Wie ist der Versicherungsschutz bei Sachschäden durch Umweltstörung geregelt?. Für Schadenersatzverpflichtungen aus Sachschäden durch Umweltstörung – einschließlich des Schadens an Erdreich oder Gewässern – besteht Versicherungsschutz nur aufgrund besonderer Vereinbarung nach Maßgabe der nachstehend angeführten Bedingungen: 1. Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern durch Immissionen. 2. Versicherungsschutz für Sachschäden durch Umweltstörung – einschließlich des Schadens an Erdreich und Gewässern – besteht, wenn die Umweltstörung durch einen einzelnen, plötzlich eingetretenen, unvorhergesehenen Vorfall ausgelöst wird, welcher vom ordnungsgemäßen, störungsfreien Betriebsgeschehen abweicht. Somit besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn nur durch mehrere in der Wirkung gleichartige Vorfälle (wie Verkleckern, Verdunsten) eine Umweltstörung, die bei einzelnen Vorfällen dieser Art nicht eingetreten wäre, ausgelöst wird.
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Samples: Betriebsallrisk Versicherungsvertrag, Betriebs Und Gewerbeversicherung, Versicherungsvertrag
Wie ist der Versicherungsschutz bei Sachschäden durch Umweltstörung geregelt?. Für Schadenersatzverpflichtungen aus Sachschäden durch Umweltstörung – - einschließlich des Schadens an Erdreich oder Gewässern – - besteht Versicherungsschutz nur aufgrund besonderer Vereinbarung nach Maßgabe der nachstehend angeführten an- geführten Bedingungen:
1. Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern durch Immissionen.
2. Versicherungsschutz für Sachschäden durch Umweltstörung – einschließlich des Schadens an Erdreich und Gewässern – besteht, wenn die Umweltstörung durch einen einzelnen, plötzlich plötz- lich eingetretenen, unvorhergesehenen Vorfall ausgelöst wird, welcher vom ordnungsgemäßen, störungsfreien Betriebsgeschehen Betriebsge- schehen abweicht. Somit besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn nur durch mehrere in der Wirkung gleichartige Vorfälle (wie VerkleckernVer- kleckern, Verdunsten) eine Umweltstörung, die bei einzelnen Vorfällen dieser Art nicht eingetreten wäre, ausgelöst wird. Art.
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Samples: Eigenheimversicherung Exklusiv Premium, Eigenheimversicherung
Wie ist der Versicherungsschutz bei Sachschäden durch Umweltstörung geregelt?. Für Schadenersatzverpflichtungen aus Sachschäden durch Umweltstörung – - einschließlich des Schadens an Erdreich oder Gewässern – - besteht Versicherungsschutz nur aufgrund besonderer Vereinbarung (siehe Wagnisbeschreibung gemäß Versicherungsschein/Nachtrag und vereinbarte geschriebene Bedingungen) nach Maßgabe der nachstehend angeführten Bedingungen:
1. 1 Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern durch Immissionen.
2. 2 Versicherungsschutz für Sachschäden durch Umweltstörung – - einschließlich des Schadens an Erdreich und oder Gewässern – - besteht, wenn die Umweltstörung durch einen einzelnen, plötzlich eingetretenen, unvorhergesehenen Vorfall ausgelöst wird, welcher vom ordnungsgemäßen, störungsfreien Betriebsgeschehen abweicht. Somit besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn nur durch mehrere in der Wirkung gleichartige Vorfälle (wie Verkleckern, Verdunsten) eine Umweltstörung, die bei einzelnen Vorfällen dieser Art nicht eingetreten wäre, ausgelöst wird.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die R+v Haftpflichtversicherung, Allgemeine Und Ergänzende Allgemeine Bedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Wie ist der Versicherungsschutz bei Sachschäden durch Umweltstörung geregelt?. Für Schadenersatzverpflichtungen aus Sachschäden durch Umweltstörung – - einschließlich des Schadens an Erdreich oder Gewässern – - besteht Versicherungsschutz nur aufgrund besonderer Vereinbarung nach Maßgabe der nachstehend angeführten Bedingungen:
1. Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit Beschaf- fenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern durch Immissionen.
