Leistungs-Update-Garantie Musterklauseln

Leistungs-Update-Garantie. Werden die dieser Verbundenen Hausratversicherung zugrundeliegenden Versiche- rungsbedingungen in der gewählten Tarifstruktur (Allgemeine Versicherungsbedin- gungen und/oder die gewählten Zusatzbedingungen) ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Leistungs-Update-Garantie. A.25.1 Bei Vereinbarung des PLUS-Tarifs gelten für einen Zeit- raum von fünf Jahren ab Beginn dieses Versicherungs- vertrags alle Leistungsverbesserungen, die in einer neu- en Fassung des PLUS-Tarifs der vorliegenden Ver- sicherungsbedingungen eingeführt werden, auch für diesen Vertrag. A.25.2 Das gilt auch dann, wenn diese Leistungsverbesserun- gen in einer neuen Fassung des PLUS-Tarifs mit einer Änderung des Beitrags verbunden sind. Die Leistungsverbesserung wird mit ihrer Einführung für diesen Vertrag sofort wirksam. A.25.3 Nach Ablauf der fünf Jahre gelten wieder ausschließlich die in der vorliegenden Fassung vereinbarten Bedin- gungen. Danach kann der Versicherungsnehmer nur von den in diesem Zeitraum eingeführten Leistungsverbesserun- gen profitieren, wenn eine Umstellung des Vertrags auf den dann aktuellen Tarif zu den dann geltenden Bedin- gungen und Beiträgen erfolgt.
Leistungs-Update-Garantie. Künftige Leistungsverbesserungen innerhalb des Abschnitts A (Welche Leistungen umfasst Ihre Kraftfahrtversicherung?) gelten auch für die von Ihnen abgeschlossen Versicherungsarten und Zusatzleistungen. Die Verbesserungen gelten ab dem Zeit- punkt der Gültigkeit der neuen Bedingungen.
Leistungs-Update-Garantie. Verbessern sich die in den Bedingungen beschriebenen Leistungen für neu bei dem Versicherer abgeschlossene Verträge und hat der Versi- cherungsnehmer Versicherungsschutz für die entsprechende Versiche- rungsart abgeschlossen, profitiert dieser automatisch von diesen besse- ren Leistungen. Dies gilt für alle künftig eingeführten Leistungserweiterungen der Sparte Privathaftpflicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich Leistun- gen, die auch bei Neuverträgen gesondert gegen Zahlung eines zusätz- lichen Beitrags versichert werden müssen.
Leistungs-Update-Garantie. A.5.1 Wenn wir die in Abschnitt A beschriebenen Leistungen für neu bei uns abgeschlossene Verträge verbessern und Sie die entsprechende Versicherungsart (z. B. Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung) abgeschlossen haben, profitieren Sie automatisch von den verbesserten Leistungen. A.5.2 Dies gilt für alle künftig eingeführten Leistungserweiterungen im Abschnitt A. Ausgenommen sind lediglich Leistungen, die auch bei Neuverträgen gesondert gegen Zahlung einer zu- sätzlichen Prämie versichert werden müssen (z. B. neue Ver- sicherungsarten oder Bausteine, für die eine Prämie zu zah- len ist).
Leistungs-Update-Garantie. Werden die dieser Tierhalterhaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen im Hinblick auf den Leistungsumfang aus- schließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer geändert, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. Ausgenommen hiervon sind künftige Leistungserweiterungen, die auch bei Neuverträgen gesondert gegen Zahlung eines zusätzlichen Beitrags versichert werden müssen.
Leistungs-Update-Garantie. Bei Einführung neuer und leistungsstärkerer Bedingungen für die R+V-GewerbePolice wird der Versicherungsschutz für die zu diesem Zeitpunkt versicherten Risiken automatisch an die neuen Bedingungen angepasst. Sollten die neuen Bedingungen Verschlechterungen gegenüber dem Versicherungsschutz aus den bisherigen Bedingungen enthalten, so gelten diese Verschlechterungen nicht für diesen Versicherungsvertrag. 1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss 4 2 Repräsentanten 4 3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 4 4 Stillgelegte Betriebe und leerstehende Gebäude 5 5 Konzessionsumwandlung 6 6 Aschenbecherklausel 6 7 Büchereien 6 8 Ereignisdefinition 6 9 Selbstbeteiligung 6 10 Entschädigungsgrenze 6 11 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung 7 12 Aufwendungsersatz 7 13 Sachverständigenverfahren 8 14 Wahrung von Geschäftsgeheimnissen 9 15 Wartezeit 9 16 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen 9 17 Generelle Ausschlüsse 10 1 Versicherte Schäden 12 2 Versicherte Sachen 12 3 Daten und Programme 12 4 Sonstige Betriebseinrichtung 13 5 Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen und Besuchern 13
Leistungs-Update-Garantie. Verbessern sich die in den Bedingungen beschriebenen Leistungen für neu bei dem Versicherer abgeschlossene Verträge und hat der Versicherungsnehmer Versi- cherungsschutz für die entsprechende Versicherungsart abgeschlossen, profitiert dieser automatisch von diesen besseren Leistungen.
Leistungs-Update-Garantie. Werden die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen und/oder die die­ sem Vertrag zugrunde liegenden zusätzlichen Einschlüsse ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die verbesserten Vertragsgrundlagen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. Die Update­ Garantie gilt nicht für künftig mitversicherbare Gefahrengruppen sowie beitragspflichtige zu­ sätzliche Einschlüsse.
Leistungs-Update-Garantie. Werden diese Bedingungen und Risikobeschrei- bungen zur Betriebs-Haftpflichtversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungs- nehmers geändert, gelten diese Deckungserwei- terungen (inkl. etwaiger Versicherungssummen- begrenzungen und/oder Selbstbeteiligungen) mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Vereinbarung.