Wichtige Hinweise. 2.1 In der Reiserücktritts- und der Reiseabbruch-Versicherung bestimmen Sie mit der Xxxx der Versicherungssumme, bis zu welchem Reisepreis jede gebuchte Reise gemäß Teil A 1. innerhalb der Vertragslaufzeit versi- chert ist, unabhängig davon, wie viele versicherte Personen mitreisen. In der Reisegepäck-Versicherung beträgt die Obergrenze (Versiche- rungssumme) für erstattungsfähige Leistungen unabhängig vom Reise- preis und von der Anzahl der versicherten mitreisenden Personen: – 2.500 Euro bei einem Einzelvertrag – 5.000 Euro bei einem Familienvertrag. 2.2 Sie können zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. 2.3 Bitte beachten Sie für den Beginn des Versicherungsschutzes die Ab- schlussfristen in Teil E 3. 2.4 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt ha- ben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. 2.5 Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versiche- rungsschutz, wenn und soweit es uns auf Grund geltender gesetzlicher Bestimmungen verboten ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Ver- sicherungsleistungen zu erbringen. Insbesondere handelt es sich dabei um Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Das gleiche gilt für die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sank- tionen und Embargos, soweit diese mit europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften vereinbar sind. 2.6 Es gilt deutsches Recht. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt. 2.7 In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wen- den wir uns an alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder neutrale Personenbezeichnungen verwendet werden, dient dies allein der besseren Lesbarkeit. 2.8 Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Premium ist eine Versicherung der ADAC Versicherung AG. 2.9 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Versiche- rungsschein, den Besonderen Informationen und den Versicherungs- bedingungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung Premium. Mit der Unterschrift auf dem Versicherungsantrag zeigen Sie, dass Sie diese Vertragsgrundlagen zur Kenntnis genommen haben und mit diesen ein- verstanden sind. Kommt ein Vertrag ohne Unterschrift auf dem Versi- cherungsantrag zustande (z. B. Telefon, Mailing), erklären Sie mit der Zahlung des Beitrags, dass Sie die Vertragsgrundlagen zur Kenntnis ge- nommen haben und mit diesen einverstanden sind. 2.10 Pro Person kann die ADAC Reiserücktritts-Versicherung nur einmal ab- geschlossen werden. Die Einzahlung mehrerer Beiträge für eine versi- cherte Person erweitert den Versicherungsschutz nicht. 2.11 In den Versicherungsbedingungen unterscheiden wir den Versiche- rungsnehmer und die im Familienvertrag mitversicherten Personen. Als versicherte Personen gelten sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen.
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Samples: Reiserücktritts Versicherung
Wichtige Hinweise. 2.1 In 3.1 Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsauf- enthaltes während der Reiserücktritts- und der Reiseabbruch-Versicherung bestimmen Sie mit der Xxxx der Versicherungssumme, bis zu welchem Reisepreis jede gebuchte Reise gemäß Teil A 1. innerhalb der Vertragslaufzeit versi- chert ist, unabhängig davon, wie viele versicherte Personen mitreisen. In der Reisegepäck-Versicherung beträgt die Obergrenze (Versiche- rungssumme) für erstattungsfähige Leistungen unabhängig vom Reise- preis und von der Anzahl der versicherten mitreisenden Personen: – 2.500 Euro bei einem Einzelvertrag – 5.000 Euro bei einem FamilienvertragLaufzeit des Vertrages.
2.2 Sie können zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen.
2.3 Bitte beachten Sie für den Beginn des Versicherungsschutzes die Ab- schlussfristen in Teil E 3.
2.4 3.2 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig zu- ständig ist. Wir können Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. Für den Fall, dass Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt ha- ben oder ben, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. Das gilt auch, wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.
