Einzahlungen Musterklauseln

Einzahlungen. Die Dotierung des Sparplankontos erfolgt mittels Abbuchungsauftrag für Lastschriften, wobei der Einzug der Lastschriften am Ersten der jeweiligen Veranlagungsmonate durchgeführt wird. Darüber hinaus steht es dem Kunden frei, jederzeit weitere Zahlungen auf das Sparplankonto zu tätigen.
Einzahlungen. Zulässige Einzahlungen während der Ansparphase sind – regelmäßige Sparraten (Regelsparbeiträge – ohne staatliche Zulagen) in vertraglich vereinbarter Höhe, die im Wege des Lastschrifteinzuges zulasten des festgelegten Korrespondenzkontos monatlich, viertel- jährlich oder jährlich zum 1. oder zum 15. des Monats erbracht werden, – Sondereinzahlungen, die der Sparer selbst erbringt und – staatliche Zulagen. Die Gesellschaft führt Aufträge des Kunden zum Erwerb und zur Ver- äußerung von Investmentanteilen lediglich aus und bietet keine indivi- duelle Anlageberatung. Die Gesellschaft prüft nicht, ob die vom Kunden eingereichten Aufträge angemessen bzw. geeignet sind. Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, sich vor jeder Transaktion durch seinen Ver- mittler anlage- und anlegergerecht beraten zu lassen.
Einzahlungen. Der Kunde kann einmalig, regelmäßig oder gelegentlich Einzahlungen leisten. Der Ausführungskurs wird durch den jeweiligen Handelspartner festgelegt. Soweit der verbleibende Anlagebetrag den Preis eines Anteils über- oder unterschreitet, schreibt ihm die Raisin Bank einen entsprechenden Bruchteil in zwei Dezimalstellen nach dem Komma gut. Die Raisin Bank ist berechtigt, Anteile zu erwerben, die von den Investmentvermögen („Fonds“) für Privatanleger ausgegeben werden. Wegen der Kosten und Gebühren der Raisin Bank wird auf Abschnitt III dieser Sonderbedingungen verwiesen. Als Einzahlungen gelten auch Steuergutschriften, Verkaufserlöse, die aus einem Auftrag zum Umtausch resultieren, sowie Beträge aus Ausschüttungen, die wieder angelegt werden.
Einzahlungen. Einzahlungen, Sparbeträge und Tauschbeträge werden ausschließlich in die gemäß Portfoliostruktur angegebenen Fonds oder – wenn dies gesondert beauftragt wird – in den Basisfonds unter Anwendung der gewählten Anlagevariante angelegt. Bei einer Änderung der Portfoliostruktur werden alle auf diese Änderung folgenden Ein­ zahlungen, Sparbeträge und gegebenenfalls Tauschbeträge ausschließlich in die geänderte Portfoliostruktur unter Anwendung der gewählten Anlagevariante vorge­ nommen. Das Gleiche gilt bei einer Änderung des Basisfonds.
Einzahlungen. Während der Ansparphase kann der Kunde jederzeit Einzahlungen auf den im DekaConcept plus? -Ansparplan enthaltenen Fonds vornehmen. Mit Beginn der Sicherungsphase sind Einzahlungen auf die Ansparfonds im DekaConcept plus? -Ansparplan nicht mehr möglich. Sollten dennoch Zahlungen während der Sicherungsphase auf den Ansparfonds erfolgen, werden die erworbenen Anteile im DekaBank Depot verwahrt, aber dort separat und nicht mehr im Rahmen des DekaConcept plus? -Ansparplans ausgewiesen.
Einzahlungen. Hat der Kontoinhaber für die Einzahlungen ein bei der Bank (Volkswagen Bank/Audi Bank) geführtes Konto angegeben, erfolgen die Einzahlungen nicht mittels SEPA-Lastschriftein- zug, sondern durch Übertragung von dem im Antrag unter „Bankverbindung“ angegebenen Konto (Referenzkonto). Falls der Kontoinhaber für die Einzahlungen ein bei einer anderen Bank geführtes Konto angegeben hat, können Einzahlungen ausschließlich durch Überweisung von dem im Antrag unter „Bankverbindung“ angegebenen Konto (Referenzkonto) erfolgen. Monatliche Sparraten bis zu 2.500 Euro können mittels SEPA-Lastschrifteinzug von dem Referenz- konto erfolgen. Es wird spätestens 1 Tag vor Fälligkeit von SEPA-Lastschriften eine Vorab- information über Betrag und Fälligkeit des SEPA-Lastschrifteinzugs veranlasst, sofern sich dies nicht bereits aus zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen oder aus sonsti- gen Umständen ergibt. Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn Schecks bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde. Jegliche Einzahlungen können erst nach abgeschlossener Legitimation erfolgen. Sofern die Legitimation noch nicht abgeschlossen ist, verschiebt sich der Termin der ersten Ein- zahlung bis zu ihrem Abschluss. Ist eine monatliche Sparrate vereinbart, erfolgt die Ein- zahlung zu dem im Begrüßungsschreiben mitgeteilten Stichtag. Fällt der Termin einer Sparrate nicht auf einen Geschäftstag der Bank, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Geschäftstag der Bank.
Einzahlungen. Das Darlehen wird auf das Konto der GmbH überwiesen oder bar bezahlt, sobald die GmbH mit den Darlehensgebenden einen Privatdarlehensvertrag abgeschlossen und somit auch die Kontodaten übermittelt hat.
Einzahlungen. 1. Spareinlagen sind Geldeinlagen auf Konten, die nicht den Zwecken des Zahlungsverkehrs, sondern der Anlage dienen.
Einzahlungen. 17.15. Der Kunde kann Guthaben jederzeit während der Dauer dieser Vereinbarung auf sein Handelskonto einzahlen. Einzahlungen können mit den Zahlungsmethoden und in den Währungen, die von der Unternehmen von Zeit zu Zeit akzeptiert werden, gemacht werden. Genaue Informationen über die Einzahlungsoptionen werden auf der Webseite angezeigt.
Einzahlungen. Während der Ansparphase kann der Kunde jederzeit Einzahlungen in einen Ansparfonds des DekaStruktur-VorsorgePlan vornehmen. Laufende Einzahlungen per Lastschrifteinzug sind immer nur für einen Ansparfonds möglich. Dieser kann jedoch während der Laufzeit gewechselt werden. Mit Beginn der Sicherungsphase erfolgen die Einzahlungen in den Zielfonds. Dieser wird von der DekaBank festgelegt (automatische Sicherungsphase) oder kann individuell vom Kunden aus den Fonds des DekaBank-Konzerns (Ausnahme: Ablauf- fonds) ausgewählt werden (individualisierte Sicherungsphase).