Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: www.continentale.info, hbfek.de, hbfek.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 § 5.3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: degenia.de, online-protokoll.de, degenia.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: www.continentale.de, www.mecklenburgische.de, www.mecklenburgische.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: www.xxv24.de, www.photovoltaikforum.com
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb inner- halb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbe- stimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b5.3.2) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: www.janitos.de, www.janitos.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung Rege- lung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (gemäß Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.3
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Samples: www.asspario.de, www.versicherung-online.net
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats Mo- nats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (siehe Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: www.diebayerische.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung Kün- digung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: cdn.website-editor.net
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.§ 6 Lastschriftverfahren
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Samples: www.aig.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung Kündi- gung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf Frist- ablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührtunbe- rührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das § 5 Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.§ 6 Ratenzahlung § 7 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
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Samples: cdn.website-editor.net
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b)) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: makler.continentale.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nrsiehe Ziff. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: www.lvm.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung Rege- lung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart ver- einbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: www.asspario.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart verein- bart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: makler.continentale.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: besserberater.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb in- nerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart ver- einbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: rhion.digital
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb inner- halb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Frist- bestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf Frist- ablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. siehe Nummer 3 b)) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: www.bavariadirekt.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Sie innerhalb eines ei- nes Monats nach der Kündigung oder, wenn sie die Kündi- gung mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistetleisten. Die Regelung über Für Leistungsfälle, die Leistungsfreiheit des Versicherers nach dem Zugang der Kündigung, aber vor erfolgter Beitragszahlung einge- treten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgensiehe Ziffer 11.3.3).
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Samples: www.interlloyd.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 bAbschnitt 6.3.2.3b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: www.allianzagrar.de
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb in- nerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit Leistungs- freiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: ssl.askuma.de