2.5 3.3 Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz, wenn und soweit es uns auf Grund geltender gesetzlicher Bestimmungen verboten ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Ver- sicherungsleistungen Versicherungsleistungen zu erbringener- bringen. Insbesondere handelt es sich dabei um Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Das gleiche gilt für die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sank- tionen er- lassenen Sanktionen und Embargos, soweit diese mit europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften vereinbar sind.
2.6 3.4 Es gilt deutsches Recht. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird werden in deutscher Sprache geführt.
2.7 3.5 In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wen- den wenden wir uns an alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder neutrale Personenbezeichnungen verwendet werden, dient dies allein der besseren Lesbarkeit.
2.8 Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung 3.6 Der Tarif Premium ist eine Versicherung der ADAC Versicherung AG.
2.9 3.7 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Versiche- rungsscheinVersicherungsschein, den Besonderen Informationen und den Versicherungs- bedingungen der Versicherungsbedingungen des ADAC Reiserücktritts-Versicherung Aus- landskrankenschutz Premium. Mit der Unterschrift auf dem Versicherungsantrag oder auf dem Überweisungsträger zur Zahlung des Beitrags zeigen Sie, dass Sie diese die Vertragsgrundlagen zur Kenntnis genommen haben und mit diesen ein- verstanden sind. Kommt ein Vertrag ohne Unterschrift auf dem Versi- cherungsantrag zustande (z. B. Telefon, Mailing), erklären Sie mit der Zahlung des Beitrags, dass Sie die Vertragsgrundlagen zur Kenntnis ge- nommen haben und mit diesen Ihnen einverstanden sind.
2.10 Pro 3.8 Der Tarif Premium kann pro Person kann die ADAC Reiserücktritts-Versicherung nur einmal ab- geschlossen abgeschlossen werden. Die Einzahlung Einzah- lung mehrerer Beiträge für eine versi- cherte Person einen Versicherten erweitert den Versicherungsschutz nicht.
2.11 3.9 In den Versicherungsbedingungen unterscheiden wir den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer und die im Familienvertrag mitversicherten Personen. Als versicherte Personen gelten gel- ten sowohl der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer, als auch die mitversicherten Personen.
3.10 Der Tarif Premium hat keine Selbstbeteiligung. Von den versicherten Leistungen werden im Versicherungsfall keine Abzüge vorgenommen. Das Recht zur Prüfung und Korrektur der Leistung bleibt bestehen.
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Samples: Adac Auslandskrankenschutz Premium
Wichtige Hinweise. 2.1 In Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufent- haltes während der Reiserücktritts- und der Reiseabbruch-Versicherung bestimmen Sie mit der Xxxx der Versicherungssumme, bis zu welchem Reisepreis jede gebuchte Reise gemäß Teil A 1. innerhalb der Vertragslaufzeit versi- chert ist, unabhängig davon, wie viele versicherte Personen mitreisen. In der Reisegepäck-Versicherung beträgt die Obergrenze (Versiche- rungssumme) für erstattungsfähige Leistungen unabhängig vom Reise- preis und von der Anzahl der versicherten mitreisenden Personen: – 2.500 Euro bei einem Einzelvertrag – 5.000 Euro bei einem FamilienvertragLaufzeit des Vertrages.
2.2 Sie können zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen.
2.3 Bitte beachten Sie für den Beginn des Versicherungsschutzes die Ab- schlussfristen in Teil E 3.
2.4 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig zu- ständig ist. Wir können Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. Für den Fall, dass Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt ha- ben oder ben, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. Dies gilt auch, wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.
2.5 2.3 Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz, wenn und soweit es uns auf Grund geltender gesetzlicher Bestimmungen verboten ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Ver- sicherungsleistungen Versicherungsleistungen zu erbringen. Insbesondere handelt es sich dabei um Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanzsanktio- nen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Das gleiche gilt für die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sank- tionen und Embargos, soweit diese mit europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften Rechtsvor- schriften vereinbar sind.
2.6 2.4 Es gilt deutsches Recht. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird werden in deutscher Sprache geführt.