2. Versicherungsschutz für Sachschäden durch Umweltstörung – - einschließlich des Schadens an Erdreich und oder Gewässern – - besteht, wenn die Umweltstörung durch einen einzelnen, plötzlich eingetretenen, unvorhergesehenen unvorherge- sehenen Vorfall ausgelöst wird, welcher vom ordnungsgemäßen, störungsfreien Betriebsgeschehen abweicht. Somit besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn nur durch mehrere in der Wirkung gleichartige Vorfälle (wie Verkleckern, Verdunsten) eine Umweltstörung, die bei einzelnen Vorfällen dieser Art nicht eingetreten wäre, ausgelöst wird.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Wie ist der Versicherungsschutz bei Sachschäden durch Umweltstörung geregelt?. Für Schadenersatzverpflichtungen aus Sachschäden durch Umweltstörung – einschließlich des Schadens an Erdreich oder Gewässern – besteht Versicherungsschutz nur aufgrund besonderer Vereinbarung nach Maßgabe der nachstehend angeführten Bedingungen:
(1. ) Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern durch Immissionen.
(2. ) Versicherungsschutz für Sachschäden durch Umweltstörung – - einschließlich des Schadens an Erdreich und oder Gewässern – - besteht, wenn die Umweltstörung durch einen einzelnen, plötzlich eingetretenen, unvorhergesehenen Vorfall ausgelöst wird, welcher vom ordnungsgemäßen, störungsfreien Betriebsgeschehen abweicht. Somit besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn nur durch mehrere in der Wirkung gleichartige Vorfälle (wie Verkleckern, Verdunsten) eine Umweltstörung, die bei einzelnen Vorfällen dieser Art nicht eingetreten wäre, ausgelöst wird. Art. 7, Pkt. 11. findet keine Anwendung.
(3) Besondere Regelungen für den Versicherungsschutz gemäß Pkt. 2.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Wie ist der Versicherungsschutz bei Sachschäden durch Umweltstörung geregelt?. Für Schadenersatzverpflichtungen aus Sachschäden durch Umweltstörung – einschließlich - ein- schließlich des Schadens an Erdreich oder Gewässern – - besteht Versicherungsschutz nur aufgrund besonderer Vereinbarung nach Maßgabe der nachstehend angeführten angeführ- ten Bedingungen:
1. Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich Erd- reich oder Gewässern durch Immissionen.
2. Versicherungsschutz für Sachschäden durch Umweltstörung – - einschließlich des Schadens an Erdreich und oder Gewässern – - besteht, wenn die Umweltstörung Umweltstö- rung durch einen einzelnen, plötzlich eingetretenen, unvorhergesehenen Vorfall Vor- fall ausgelöst wird, welcher vom ordnungsgemäßen, störungsfreien Betriebsgeschehen Be- triebsgeschehen abweicht. Somit besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn nur durch mehrere meh- rere in der Wirkung gleichartige Vorfälle (wie Verkleckern, Verdunsten) eine Umweltstörung, die bei einzelnen Vorfällen dieser Art nicht eingetreten wäre, ausgelöst wird.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Wie ist der Versicherungsschutz bei Sachschäden durch Umweltstörung geregelt?. Für Schadenersatzverpflichtungen aus Sachschäden durch Umweltstörung – - einschließlich des Schadens an Erdreich oder Gewässern – - besteht Versicherungsschutz nur aufgrund besonderer Vereinbarung nach Maßgabe der nachstehend angeführten Bedingungen:
1. Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern durch Immissionen.
2. Versicherungsschutz für Sachschäden durch Umweltstörung – - einschließlich des Schadens an Erdreich und oder Gewässern – - besteht, wenn die Umweltstörung durch einen einzelnen, plötzlich eingetretenen, unvorhergesehenen Vorfall ausgelöst wird, welcher vom ordnungsgemäßen, störungsfreien Betriebsgeschehen abweicht. Somit besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn nur durch mehrere in der Wirkung gleichartige Vorfälle (wie Verkleckern, Verdunsten) eine Umweltstörung, die bei einzelnen Vorfällen dieser Art nicht eingetreten wäre, ausgelöst wird.
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Samples: Haftpflichtversicherung