Behandlung im Ausland Musterklauseln

Behandlung im Ausland. Für Behandlungen im Ausland ersetzen wir maximal die Kosten, die wir bei einer Behandlung in Deutschland zahlen würden. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten rechnen wir in Euro um. Dabei legen wir den Kurs des Tages zugrunde, an dem wir die Belege erhalten haben.
Behandlung im Ausland. Die Versicherung leistet, wenn die Behandlung in einem angrenzenden Nach- barland der Schweiz erfolgt.
Behandlung im Ausland. Die Versicherung leistet auch, wenn die Behandlung in einem Nachbarland der Schweiz erfolgt. Als Nachbarländer gelten Länder, die mit der Schweiz eine gemeinsame Grenze haben.
Behandlung im Ausland. ÖKK FAMILY leistet auch, wenn die Behandlung in einem Nach- barland der Schweiz erfolgt. Als Nachbarländer gelten Länder, die mit der Schweiz eine gemeinsame Grenze haben.
Behandlung im Ausland. 6.1 Der Versicherer erstattet bei einem im Ausland unvorherge- sehen eintretenden Versicherungsfall die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung. Die Dauer des ein- zelnen Auslandsaufenthalts darf dabei einen Zeitraum von 8 Wochen nicht überschreiten; bei einem längeren Aufenthalt besteht Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen des Auslandsaufenthaltes. Bei Reisen, die ausschließlich oder überwiegend beruflichen Zwecken dienen, besteht Versiche- rungsschutz nur dann, wenn die Auslandsreise einen Zeit- raum von 10 Tagen nicht übersteigt. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für
Behandlung im Ausland. Die Leistungen werden auch erbracht, wenn die Behandlung in einem Nachbarland der Schweiz erfolgt. Als Nachbarländer gelten Länder, die mit der Schweiz eine gemeinsame Grenze haben.
Behandlung im Ausland. Für Behandlungen im Ausland übernehmen wir die Kosten nach den Ziffern 1 bis 6 in ortsüblicher Höhe. Im jeweili- gen Land kann eine Taxe zur Berechnung der Kosten existieren. In diesem Fall sind Behandlungskosten nur dann erstattungsfähig, wenn sie der taxmäßigen Vergütung entsprechen. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten rechnen wir in Euro um. Dabei legen wir den Kurs des Tages zugrunde, an dem wir die Belege erhalten haben.
Behandlung im Ausland. Dabei können Sie von uns unter folgenden Voraussetzungen den Abschluss einer Ausdehnungsvereinbarung für die →versicherte Person verlangen: • Sie stellen den Antrag auf Ausdehnung, bevor die versicherte Person ins außereuropäische Ausland reist, spätestens jedoch bevor für sie der 6monatige Versicherungsschutz abgelaufen ist. • Die Ausdehnungsvereinbarung soll höchstens für 5 ununterbro- chene Jahre im Anschluss an den 6monatigen Versicherungs- schutz gelten. In diesem Fall werden wir Ihren Antrag annehmen, können aber für die Ausdehnung einen angemessenen Beitragszuschlag verlan- gen. Die Höhe dieses Zuschlags ist von dem Land abhängig, in Inhalt dieses Abschnitts: Wir bieten bei einer medizinisch notwendigen Behandlung, dem besonderen Versicherungsfall nach Ziffern 2.2.1.1 Absatz 1 und
Behandlung im Ausland. Inhalt dieses Abschnitts: Wir bieten bei einer medizinisch notwendigen Behandlung, dem besonderen Versicherungsfall nach Ziffern 2.2.1.1 Absatz 1 und
Behandlung im Ausland. In diesem Fall werden wir Ihren Antrag annehmen, können aber für die Ausdehnung einen angemessenen Beitragszuschlag verlan- Inhalt dieses Abschnitts: Wir bieten bei einer medizinisch notwendigen Behandlung, dem besonderen Versicherungsfall nach Ziffern 2.2.1.1 Absatz 1 und