Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt Musterklauseln

Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt. Aufrechnungsverbot 1. Alle von DRB gestellten Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei DRB. Ein Nachlass oder Skontoabzug bedarf der vorherigen ausdrücklich für die konkrete Leistung erfolgten schriftlichen Vereinbarung mit DRB. 2. Bei von DRB zu bestellenden Waren ist stets, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, die Hälfte des Kaufpreises anzuzahlen. 3. Alle Zahlungen sind bar, spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer, im Vorhinein und schriftlich zu treffender Vereinbarung, und dann auch nur zahlungshalber und nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden/Vertragspartners. DRB ist berechtigt in Scheck- oder Wechselform angebotene Zahlungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. 4. Bei Überschreitung des Zahlungstermins ebenso wie bei verzögerter An- oder Übernahme durch den Kunden/Vertragspartner ist DRB berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % (acht Prozent) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verrechnen. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden/Vertragspartner ist DRB nach freier Xxxx berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und den entgangenen Gewinn, oder eine, dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Konventionalstrafe (Pönale) in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des vereinbarten Preises zu fordern. 5. DRB ist im Fall des Zahlungsverzugs von mehr als 14 Tagen berechtigt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen durch den Kunden/Vertragspartner, die auch aus anderen Aufträgen resultieren können, weitere Lieferungen 6. Im Falle der bankmäßigen Rückbuchung von an DRB überwiesenen Beträgen, aus welchen Gründen auch immer, ist DRB berechtigt € 15,- an Spesen (Bankspesen und Bearbeitung) an den Kunden/Vertragspartner zu verrechnen, sobald DRB diesen über die erfolgte Rückbuchung in Kenntnis setzt. Im Falle der Aussetzung oder Sperrung laufender Dienstleistungen wegen Zahlungsverzuges hat der Kunde/Vertragspartner DRB für das Entsperren eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,- zuzgl. USt. je Anlassfall und Art der gesperrten Dienstleistung zu bezahlen. 7. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verpflichtungen des Kunden/Vertragspartners in Eigentum vom DRB. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsüber...
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt. 5.1 Alle Rechnungen über Lieferungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen, nach Rechnungsdatum, ohne Abzug. Alle Rechnungen über Dienstleistungen, Mieten oder hiermit in Verbindung stehenden Materialien sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. 5.2 Teillieferungen sind zul‰ssig, werden sofort berechnet und sind gem‰fl dieser Bedingungen zu zahlen. 5.3 GWU ist beim ‹berschreiten des Zahlungszieles berechtigt, vom F‰lligkeitstage an Verzugszinsen in Hˆhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer zu berechnen. 5.4 Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn GWU über den Betrag verfügen kann, insbesondere also auch erst nachdem Schecks oder Wechsel eingelˆst worden sind. 5.5 Besteht an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigter Zweifel oder kommt der Auftraggeber Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgem‰fl nach, ist GWU berechtigt, die gesamte Restschuld f‰llig zu stellen. 5.6 GWU beh‰lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor (Vorbehaltsware). Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts dürfen gelieferte Waren, Materialien und Teile ohne unsere Zustimmung weder verpf‰ndet noch sicherheitsübereignet werden. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum von GWU hinweisen und GWU unverzüglich benachrichtigen. Ver‰uflert der Auftraggeber die Ware, tritt er hiermit die Forderung an GWU ab und verpflichtet sich, über den Bestand und die Hˆhe jederzeit auf Verlangen Auskunft zu geben. 6.Gew‰hrleistung, Haftung, Schadenersatz. 6.1 Die Gew‰hrleistungsfrist für Sachm‰ngel betr‰gt 6 Monate, sofern nicht ausdrücklich anders vertraglich vereinbart, und beginnt mit Gefahrübergang. 6.2 Offensichtliche M‰ngel an gelieferter Ware, Transportsch‰den, Fehl- oder Falschlieferungen oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Im Falle von Transportsch‰den mufl der Transporteur gleichzeitig informiert werden. Verdeckte M‰ngel müssen unmittelbar nach Entdecken innerhalb von 3 Werktagen schriftlich gerügt werden. 6.3 Im Falle eines Mangels oder des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft aufgrund eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, kann GWU nach eigener Xxxx verlangen, dafl der Kunde a) das schadhafte Teil oder Ger‰t kostengünstigst zu Reparatur und anschlieflenden Rücksendung an GWU schickt oder b) bereith‰lt, damit ein von GWU Bea...
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt. Die in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei der Lieferung von beweglichen Sachen behält sich die AGENTUR ID bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt. Zahlungen (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) sind sofort spät. innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs- datum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu zahlen. Die Geltend- machung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Die von SKD gelieferten Arbeitsergeb- nisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen im Ei- gentum SKD. Auch die Einräumung von Nutzungs-und Verwertungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung der Forderungen abhängig. SKD steht an allen vom Auftraggeber gelieferten Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen und Gewerken ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Der Auftraggeber kann SKD gegenüber kein Zurückbehaltungs- recht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen erlaubt. Korrekturen und Produktionsüberwachung. Durch den Kunden veranlasste Korrekturen nach erteiltem »Gut zur Gestaltung« oder »Gut zum Druck« sind Autorenkor- rekturen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Durchführung der Produktion durch den Kunden erhält SKD ein Korrekturmuster zur Freigabe. Die Produktionsüberwachung durch SKD erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Durchführung der Produktion durch SKD übernimmt SKD die Überwachung und Terminkon- trolle. Hierüber wird projektweise eine Vereinbarung getroffen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist SKD berechtigt, nach eigenem Ermessen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung haftet SKD nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt grds. dem Auftraggeber. Wird SKD mit der Freigabe beauftragt, so stellt der Auftraggeber sie von der Haftung frei.
