Wo gilt der Versicherungsschutz? Musterklauseln

Wo gilt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bun- desrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der versicherten Motorsportveranstaltung.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. 5.1 Die Reiseversicherung bezieht sich auf Versicherungsfälle, die in dem in der Versicherungspolizze angeführten geografischen Gebiet eingetreten sind.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. Für die Tarife RVU20 und RBU20 gilt: Versicherungsschutz besteht weltweit bei Reisen im Ausland. Für die Tarife RVL20 und RBL20 gilt: Versicherungsschutz besteht weltweit bei Reisen im Ausland mit Ausnahme der USA und Kanada. Diese Ausnahme entfällt • bei einem Transitaufenthalt, d. h., wenn Sie nach einer Zwischenlandung mit derselben Flugnummer weiterreisen oder • bei einem Zwischenstopp von unter 24 Stunden mit einem Anschlussflug bei der gleichen oder einer anderen Fluggesellschaft. Für alle Tarife gilt: Nicht als Ausland gelten Deutschland sowie die Länder, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. 1. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. 2. […]
Wo gilt der Versicherungsschutz?. Versicherungsschutz besteht für Schäden, die innerhalb der Mitglieds- staaten der Europäischen Union und innerhalb der Schweiz entstehen.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. 1.8.1 Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Mitgliedsländern der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, Montenegro, San Xxxxxx, Vatikanstaat, Norwegen oder Island erfolgt und ein Gericht gesetzlich zuständig ist.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz gilt in folgenden Zielregionen: Ist Versicherungsschutz für die Zielregion II (Weltweit ohne USA) vereinbart, so gelten folgende Besonderheiten: Bei vorübergehender Ausreise (d. h. für maximal 6 Wochen) aus dem Aufenthaltsland besteht Versicherungsschutz auch in der Zielregion I für medizinische Notfälle, Unfallfolgen sowie bei Tod. Reisen zum Zwecke einer Heilbehandlung in die Zielregion I sind nicht versichert. Wenn Sie einen dauerhaften Wechsel der Zielregion wünschen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung da dies Auswirkungen auf Ihren Versicherungs- schutz und Ihren Beitrag hat.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Nordkorea, Syrien, Venezuela, der Krim und dem Iran.