Common use of Wie helfen wir bei Naturkatastrophen? Clause in Contracts

Wie helfen wir bei Naturkatastrophen?. Eine unvorhergesehene Naturkatastrophe ist eingetreten (z. B. La- winen oder Erdbeben). Eine Weiterreise ist deshalb oder wegen ei- ner behördlichen Anordnung nicht möglich. Dann erbringen wir fol- gende Leistungen: • Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung bis zu drei Nächten mit höchstens 100 EUR pro Person und Übernachtung. Außerdem übernehmen wir die Verpflegung mit 15 EUR pro Person und Tag. • Sie setzen die Fahrt oder Reise mit einem anderen Verkehrsmit- tel fort? Dann übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für Sicherstellung der Mobilität entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1. • Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 100 EUR. Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 gilt bei den Leistungen we- gen einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nicht.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Wie helfen wir bei Naturkatastrophen?. Eine unvorhergesehene Kann eine Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug nicht planmäßig fortgesetzt werden, weil am jeweiligen Aufenthaltsort eine unvor- hersehbare Naturkatastrophe ist (z.B. Lawinenabgang) eingetreten (z. B. La- winen und deshalb die Weiterreise nicht möglich oder Erdbeben). Eine Weiterreise ist deshalb oder wegen ei- ner behördlichen Anordnung behördlich nicht möglich. Dann er- laubt ist, erbringen wir fol- gende folgende Leistungen: • Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung bis zu drei Nächten mit höchstens 100 EUR 60 Euro pro Person und Übernachtung. Außerdem übernehmen wir die Übernachtung sowie für Verpflegung bis zu drei Tagen mit 15 EUR pro Person Euro je Tag und TagPerson. • Sie setzen die Bei Fortsetzung der Fahrt oder Reise mit einem anderen Verkehrsmit- tel fort? Dann Ver- kehrsmittel als dem versicherten Fahrzeug übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für Sicherstellung der Mobilität entsprechend Weiter- und Rückfahrt entspre- chend Ziffer 1.6 Absatz 1. Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln Ver- kehrsmitteln bis zu 100 EUR25 Euro. Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 für Schäden durch Erdbe- ben und Maßnahmen der Staatsgewalt gilt bei den Leistungen we- gen einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nicht.

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Samples: www.ratundservice.de

Wie helfen wir bei Naturkatastrophen?. Eine unvorhergesehene Naturkatastrophe ist eingetreten (z. B. La- winen oder Erdbeben). Eine Weiterreise ist deshalb oder wegen ei- ner behördlichen Anordnung nicht möglich. Dann erbringen wir fol- gende Leistungen: Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung Übernachtung. Dies bis zu drei Nächten mit höchstens 100 EUR pro Person und Übernachtung. Außerdem übernehmen wir die Verpflegung bis zu drei Ta- gen mit 15 EUR pro Person je Tag und TagPerson. Sie setzen die Fahrt oder Reise mit einem anderen Verkehrsmit- tel fort? Dann übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für Sicherstellung der Mobilität entsprechend Ziffer 1.6 16 Absatz 1. Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 100 EUR. Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 gilt bei den Leistungen we- gen einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nicht.

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Samples: www.deteassekuranz.de

Wie helfen wir bei Naturkatastrophen?. Eine unvorhergesehene Wenn eine Fahrt oder eine Reise mit dem versicherten Fahrzeug nicht fortgesetzt werden kann, weil sich am Aufenthaltsort eine un- vorhersehbare Naturkatastrophe ist eingetreten (z. B. La- winen zum Beispiel Lawine oder Erdbeben). Eine Weiterreise ist deshalb Erdbe- ben) ereignet hat oder wegen ei- ner behördlichen Anordnung nicht möglich. Dann die Weiterfahrt mit dem versicherten Fahr- zeug aufgrund der Naturkatastrophe behördlich verboten worden ist, erbringen wir fol- gende folgende Leistungen: • Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung bis zu drei Nächten mit höchstens 100 EUR 60 Euro pro Person und Übernachtung. Außerdem übernehmen wir die Übernachtung sowie für Verpflegung bis zu drei Tagen mit 15 EUR pro Person Euro je Tag und TagPerson. • Sie setzen die Bei Fortsetzung der Fahrt oder Reise mit einem anderen Verkehrsmit- tel fort? Dann Ver- kehrsmittel als dem versicherten Fahrzeug übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für Sicherstellung der Mobilität entsprechend Weiter- und Rückfahrt entspre- chend Ziffer 1.6 Absatz 1. Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln Ver- kehrsmitteln bis zu 100 EUR25 Euro. Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 für Schäden durch Erdbe- ben und Maßnahmen der Staatsgewalt gilt bei den Leistungen we- gen einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nicht.

