Common use of Zahlungsbedingungen und Preise Clause in Contracts

Zahlungsbedingungen und Preise. 3.1 Alle von uns – gleichgültig in welcher Form – angegebenen Preise sind freibleibend. Verbindlich sind nur die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise, vorbehaltlich unseres Rechtes der nachträglichen Änderungen wegen Irrtums, Schreibfehlern usw. Zulässig sind nach Auftragsbestätigung auch Preiserhöhungen, die durch unvorhersehbare und nach Auftragsbestätigung ent- standene Veränderungen preisbildender Faktoren begründet sind. Derartige Preiserhöhungen sind den Vertragspartnern innerhalb angemessener Frist anzuzeigen. Für Mehrarbeit (Überstunden), Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die üblichen Zuschläge berechnet; dies gilt auch für Pauschalaufträge. Dem Auftragsvolumen angemessene Besprechungen werden von uns nicht in Rechnung gestellt. Für weitergehende Besprechungen werden wir dem Vertragspartner neben dem Zeitaufwand eventuell angefallene Fahrt,- Verpflegungs- und Übernachtungskosten berechnen. Vorschläge, Texte, Ent- würfe usw., die uns gegenüber nicht zu einer Auftragserteilung führen, sind – unabhängig davon, ob sie vom Besteller verwendet werden oder nicht – uns gegenüber zu honorieren. Verzögert sich die Abwicklung eines Auftrages aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, so werden wir die uns in diesem Zusammenhang erwachsenden Ausfallzeiten und sonstigen Aufwendungen dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung stellen. 3.2 Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro, ausschließlich Verpackung ab Spaichingen. 3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht eingeschlossen. Sie wird gesondert ausgewiesen. 3.4 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugs- zinsen werden in Höhe von 5 % bei Verbrauchern und 9 % bei Unternehmern über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Light & Sound ON TOUR ist dazu berechtigt, noch ausstehende Liefe-rungen an den Vertragspartner von einer Vorkasse abhängig zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass Light & Sound ON TOUR einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Vertragspartner die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugs- schaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. 3.6 Der Vertragspartner hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen und Preise. 3.1 Alle von uns – gleichgültig in welcher Form – angegebenen 1. Unsere Preise sind freibleibendverstehen sich netto, d. h., dass die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Verbindlich sind nur Kosten für die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise, vorbehaltlich unseres Rechtes der nachträglichen Änderungen wegen Irrtums, Schreibfehlern usw. Zulässig sind nach Auftragsbestätigung auch PreiserhöhungenVerpackung, die Fracht und die Versicherung sind nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Eine Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und bei schriftlicher Vereinbarung abgeschlossen. 2. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. bei Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung durch unvorhersehbare uns spätestens 14 Tage nach dem Tag der Fälligkeit der Rechnung in Verzug, sofern und nach Auftragsbestätigung ent- standene Veränderungen preisbildender Faktoren begründet sind. Derartige Preiserhöhungen sind den Vertragspartnern innerhalb angemessener Frist anzuzeigensoweit er diese nicht bezahlt hat. Für Mehrarbeit den Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In diesen Fällen steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur in dem Umfang zu, soweit der einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den vorliegenden Mängeln bzw. zu den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat oder der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängel behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht. 3. Sollten für die Leistungserbringung unsererseits Überstunden), Nacht-, Nachtarbeit bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen erforderlich werden und dies vom Vertragspartner zu vertreten sein, werden die üblichen tariflich festgelegten Zuschläge berechnet; dies gilt auch für Pauschalaufträge. Dem Auftragsvolumen angemessene Besprechungen werden von uns nicht in Rechnung gestellt. Für weitergehende Besprechungen werden wir dem Vertragspartner neben dem Zeitaufwand eventuell angefallene Fahrt,- Verpflegungs- und Übernachtungskosten berechnen. Vorschläge, Texte, Ent- würfe uswbzw., sofern diese nicht vorhanden sind, die uns gegenüber nicht zu ortsüblichen Zuschläge/Zulagen berechnet, ohne dass es hierfür einer Auftragserteilung führengesonderten Vereinbarung bedarf. 4. Kommt der Vertragspartner mit seiner Zahlung in Verzug, sind – unabhängig davon, ob sie vom Besteller verwendet werden oder nicht – uns gegenüber zu honorieren. Verzögert sich die Abwicklung eines Auftrages aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, so werden wir die uns in diesem Zusammenhang erwachsenden Ausfallzeiten und sonstigen Aufwendungen dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung stellen. 3.2 Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro, ausschließlich Verpackung ab Spaichingen. 3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht eingeschlossen. Sie wird gesondert ausgewiesen. 