Zahlung der Folgeprämie Musterklauseln

Zahlung der Folgeprämie. Rechtzeitige Zahlung C.2.1 Eine Folgeprämie ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
Zahlung der Folgeprämie. C.2.1. Rechtzeitige Zahlung Eine Folgeprämie ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Prämien- berechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. C.2.2. Keine rechtzeitige Zahlung Zahlt der Versicherungsnehmer eine Folgeprämie nicht rechtzeitig, fordert der Versicherer den Versicherungsnehmer auf, die rückständige Prämie zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung des Versicherers zu zahlen.
Zahlung der Folgeprämie. Die Folgeprämie ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Prämienzeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Zahlung der Folgeprämie. Alle weiteren Prämien sind - je nach Zahlungsweise - zu Beginn des vereinbarten Prämienzeitraums fällig.
Zahlung der Folgeprämie