Zahlstelle. Zahlstelle ist die Emittentin in eigener Durchführung. Die Emittentin ist berechtigt, eine externe Zahlstelle mit der Abwicklung von Zahlungen zu beauftragen.
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Samples: Anleihebedingungen, Anleihebedingungen, Anleihebedingungen
Zahlstelle. Zahlstelle ist die Emittentin in eigener Durchführung. Die Emittentin ist berechtigt, eine externe Zahlstelle (z.B. secupay AG) mit der Abwicklung von Zahlungen zu beauftragen.
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Samples: Partizipationsrechts Bedingungen