2.7 2.5 In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wen- den wenden wir uns an alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder neutrale Personenbezeichnungen verwendet werden, dient dies allein der besseren Lesbarkeit.
2.8 Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Premium 2.6 Der Tarif Basis ist eine Versicherung der ADAC Versicherung AG.
2.9 2.7 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Versiche- rungsscheinVersicherungsschein, den Besonderen Informationen und den Versicherungs- bedingungen der Versicherungsbedingungen des ADAC Reiserücktritts-Versicherung PremiumAus- landskrankenschutz Basis. Mit der Ihrer Unterschrift auf dem Versicherungsantrag oder auf dem Überweisungsträger zur Zahlung des Beitrags zeigen Sie, dass Sie diese Vertragsgrundlagen die Ver- tragsgrundlagen zur Kenntnis genommen haben und mit diesen ein- verstanden sind. Kommt ein Vertrag ohne Unterschrift auf dem Versi- cherungsantrag zustande (z. B. Telefon, Mailing), erklären Sie mit der Zahlung des Beitrags, dass Sie die Vertragsgrundlagen zur Kenntnis ge- nommen haben und mit diesen Ihnen einverstanden sind.
2.10 Pro 2.8 Der Tarif Basis kann pro Person kann die ADAC Reiserücktritts-Versicherung nur einmal ab- geschlossen abgeschlossen werden. Die Einzahlung mehrerer Beiträge für eine versi- cherte Person einen Versicherten erweitert den Versicherungsschutz nicht.
2.11 2.9 In den Versicherungsbedingungen unterscheiden wir den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer und die im Familienvertrag mitversicherten Personen. Als versicherte Personen gelten sowohl der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer, als auch die mitversicherten Personen.
2.10 Der Tarif Basis hat keine Selbstbeteiligung. Von den versicherten Leistungen werden im Versicherungsfall keine Abzüge vorgenommen. Das Recht zur Prüfung und Kor- rektur der Leistung bleibt bestehen.
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Samples: Adac Auslandskrankenschutz Basis
Wichtige Hinweise. 2.1 In der Reiserücktritts- und der Reiseabbruch-Versicherung Sie bestimmen Sie mit der Xxxx der Versicherungssumme, bis zu welchem Reisepreis jede gebuchte Reise gemäß Teil A 1. innerhalb der Vertragslaufzeit versi- chert Vertrags- laufzeit versichert ist, unabhängig davon, wie viele versicherte Personen Perso- nen mitreisen. In der Reisegepäck-Versicherung beträgt die Obergrenze (Versiche- rungssumme) für erstattungsfähige Leistungen unabhängig vom Reise- preis und von der Anzahl der versicherten mitreisenden Personen: – 2.500 Euro bei einem Einzelvertrag – 5.000 Euro bei einem Familienvertrag.
2.2 Sie können zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen.
2.3 Bitte beachten Sie für den Beginn des Versicherungsschutzes die Ab- schlussfristen in Teil E D 3.
2.4 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt ha- ben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.
2.5 Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versiche- rungsschutz, wenn und soweit es uns auf Grund geltender gesetzlicher Bestimmungen verboten ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Ver- sicherungsleistungen zu erbringen. Insbesondere handelt es sich dabei um Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Das gleiche gilt für die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sank- tionen und Embargos, soweit diese mit europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften vereinbar sind.
2.6 Es gilt deutsches Recht. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt.
2.7 In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wen- den wir uns an alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder neutrale Personenbezeichnungen verwendet werden, dient dies allein der besseren Lesbarkeit.
2.8 Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Premium Exklusiv ist eine Versicherung der ADAC Versicherung AG.
