Common use of Zahlstelle Clause in Contracts

Zahlstelle. 8.1 Zahlstelle ist die futurum bank AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (die „Zahlstelle“). Die Zahlstelle ist berechtigt, sich der Dienste Dritter zu bedienen und/oder Aufgaben an Dritte zu übertragen. Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte der Emittentin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern. Die Zahlstelle übernimmt keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Anleihegläubigern. 8.2 Die Emittentin wird dafür Sorge tragen, dass stets eine Zahlstelle vorhanden ist. Die Emittentin ist berechtigt, andere Banken als Zahlstelle zu bestellen. Die Emittentin ist weiterhin berechtigt, die Bestellung einer Bank als Zahlstelle zu widerrufen. Im Falle einer solchen Abberufung oder falls die bestellte Bank nicht mehr als Zahlstelle tätig werden kann oder will, bestellt die Emittentin eine andere Bank als Zahlstelle. Die Bestellung einer anderen Zahlstelle ist von der Emittentin unverzüglich gemäß Ziff. 12 bekannt zu machen.

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Samples: Bond Terms, Anleihebedingungen, Anleihebedingungen

Zahlstelle. 8.1 7.1 Zahlstelle ist die futurum bank AG KAS BANK N.V. - German Branch mit dem Sitz in Frankfurt am Main (die „ZahlstelleZahl- stelle“). Die Zahlstelle ist berechtigt, sich der Dienste Dritter zu bedienen und/oder Aufgaben an Dritte zu übertragen. Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte Be- auftragte der Emittentin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den AnleihegläubigernAnlei- hegläubigern. Die Zahlstelle übernimmt keinerlei Verpflichtungen gegenüber ist von den AnleihegläubigernBeschränkungen des § 181 BGB befreit. 8.2 7.2 Die Emittentin wird dafür Sorge tragen, dass stets eine Zahlstelle vorhanden ist. Die Emittentin ist berechtigt, andere Banken als Zahlstelle zu bestellen. Die Emittentin ist weiterhin berechtigt, die Bestellung einer Bank als Zahlstelle zu widerrufen. Im Falle einer solchen Abberufung oder falls die bestellte Bank nicht mehr als Zahlstelle tätig werden kann oder will, bestellt die Emittentin eine andere Bank als Zahlstelle. Die Bestellung einer anderen Zahlstelle ist von der Emittentin unverzüglich gemäß Ziff. 12 10 bekannt zu machen.

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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt