Common use of Werbung Clause in Contracts

Werbung. Die Werbung für die Veranstaltung ist alleinige Sache des Mieters. In den Räumen und auf dem Gelände des Vermieters bedarf sie der besonderen Einwilligung des Vermieters.

Appears in 3 contracts

Samples: Mietvertrag, Rental Agreement, Mietvertrag

Werbung. Die Werbung für die Veranstaltung ist alleinige Sache allein die Angelegenheit des Mieters. In den Räumen und auf dem Gelände des Vermieters der Vermieterin bedarf sie der besonderen Einwilligung des Vermietersvorherigen Genehmigung der Vermieterin.

Appears in 1 contract

Samples: Miet Und Nutzungsbedingungen

Werbung. 5.a. Die Werbung für die Veranstaltung ist alleinige Sache des Mieters. In den Räumen und auf dem Gelände des Vermieters bedarf sie der besonderen Einwilligung des Vermieters.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Werbung. Die Werbung für die Veranstaltung ist alleinige Sache des Mieters. In , in den Räumen und auf dem Gelände des Vermieters bedarf sie der besonderen Einwilligung des Vermieters.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Werbung. Die Werbung für die Veranstaltung ist alleinige Sache des Mieters. In den Räumen und auf dem Gelände des Vermieters bedarf sie der besonderen Einwilligung des Vermieters. Bei Verstößen gegen Urheberrechte, Bild- und Namensrechte oder Markenrechte ist der Vermieter durch den Mieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Appears in 1 contract

Samples: Event Venue Rental Agreement

Werbung. Die Werbung für die Veranstaltung ist alleinige Sache des Mieters. In den Räumen und auf dem Gelände des Vermieters der Vermieterin bedarf sie der besonderen Einwilligung des Vermietersder Vermieterin.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag