Heilbehandlung Musterklauseln

Heilbehandlung. Die erstattungsfähigen Aufwendungen einer medizinisch notwendigen ambulanten Heilbehandlung werden ersetzt Zur ambulanten Kurbehandlung siehe Nr. 3.5.7.1.
Heilbehandlung elipsLife übernimmt die notwendigen Auslagen für ärztliche bzw. ärztlich verordnete Heilbehandlungen in der Schweiz, in Liechtenstein und im Ausland, die durch einen Leistungserbringer nach Art. 10 UVG erbracht werden, sowie die Kos- ten für Aufenthalte in der halbprivaten oder privaten Abteilung von Spitälern und Reha-Kliniken in der Schweiz, in Liech- tenstein und im Ausland. Bei Heilbehandlung im Ausland gilt: Ist die versicherte Person medizinisch betrachtet transportfähig, entscheidet elipsLife, ob die Kosten für die Heilbehandlung in der Schweiz, in Liechtenstein oder im Ausland übernommen werden.
Heilbehandlung. Unter Heilbehandlung verstehen wir diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die dem Bereich des ärztlichen Handelns zuzurechnen sind und dazu dienen, Gesundheits- störungen, Krankheiten oder Verletzungen zu erkennen, zu lindern oder zu heilen. Eine Behandlungsmaßnahme ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizi- nischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Heilbehandlung vertretbar war, sie als medizi- nisch notwendig anzusehen.
Heilbehandlung. Heilbehandlung ist die Behandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Sprechen wir in diesem Tarif nur von „Behandlung“ dann meinen wir damit Heilbehand- lungen, aber auch stationäre Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft.
Heilbehandlung. Eine Heilbehandlung versucht mit geeigneten Mit- teln die Krankheit oder Verletzung zu heilen, zu lin- dern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Lebenspartner sind zwei Personen gleichen Ge- schlechts, die miteinander eine Partnerschaft auf Le- benszeit gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Anhang) eingegangen sind.
Heilbehandlung. Eine Heilbehandlung versucht, mit geeigneten Mitteln die Krankheit oder Verlet- zung zu heilen, zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten.
Heilbehandlung. Heilbehandlung ist eine veterinär-medizinisch notwendige Behandlung. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit des versicherten Tieres: • wieder herzustellen • zu verbessern • eine Verschlechterung zu verhindern. Die Heilbehandlung erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft in Deutschland.
Heilbehandlung. Eine Heilbehandlung versucht mit geeigneten Mit- teln die Krankheit oder Verletzung zu heilen, zu lin- dern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Ein Plan, in dem die Leistungen und Kosten einer bevorstehenden Behandlung durch den Zahnarzt dargestellt sind. Er klärt, inwieweit Kosten vom Pa- tienten, der Krankenkasse oder anderen Kostenträ- gern zu tragen sind.
Heilbehandlung. Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Hundes: • wiederherzustellen • zu verbessern • eine Verschlechterung zu verhindern
Heilbehandlung. Eine Heilbehandlung ist eine medizinisch notwendige Behandlung einschließlich der Medikation, die nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft geeignet erscheint, die Gesundheit des versicherten Tieres wiederherzustellen, den Zustand zu bessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.