Widerrufsrechte Musterklauseln

Widerrufsrechte. Gibt der Anleger seine Beitrittserklärung ab, so kann er diese innerhalb der bestehenden Widerrufsfrist widerrufen. Wegen weiterer Einzelheiten zu den Widerrufsrechten, ins- besondere zu den Widerrufsfristen und den Rechtsfolgen, wird auf die Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung sowie auf die untenstehende „Widerrufsbelehrung“ ver- wiesen. Die folgende Widerrufsbelehrung ist der Beitrittserklärung ent- nommen:
Widerrufsrechte. Dem Crowd-Investor steht als Verbraucher im Rahmen eines Fernabsatzvertrages über Finanzdienstleistungen ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB und als Anleger ein Widerrufsrecht nach § 2d VermAnlG zu. kapilendo agiert hinsichtlich eines Widerrufs des Darlehensvertrags als Empfangsvertreterin des Unternehmens, welches zu- gleich Anbieter und Emittent der Vermögensanlage ist. Der Crowd-Investor kann für den Widerruf das (nicht vor- geschriebene) beigefügte Widerrufsformular verwenden.
Widerrufsrechte. Dem Anleger steht als Verbraucher im Rahmen eines Fernabsatzvertrages über Finanzdienstleistungen ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB und als Anleger ein Widerrufsrecht gemäß § 2d VermAnlG zu. Die kapilendo AG fungiert hinsichtlich eines Widerrufs als Empfangsvertreterin der kapilendo Funding GmbH. Der Anleger kann für den Widerruf das (nicht vorgeschriebene) beigefügte Widerrufsformular verwenden.
Widerrufsrechte. Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten gegeben haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis auf Widerruf unberührt bleibt.
Widerrufsrechte. Angebote zum Umtausch, die rechtswirksam in Übereinstimmung mit dem im Umtauschangebot Memorandum festgelegten Verfahren abgegeben werden, sind, mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen eingeschränkten Fälle, in welchen ein Widerruf zulässig ist, unwiderruflich. Anleihegläubiger, die ihr Widerrufsrecht ausüben möchten, haben eine elektronische Widerrufsanweisung über das jeweilige Clearing System gemäß den dort geltenden Bestimmungen zu erteilen. Hat ein Anleihegläubiger sein Angebot zum Umtausch gültig widerrufen, hat er das Recht, bis Umtauschfristende ein neues Angebot zum Umtausch abzugeben. Gemäß diesem Umtauschangebot Memorandum abgegebene Angebote zum Umtausch, die der Exchange Agent erhalten hat, können bis spätestens 15.00 Uhr MESZ des 19. Juni 2018, oder, wenn das Umtauschangebot verkürzt oder verlängert wurde, bis spätestens 15.00 Uhr MESZ des Tages, der zwei Bankarbeitstage vor dem dann vorgezogenen oder erstreckten Umtauschfristende liegt, widerrufen werden. Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Umtauschangebots einseitig zu ändern. Ist die Emittentin nach Rücksprache mit dem Exchange Agent der Meinung, dass die Änderung der Bedingungen des Umtauschangebots inhaltlich für die Anleihegläubiger nachteilig ist, so ist dies gemäß den Bedingungen des Umtauschangebots bekanntzugeben. Haben Anleihegläubiger ihr Angebot zum Umtausch vor der Bekanntgabe einer inhaltlich nachteiligen Änderung der Bedingungen des Umtauschangebots gestellt, können sie ihr Angebot zum Umtausch bis zum Ende der Umtauschfrist widerrufen, sofern die depotführende Stelle keinen früheren Zeitpunkt vorgibt. Anleihegläubiger, die ihr Widerrufsrecht ausüben wollen, haben mit ihrer depotführenden Stelle zu prüfen, bis zu welchem Zeitpunkt der Zugang eines Widerrufes erforderlich ist, um Angebote zum Umtausch innerhalb der Widerrufsfrist rechtswirksam zu widerrufen. Ein Anleihegläubiger, der sein Widerrufsrecht gemäß den in den Bedingungen des Umtauschangebot Memorandums genannten Fällen und gemäß dem in diesem Umtauschangebot Memorandum beschriebenen Verfahren nicht ausübt, verzichtet rechtswirksam auf sein Widerrufsrecht, sodass sein ursprüngliches Angebot zum Umtausch aufrecht bleibt. Anleihegläubiger, die ihre Angebote zum Umtausch in Übereinstimmung mit dem im Umtauschangebot Memorandum dargelegten Verfahren rechtswirksam widerrufen haben, sind berechtigt, ihre 2016-Schuldverschreibungen in Übereinstimmung mit dem in diesem Umtauschangebot Memorandum b...
Widerrufsrechte. Dem Crowd-Investor steht als Verbraucher im Rahmen eines Fernabsatzvertrages über Finanzdienstleistungen ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB und als Anleger ein Widerrufsrecht nach § 2d VermAnlG zu. Kapilendo agiert hinsichtlich eines Widerrufs des Darlehensvertrags als Empfangsvertreterin des Unternehmens, welches zugleich Anbieter und Emittent der Vermögensanlage ist. Der Crowd-Investor kann für den Widerruf das (nicht vorgeschriebene) beigefügte Widerrufsformular verwenden. 3.1. Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 BGB Dem Crowd-Investor steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 BGB zu. Die Kapilendo AG fungiert hinsichtlich eines Widerrufs als Empfangsvertreterin des Unternehmens. Der Anleger kann für den Widerruf das (nicht vorgeschriebene) beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.
Widerrufsrechte. Soweit Ticketmaster im Namen eines Veranstalters Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Ein Widerrufsrecht ist für die Bestellungen solcher Dienstleitungen ausgeschlossen. Es besteht auch kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB). Bei Verträgen über die Lieferung von Download-Produkten, werden wir Sie im Rahmen der Bestellung darüber informiert, dass mit Ihrer Zustimmung der Vertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (sobald Sie das Download-Produkt angefangen haben herunterzuladen) und dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Widerrufsrechte. Gibt der Anleger seine Beitrittserklärung ab, so kann er diese innerhalb der bestehenden Widerrufsfrist wi- derrufen. Wegen weiterer Einzelheiten zu den Wider- rufsrechten, insbesondere zu den Widerrufsfristen und den Rechtsfolgen, wird auf die „Widerrufsbelehrun- gen“ in der Beitrittserklärung verwiesen.
Widerrufsrechte. Dem Anleger steht ein gesetzliches Wi- derrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Einzelheiten zu den Widerrufsrech- ten, insbesondere den Widerrufsfristen und den Rechtsfolgen des Widerrufes, sind in der Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung enthalten.
Widerrufsrechte. 8.1 Der Partner verpflichtet sich, CHECK24 Shopping ein 30-tägiges Widerrufsrecht zu gewähren. 8.2 Nimmt der Endkunde sein 30-tägiges Widerrufsrecht in Anspruch, räumt der Partner CHECK24 Shopping das Recht ein, ebenfalls vom Kaufvertrag mit dem Partner zurückzutreten auch wenn der Zeitraum für die Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts von 14 Tagen durch den Endkunden bereits abgelaufen ist. 8.3 Tritt ein Retourenfall ein, so ist der Partner dazu verpflichtet, CHECK24 Shopping einen bereits gezahlten Gesamtpreis (Bezugspreis abzüglich einer vereinbarten Preisreduktion) abzüglich eines etwaigen Wertersatzes für eine Verschlechterung des Produktes oder gezogene Nutzungen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu erstatten. CHECK24 Shopping ist berechtigt, diese Erstattungen mit zukünftigen Gutschriften an den Partner zu verrechnen.