Werkzeuge. 12.1. Die von uns für die Herstellung der Liefergegenstände entwickelten Werkzeuge bleiben, vorbehaltlich besonderer Vereinbarung, unser Eigentum, auch wenn sich der Vertragspartner kostenmäßig an ihnen beteiligt (bzw. die Kosten hierfür in voller Höhe allein übernimmt). 12.2. Muss ein Werkzeug wegen natürlichen Verschleißes aufgrund der Herstellung der Liefergegenstände für den Vertragspartner instand gesetzt bzw. ganz oder teilweise ersetzt werden, so können wir die hierfür erforderlichen Kosten entsprechend der ursprünglichen Kostenbeteiligung des Vertragspartners an dem Werkzeug ersetzt verlangen. 12.3. Wird eine Änderung oder ein Ersatz des Werkzeuges wegen veränderter Anforderungen des Vertragspartners an die herzustellenden Liefergegenstände erforderlich, so trägt der Vertragspartner die hierdurch entstehenden Kosten.
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Werkzeuge. 12.1. Die von uns für die Herstellung der Liefergegenstände entwickelten Werkzeuge bleiben, vorbehaltlich besonderer Vereinbarung, unser Eigentum, auch wenn sich der Vertragspartner kostenmäßig an ihnen beteiligt (bzw. die Kosten hierfür in voller Höhe allein übernimmt).
12.2. Muss ein Werkzeug wegen natürlichen Verschleißes aufgrund der Herstellung der Liefergegenstände für den Vertragspartner instand gesetzt bzw. ganz oder teilweise ersetzt werden, so können wir die hierfür erforderlichen Kosten entsprechend der ursprünglichen Kostenbeteiligung des Vertragspartners an dem Werkzeug ersetzt verlangen.
12.3. Wird eine Änderung oder ein Ersatz des Werkzeuges wegen veränderter Anforderungen Anforderun- gen des Vertragspartners an die herzustellenden Liefergegenstände erforderlich, so trägt der Vertragspartner die hierdurch entstehenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Werkzeuge. 12.1. Die von uns für die Herstellung der Liefergegenstände entwickelten Werkzeuge bleiben, vorbehaltlich besonderer Vereinbarung, unser Eigentum, auch wenn sich der Vertragspartner kostenmäßig an ihnen beteiligt (bzwbeteiligt. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner die Kosten hierfür in voller Höhe allein übernimmt)übernimmt und die Entwicklung auf Vorgaben des Vertragspartners beruht.
12.2. 13.1 Muss ein Werkzeug wegen natürlichen Verschleißes aufgrund der Herstellung der Liefergegenstände für den Vertragspartner instand gesetzt bzw. ganz oder teilweise ersetzt werden, so können wir die hierfür erforderlichen Kosten entsprechend der ursprünglichen Kostenbeteiligung des Vertragspartners an dem Werkzeug ersetzt verlangen.
12.3. 13.2 Wird eine Änderung oder ein Ersatz des Werkzeuges wegen veränderter Anforderungen des Vertragspartners an die herzustellenden Liefergegenstände erforderlich, so trägt der Vertragspartner die hierdurch entstehenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Werkzeuge. 12.11. Die von uns für die Herstellung der Liefergegenstände entwickelten Werkzeuge bleiben, vorbehaltlich besonderer Vereinbarung, unser Eigentum, auch wenn sich der Vertragspartner kostenmäßig an ihnen beteiligt (bzw. die Kosten hierfür in voller Höhe allein übernimmt).
12.22. Muss ein Werkzeug wegen natürlichen Verschleißes aufgrund der Herstellung der Liefergegenstände für den Vertragspartner instand gesetzt bzw. ganz oder teilweise ersetzt werden, so können wir die hierfür erforderlichen Kosten entsprechend der ursprünglichen Kostenbeteiligung des Vertragspartners an dem Werkzeug ersetzt verlangen.
12.33. Wird eine Änderung oder ein Ersatz des Werkzeuges Werkzeugs wegen veränderter Anforderungen des Vertragspartners an die herzustellenden Liefergegenstände erforderlich, so trägt der Vertragspartner die hierdurch entstehenden Kosten.
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Werkzeuge. 12.1. Die von uns für die Herstellung der Liefergegenstände entwickelten entwickel- ten Werkzeuge bleiben, vorbehaltlich besonderer Vereinbarung, unser Eigentum, auch wenn sich der Vertragspartner kostenmäßig an ihnen beteiligt (bzw. die Kosten hierfür in voller Höhe allein übernimmt).
12.2. Muss ein Werkzeug wegen natürlichen Verschleißes aufgrund der Herstellung der Liefergegenstände für den Vertragspartner instand in- stand gesetzt bzw. ganz oder teilweise ersetzt werden, so können wir die hierfür erforderlichen Kosten entsprechend der ursprünglichen ursprüngli- chen Kostenbeteiligung des Vertragspartners an dem Werkzeug ersetzt verlangen.
12.3. Wird eine Änderung oder ein Ersatz des Werkzeuges wegen veränderter ver- änderter Anforderungen des Vertragspartners an die herzustellenden herzustellen- den Liefergegenstände erforderlich, so trägt der Vertragspartner die hierdurch entstehenden Kosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen