Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. 1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 8 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 6 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Wohngebäudeversicherung, Landwirtschaftliche Sachversicherung
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 § 5.3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 5 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 2 contracts
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb inner- halb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbe- stimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b5.3.2) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 2 contracts
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung Rege- lung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (gemäß Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers3
Appears in 2 contracts
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb inner- halb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Frist- bestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf Frist- ablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. siehe Nummer 3 b)) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung Kündi- gung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf Frist- ablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.
1unbe- rührt. Pflichten des Versicherungsnehmers§ 5 Lastschriftverfahren § 6 Ratenzahlung § 7 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats Mo- nats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (siehe Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Gewerbliche Gebäudeversicherung
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb in- nerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit Leistungs- freiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung Rege- lung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb in- nerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Samples: Inhaltsversicherung
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 bAbschnitt 6.3.2.3b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Samples: Pflanzenversicherung
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. § 6 Lastschriftverfahren
1. Pflichten des VersicherungsnehmersVersicherungsnehmers Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
Appears in 1 contract
Samples: Glasversicherung
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b)) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Samples: Glas /Werbeanlagenversicherung
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 3. b)) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Samples: Glasversicherung
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung Kün- digung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nrsiehe Ziff. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung