Common use of Xxxxxxx und Schadenersatz Clause in Contracts

Xxxxxxx und Schadenersatz. 7.1 Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet CSV bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertragli- xxxx Xxxxxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften. 7.2 Auf Schadensersatz haftet CSV – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem ProdHG und im Falle der Abgabe eines Garantieversprechens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CSV, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und ver- trauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der CSV jedoch auf den Ersatz des vorher- sehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 7.3 Die Haftung der CSV im Falle einfacher Fahrlässigkeit für a) Produktionsausfall, entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, entgangene Nutzungsmöglichkeiten, Produktrückrufe (auch wenn CSV diese wegen eines Fehlverhalten des Kunden selbst veranlasst hat), Stillstandkosten, Stillstand- oder Wartezeiten von Personal und vom Kunden an Dritte zu zahlende Vertragsstrafe oder pauschalierten Schadensersatz sowie für b) indirekte und / oder Folgeschäden, mithin solche Schäden, die c) nicht an der Ware entstehen, zu deren Herstellung, Instandhaltung oder Änderung die Ware oder die Leistung der CSV dient, oder d) nicht unmittelbar durch die Pflichtverletzung, sondern erst durch Hinzutreten eines weiteren mittelbaren Kausalereignisses entstehen, oder e) für die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach dem typischer- weise zu erwartenden Geschehensablauf nicht vorhersehbar waren ist ausgeschlossen. 7.4 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden CSV nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungs- gesetz. 7.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn CSV die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausge- schlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Xxxxxxx und Schadenersatz. 7.1 Soweit sich aus diesen AVB einschließlich 11.1 Wir haften für Schäden am Gegenstand der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet CSV bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertragli- xxxx Xxxxxxxxx Lieferung selbst nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist dabei ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für den Ersatz von Folgeschäden (va wegen Produktionsausfällen), entgangenen Gewinnes und reiner Vermögensschäden ausgeschlossen. 7.2 Auf Schadensersatz haftet CSV – gleich aus welchem Rechtsgrund – 11.2 Wir übernehmen als Händler keine Haftung für bestimmte vom Produzenten oder Importeur zugesicherte Eigenschaften des Produkts gemäß Pkt. 7.5. Wir haften überdies nur im Rahmen der Verschuldenshaftung uns gegenüber unseren Lieferanten bzw. Produzenten zustehenden und durchsetzbaren Ansprüche im Zusammenhang mit einer allfälligen Mangelhaftigkeit. 11.3 Grundsätzlich ist uns der Verwendungszweck und Einsatz der Produkte nicht bekannt. Sollte dies der Fall sein, weil uns der Kunde die beabsichtigte Verwendung schriftlich detailliert bekanntgibt und wir die Tauglichkeit ausdrücklich schriftlich zusichern, so kann der Kunde Xxxxxxxxxxxxx wegen Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht geltend machen. 11.4 Die Haftung ist des Weiteren auf die Leistung aus einer Haftpflichtversicherung und darüber hinaus jedenfalls auf den Auftragswert der den jeweiligen Ansprüchen zugrunde liegenden Lieferung beschränkt. 11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und Vorsatz, krass grober Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit oder Personenschäden. Sie umfassen auch nicht zwingende Ansprüche nach dem ProdHG Produkthaftungsgesetz ("PHG"). Wird seitens des Kunden aufgrund des PHG Ersatz geleistet, so sind allfällige Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 11.6 Haften wir nach den Bestimmungen des PHG mit dem Kunden und/oder dessen Verkehrsnachfolger solidarisch, so sind wir gegen jeden von ihnen rückgriffsberechtigt, wenn nicht bewiesen wird, dass der haftungsbegründende Produktfehler schon vorhanden war, bevor wir das Produkt in Verkehr gebracht und nicht gegen die Warnpflicht verstoßen haben. 11.7 Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen schließt FAKRO die Vermutung des Verschuldens für leichte Fahrlässigkeit (§ 1298 ABGB) aus. Der Kunde hat das Vorliegen von Schuld durch FAKRO zu beweisen. Die Schadenersatzpflichten gegenüber den Abnehmern unserer Kunden sind im selben Maße ausgeschlossen, wie jene gegenüber dem Kunden. Der Kunde ist daher verpflichtet, im Falle der Abgabe eines Garantieversprechens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CSV, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung Weiterveräußerung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und ver- trauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der CSV jedoch auf den Ersatz des vorher- sehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenztallenfalls bestehenden Ersatzansprüche seiner Abnehmer entsprechend zu beschränken. 7.3 Die Haftung der CSV i11.8 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit für a) Produktionsausfalldes Exportes von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union sind jegliche Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, entgangene Gewinnesoweit zulässig, entgangene Geschäftsmöglichkeitenausgeschlossen, entgangene Nutzungsmöglichkeiten, Produktrückrufe (auch wenn CSV diese wegen eines Fehlverhalten des Kunden selbst veranlasst hat), Stillstandkosten, Stillstand- oder Wartezeiten von Personal und vom Kunden an Dritte zu zahlende Vertragsstrafe oder pauschalierten Schadensersatz sowie für b) indirekte und / oder Folgeschäden, mithin solche Schäden, die c) nicht an der Ware entstehen, zu deren Herstellung, Instandhaltung oder Änderung die Ware oder die Leistung der CSV dient, oder d) nicht unmittelbar durch die Pflichtverletzung, sondern erst durch Hinzutreten eines weiteren mittelbaren Kausalereignisses entstehen, oder e) für die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach es sei denn wir haben dem typischer- weise zu erwartenden Geschehensablauf nicht vorhersehbar waren ist ausgeschlossenExport in das bekanntgegebene Land schriftlich zugestimmt. 7.4 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden CSV nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungs- gesetz. 7.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn CSV die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausge- schlossen. 11.9 Im Übrigen gelten ist die gesetzlichen Voraussetzungen und RechtsfolgenAnfechtung oder Anpassung von Verträgen durch den Kunden wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte auch ausgeschlossen.