2.9 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Versiche- rungsschein, den Besonderen Informationen und den Versicherungs- bedingungen Versicherungsbe- dingungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung PremiumExklusiv. Mit der Unterschrift Un- terschrift auf dem Versicherungsantrag zeigen Sie, dass Sie diese Vertragsgrundlagen Ver- tragsgrundlagen zur Kenntnis genommen haben und mit diesen ein- verstanden einver- standen sind. Kommt ein Vertrag ohne Unterschrift auf dem Versi- cherungsantrag Versiche- rungsantrag zustande (z. B. Telefon, Mailing), erklären Sie mit der Zahlung Zah- lung des Beitrags, dass Sie die Vertragsgrundlagen zur Kenntnis ge- nommen genom- men haben und mit diesen einverstanden sind.
2.10 Pro Person kann die ADAC Reiserücktritts-Versicherung nur einmal ab- geschlossen werden. Die Einzahlung mehrerer Beiträge für eine versi- cherte Person erweitert den Versicherungsschutz nicht.
2.11 In den Versicherungsbedingungen unterscheiden wir den Versiche- rungsnehmer und die im Familienvertrag mitversicherten Personen. Als versicherte Personen gelten sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen.
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Samples: Reiserücktritts Versicherung
Wichtige Hinweise. 2.1 In der Reiserücktritts- und der Reiseabbruch-Versicherung Sie bestimmen Sie mit der Xxxx der Versicherungssumme, bis zu welchem Reisepreis jede gebuchte Reise gemäß Teil A 1. innerhalb der Vertragslaufzeit versi- chert Vertrags- laufzeit versichert ist, unabhängig davon, wie viele versicherte Personen Perso- nen mitreisen. In der Reisegepäck-Versicherung beträgt die Obergrenze (Versiche- rungssumme) für erstattungsfähige Leistungen unabhängig vom Reise- preis und von der Anzahl der versicherten mitreisenden Personen: – 2.500 Euro bei einem Einzelvertrag – 5.000 Euro bei einem Familienvertrag.
2.2 Sie können zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen.
2.3 Bitte beachten Sie für den Beginn des Versicherungsschutzes die Ab- schlussfristen in Teil E 3C.3.
2.4 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt ha- ben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.
2.5 Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versiche- rungsschutz, wenn und soweit es uns auf Grund geltender gesetzlicher Bestimmungen verboten ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Ver- sicherungsleistungen zu erbringen. Insbesondere handelt es sich dabei um Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Das gleiche gilt für die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sank- tionen und Embargos, soweit diese mit europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften vereinbar sind.
2.6 Es gilt deutsches Recht. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt.
2.7 In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wen- den wir uns an alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder neutrale Personenbezeichnungen verwendet werden, dient dies allein der besseren Lesbarkeit.
2.8 Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Premium Basis ist eine Versicherung der ADAC Versicherung AG.
2.9 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Versiche- rungsschein, den Besonderen Informationen und den Versicherungs- bedingungen Versicherungsbe- dingungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung PremiumBasis. Mit der Unterschrift Unter- schrift auf dem Versicherungsantrag zeigen Sie, dass Sie diese Vertragsgrundlagen Vertrags- grundlagen zur Kenntnis genommen haben und mit diesen ein- verstanden einverstan- den sind. Kommt ein Vertrag ohne Unterschrift auf dem Versi- cherungsantrag Versicherungs- antrag zustande (z. B. Telefon, Mailing), erklären Sie mit der Zahlung des Beitrags, dass Sie die Vertragsgrundlagen zur Kenntnis ge- nommen haben genommen ha- ben und mit diesen einverstanden sind.
2.10 Pro Person kann die ADAC Reiserücktritts-Versicherung nur einmal ab- geschlossen werden. Die Einzahlung mehrerer Beiträge für eine versi- cherte Person erweitert den Versicherungsschutz nicht.
2.11 In den Versicherungsbedingungen unterscheiden wir den Versiche- rungsnehmer und die im Familienvertrag mitversicherten Personen. Als versicherte Personen gelten sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen.
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Samples: Reiserücktritts Versicherung