Zahlung und Fälligkeit. 6.1. Der Subunternehmer hat nur Anspruch auf Honorierung jener Teilleistungen, die von ihm vertragsgemäß erbracht und von uns oder vom Auftraggeber (im Fall von Teilleistungen für einen Hauptvertrag) als Vertragserfüllung angenommen wurden.
6.2. Der Honoraranspruch des Subunternehmers wird binnen vier Wochen nach ordentlicher Rechnungslegung durch den Subunternehmer zur Zahlung fällig, im Fall von Teilleistungen für einen Hauptvertrag allerdings erst nach Eingang der Zahlung des kongruenten Honorarbetrages des Auftraggebers aus dem Hauptvertrag.
Zahlung und Fälligkeit. 8.1 Die monatlichen Teilbetragszahlungen werden jeweils zum 15. des Belieferungsmonats zur Zahlung fällig und werden bei Erteilung einer Einzugsermächtigung von dem auf dem Auftrag angegebenen Konto eingezogen. Im Übrigen werden sämtliche Rechnungsbeträge 14 Tage nach Rechnungsdatum, bei Verbrauchern binnen 14 Tagen nach Zu- gang der Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen, fällig.
8.2 Die nach dem Gasliefervertrag zu leistenden Zahlungen erfolgen nach Xxxx des Kunden durch abzugsfreie Überweisung oder Lastschriftein- zugsverfahren. Erteilt der Kunde oder der Kontoinhaber E.ON Energie Österreich eine entsprechende Einzugsermächtigung (per SEPA Last- schrift-Mandat) auf ein seiner Verfügung unterliegendes Konto bei einem Geldinstitut, macht E.ON Energie Österreich hiervon sowohl hinsichtlich der monatlichen Teilbetragszahlung als auch hinsichtlich der Abrechnung eventueller Nachzahlungsbeträge aus der Jahres- abrechnung Gebrauch. Abrechnungsgutschriften werden nach Über- sendung der Abrechnung mit den folgenden Teilbetragsforderungen gegengerechnet oder überwiesen. Bei einem etwaigen Vertragsende wird die Abrechnungsgutschrift unverzüglich nach Feststellung einer Abrechnungsgutschrift dem auf dem Auftrag angegebenen Konto gutgeschrieben.
8.3 Gegen Ansprüche von E.ON Energie Österreich kann – mit Ausnahme bei Verbrauchern – nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden oder aber im Falle der Zahlungsunfähigkeit von E.ON Energie Österreich.
Zahlung und Fälligkeit. Für Aufträge, die zu einem Festpreis vergeben wurden, leistet der Auftraggeber monatliche Raten, die gesondert vereinbart werden. Bei Aufträgen, die nicht zu einem Festpreis vergeben werden, erfolgt auf der Grundlage der monatlichen erbrachten Teilleistung eine Abrechnung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erbrachten Teilleistungen zu bestätigen. Die Rechnungen sind 15 Tage nach Zugang rein netto Xxxxx zu begleichen. Bei Zielüberschreitung (ab Verfallstag) werden Zinsen in Höhe von 2 Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Wechsel werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen.
Zahlung und Fälligkeit. 1.9.5.1. Die Zahlung erfolgt mittels einer der im Bestellablauf angebotenen Zahlungsarten.
1.9.5.2. Entgelte sind mit Vertragsschluss fällig.
Zahlung und Fälligkeit. Die Zahlung der Beratungssitzungen erfolgt einzeln im Voraus auf das Konto: Ernährungsberatung Xxxxxxx Xxxxxxxxx IBAN oder gebührenfrei per Paypal an xxxx@xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx mit der Option „Privatkunden“ Der Eingang der Zahlung muss bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beratungstermin erfolgen. Es sind auch Mir ist bekannt, dass vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden müssen. Bei Nichtabsage, verspäteter Absage oder Nicht- Erreichbarkeit (Skype/ Online- Beratungsplattform) können die die Kosten nicht erstattet werden.
Zahlung und Fälligkeit. 9.1 Die Teilnahmegebühr ist – falls nicht anders geregelt – sofort nach Empfang der Rechnung (auch in elektronischer Form) fällig. Die Zahlungstermine sind einzuhalten. Beanstandungen der Rechnung werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich erfolgen.
9.2 Alle Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer spesenfrei und in Euro auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Werden die angegebenen Zahlungsziele vom Teilnehmer nicht eingehalten, so befindet sich der Teilnehmer sofort im Verzug. Einer Mahnung nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB bedarf es hierfür nicht. HMC ist berechtigt, Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung des gesetzlichen Fälligkeitszinses (§ 353 HGB), eines weitergehenden Verzugsschadens sowie sonstiger Rechte aus diesen ATB bleiben vorbehalten. Der Teilnehmer ist berechtigt, HMC nachzuweisen, dass HMC als Folge des Zahlungsverzuges kein über den gesetzlichen Verzugszinssatz hinausgehender Schaden entstanden ist.
9.3 HMC behält sich das Recht vor, ihre Forderungen gegenüber dem Teilnehmer – nach erfolgloser Mahnung – zum Forderungseinzug an ihren Inkassodienstleister weiterzugeben. Die Forderungsbeitreibung durch den Inkassodienstleister erfolgt auf elektronischem Weg. Wenn der Teilnehmer dies nicht wünscht, kann er jederzeit unter xxxxxxxxxxx@xxxxxxx-xxxxx.xx widersprechen.
Zahlung und Fälligkeit. 8.1. Die monatlichen Teilbetragszahlungen werden jeweils zum 15. des Belieferungsmonats zur Zahlung fällig und werden bei Erteilung einer Einzugsermächtigung von dem auf dem Auftrag angegebenen Konto eingezogen. Im Übrigen werden sämtliche Rechnungsbeträge 14 Tage nach Rechnungsdatum, bei Verbrauchern binnen 14 Tagen nach Zu- gang der Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen, fällig.
Zahlung und Fälligkeit. 7.1 Zahlungen sind gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Falls keine schriftlichen anderweitigen Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden, ist die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen mit zwei Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen in voller Höhe zu leisten. Die Zahlung hat ausschließlich auf das vom Auftragnehmer mitgeteilte Bankkonto zu erfolgen.
7.2 Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Zahlung und Fälligkeit a) Der Anspruch von IS Predict auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von IS Predict erbracht wurde. Alle Leistungen von IS Predict, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
b) Xxxxxx die Rechnung dem Auftraggeber zugeht, ist der Preis gemäß vereinbartem Zahlungsziel zur Zahlung fällig.
c) Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung gegenüber IS Predict in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist IS Predict berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
d) Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
Zahlung und Fälligkeit. 2.1. Die Mietvorauszahlung bei Ferienhäusern, Appartements und Mobilheimen beträgt in der Regel 50 Prozent des Gesamtpreises. Die Vorauszahlung ist fällig 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung. Die Restzahlung erfolgt bei der An- oder Abreise. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann dies als Rücktritt des Xxxxxxx vom Mietvertrag entsprechend Punkt 5 gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig. Für Stellplätze wird (sofern auf der Reservierungsbestätigung nicht anders vermerkt) keine Vorauszahlung festgelegt. Die Bezahlung erfolgt bei An- oder Abreise.
2.2. Nebenkosten (Kurtaxe) sind vor Ort zu bezahlen.
2.3. Mietpreise sind in der Regel als Tagespreise in Euro angegeben. Bei Buchung in verschiedenen Saisonzeiten berechnet sich der Preis anhand dieser jeweils gültigen Tagespreise.
2.4. Es gelten die Preise und Leistungsbeschreibungen, die im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxx/ veröffentlicht sind. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir nach Möglichkeit informieren werden.