Widerrufsrechte Musterklauseln

Widerrufsrechte. Gibt der Anleger seine Beitrittserklärung ab, so kann er diese innerhalb der bestehenden Widerrufsfrist widerrufen. Wegen weiterer Einzelheiten zu den Widerrufsrechten, ins- besondere zu den Widerrufsfristen und den Rechtsfolgen, wird auf die Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung sowie auf die untenstehende „Widerrufsbelehrung“ ver- wiesen. Die folgende Widerrufsbelehrung ist der Beitrittserklärung ent- nommen:
Widerrufsrechte. Dem Crowd-Investor steht als Verbraucher im Rahmen eines Fernabsatzvertrages über Finanzdienstleistungen ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB und als Anleger ein Widerrufsrecht nach § 2d VermAnlG zu. kapilendo agiert hinsichtlich eines Widerrufs des Darlehensvertrags als Empfangsvertreterin des Unternehmens, welches zu- gleich Anbieter und Emittent der Vermögensanlage ist. Der Crowd-Investor kann für den Widerruf das (nicht vor- geschriebene) beigefügte Widerrufsformular verwenden.
Widerrufsrechte. Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten gegeben haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis auf Widerruf unberührt bleibt.
Widerrufsrechte. Dem Anleger steht als Verbraucher im Rahmen eines Fernabsatzvertrages über Finanzdienstleistungen ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB und als Anleger ein Widerrufsrecht gemäß § 2d VermAnlG zu. Die kapilendo AG fungiert hinsichtlich eines Widerrufs als Empfangsvertreterin der kapilendo Funding GmbH. Der Anleger kann für den Widerruf das (nicht vorgeschriebene) beigefügte Widerrufsformular verwenden.
Widerrufsrechte. Angebote zum Umtausch, die rechtswirksam in Übereinstimmung mit dem im Umtauschangebot Memorandum festgelegten Verfahren abgegeben werden, sind, mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen eingeschränkten Fälle, in welchen ein Widerruf zulässig ist, unwiderruflich. Anleihegläubiger, die ihr Widerrufsrecht ausüben möchten, haben eine elektronische Widerrufsanweisung über das jeweilige Clearing System gemäß den dort geltenden Bestimmungen zu erteilen. Hat ein Anleihegläubiger sein Angebot zum Umtausch gültig widerrufen, hat er das Recht, bis Umtauschfristende ein neues Angebot zum Umtausch abzugeben. Gemäß diesem Umtauschangebot Memorandum abgegebene Angebote zum Umtausch, die der Exchange Agent erhalten hat, können bis spätestens 15.00 Uhr MESZ des 20. Juni 2024, oder, wenn das Umtauschangebot verkürzt oder verlängert wurde, bis spätestens 15.00 Uhr MESZ des Tages, der zwei Bankarbeitstage vor dem dann vorgezogenen oder erstreckten Umtauschfristende liegt, widerrufen werden. Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Umtauschangebots einseitig zu ändern. Ist die Emittentin nach Rücksprache mit dem Exchange Agent der Meinung, dass eine Änderung der Bedingungen des Umtauschangebots inhaltlich für die Anleihegläubiger nachteilig ist, so ist dies gemäß den Bedingungen des Umtauschangebots bekanntzugeben. Haben Anleihegläubiger ihr Angebot zum Umtausch vor der Bekanntgabe einer inhaltlich nachteiligen Änderung der Bedingungen des Umtauschangebots gestellt, können sie ihr Angebot zum Umtausch bis zum Ende der Umtauschfrist widerrufen, sofern die depotführende Stelle keinen früheren Zeitpunkt vorgibt. Anleihegläubiger, die ihr Widerrufsrecht ausüben wollen, haben mit ihrer depotführenden Stelle zu prüfen, bis zu welchem Zeitpunkt der Zugang eines Widerrufes erforderlich ist, um Angebote zum Umtausch innerhalb der Widerrufsfrist rechtswirksam zu widerrufen. Ein Anleihegläubiger, der sein Widerrufsrecht gemäß den in den Bedingungen des Umtauschangebot Memorandums genannten Fällen und gemäß dem in diesem Umtauschangebot Memorandum beschriebenen Verfahren nicht ausübt, verzichtet rechtswirksam auf sein Widerrufsrecht, sodass sein ursprüngliches Angebot zum Umtausch aufrecht bleibt. Anleihegläubiger, die ihre Angebote zum Umtausch in Übereinstimmung mit dem im Umtauschangebot Memorandum dargelegten Verfahren rechtswirksam widerrufen haben, sind berechtigt, ihre 2018-Schuldverschreibungen in Übereinstimmung mit dem in diesem Umtauschangebot Memorandum ...
Widerrufsrechte. 7.1 Widerrufsrecht nach § 2d VermAnlG Wenn Sie als Investor einen Vertrag über eine Vermögensanlage gemäß §§ 2a-2c Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) geschlossen haben, steht Ihnen gemäß § 2d VermAnlG folgendes Widerrufsrecht zu: Sie sind als Investor an Ihre Willenserklärung, die auf den Abschluss des Nachrangdarlehensvertrags mit qualifiziertem Rangrücktritt gerichtet war, nicht mehr gebunden, wenn Sie diesen Vertrag fristgerecht in Textform widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung an den Anbieter. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Investors zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keinerlei Begründung enthalten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss. Bitte richten Sie den Widerruf an: Zinsbaustein GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, xxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx. Ist der Beginn der Widerrufsfrist streitig, trifft die Beweislast den Emittenten (Darlehensnehmer). Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 12 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren. Für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Anlagebetrages hat der Emittent (Darlehensnehmer) die vereinbarte Gegenleistung gegenüber dem Investor zu erbringen.
Widerrufsrechte. 8.1 Der Partner verpflichtet sich, CHECK24 Shopping ein 30-tägiges Widerrufsrecht zu gewähren.
Widerrufsrechte. 5.1 Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Tickets. Soweit Ticketmaster für eigene oder fremde Veranstaltungen, gleich ob der Verkauf der Tickets für den Veranstalter vermittelt wird oder Ticketmaster als Kommissionär im eigenen Namen auftritt, im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen Tickets verkauft, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
Widerrufsrechte. Dem Anleger steht ein gesetzliches Wi- derrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Einzelheiten zu den Widerrufsrech- ten, insbesondere den Widerrufsfristen und den Rechtsfolgen des Widerrufes, sind in der Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung enthalten.
Widerrufsrechte. Dem Anleger steht als Verbraucher im Rahmen eines Fernabsatzvertrages über Finanzdienstleistungen ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB und als Anleger ein Widerrufsrecht gemäß § 2d VermAnlG zu.