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Samples: Price List

Xxxxxxx und Schadenersatz. 7.1 9.1 Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen in den Abschnitten 9.3 bzw. 9.4 nichts anderes ergibtbestimmt wird, haftet CSV bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertragli- xxxx Xxxxxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften. 7.2 Auf Schadensersatz haftet CSV – sind Ansprüche des Bestellers wegen Sach- oder Rechtsmängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen - ausgeschlossen. Der Lieferer haftet insoweit nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet der Verschuldenshaftung bei Vorsatz Lieferer insoweit nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. 9.2 Soweit in den Abschnitten 9.3 bzw. 9.4 nichts anderes bestimmt wird, sind Ansprüche des Bestellers wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis ausgeschlossen. 9.3 Vorstehende Haftungsfreizeichnungen (Abschnitte 9.1 und grober Fahrlässigkeit9.2) gelten nicht, soweit der Lieferer zwingend gesetzlich haftet, zum Beispiel (1) nach dem ProdHG und im Falle der Abgabe eines Garantieversprechens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CSVProdukthaftungsgesetz, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a2) für Xxxxxxx aus wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Lieferers oder einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruht, (3) soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers oder einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruht, (4) wenn der Besteller Rechte wegen eines Mangels aus einer Garantie für Schäden aus die Beschaffenheit oder die bestimmte Dauer einer Beschaffenheit geltend macht, (5) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (VerpflichtungLieferer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Besteller regelmäßig vertraut und ver- trauen darfvertrauen darf (Kardinalpflicht); , verletzet, (6) Rückgriffsansprüche in diesem Fall der Lieferkette gem. § 445a BGB betroffen sind. 9.4 Soweit der Lieferer fahrlässig eine Kardinalpflicht verletzt, ist die Haftung der CSV jedoch Ersatzpflicht auf den Ersatz vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Lieferer wegen der Verletzung des vorher- sehbarenLebens, typischerweise eintretenden Schadens begrenztdes Körpers oder der Gesundheit haftet. 7.3 10.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. 10.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Haftung der CSV Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im Falle einfacher Fahrlässigkeit fürordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Besteller erfolgt. Der Besteller hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. a10.3 Dem Besteller ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden zusammen: "Verarbeitung" und im Hinblick auf den Liefergegenstand: "verarbeitet") Produktionsausfallerfolgt für den Lieferer; der aus der Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als "Neuware" bezeichnet. Der Besteller verwahrt die Neuware für den Lieferer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Verarbeitung mit anderen, entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, entgangene Nutzungsmöglichkeiten, Produktrückrufe (auch wenn CSV diese wegen eines Fehlverhalten des Kunden selbst veranlasst hat), Stillstandkosten, Stillstand- oder Wartezeiten von Personal und vom Kunden an Dritte zu zahlende Vertragsstrafe oder pauschalierten Schadensersatz sowie für b) indirekte und / oder Folgeschäden, mithin solche Schäden, die c) nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen steht dem Lieferer Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware entstehen, zu deren Herstellung, Instandhaltung oder Änderung die Ware oder die Leistung der CSV dient, oder d) nicht unmittelbar durch die Pflichtverletzung, sondern erst durch Hinzutreten eines weiteren mittelbaren Kausalereignisses entstehen, oder e) für die Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Besteller Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Lieferer und Besteller darüber einig, dass der Besteller dem Lieferer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Vertragsschlusses nach dem typischer- weise Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu erwartenden Geschehensablauf nicht vorhersehbar waren ist ausgeschlossender übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. 7.4 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden CSV nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungs- gesetz. 7.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn CSV die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausge- schlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