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Samples: www.allianz.de

Wie helfen wir bei Naturkatastrophen?. Eine unvorhergesehene Naturkatastrophe ist eingetreten (z. B. La- winen oder Erdbeben). Eine Weiterreise ist deshalb oder wegen ei- ner behördlichen Anordnung nicht möglich. Dann erbringen wir fol- gende Leistungen: • Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung Übernachtung. Dies bis zu drei Nächten mit höchstens 100 EUR pro Person und Übernachtung. Außerdem übernehmen wir die Verpflegung bis zu drei Ta- gen mit 15 EUR pro Person je Tag und TagPerson. • Sie setzen die Fahrt oder Reise mit einem anderen Verkehrsmit- tel fort? Dann übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für Sicherstellung der Mobilität entsprechend Ziffer 1.6 16 Absatz 1. • Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 100 25 EUR. Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 gilt bei den Leistungen we- gen einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nicht.

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Samples: www.xxv24.de

Wie helfen wir bei Naturkatastrophen?. Eine unvorhergesehene Wenn eine Fahrt oder eine Reise mit dem versicherten Fahrzeug nicht fortgesetzt werden kann, weil sich am Aufenthaltsort eine un- vorhersehbare Naturkatastrophe ist eingetreten (z. z.B. La- winen Lawine oder Erdbeben). Eine Weiterreise ist deshalb ) er- eignet hat oder wegen ei- ner behördlichen Anordnung nicht möglich. Dann erbringen die Weiterfahrt mit dem versicherten Fahrzeug auf- grund der Naturkatastrophe behördlich verboten worden ist, erbrin- gen wir fol- gende folgende Leistungen: • Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung bis zu drei Nächten mit höchstens 100 EUR pro Person und Übernachtung. Außerdem übernehmen wir die Übernachtung sowie für Verpflegung bis zu drei Tagen mit 15 EUR pro Person je Tag und TagPerson. • Sie setzen die Bei Fortsetzung der Fahrt oder Reise mit einem anderen Verkehrsmit- tel fort? Dann Ver- kehrsmittel als dem versicherten Fahrzeug übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für Sicherstellung der Mobilität entsprechend Weiter- und Rückfahrt entspre- chend Ziffer 1.6 Absatz 1. Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln Ver- kehrsmitteln bis zu 100 EUR. Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 für Schäden durch Maßnah- men der Staatsgewalt gilt bei den Leistungen we- gen wegen einer unvorhersehbaren unvor- hersehbaren Naturkatastrophe nicht.

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Samples: www.alpacacamping.de

Wie helfen wir bei Naturkatastrophen?. Eine unvorhergesehene Wenn eine Fahrt oder eine Reise mit dem versicherten Fahrzeug nicht fortgesetzt werden kann, weil sich am Aufenthaltsort eine un- vorhersehbare Naturkatastrophe ist eingetreten (z. B. La- winen zum Beispiel Lawine oder Erdbeben). Eine Weiterreise ist deshalb Erdbe- ben) ereignet hat oder wegen ei- ner behördlichen Anordnung nicht möglich. Dann die Weiterfahrt mit dem versicherten Fahr- zeug aufgrund der Naturkatastrophe behördlich verboten worden ist, erbringen wir fol- gende folgende Leistungen: • Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung bis zu drei Nächten mit höchstens 100 EUR pro Person und Übernachtung. Außerdem übernehmen wir die Übernachtung sowie für Verpflegung bis zu drei Tagen mit 15 EUR pro Person je Tag und TagPerson. • Sie setzen die Bei Fortsetzung der Fahrt oder Reise mit einem anderen Verkehrsmit- tel fort? Dann Ver- kehrsmittel als dem versicherten Fahrzeug übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für Sicherstellung der Mobilität entsprechend Weiter- und Rückfahrt entspre- chend Ziffer 1.6 Absatz 1. Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln Ver- kehrsmitteln bis zu 100 25 EUR. Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 für Schäden durch Erdbe- ben und Maßnahmen der Staatsgewalt gilt bei den Leistungen we- gen einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nicht.

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Samples: www.leaseplan.com