3.4 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugs- zinsen werden berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % bei Verbrauchern und 9 % bei Unternehmern Prozentpunkten über dem jeweiligen jeweils gültigen Basiszinssatz p. a. berechnetder Deutschen Bundesbank zu berechnen (§ 247 BGB). Light & Sound ON TOUR Uns steht es frei, einen höheren Schaden nachzuweisen. Gelingt dieser Nachweis ist dazu berechtigtauch der höhere Schaden vom Vertragspartner zu erstatten. Dem Vertragspartner steht es frei, noch ausstehende Liefe-rungen an den Vertragspartner von einer Vorkasse abhängig zu machennachzuweisen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Verzugszinsen sind unabhängig von unseren anderweitigen Schadensersatzansprüchen zu erstatten. Sollte die Zahlung des Vertragspartners auch nicht binnen einer unsererseits gesetzten angemessenen Nachfrist erfolgen, stehen uns die nachstehenden Rechte zu: a) Rücktritt vom Vertrag und Rückgabeverlangen eventuell gelieferter bzw. noch nicht abgenommener Ware und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenvon Bearbeitungskosten, deren Höhe wir nachweisen. b) Das Verlangen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für noch nicht abgenommene oder noch zu liefernde Ware und/oder c) von sämtlichen (weiteren) nicht abgewickelten Verträgen nach fruchtloser Nachfristsetzung zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen sowie, d) ein Inkassoinstitut oder eine Anwaltskanzlei zu beauftragen, wobei die hierfür anfallenden Kosten vom Vertragspartner zu tragen sind. 5. Für den FallKosten des Zahlungsverkehrs, dass Light & Sound ON TOUR einen höheren Verzugsschaden geltend macht, insbesondere Bankgebühren von Auslandsüberweisungen an uns hat der Vertragspartner die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugs- schaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen istzu tragen. 3.6 Der Vertragspartner hat nur dann das Recht zur Aufrechnung6. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln und Schecks vor. Deren Annahme erfolgt stets erfüllungshalber und nicht erfüllungsstatt. 7. Es ist unser ausschließliches Recht, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sindZahlungsbestimmungen hinsichtlich älterer Verbindlichkeiten des jeweiligen Vertragspartners vorzunehmen. Eventuell anderslautende Bestimmungen des Vertragspartners sind unwirksam und entfalten keine Gültigkeit.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen und Preise. 3.1 Alle Rechnungen von uns – gleichgültig in welcher Form – angegebenen Preise MICHGEHL sind freibleibend. Verbindlich sind nur die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise, vorbehaltlich unseres Rechtes der nachträglichen Änderungen wegen Irrtums, Schreibfehlern usw. Zulässig sind nach Auftragsbestätigung auch Preiserhöhungen, die durch unvorhersehbare und nach Auftragsbestätigung ent- standene Veränderungen preisbildender Faktoren begründet sind. Derartige Preiserhöhungen sind den Vertragspartnern innerhalb angemessener Frist anzuzeigen. Für Mehrarbeit (Überstunden), Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die üblichen Zuschläge berechnet; dies gilt auch für Pauschalaufträge. Dem Auftragsvolumen angemessene Besprechungen werden von uns nicht in Rechnung gestellt. Für weitergehende Besprechungen werden wir dem Vertragspartner neben dem Zeitaufwand eventuell angefallene Fahrt,- Verpflegungs- und Übernachtungskosten berechnen. Vorschläge, Texte, Ent- würfe usw., die uns gegenüber nicht zu einer Auftragserteilung führen, sind – unabhängig davon, ob sie vom Besteller verwendet werden oder nicht – uns gegenüber zu honorieren. Verzögert sich die Abwicklung eines Auftrages aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, so werden wir die uns in diesem Zusammenhang erwachsenden Ausfallzeiten und sonstigen Aufwendungen dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung stellen. 3.2 Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro, ausschließlich Verpackung ab Spaichingen. 3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht eingeschlossen. Sie wird gesondert ausgewiesen. 3.4 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 14 zehn Tagen nach Rechnungsstellung ab Rechnungsdatum zahlbar. Verzugs- zinsen werden Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei XXXXXXXX. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MICHGEHL berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % bei Verbrauchern und 9 % bei Unternehmern Prozentpunkten über dem jeweiligen jeweils gültigen Basiszinssatz p. a. berechnetzu berechnen - sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, gilt ein Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Light & Sound ON TOUR Im Falle des Zahlungsverzugs ist dazu XXXXXXXX ferner berechtigt, noch ausstehende Liefedie vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag zurückzubehalten bzw. einzuschränken. Sofern der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten aus einem vertraglichen Dauerschuldverhältnis in Zahlungsrückstand gerät, ist XXXXXXXX berechtigt, die bestehenden Verträge fristlos zu kündigen. Eine ausgesprochene fristlose Kündigung entbindet den Aufraggeber jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Einwendungen gegen die Abrechnung der von XXXXXXXX erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Auftraggeber genehmigt. MICHGEHL stellt eine elektronische Rechnung per E-rungen an Mail bereit. Verlangt der Kunde den Vertragspartner Versand der Rechnung auf dem Postweg, ist XXXXXXXX berechtigt, hierfür pro Rechnung einen Betrag in Höhe von einer Vorkasse abhängig 2,95 EUR netto zu machenberechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenFirma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Für den Fall, dass Light & Sound ON TOUR einen höheren Verzugsschaden geltend macht, Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von mindestens 9,90 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber hat der Vertragspartner die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugs- schaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. 3.6 Der Vertragspartner hat nur dann das ein Recht zur AufrechnungAufrechnung nur, wenn seine Ansprüche Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sinddurch MICHGEHL anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Zahlungsbedingungen und Preise. 3.1 Alle von uns – gleichgültig 1. Zahlungen sind entsprechend den im Verkaufsvertrag enthaltenen Bedin- gungen zu leisten. 2. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel in welcher Form – angegebenen Preise sind freibleibendZahlung zu nehmen. Verbindlich sind nur Diskont- , Wechselspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Käufers. 3. Schecks gelten erst als Barzahlung bei definitiver Gutschrift. 4. Als Zahlungseingang gilt die Wertstellung der im Verkaufsvertrag genannten Banken oder Zahlstellen 5. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, ohne dass es einer förmli- chen Inverzugsetzung bedarf, 3% über dem offiziellen Lombardzinssatz der Schweizerischen Nationalbank, mindestens aber 8% Zinsen berechnet. 6. Bei Zahlungseinstellung, Zahlungsverzug, Stellung eines Antrages auf Er- öffnung eines Stundungs- oder Konkursverfahrens durch den Käufer werden alle Forderungen des Verkäufers umgehend fällig. Zugleich gelten alle Ra- batte und Bonifikationen als verfallen, so dass der Käufer die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen hat. 7. Bei Teillieferungen berechtigt der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten PreiseZahlungsverzug den Verkäufer zur Nicht- lieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen ohne Schadener- satzpflicht des Verkäufers. 8. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, vorbehaltlich unseres Rechtes der nachträglichen Änderungen wegen Irrtums, Schreibfehlern usw. Zulässig sind nach Auftragsbestätigung auch Preiserhöhungen, dass die durch unvorhersehbare Voraussetzungen für die Einräumung von Krediten und nach Auftragsbestätigung ent- standene Veränderungen preisbildender Faktoren begründet sind. Derartige Preiserhöhungen sind den Vertragspartnern innerhalb angemessener Frist anzuzeigen. Für Mehrarbeit (Überstunden), Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die üblichen Zuschläge berechnet; dies gilt auch für Pauschalaufträge. Dem Auftragsvolumen angemessene Besprechungen werden von uns Zahlungszielen nicht in Rechnung gestellt. Für weitergehende Besprechungen werden wir dem Vertragspartner neben dem Zeitaufwand eventuell angefallene Fahrt,- Verpflegungs- und Übernachtungskosten berechnen. Vorschläge, Texte, Ent- würfe usw., die uns gegenüber nicht zu einer Auftragserteilung führen, sind – unabhängig davon, ob sie vom Besteller verwendet werden oder nicht – uns gegenüber zu honorieren. Verzögert sich die Abwicklung eines Auftrages aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten gegeben sind, so werden wir die uns in diesem Zusammenhang erwachsenden Ausfallzeiten ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Xxxx Vorauszahlung oder Sicherheits- leistungen wegen fälliger und sonstigen Aufwendungen dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung stellennicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen be- stehenden Verträgen zu beanspruchen und Erfüllung bis zu Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolgen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgemäss, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 3.2 Die Preise verstehen sich, sofern 9. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro, ausschließlich Verpackung ab Spaichingengeltend machen. 3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht eingeschlossen10. Sie wird gesondert ausgewiesenSind Preise in einer anderen Währung als in Schweizer Franken vereinbart, so behält sich der Verkäufer deren Anpassung bei Änderung der Parität zum Schweizer Franken vor. 3.4 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung11. Falls die Verkaufsverträge auf „verzollt“ lauten, behält sich der Verkäufer ebenfalls Preisänderung bei Änderung des Zollsatzes vor. 3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugs- zinsen werden in Höhe von 5 % bei Verbrauchern und 9 % bei Unternehmern über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Light & Sound ON TOUR ist dazu berechtigt, noch ausstehende Liefe-rungen an den Vertragspartner von einer Vorkasse abhängig zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass Light & Sound ON TOUR einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Vertragspartner die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugs- schaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. 3.6 Der Vertragspartner hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen