Common use of Xxxxxxx, anwendbares Recht, Sonstiges Clause in Contracts

Xxxxxxx, anwendbares Recht, Sonstiges. Der Gewinnsparverein e.V. haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Verlosung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnsparverein nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Die Art der Haf- tung wird auf Entschädigung in Geld beschränkt, und zwar in Höhe des eingezahlten Auslosungskapitals. Eine Wiederholung der Verlosung ist aus- geschlossen.

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Samples: Teilnahmeregeln Für Das Gewinnsparen, Teilnahmeregeln Für Das Gewinnsparen

Xxxxxxx, anwendbares Recht, Sonstiges. Der Gewinnsparverein e.e. V. haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Verlosung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnsparverein nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Die Art der Haf- tung Haftung wird auf Entschädigung in Geld beschränkt, und zwar in Höhe des eingezahlten Auslosungskapitals. Eine Wiederholung der Verlosung ist aus- geschlossenausgeschlossen.

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Samples: Teilnahmeregeln Für Das Gewinnsparen

Xxxxxxx, anwendbares Recht, Sonstiges. Der Gewinnsparverein e.V. haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Verlosung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnsparverein nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Die Art der Haf- tung Haftung wird auf Entschädigung in Geld beschränkt, und zwar in Höhe des eingezahlten Auslosungskapitals. Eine Wiederholung der Verlosung Verlo- sung ist aus- geschlossenausgeschlossen.

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Samples: Teilnahmeregeln Für Das Gewinnsparen

Xxxxxxx, anwendbares Recht, Sonstiges. Der Gewinnsparverein e.V. haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Verlosung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter un- erlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher einfa- cher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnsparverein nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Die Art der Haf- tung Haftung wird auf Entschädigung in Geld beschränkt, und zwar in Höhe des eingezahlten Auslosungskapitals. Eine Wiederholung der Verlosung ist aus- geschlossenausgeschlossen.

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Xxxxxxx, anwendbares Recht, Sonstiges. Der Gewinnsparverein e.V. haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Verlosung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnsparverein nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Die Art der Haf- tung wird auf Entschädigung in Geld beschränkt, und zwar in Höhe des eingezahlten Auslosungskapitals. Eine Wiederholung der Verlosung ist aus- geschlossenausgeschlossen.

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Xxxxxxx, anwendbares Recht, Sonstiges. Der Gewinnsparverein e.V. haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Verlosung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnsparverein nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Die Art der Haf- tung Haftung wird auf Entschädigung in Geld beschränkt, und zwar in Höhe des eingezahlten Auslosungskapitals. Eine Wiederholung der Verlosung ist aus- geschlossenausgeschlossen.

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Xxxxxxx, anwendbares Recht, Sonstiges. Der Gewinnsparverein e.V. haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Verlosung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter un- erlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher ein- facher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnsparverein nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Die Art der Haf- tung Haftung wird auf Entschädigung in Geld beschränkt, und zwar in Höhe des eingezahlten Auslosungskapitals. Eine Wiederholung der Verlosung ist aus- geschlossenausgeschlossen.

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