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt. 1. Das Zahlungsziel wird bei der Bestellung vereinbart. Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der Originalrechnung, jedoch nicht vor Eingang der mangelfreien Ware. Ausnahmen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Zahlungen erfolgen nach unserer Xxxx durch Übersendung von Verrechnungsschecks oder durch Überweisungen. Die vereinbarten Zahlungsfristen werden durch Absendung der Schecks bzw. Einreichung des Überweisungsauftrages bei unserer Hausbank gewahrt. 2. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Sofern der Lieferant seine vertraglichen Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt, ist die Hawesko GmbH berechtigt, jeweils einen angemessenen Betrag von fälligen Zahlungen zurückzubehalten oder die Aufrechnung zu erklären. Dieses Zurückbehaltungs- bzw. Aufrechnungsrecht besteht auch für Zahlungen, die nicht auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. 3. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht spätestens nach vollständiger Bezahlung des geschuldeten Betrages, ggf. nach Reduktion gemäß Abs. (2), auf die Hawesko GmbH über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen bzw. ungültig. 4. Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Hawesko GmbH, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen die Hawesko GmbH abzutreten. 5. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Hawesko GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt. Die Rechnungssumme ist nach Maßgabe der Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zur Zahlung an die Design-Agentur fällig. Soweit nicht abweichend vereinbart, wird die Rechnungssumme 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. Die Design-Agentur ist verpflichtet, den Auftraggeber hierauf spätestens bei Rechnungsstellung gesondert hinzuweisen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, steht dem Auftraggeber nicht zu. An den Auftraggeber gelieferte Arbeitsergebnisse verbleiben bis zum vollständigen Rechnungsausgleich im Eigentum der Design-Agentur.
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der FWTM. Ein Start ist erst bei Eingang der vollständigen Teilnahmegebühr erlaubt. Spätestens mit dem Erhalt der bestellten Ware bzw. dem Erhalt der Startunterlagen, werden sämtliche Kaufpreisforderungen fällig. Der Teilnehmer ermächtigt bei Rückgabe oder Nichteinlösung der Lastschrift bereits mit der Anmeldung/Bestellung seine Bank unwiderruflich, der FWTM auf Stand: 07.07.2022 Seite 2 von 8 Anfrage seinen Namen und seine aktuelle Anschrift mitzuteilen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Anschriftenänderungen der FWTM schriftlich unverzüglich mitzuteilen. Es werden grundsätzlich nur die im Rahmen der Bestellung angebotenen Zahlungsmethoden akzeptiert.
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt. 11.1. betreffend Hardware, falls der Kunde diese direkt bei uns kauft: Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnun- gen, auch solche über Teillieferungen, bis zum 15. des der Übernahme folgenden Monats ohne Skontoabzug sowie un- ter Ausschluss von Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen zu bezahlen. Diskontierungskosten, Bankspesen und even- tuelle Wechselstempel trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug sind uns Zinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu vergüten. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, berechtigen uns, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen. Sie berechtigen uns außerdem, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder vom Vertrag zu- rückzutreten, bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen angeb- lich von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht gestattet, ebenso die Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen. Bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises samt den allenfalls bereits aufgelaufenen Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen sowie Prozesskosten behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im normalen Geschäftsbetrieb gestattet. Zu anderen Verfü- gungen, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht berechtigt. Von Eingriffen Dritter in unsere Rechte als Vorbehaltseigentümer hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Sollte der Käufer die Vor- behaltsware weiter verkaufen, so tritt er – ungeachtet seiner weiterhin bestehenden Verpflichtung zur Bezahlung des vollen Kaufpreises - bereits hiermit alle ihm aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche gegen seine Kunden zur Sicherung der uns gegen ihn zustehenden Ansprüche ab. Auf unser jederzeit zulässiges Verlangen hat ein Zwischenhändler die Abtretung seinem Kunden anzuzeigen und dazu jede erforderliche Auskunft zu erteilen und die zur Geltendmachung unserer Ansprüche notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur ermächtigt, wenn wir uns die Einziehung der Forderungen nicht selbst vorbehal- ten. Wer die Hardware bei einem Händler oder sonst einem Dritten kauft, ist hinsichtlich der Hardware nicht unser Ver- tragspartner. Für sein Vertragsverhältnis gelten dann die mit dem Händler bzw. de...
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt. Leistungen von RockingHoster
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt. 4.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 4.2 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insofern befugt, als sein Ge- genanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. 4.3 Wechsel als Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. 4.4 Treten beim Kunden Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit entfallen lassen, sind wir berechtigt, die Zahlung sämtlicher noch offener, bereits fälliger Forderungen sofort zu verlangen und, sofern eine entsprechende Zahlung trotzt Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist unterbleibt, von dem Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Gegenstände zurück- zunehmen. 4.5 Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbe- sondere wegen Verzögerung der Leistung, bleibt hiervon unberührt. 4.6 An Kaufgegenständen geht das Eigentum erst dann auf den Kunden über, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist. 4.7 Unsere Leistungen sind stets teilbar.