Wo gilt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bun- desrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der versicherten Motorsportveranstaltung.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. 5.1 Die Reiseversicherung bezieht sich auf Versicherungsfälle, die in dem in der Versicherungspolizze angeführten geografischen Gebiet eingetreten sind.
5.2 Die Reiseverssicherung kann für folgende Gebiete vereinbart werden:
a) Europa im geografischen Sinne, inkl. Israel, Tunesien, Russland, Madeira, Azoren, Kanarische Inseln, Türkei, Ägypten und Georgien, oder
b) Ganze Welt.
5.3 Die KFZ Pannen- und Abschleppkostenversicherung bezieht sich auf das Gebiet der Europäischen Staaten ausgenommen Österreich, Russland, Ukraine, Weißrussland, Moldawien und Türkei.
5.4 Die Reiseversicherung bezieht sich im Falle der Auslandsreise nicht auf Versicherungsfälle, die auf folgendem Gebiet eingetreten sind:
a) in dem Staat, dessen Staatsangehöriger der Versicherte ist; Ausnahme ist der Fall, wenn der Versicherte seinen Wohnsitz dauerhaft oder vorübergehend in Österreich hat und gleichzeitig bei einer österreichischen Krankenversicherung gesetzlich versichert ist; in solchen Fällen bezieht sich die Reiseversicherung auch auf Fälle, die in dem Staat entstanden sind, dessen Staatsangehöriger der Versicherte ist;
b) in dem Staat, auf dessen Gebiet sich der Versicherte illegal aufhält;
c) Regionen, in die das Reisen vom österreichischen Auslandsministerium oder der Weltgesundheitsorganisation oder einer ähnlichen Institution nicht empfohlen wird oder der Reisezeitraum zu verlegen ist.
5.5 Das Teilrisiko, das in der Leistungstabelle in Artikel I als „Behandlungskosten (Auslandsdeckung)“ bezeichnet ist, bezieht sich nicht auf Schadensfälle, die auf dem Gebiet des Staates entstanden sind, wo der Versicherte Staatsbürger ist oder in dem der Versicherte seinen dauerhaften Aufenthalt hat oder die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. 1. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. 2. […]
Wo gilt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz gilt in folgenden Zielregionen:
Wo gilt der Versicherungsschutz?. Während der Wirksamkeit Ihres Versicherungsvertrages besteht nach Maßgabe dieser Versicherungsbedingungen weltweit Versicherungsschutz für Ihr versichertes Mobilgerät.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. 7.1 Der Versicherungsschutz gilt nur in Deutschland. Wird das Mo- biltelefon zeitweilig in einem anderen Land benutzt, so besteht dort Versicherungsschutz nur innerhalb von 30 aufein- anderfolgenden Tagen nach dem Grenzübertritt. Bei mehreren Auslandsaufenthalten gelten die 30 Tage jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten.
7.2 Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Versiche- rungsschutz ist ausschließlich Ihr Wohnort in Deutschland.
3.4 gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zu haften hat; Schäden oder. Verlust von Zubehör; Leistungen, die aufgrund von Service-, Justierungs- und Reini- gungsarbeiten notwendig werden; Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbe- sondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden;
Wo gilt der Versicherungsschutz?. Für die Tarife RVU20 und RBU20 gilt: Versicherungsschutz besteht weltweit bei Reisen im Ausland. Für die Tarife RVL20 und RBL20 gilt: Versicherungsschutz besteht weltweit bei Reisen im Ausland mit Ausnahme der USA und Kanada. Diese Ausnahme entfällt • bei einem Transitaufenthalt, d. h., wenn Sie nach einer Zwischenlandung mit derselben Flugnummer weiterreisen oder • bei einem Zwischenstopp von unter 24 Stunden mit einem Anschlussflug bei der gleichen oder einer anderen Fluggesellschaft. Für alle Tarife gilt: Nicht als Ausland gelten Deutschland sowie die Länder, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. 1.8.1 Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Mitgliedsländern der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, Montenegro, San Xxxxxx, Vatikanstaat, Norwegen oder Island erfolgt und ein Gericht gesetzlich zuständig ist.
1.8.2 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereiches nach Zif f. 1.8.1 besteht kein Versi- cherungsschutz.
Wo gilt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Nordkorea, Syrien, Venezuela, der Krim und dem Iran.