilbehand- lung medizinisch notwendig wird, setzen wir uns mit den behan- delnden Ärzten in Verbindung und übersetzen für die versicherte Person die Angaben zur Krankheitsbezeichnung und zu den therapeutischen Maßnahmen. Diese Leistungen erbringen wir in allen gängigen Weltsprachen. • Betreuung Wir stellen über einen von uns beauftragten Arzt den Kontakt zwischen dem jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und den behandelnden Krankenhausärzten her. Während des Kran- kenhausaufenthalts sorgen wir für die Übermittlung von Informa- tionen zwischen diesen beteiligten Ärzten. Diese Leistungen er- bringen wir in allen gängigen Weltsprachen. • Information der Angehörigen der versicherten Person • Kostenübernahme-Garantie und Direkt-Abrechnung Wir geben gegenüber dem Krankenhaus, soweit erforderlich, ei- ne Kostenübernahme-Garantie ab und übernehmen im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit dem Krankenhaus und den behandelnden Ärzten. • Organisation des Krankenrücktransports • Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung aus dem Ausland. Die Wartezeiten nach Ziffer 1.1.3 Absätze 1 und 2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein entfallen. Sie müssen hierzu keinen An- trag auf Erlass der Wartezeiten nach Ziffer 1.1.3 Absatz 4 der All- gemeinen Regelungen zum Baustein stellen.

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Welche Serviceleistungen erbringen wir?. Wir stellen praktische Tipps zur gesunden Reise, zu Impf-Empfehlungen, Erster Hilfe, Arztauskunft und zum 24h-Kontakt zur Verfügung. Im Versicherungsfall erbringen wir folgende Serviceleistungen: • Telefonischer 2424h-Stunden-Service Kontakt an 365 Tagen Tagen: über den 24h-Kontakt erhalten Ver- sicherte Auskunft zu unseren Leistungen. Die Telefonnummer finden Sie im Anhang. Nennung Gesundheitsportal: unter der Internetadresse xxx.XXX.xx können umfassen- de Informationen rund um das Thema Gesundheit und Aktuelles aus Medizin und Forschung abgerufen werden. • Vermittlung und Benennung von deutsch-/englischsprachigen Ärzten und Kliniken Klini- ken im Ausland Ausland. • Dolmetscher-Service Wenn für die →versicherte Person eine stationäre Heilbehand- lung medizinisch notwendig Service: wenn der Versicherte stationär behandelt wird, setzen wir uns auf Wunsch mit den behan- delnden behandelnden Ärzten in Verbindung und übersetzen für die versicherte Person überset- zen die Angaben zur Krankheitsbezeichnung und zu den therapeutischen MaßnahmenMaß- nahmen. Diese Leistungen erbringen wir in allen gängigen Weltsprachen. • Betreuung Wir Kontaktaufnahme: auf Wunsch stellen wir über einen von uns beauftragten Arzt den Kontakt zwischen dem jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und den behandelnden Krankenhausärzten Krankenhausärz- ten her. Während des Kran- kenhausaufenthalts Krankenhausaufenthalts sorgen wir für die Übermittlung von Informa- tionen Informationen zwischen diesen den beteiligten Ärzten. Diese Leistungen er- bringen erbringen wir in allen gängigen Weltsprachen. • Information der von Angehörigen der versicherten Person und des Arbeitgebers: wir übermitteln auf Wunsch Nachrichten an den Arbeitgeber und an Personen, die dem Versicher- ten nahestehen. • Kostenübernahme-Garantie und Direkt-Abrechnung Wir bei stationären Aufenthal- ten: wir geben gegenüber dem Krankenhaus, soweit erforderlich, ei- ne Kostenübernahmeeine Kosten- übernahme-Garantie ab und ab. Außerdem übernehmen im wir in Ihrem Auftrag der versicherten Person die Abrechnung Ab- rechnung mit dem Krankenhaus und den behandelnden ÄrztenKrankenhaus. • Organisation des Krankenrücktransports Krankenrücktransports. • Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung aus dem Ausland. Die Wartezeiten nach Ziffer 1.1.3 Absätze 1 und 2 • Organisation einer Besuchsreise der Allgemeinen Regelungen zum Baustein entfallen. Sie müssen hierzu keinen An- trag auf Erlass der Wartezeiten nach Ziffer 1.1.3 Absatz 4 der All- gemeinen Regelungen zum Baustein stellenEltern bei alleinreisenden Kindern.

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Welche Serviceleistungen erbringen wir?. Wir stellen praktische Tipps zur gesunden Reise, zu Impf-Empfehlungen, Erster Hilfe, Arztauskunft und zum 24h-Kontakt zur Verfügung. Im Versicherungsfall erbringen wir folgende Serviceleistungen: • Telefonischer 2424h-Stunden-Service Kontakt an 365 Tagen Tagen: über den 24h-Kontakt erhalten Ver- sicherte Auskunft zu unseren Leistungen. Die Telefonnummer finden Sie im Anhang. Nennung Gesundheitsportal: unter der Internetadresse xxx.XXX.xx können umfassen- de Informationen rund um das Thema Gesundheit und Aktuelles aus Medizin und Forschung abgerufen werden. • Vermittlung und Benennung von deutsch-/englischsprachigen Ärzten und Kliniken Klini- ken im Ausland Ausland. • Dolmetscher-Service Wenn für die →versicherte Person eine stationäre Heilbehand- lung medizinisch notwendig Service: wenn der Versicherte stationär behandelt wird, setzen wir uns auf Wunsch mit den behan- delnden behandelnden Ärzten in Verbindung und übersetzen für die versicherte Person überset- zen die Angaben zur Krankheitsbezeichnung und zu den therapeutischen MaßnahmenMaß- nahmen. Diese Leistungen erbringen wir in allen gängigen Weltsprachen. • Betreuung Wir Kontaktaufnahme: auf Wunsch stellen wir über einen von uns beauftragten Arzt den Kontakt zwischen dem jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und den behandelnden Krankenhausärzten Krankenhausärz- ten her. Während des Kran- kenhausaufenthalts Krankenhausaufenthalts sorgen wir für die Übermittlung von Informa- tionen Informationen zwischen diesen den beteiligten Ärzten. Diese Leistungen er- bringen erbringen wir in allen gängigen Weltsprachen. • Information der von Angehörigen der versicherten Person und des Arbeitgebers: wir übermitteln auf Wunsch Nachrichten an den Arbeitgeber und an Personen, die dem Versicherten nahe- stehen. • Kostenübernahme-Garantie und Direkt-Abrechnung Wir bei stationären Aufenthal- ten: wir geben gegenüber dem Krankenhaus, soweit erforderlich, ei- ne Kostenübernahmeeine Kosten- übernahme-Garantie ab und ab. Außerdem übernehmen im wir in Ihrem Auftrag der versicherten Person die Abrechnung Ab- rechnung mit dem Krankenhaus und den behandelnden ÄrztenKrankenhaus. • Organisation des Krankenrücktransports Krankenrücktransports. • Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung aus dem Ausland. Die Wartezeiten nach Ziffer 1.1.3 Absätze 1 und 2 • Organisation einer Besuchsreise der Allgemeinen Regelungen zum Baustein entfallen. Sie müssen hierzu keinen An- trag auf Erlass der Wartezeiten nach Ziffer 1.1.3 Absatz 4 der All- gemeinen Regelungen zum Baustein stellenEltern bei alleinreisenden Kindern.

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