Zahlungsmodus. Für die Zahlungen wird folgendes Vorgehen vereinbart: • Bis Ende Januar: ▪ Abgeltung für Sicherstellung Grundversorgung (Service Public) • Quartalsweise Abrechnung aufgrund der effektiv erbrachten Leistungen ▪ Abgeltung für Sicherstellung bedarfsgerechte Koordination ▪ Beitrag zur Restfinanzierung ambulante Pflege ▪ Beitrag an hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung • Mit Abrechnung 4. Quartal: ▪ Abgeltung für Leistungen als Lehrbetrieb ▪ Beitrag an Entlastungsdienst ▪ Beitrag an Mahlzeitendienst
Zahlungsmodus. Die Kosten der Erstberatung (CHF 120.-) können sowohl bar als auch gegen Rechnung bezahlt werden. Für jede weitere Arbeitsstun- de wird die Rechnung dem Kunden nach Beratungsende und/oder Erledigung sämtlicher definierten Aufträge zugeschickt. Die Zah- lungsfrist beträgt für alle Dienstleistungen 10 Tage nach Erhalt der Rechnung.
Zahlungsmodus. Die Kosten können sowohl bar als auch gegen Rechnung bezahlt werden. Die Zahlungsfrist beträgt für alle Dienstleistungen 10 Tage nach Erhalt der Rechnung.
Zahlungsmodus. Die Bezahlung der Beratung erfolgt per Vorkasse. Möglich ist die Zahlung mit Überweisung oder durch Lastschrift. Hier können Sie den gewünschten Zahlungsweg ankreuzen.
Zahlungsmodus. Der kantonale Beitrag an die Kosten des Betreuungsmehraufwandes wird als quartals- weise Akontozahlung in der Höhe von 50‘000 Franken in den Monaten Februar, Mai, August und November an das Wohnheim Nägeligasse überwiesen. Die Schlusszahlung erfolgt mit der Schlussabrechnung.
Zahlungsmodus. Die im Betreuungsvertrag angegebene Betreuungszeit ist für die Rechnung verbindlich. Die Bereichsleitung Tagesfamilien stellt den Eltern rückwirkend zum vergangenen Monat Rechnung über die von der Betreuungsperson erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung erfolgt bis spätestens am 11. des Folgemonats. Der Betrag ist innert 10 Tagen durch Einzahlung auf unser Bankkonto zu begleichen.
Zahlungsmodus. 1. Der Kaufpreis ist 30 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer, fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind.
Zahlungsmodus. Ihr/e PhysiotherapeutIn stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihre/m PhysiotherapeutIn vereinbaren: • Barzahlung • Bankomatzahlung • Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung/Netbanking Mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – er ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro 5,–, für die zweite Mahnung auf Euro 10,– und für die dritte Mahnung auf Euro 20,–. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.
Zahlungsmodus. Die Standmiete und die Kosten für die jeweilige Anzeige in der Zeitungsbeilage sind innerhalb von 14 Tagen nach Annahmebestätigung, spätestens jedoch bis zum 15. Juni 2017 auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. (IBAN: XX00 00000000 0000000000, BIC: XXXXXXX0XXX, Raiffeisenbank Schongau)
Zahlungsmodus. 1 Das Budget für den Bereich ambulante Leistungen wird der Stadt jeweils im August zur Ge- nehmigung unterbreitet.