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Samples: Sales Contracts

Xxxxxxx und Schadenersatz. 7.1 Soweit sich aus diesen AVB einschließlich Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibtvom Aussteller/Sponsor oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenstände. Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die vom Aussteller/Sponsor, seinen Angestellten oder Vertragspartnern auf dem Messegelände abgestellten Fahrzeuge. Der Aussteller/Sponsor haftet CSV bei seinerseits für etwaige Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine Vertragspartner oder durch seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller/Sponsor eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Messeöffnungszeiten (insbesondere nachts) vom Messestand zu entfernen und vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Der Veranstalter haftet nicht für leicht oder grob fahrlässige Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Verletzung von vertraglichen und außervertragli- xxxx Xxxxxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften. 7.2 Auf Schadensersatz haftet CSV – gleich Ausstellung dem Aussteller/Sponsor selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen Grund auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Schäden durch Mängel an Gebäuden oder Einrichtungen des Veranstalters verursacht werden. Der Veranstalter haftet überhaupt nur dann, wenn Schäden durch ihn oder seine Leute vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzung zu beweisen. Aus dem Handeln oder Unterlassen anderer Aussteller/Sponsoren, deren Leuten oder Vertragspartnern kann der Verschuldenshaftung Aussteller/Sponsor keinen wie immer gearteten Anspruch gegen den Veranstalter ableiten. Der Aussteller/Sponsor hat allfällige Mängel bei Vorsatz sonstigem Verzicht unverzüglich schriftlich zu rügen und grober Fahrlässigkeitdem Veranstalter die Möglichkeit zur Mängelbehebung zu geben. Etwaige Ansprüche des Ausstellers/Sponsors sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, nach dem ProdHG widrigenfalls gelten sie als verwirkt. Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung etc.) in offiziellen Messe-Publikationen (Einladung, Programm, Webseite etc.) wird keinerlei Haftung übernommen. Der Veranstalter nimmt für den Aussteller/Sponsor keine bestimmten Sendungen in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste durch unrichtige oder verspätete Zustellung. Das Übernachten in den Hallen und im Falle der Abgabe eines Garantieversprechens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CSV, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und ver- trauen darf); in diesem Fall Freigelände ist die Haftung der CSV jedoch auf den Ersatz des vorher- sehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenztverboten. 7.3 Die Haftung der CSV im Falle einfacher Fahrlässigkeit für a) Produktionsausfall, entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, entgangene Nutzungsmöglichkeiten, Produktrückrufe (auch wenn CSV diese wegen eines Fehlverhalten des Kunden selbst veranlasst hat), Stillstandkosten, Stillstand- oder Wartezeiten von Personal und vom Kunden an Dritte zu zahlende Vertragsstrafe oder pauschalierten Schadensersatz sowie für b) indirekte und / oder Folgeschäden, mithin solche Schäden, die c) nicht an der Ware entstehen, zu deren Herstellung, Instandhaltung oder Änderung die Ware oder die Leistung der CSV dient, oder d) nicht unmittelbar durch die Pflichtverletzung, sondern erst durch Hinzutreten eines weiteren mittelbaren Kausalereignisses entstehen, oder e) für die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach dem typischer- weise zu erwartenden Geschehensablauf nicht vorhersehbar waren ist ausgeschlossen. 7.4 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden CSV nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungs- gesetz. 7.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn CSV die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausge- schlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen