Zahlungsbedingungen, Fälligkeit Musterklauseln

Zahlungsbedingungen, Fälligkeit. Dem Kunden und damit Zahlungspflichtigen wird monatlich über seinen Account in der Rubrik „Dokumente“ eine Rechnung zur Verfügung gestellt oder wahlweise - gegen eine Gebühr von 1,50- € - per Post eine Rechnung für den Vormonat zugestellt. Ist eine Rechnung nicht beim Adressaten angekommen, kann diese per E-Mail oder Telefon angefordert werden. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen rein netto, ohne Abzug. Gemäß §§ 286 Abs. 3 BGB tritt 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt dieser Rechnung auch ohne Mahnung Zahlungsverzug ein, d. h., dass der vorgenannte Rechnungsbetrag ist mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab Verzugsbeginn zu verzinsen. Sämtliche Zahlungen aus dem Vertrag über Verpflegungsleistungen erfolgen im Lastschriftverfahren mittels Abbuchung zwischen dem 8. und 10. des Monats für die Verpflegungsleistungen des Vormonats. Sollten diese Daten nicht auf Bankarbeitstage fallen, so erfolgt die Belastung am nächsten möglichen Bankarbeitstag. 40seconds behält sich vor, ab einem Zahlungsrückstand in Höhe von mehr als 30 Einzelpreisen der jeweils beanspruchten Verpflegungsleistungen den Kunden von der Verpflegung auszuschließen. Sollte es zu Problemen in der Zahlungsabwicklung kommen, ist rechtzeitig Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern von 40seconds (siehe Rechnung) über E-Mail oder per Telefon aufzunehmen.
Zahlungsbedingungen, Fälligkeit. 1. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung verpflichtet.
Zahlungsbedingungen, Fälligkeit. 9.1 WIT ist berechtigt, bei Vertragsabschluss 20 % des vereinbarten Entgelts als Anzahlungen zu verlangen. Der KUNDE hat darüberhinaus über Verlangen von WIT nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung Teilzahlungen zu leisten.
Zahlungsbedingungen, Fälligkeit. 1. Die Gebühren sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt unter Angabe der Rechnungsnummer an das Sozialwerk St. Georg. e.V. zu überweisen. Der Kunde erhält eine Rechnung über die Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn. Bei Weiterbildungskursen werden die Gebühren anteilig vor Beginn des jeweiligen Blocks durch Rechnung erhoben.
Zahlungsbedingungen, Fälligkeit. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise auf der Basis der Auftragsbestätigung des Verkäufers. Die Zahlung durch den Käufer hat nach den in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen und nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes schriftlich vermerkt, sofort fällig und zahlbar. Zurückbehaltung und Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt. Wechsel und Schecks können nur erfüllungshalber angenommen werden. Hierbei anfallende Kosten oder Spesen hat der Zahlungspflichtige zu tragen. Zahlungsweise mit Wechsel ist nur aufgrund individueller Vertragsvereinbarung möglich. Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Wechsel zurückzugeben und sofortige Barzahlung zu verlangen. Überschreitet der Käufer den Zahlungstermin, ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank zu berechnen. Sofern ein Fall eintritt oder bereits eingetreten ist, in dem zu befürchten war oder ist, dass der Käufer nicht mehr rechtzeitig oder uneingeschränkt zahlungsfähig ist, kann der Verkäufer Leistungen aus bestehenden anderweitigen gegenwärtigen oder zukünftigen Verträgen verweigern, bis der Käufer seine Leistung vollständig erbracht hat. Bei über den reinen Kauf hinausgehenden Zusatztätigkeiten und Zusatzleistungen des Verkäufers wie Montage, Inbetriebnahme, Einweisung oder ähnliche Leistungen sind diese vom Käufer gesondert zusätzlich zu bezahlen und erfolgen auf gesonderte Rechnung, wobei der Verkäufer berechtigt ist, eine angemessene Vorschussleistung vom Käufer zu verlangen. Dies gilt auch für besondere vom Käufer gewünschte und vertraglich vereinbarte Sonderleistungen, z. B. spezielle Arten der Verpackung oder des Versands.
Zahlungsbedingungen, Fälligkeit. Die Rechnungsbeträge sind pünktlich zu bezahlen, und zwar bis 8 Wochen vor Eröffnung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Rechnungen, die später als 6 Wochen vor Eröffnung ausgestellt werden, sind sofort in voller Höhe zahlbar.
Zahlungsbedingungen, Fälligkeit. Zahlungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb von 20 Kalendertagen nach Fälligkeit auf ein von ABRN zu bestimmendes Konto auf Kosten des EVU zu überweisen.
Zahlungsbedingungen, Fälligkeit a) Das monatliche Entgelt ist jeweils mit Zugang der Rechnung fällig.
Zahlungsbedingungen, Fälligkeit. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb der angegebenen Fristen auf der Auftragsbestätigung/Rechnung zu bezahlen. Eine Anzahlung von 30% auf die Gesamtsumme ist bei Auftragsbestätigung fällig. Die Restzahlung vor Messebeginn ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche.
Zahlungsbedingungen, Fälligkeit. 1. Zahlungen sind gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Falls keine schriftlichen anderweitigen Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden, ist die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung mit zwei Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen in voller Höhe zu leisten. Alle Zahlungen sind frei Zahlstelle des Auftragnehmers zu leisten. Bei unbekannten Auftraggebern erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse.