Xxxxxxx. 1. XXXXXXXX haftet sowohl bei vertraglichen, außervertraglichen, insbesondere deliktischen, Ansprüchen sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. In gleicher Weise haftet AUXILIUM für ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. AUXILIUM haftet ferner für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 2. Der Kunde haftet gegenüber AUXILIUM für alle Schäden, die aus der Verletzung der sich insbesondere aus diesen AGB ergebenden Kundenpflichten entstehen. Die Parteien vereinbaren einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100,00 EUR für jeden Fall der Verletzung dieser Pflichten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt AUXILIUM unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden. 3. XXXXXXXX haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerungen der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von AUXILIUM zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche Maßnahmen. Der Beginn und das Ende des Leistungshindernisses werden dem Kunden durch AUXILIUM unverzüglich in Textform angezeigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen, so sind beide Parteien nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zum Rücktritt berechtigt. 4. AUXILIUM ist gegenüber Dritten nicht verantwortlich für Inhalte von Schriftstücken, Telefonaten, Mitteilungen oder Handlungen, die AUXILIUM im Auftrag des Kunden bearbeitet, angefertigt, weitergeleitet oder in sonstiger Weise vorgenommen hat. Der Kunde stellt AUXILIUM für den Fall der Inanspruchnahme von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
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Xxxxxxx. 1. XXXXXXXX Unbeschadet der Bestimmung in diesem Artikel beschränkt sich die Haftung von Xxxxx auf die Erfüllung der Gewährleis- tungspflichten und der von ihr ggfls. gewährten Zusicherung, wie beschrieben in Artikel I dieser Lieferbedingungen.
2. Eldon haftet sowohl bei vertraglichennicht für Schäden, außervertraglichendie entstehen, insbesondere deliktischenweil von oder im Namen von der anderen Partei unrichtige bzw. unvollständige Informationen erteilt wurden, Ansprüchen sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss nur für Vorsatz Schäden, die durch Unrichtigkeiten oder grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe Mängel in den Eldon von der gesetzlichen Bestimmungenanderen Partei erteilten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Proben, Modellen, Mustern, Formen, Maschin- en, Werkzeugen, Hilfsmaterialien usw. In gleicher Weise verursacht wurden.
3. Eldon haftet AUXILIUM nicht für ihre gesetzlichen VertreterSchäden, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfendie durch eine unrichtige oder unerlaubte Verwendung von Produkten der anderen Partei entstehen.
4. AUXILIUM haftet ferner für Jede Haftung von Eldon erlischt, wenn die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichtender anderen Partei gelieferten Produkte mit anderen Sachen vermischt wurden, die Produkte verarbeitet wurden oder (in anderer Weise) nicht mehr identifizierbar sind.
5. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, Unbeschadet der an anderer Stelle in diesen Lieferbedi- ngungen vereinbarten Haftungsbeschränkungen von Eldon ist die Haftung von Eldon beschränkt auf Wiederherstellung oder Nachlieferung der gelieferten Produkte oder auf die neue Ausführung der Dienstleistungen und auf jeden Fall auf Ersatz des ausschließlich unmittelbaren Schadens im Zusammenhang mit einer vertraglichen Pflichtverletzung bis zur Höhe des Rech- nungswertes für die betreffenden mangelhaften Produkte oder Dienstleistungen. Diese Lieferbedingungen bleiben auch nach der Neulieferung uneingeschränkt anwendbar.
6. Unter einem unmittelbaren Schaden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zu verstehen, die aufzuwenden sind, damit die mangelhaften Produkte oder Dienstleistungen dem Vertrag entsprechen. Eldon haftet – auch im Fall von Zusicherungen – für keinerlei Form von mittelbaren Schäden; dazu zählen (unter anderem) Folgeschäden, etwa Kosten zur Beseitigung, Neuinstallation oder Anbringung der Produkte, unmittelbare oder mittelbare Betriebsunterbrechungsschäden, Stillstandschäden, Bauverzögerungen, Verluste von Aufträgen, entgangener Gewinn und Bearbeitungskosten.
7. Eine Leistungsstörung von Eldon ist erst bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten einer Führung- skraft zurechenbar.
8. Die andere Partei stellt Xxxxx von jeglicher Haftung für Ansprüche von Dritten gleich welcher Art frei, die im Zusam- menhang mit der Erfüllung des Vertrages von Eldon für die andere Partei stehen.
9. Ist die Haftung von Xxxxx im Einzelfall versichert, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx auf den vorhersehbarenBetrag, typischerweise eintretenden der von dem Versicherer ausgeschüttet wird.
10. Jedes Klagerecht, unter anderem auf Schadensersatz oder auf Wiederherstellung oder Nachlieferung der Produkte oder auf Lieferung eines fehlenden Bestandteils, erlischt, wenn der Mangel, der Fehler oder der Schaden begrenztzu spät gemeldet wird, und erlischt auf jeden Fall ein Jahr nach der Lieferung, sofern die Parteien nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart haben.
11. Im Übrigen ist die Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für Gesundheit, bei Vorsatz oder soweit Eldon eine Zusicherung übernommen hat und bei grober Fahrlässigkeit. Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die zwingende Haftung sich nach dem ProdukthaftungsgesetzInhalt und Zweck des Vertrages ergeben, haftet Eldon nur beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
2. Der Kunde haftet gegenüber AUXILIUM für alle Schäden, die aus der Verletzung der sich insbesondere aus diesen AGB ergebenden Kundenpflichten entstehen. Die Parteien vereinbaren einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100,00 EUR für jeden Fall der Verletzung dieser Pflichten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt AUXILIUM unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden.
3. XXXXXXXX haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerungen der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von AUXILIUM zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche Maßnahmen. Der Beginn und das Ende des Leistungshindernisses werden dem Kunden durch AUXILIUM unverzüglich in Textform angezeigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen, so sind beide Parteien nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zum Rücktritt berechtigt.
4. AUXILIUM ist gegenüber Dritten nicht verantwortlich für Inhalte von Schriftstücken, Telefonaten, Mitteilungen oder Handlungen, die AUXILIUM im Auftrag des Kunden bearbeitet, angefertigt, weitergeleitet oder in sonstiger Weise vorgenommen hat. Der Kunde stellt AUXILIUM für den Fall der Inanspruchnahme von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
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Xxxxxxx. 1. XXXXXXXX Unbeschadet der Bestimmung in diesem Artikel beschränkt sich die Haftung von Xxxxx auf die Erfüllung der Gewährleistungspflichten und der von ihr ggfls. gewährten Garantie, wie beschrieben in Artikel I dieser Lieferbedingungen.
2. Eldon haftet sowohl bei vertraglichennicht für Schäden, außervertraglichendie entstehen, insbesondere deliktischenweil von oder im Namen von der anderen Partei unrichtige bzw. unvollständige Informationen erteilt wurden, Ansprüchen sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss nur für Vorsatz Schäden, die durch Unrichtigkeiten oder grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe Mängel in den Eldon von der gesetzlichen Bestimmungenanderen Partei erteilten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Proben, Modellen, Mustern, Formen, Maschinen, Werkzeugen, Hilfsmaterialien usw. In gleicher Weise verursacht wurden.
3. Eldon haftet AUXILIUM nicht für ihre gesetzlichen VertreterSchäden, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfendie durch eine unrichtige oder unerlaubte Verwendung von Produkten der anderen Partei entstehen.
4. AUXILIUM haftet ferner für Jede Haftung von Eldon erlischt, wenn die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichtender anderen Partei gelieferten Produkte mit anderen Sachen vermischt wurden, die Produkte verarbeitet wurden oder (in anderer Weise) nicht mehr identifizierbar sind.
5. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, Unbeschadet der an anderer Stelle in diesen Lieferbedingungen vereinbarten Haftungsbeschränkungen von Eldon ist die Haftung von Eldon beschränkt auf Wiederherstellung oder Nachlieferung der gelieferten Produkte oder auf die neue Ausführung der Dienstleistungen und auf jeden Fall auf Ersatz des ausschließlich unmittelbaren Schadens im Zusammenhang mit einer vertraglichen Pflichtverletzung bis zur Höhe des Rechnungswertes für die betreffenden mangelhaften Produkte oder Dienstleistungen. Diese Lieferbedingungen bleiben auch nach der Neulieferung uneingeschränkt anwendbar.
6. Unter einem unmittelbaren Schaden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zu verstehen, die aufzuwenden sind, damit die mangelhaften Produkte oder Dienstleistungen dem Vertrag entsprechen. Eldon haftet für keinerlei Form von mittelbaren Schäden; dazu zählen (unter anderem) Folgeschäden, etwa Kosten zur Beseitigung, Neuinstallation oder Anbringung der Produkte, unmittelbare oder mittelbare Betriebsunterbrechungsschäden, Stillstandschäden, Bauverzögerungen, Verluste von Aufträgen, entgangener Gewinn und Bearbeitungskosten.
7. Eine Leistungsstörung von Eldon ist erst bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten einer Führungskraft zurechenbar.
8. Die andere Partei stellt Xxxxx von jeglicher Haftung für Ansprüche von Dritten gleich welcher Art frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von Eldon für die andere Partei stehen.
9. Ist die Haftung von Xxxxx im Einzelfall versichert, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx auf den vorhersehbarenBetrag, typischerweise eintretenden der von dem Versicherer ausgeschüttet wird.
10. Jedes Klagerecht, unter anderem auf Schadensersatz oder auf Wiederherstellung oder Nachlieferung der Produkte oder auf Lieferung eines fehlenden Bestandteils, erlischt, wenn der Mangel, der Fehler oder der Schaden begrenztzu spät gemeldet wird, und erlischt auf jeden Fall ein Jahr nach der Lieferung, sofern die Parteien nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart haben.
11. Im Übrigen ist die Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für Gesundheit, bei Vorsatz oder soweit Eldon eine Garantie übernommen haben und bei grober Fahrlässigkeit. Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die zwingende Haftung sich nach dem ProdukthaftungsgesetzInhalt und Zweck des Vertrages ergeben, haftet Eldon nur beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
2. Der Kunde haftet gegenüber AUXILIUM für alle Schäden, die aus der Verletzung der sich insbesondere aus diesen AGB ergebenden Kundenpflichten entstehen. Die Parteien vereinbaren einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100,00 EUR für jeden Fall der Verletzung dieser Pflichten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt AUXILIUM unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden.
3. XXXXXXXX haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerungen der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von AUXILIUM zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche Maßnahmen. Der Beginn und das Ende des Leistungshindernisses werden dem Kunden durch AUXILIUM unverzüglich in Textform angezeigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen, so sind beide Parteien nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zum Rücktritt berechtigt.
4. AUXILIUM ist gegenüber Dritten nicht verantwortlich für Inhalte von Schriftstücken, Telefonaten, Mitteilungen oder Handlungen, die AUXILIUM im Auftrag des Kunden bearbeitet, angefertigt, weitergeleitet oder in sonstiger Weise vorgenommen hat. Der Kunde stellt AUXILIUM für den Fall der Inanspruchnahme von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
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Xxxxxxx. 1. XXXXXXXX haftet sowohl bei vertraglichenFür termin- und qualitätsgerechte Ausführung haften wir nur, außervertraglichenwenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere deliktischenderjenigen zur fristgerechten Zahlung, Ansprüchen sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. In gleicher Weise haftet AUXILIUM für ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. AUXILIUM haftet ferner für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Der Kunde haftet gegenüber AUXILIUM für alle SchädenFür mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die aus der Verletzung der sich insbesondere aus diesen AGB ergebenden Kundenpflichten entstehen. Die Parteien vereinbaren einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100,00 EUR für jeden Fall der Verletzung dieser Pflichten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt AUXILIUM unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden.
3. XXXXXXXX haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerungen der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von AUXILIUM zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche Maßnahmen. Der Beginn und das Ende des Leistungshindernisses werden dem Kunden durch AUXILIUM unverzüglich in Textform angezeigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen, so sind beide Parteien nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zum Rücktritt berechtigt.
4. AUXILIUM ist gegenüber Dritten nicht verantwortlich für Inhalte von Schriftstücken, Telefonaten, Mitteilungen oder Handlungen, die AUXILIUM im Auftrag des Kunden bearbeiteteingeschaltet werden, angefertigtwird keine Haftung übernommen, weitergeleitet sofern uns nicht eine vorsätzliche oder in sonstiger Weise vorgenommen hatgrob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde stellt AUXILIUM kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von uns gegenüber diesem verlangen.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haften wir nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit wir nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht haben.
4. Wir haften entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
5. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir nur, soweit dieser bzw. deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
6. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.
7. Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8. Soweit uns im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, treten wir derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall der Inanspruchnahme von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistehen dem Kunden gegen uns keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
9. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Xxxxxxx. 1. XXXXXXXX Der Vertragspartner haftet sowohl bei vertraglichen, außervertraglichenim Rahmen der Gewährleistung für die sach- und fachgerechte sowie termingemäße Ausführung der beauftragten Leistungen, insbesondere deliktischendafür, Ansprüchen sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss nur für Vorsatz dass diese Leistungen die gewöhnlich vorausgesetzten und die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften haben und den einschlägigen Ö-NORMEN, subsidiär den technischen DIN oder grobe Fahrlässigkeit sonstigen technischen Vorschriften, jedenfalls dem letzten Stand der Technik entsprechen. Er haftet stets in jenem Umfang und so lange – zuzüglich 3 (drei) Monate – wie X. XXXXXXXXXX gegenüber dem Bauherren bzw. ihrem Vertragspartner haftet. Die während der Gewährleistungsfrist gerügten Mängel können noch innerhalb von einem Jahr nach Maßgabe Ablauf der gesetzlichen Bestimmungen. In gleicher Weise haftet AUXILIUM für ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden und Erfüllungsgehilfen. AUXILIUM haftet ferner für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung der Vertragspartner verzichtet diesbezüglich auf den vorhersehbarenEinwand der Verjährung. Sollte der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, typischerweise eintretenden Schaden begrenzthaftet er für alle daraus entstehenden Nachteile einschließlich Folgeschäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossenAuch gesetzliche Verfalls- bzw. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem ProdukthaftungsgesetzPräklusivfristen werden durch diese Vertragsbestimmung entsprechend geändert.
2. Der Kunde Vertragspartner haftet gegenüber AUXILIUM auch für alle Schäden, die aus das Verschulden seiner Lieferanten bzw. der Verletzung Hersteller der sich insbesondere aus diesen AGB ergebenden Kundenpflichten entstehen. Die Parteien vereinbaren einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100,00 EUR ihm verwendeten Produkte wie für jeden Fall der Verletzung dieser Pflichten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt AUXILIUM unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kundeneigenes Verschulden.
3. XXXXXXXX haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerungen Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von AUXILIUM zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle endgültigen Übernahme des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche Maßnahmen. Der Beginn und das Ende des Leistungshindernisses werden dem Kunden Gesamtbauvorhabens durch AUXILIUM unverzüglich in Textform angezeigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen, so sind beide Parteien nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zum Rücktritt berechtigtden Bauherren.
4. AUXILIUM ist gegenüber Dritten nicht verantwortlich für Inhalte von Schriftstücken, Telefonaten, Mitteilungen oder HandlungenDer Vertragspartner hat sämtliche Kosten zu ersetzen, die AUXILIUM für die Feststellung und im Auftrag Zuge der Behebung eines Mangels anfallen (zB Leistungen anderer Vertragspartner und von Sachverständigen, Planungsänderungen, Sanierung von Bauteilen, zusätzliche Überwachungstätigkeit durch die örtliche Bauleitung bzw. Bauaufsicht oder den Prüfingenieur). 5. X. XXXXXXXXXX ist nicht verpflichtet, die Verbesserung des Kunden bearbeitetMangels bzw. Schadens durch den Vertragspartner zuzulassen und kann sofort auch Wandlung oder Preisminderung begehren. 6. X. XXXXXXXXXX ist weiters berechtigt, angefertigtsofort, weitergeleitet ohne die Verbesserung durch den Vertragspartner zuzulassen, die Mängel- und Schadensbehebung auch selbst oder durch Dritte ohne Einholung von Konkurrenzangeboten auf Kosten des Vertragspartners durchzuführen oder durchführen zu lassen.
7. Wird von X. XXXXXXXXXX die Behebung von Mängeln und Schäden durch den Vertragspartner verlangt, sind sie vom Vertragspartner bei Gefahr in sonstiger Weise vorgenommen hatVerzug sofort, sonst innerhalb angemessener Frist kostenlos zu beheben. Das Zurückbehaltungsrecht besteht im gesetzlichen Umfang.
8. Der Kunde stellt AUXILIUM Vertragspartner hat rechtzeitig vor der Mängelbehebung X. XXXXXXXXXX einen Sanierungsvorschlag zu unterbreiten. Eine Genehmigung durch X. XXXXXXXXXX befreit den Vertragspartner jedoch nicht von seiner alleinigen Haftung für die Verbesserungsarbeiten.
9. Xxxx X. XXXXXXXXXX wegen Mängel oder Schäden von ihrem Bauherren/Vertragspartner oder Dritten in Anspruch genommen, ist X. XXXXXXXXXX berechtigt, sich vollständig beim Vertragspartner, auch bei vergleichsweiser Bereinigung, zu regressieren. Der Vertragspartner hat X. XXXXXXXXXX diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten (einschließlich sämtlicher Prozesskosten).
10. Der Vertragspartner haftet für von ihm selbst oder durch seine Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen verursachte Personen- , Sach- und Vermögensschäden (einschließlich entgangener Gewinn) der H. TRAUSSNIGG, des Bauherren/Vertragspartners der H. TRAUSSNIGG oder sonstiger Dritter. Weiters haftet der Vertragspartner für alle Nachteile, die durch vom Vertragspartner eingesetzte Geräte oder Materialien entstehen. Haftungsgrenzen, wie insbesondere den Fall der Inanspruchnahme von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freieinschlägigen Ö-NORMEN gelten nicht.
11. Der Vertragspartner hat eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen oder diese aufrecht zu halten und die Polizze unverzüglich nach entsprechender Aufforderung H. TRAUSSNIGG vorzulegen.
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Xxxxxxx. 1. XXXXXXXX TELiAS haftet sowohl bei vertraglichen, außervertraglichen, außervertraglichen – insbesondere deliktischen, deliktischen – Ansprüchen sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen BestimmungenBest‐ immungen. In gleicher Weise haftet AUXILIUM TELiAS für ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- Verrichtungs‐ und Erfüllungsgehilfen. AUXILIUM TELiAS haftet ferner für die schuldhafte schuld‐ hafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen Übri‐ gen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung Ver‐ letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Der Kunde haftet gegenüber AUXILIUM TELiAS für alle Schäden, die aus der Verletzung Verlet‐ zung der sich insbesondere aus diesen AGB ergebenden Kundenpflichten entstehen. Die Parteien vereinbaren einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100,00 EUR Euro für jeden Fall der Verletzung dieser Pflichten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt AUXILIUM TELiAS unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden.
3. XXXXXXXX TELiAS haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerungen der vereinbarten verein‐ barten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderenande‐ ren, nicht von AUXILIUM TELiAS zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, VerkehrshindernisseVerkehrshin‐ dernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- Internet‐ und KommunikationsnetzesKommunikations‐ netzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche hoheitli‐ che Maßnahmen. Der Beginn und das Ende des Leistungshindernisses werden wer‐ den dem Kunden durch AUXILIUM TELiAS unverzüglich in Textform angezeigt. Dies gilt nicht, wenn das Leistungshindernis nur kurze Zeit besteht oder hierdurch die Rechte des Kunden aus dem Vertrag nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen, so sind beide Parteien nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich hinsicht‐ lich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zum Rücktritt berechtigt.
4. AUXILIUM TELiAS ist gegenüber Dritten nicht verantwortlich für Inhalte von SchriftstückenSchrift‐ stücken, Telefonaten, Mitteilungen oder Handlungen, die AUXILIUM TELiAS im Auftrag Auf‐ trag des Kunden bearbeitet, angefertigt, weitergeleitet oder in sonstiger Weise vorgenommen hat. Der Kunde stellt AUXILIUM TELiAS für den Fall der Inanspruchnahme Inan‐ spruchnahme von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
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