Heilbehandlung Musterklauseln

Heilbehandlung. Die erstattungsfähigen Aufwendungen einer medizinisch notwendigen ambulanten Heilbehandlung werden ersetzt Zur ambulanten Kurbehandlung siehe Nr. 3.5.7.1.
Heilbehandlung elipsLife übernimmt die notwendigen Auslagen für ärztliche bzw. ärztlich verordnete Heilbehandlungen in der Schweiz, in Liechtenstein und im Ausland, die durch einen Leistungserbringer nach Art. 10 UVG erbracht werden, sowie die Kos- ten für Aufenthalte in der halbprivaten oder privaten Abteilung von Spitälern und Reha-Kliniken in der Schweiz, in Liech- tenstein und im Ausland. Bei Heilbehandlung im Ausland gilt: Ist die versicherte Person medizinisch betrachtet transportfähig, entscheidet elipsLife, ob die Kosten für die Heilbehandlung in der Schweiz, in Liechtenstein oder im Ausland übernommen werden. elipsLife übernimmt die Kosten für die durch einen Unfall verursachten Schäden an Sachen, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen. Für Brillen, Kontaktlinsen, Hörapparate und Zahnprothesen besteht ein Ersatzan- spruch nur, wenn eine behandlungsbedürftige Körperschädigung vorliegt. In Betracht fallen die Auslagen für die Repa- ratur oder den Ersatz (Neuwert) der vorerwähnten Sachen. elipsLife übernimmt die Kosten für:
Heilbehandlung. Unter Heilbehandlung verstehen wir diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die dem Bereich des ärztlichen Handelns zuzurechnen sind und dazu dienen, Gesundheits- störungen, Krankheiten oder Verletzungen zu erkennen, zu lindern oder zu heilen. Eine Behandlungsmaßnahme ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizi- nischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Heilbehandlung vertretbar war, sie als medizi- nisch notwendig anzusehen.
Heilbehandlung. Heilbehandlung ist die Behandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Sprechen wir in diesem Tarif nur von „Behandlung“ dann meinen wir damit Heilbehand- lungen, aber auch stationäre Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft.
Heilbehandlung. Eine Heilbehandlung versucht mit geeigneten Mit- teln die Krankheit oder Verletzung zu heilen, zu lin- dern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Lebenspartner sind zwei Personen gleichen Ge- schlechts, die miteinander eine Partnerschaft auf Le- benszeit gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Anhang) eingegangen sind.
Heilbehandlung. Eine Heilbehandlung versucht, mit geeigneten Mitteln die Krankheit oder Verlet- zung zu heilen, zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten.
Heilbehandlung. Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige Behandlung. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit des versicherten Tieres: • wiederherzustellen • zu verbessern • eine Verschlechterung zu verhindern. Die Heilbehandlung erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft in Deutschland.
Heilbehandlung. Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Hundes: • wiederherzustellen • zu verbessern • eine Verschlechterung zu verhindern
Heilbehandlung. Eine Heilbehandlung versucht mit geeigneten Mit- teln die Krankheit oder Verletzung zu heilen, zu lin- dern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Ein Plan, in dem die Leistungen und Kosten einer bevorstehenden Behandlung durch den Zahnarzt dargestellt sind. Er klärt, inwieweit Kosten vom Pa- tienten, der Krankenkasse oder anderen Kostenträ- gern zu tragen sind.
Heilbehandlung. Bei einer Heilbehandlung sind versichert: • Operationen • ambulante und stationäre Behandlungen inkl. Diagnostik, sofern sie veterinärmedizinisch notwendig sind. Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn er zusätzlich vereinbart ist.