Xxxxxxx und Termine Musterklauseln

Xxxxxxx und Termine. 8.1 Fristen und Termine sind für uns nur verbindlich, wenn die Verbindlichkeit ausdrücklich im einzelnen Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten sind jegliche Terminangaben nur Schätzungen und es gelten die jeweils von uns unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistung oder Lieferung, Erschwernissen usw. veranschlagten angemessenen Fristen und Termine. Vereinbarte Fristen und Termine gehen von den für den Werftbereich geltenden tariflichen Arbeitszeiten aus.
Xxxxxxx und Termine. 8.1. Termine für die Erbringung der Leistungen werden zwischen den Parteien mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen vereinbart. Sollte eine kürzere Frist zur Terminfestsetzung notwendig sein, ist dies nur in beidseitigem Einvernehmen möglich. Termine für Untersuchungen, Beratungen etc., die in einem Standort der CorporateHealth-Gruppe durchgeführt werden, können direkt zwischen dem betreffenden Mitarbeiter des Auftraggebers und der CorporateHealth vereinbart werden.
Xxxxxxx und Termine. Vereinbarte Lieferungs- und Ausführungsfristen sind verbindlich. Die Einhaltung dieser Fristen setzt voraus, dass der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen einhält. Überschreitungen von Zahlungsterminen aus offenen Forderungen der Geschäftsverbindung verlängern die vereinbarten Fristen um den Zeitraum des Zahlungsverzuges, sowie zusätzlich um einen angemessenen Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller – unter Ausschluss sonstiger Schadensersatzansprüche – berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung, in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal 5 % des Lieferwertes, zu verlangen, soweit wir nicht nachweisen, dass dem Besteller kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung des Schadenersatzanspruches sowie die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt voraus, dass zuvor sämtliche vom Besteller zu erbringenden Mitwirkungsverhandlungen erbracht sind, insbesondere das Beibringen von Plänen, Ausführungsunterlagen sowie die Klarstellung aller von uns eingereichten Unterlagen sowie deren Genehmigung, ferner den rechtzeitigen Baufortschritt, termingemäße Bauvollendung, Einbauhilfe und rechtzeitige Beibringung aller behördlichen Genehmigungen.
Xxxxxxx und Termine. 9.1 Absolute oder relative Fixgeschäfte bezüglich der Leistungspflichten von PERI liegen nur vor, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Xxxxxxx und Termine. 9.1 Werden für Vormontageleistungen Fristen verbindlich schriftlich festgelegt, so beginnen diese erst zu laufen, wenn der Besteller alle Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
Xxxxxxx und Termine. 8.1 Fristen und Termine sind für die Werft nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Sind keine Fristen oder Termine schriftlich vereinbart, gelten die von der Werft veranschlagten Fristen oder Termine. Ansonsten gelten die unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen, Erschwernisse usw. angemessenen Fristen und Termine.
Xxxxxxx und Termine. Verbindliche Liefertermine und -fristen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die Leistung von 4viewture ist erst fällig, wenn der AG die vereinbarte Vorauszahlung oder einen geforderten Vorschuss nach Ziff. 5 Satz 3 geleistet hat. Im Falle höherer Gewalt, einem anderen für 4viewture unabwendbaren Umstand (z.B. staatliche Weisungen, Streik, Aussperrung) – auch, wenn ein derartiges Ereignis bei einem Nachunternehmer von 4viewture eintritt – oder einer in die Risikosphäre des AG fallenden Behinderung, verlängern sich die Liefertermine und -fristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. eines angemessenen Zuschlags für die Wiederaufnahme der Leistung.
Xxxxxxx und Termine. 8.1 Von WALKING BRANDS angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese mit dem Auftraggeber ausdrücklich als verbindliche Fristen/Termine vereinbart wur- den. WALKING BRANDS ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Auftragsfertigstellung möglichst genau einzuhalten. WALKING BRANDS haftet nicht für Versäumnisse und Liefer- schwierigkeiten der im Rahmen der Auftragsabwicklung vergebenen Fremdleistungen. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftrag- geber zu den von WALKING BRANDS angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, führen nicht zum Verzug von WAL- KING BRANDS. Daraus resultierende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
Xxxxxxx und Termine. Vereinbarte Fristen und Termine sind einzuhalten. Können vereinbarte Fristen nicht eingehalten werden, ist die jeweils andere Partei unverzüglich schriftlich (E-Mail ist ausreichend) darauf hinzuweisen.
Xxxxxxx und Termine. I. Von PLASMA plus angegebene Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet und in Kenntnis aller für die Erbringung ihrer Leistungen wesentlichen Umstände genannt wurden. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von PLASMA plus setzt insbesondere die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Fristen und Termine, die schriftlich von PLASMA plus als verbindlich bezeichnet wurden, können einseitig angemessen geändert werden, wenn sich ergibt, dass sie auf einer von PLASMA plus nicht zu vertretenden Unkenntnis wesentlicher Umstände beruhen.