Common use of Wer ist versichert? Clause in Contracts

Wer ist versichert?. Der Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie und folgende Personen (mit- versicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet, f) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ih- rer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, g) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, h) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach Ziffer 1.6 mitversicherten Fahrzeugs, i) berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz besteht (ausgenommen ––> Mietwagen, Taxen und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeuge). Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Adac Classic Car Versicherung

Wer ist versichert?. Der Baustein Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung schützt gilt für Sie und folgende für fol- gende Personen (mit- versicherte mitversicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet, f) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ih- rer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, g) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablö- sung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur ge- legentlich begleitet, e) Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, f) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnis- ses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, hg) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner Omnibusschaff- ner eines nach Ziffer 1.6 mitversicherten Fahrzeugs, ih) berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz besteht Haftpflichtversi- cherungsschutz besteht, wenn es sich um ein als Pkw zugelasse- nes Fahrzeug (ausgenommen ––> Mietwagen, Taxen und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeuge)Selbstfahrer- vermietfahrzeuge) handelt. Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Wer ist versichert?. Der Baustein Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Haftpflicht gilt für Sie und für folgende Personen (mit- versicherte mitversicherte Personen): a) den Halter des FahrzeugsPkw, b) den Eigentümer des FahrzeugsPkw, c) den Fahrer des FahrzeugsPkw, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet, f) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ih- rer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, g) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig istden berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet, he) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn der Pkw mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, f) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach Ziffer 1.6 A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs, ig) berechtigte die berechtigten Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz besteht Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Berechtigte Insassen sind Personen (ausgenommen ––> MietwagenFahrer und alle weiteren Insassen), Taxen die sich mit Wissen und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeuge)Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf dem versicherten Pkw befinden oder in ursächlichem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Pkw tätig werden. Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.

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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung

Wer ist versichert?. Der Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie und folgende Personen (mit- versicherte mitversicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet, fe) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug Fahr- zeug mit Ih- rer Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, gf) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Arbeitsverhältnis- ses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, hg) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Fahrer und Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach Ziffer 1.6 mitversicherten Fahrzeugs, ih) berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz besteht (ausgenommen ––> Mietwagen, Taxen und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeuge)Haftpflichtversi- cherungsschutz besteht. Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig selbständig gegen uns erheben.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Ihre KFZ Versicherung, Versicherungsbedingungen Für Ihre KFZ Versicherung

Wer ist versichert?. Der Baustein Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung schützt gilt für Sie und für folgende Personen (mit- versicherte mitversicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablö- sung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich ge- legentlich begleitet, fe) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug Fahr- zeug mit Ih- rer Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, gf) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, hg) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach Ziffer 1.6 A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs, ih) berechtigte InsassenInsassen (siehe A.2.16), soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz Haftpflichtversicherungsschutz besteht (ausgenommen ––> Mietwagen, Taxen und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeuge)es sich um ein als Pkw zugelassenes Fahrzeug handelt. Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. 5.000.000 Euro je Schadenereignis, höchstens jedoch bis zu 10.000.000 Euro je Kalenderjahr beschränkt. - von Xxxxxxxx in einem mitversicherten Anhänger - durch fremde gemietete Fahrzeuge im Ausland.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Wer ist versichert?. Der Baustein Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung schützt gilt für Sie und für folgende Personen (mit- versicherte mitversicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet, fe) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ih- rer Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, gf) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, hg) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach Ziffer 1.6 A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs, ih) berechtigte Insassendie berechtigten Insassen (siehe A.4.2.4), soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz Haftpflichtversicherungsschutz besteht und es sich um ein als Pkw zugelassenes Fahrzeug handelt (ausgenommen ––> Mietwagen, Taxen Taxis und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeugeSelbstfahrervermietfahrzeuge). Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb)

Wer ist versichert?. Der Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie und folgende Personen (mit- versicherte mitversicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet, f) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ih- rer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, g) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig istden berechtigten Fahrer zu seiner Ablö- sung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur ge- legentlich begleitet, he) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahr- zeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, f) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Fahrer und Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach Ziffer 1.6 in Teil A Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherten Fahrzeugs, ig) berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz besteht Haftpflichtversi- cherungsschutz besteht, wenn es sich um ein als →Pkw zugelas- senes Fahrzeug (ausgenommen ––> Mietwagen→Mietwagen, Taxen und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeuge)→Selbstfahrervermietfahrzeuge) handelt. Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die KFZ Versicherung

Wer ist versichert?. Der Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie und folgende Personen (mit- versicherte mitversicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet, fe) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug Fahr- zeug mit Ih- rer Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, gf) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Arbeitsverhältnis- ses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, hg) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner Omnibusschaff- ner eines nach Ziffer 1.6 mitversicherten Fahrzeugs, ih) berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz besteht Haftpflichtversi- cherungsschutz besteht, wenn es sich um ein als →Pkw zugelas- senes Fahrzeug (ausgenommen ––> Mietwagen→Mietwagen, Taxen und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeuge)→Selbstfahrervermietfahrzeuge) handelt. Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Ihre Allianz KFZ Versicherung

Wer ist versichert?. Der Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie und folgende Personen (mit- versicherte mitversicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet, f) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ih- rer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, g) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablö- sung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur ge- legentlich begleitet, e) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahr- zeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, f) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnis- ses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, hg) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner Omnibusschaff- ner eines nach Ziffer 1.6 mitversicherten Fahrzeugs, ih) berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz besteht Haftpflichtversi- cherungsschutz besteht, wenn es sich um ein als →Pkw zugelas- senes Fahrzeug (ausgenommen ––> Mietwagen→Mietwagen, Taxen und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeuge)→Selbstfahrervermietfahrzeuge) handelt. Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Wer ist versichert?. Der Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie und folgende Personen (mit- versicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet, fe) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ih- rer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, gf) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, hg) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach Ziffer 1.6 mitversicherten Fahrzeugs, ih) berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz besteht (ausgenommen ––> Mietwagen, Taxen und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeuge). Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.

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Samples: Adac Classic Car Versicherung

Wer ist versichert?. Der Baustein Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung schützt gilt für Sie und folgende für fol- gende Personen (mit- versicherte mitversicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer FahrfunktionFahrfunk- tion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablö- sung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich ge- legentlich begleitet, f) Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ih- rer Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, g) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Arbeitsverhältnis- ses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, h) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach Ziffer 1.6 mitversicherten Fahrzeugs, i) berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz besteht Haftpflichtversi- cherungsschutz besteht, (ausgenommen ––> Mietwagen→Mietwagen, Taxen und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeugeSelbstfahrervermietfahrzeuge). Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Wer ist versichert?. Der Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie und folgende Personen (mit- versicherte mitversicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer FahrfunktionFahrfunk- tion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet, f) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug Fahr- zeug mit Ih- rer Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, g) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Arbeitsverhältnis- ses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, h) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach Ziffer 1.6 mitversicherten mitversicher- ten Fahrzeugs, i) berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz Haftpflichtversi- cherungsschutz besteht (ausgenommen ––> Mietwagen→Mietwagen, Taxen und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeuge→Selbstfahrervermietfahrzeuge). Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig selbständig gegen uns erheben.

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