Zahlungsbedingungen und Verzug. 1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt, an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. 2. Wechsel und Schecks werden nur an Zahlungs statt angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflich- tigen. 3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten Gegenforderungen aufrechnen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen und Verzug. 1. Nach Abnahme des Werkes Rechnungen (Abschlags-, Teil- u. Schlußrechnungen) sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber Auftraggeber/Besteller ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt, an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
2. Reparaturrechnungen sind bar zu bezahlen. Schecks und Wechsel und Schecks werden nur an Zahlungs statt zahlungshalber und nur nach besonderer Vereinbarung angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflich- tigen.
3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
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Zahlungsbedingungen und Verzug. 1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber Auftrag- geber/ Besteller ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen nach RechnungserhaltRechnungs- erhalt, an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit auch die sonstigen son- stigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegenvorlie- gen. In diesem Fall berechnen wir Verzugszin- sen in gesetzl. Höhe.
2. Wechsel und Schecks werden nur an Zahlungs statt angenommen; , die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflich- tigenZah- lungspflichtigen.
3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten Gegenforderungen festgestellten Gegenforde- rungen aufrechnen.
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Zahlungsbedingungen und Verzug. 1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber Auftraggeber/Besteller ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt, an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
2. Wechsel und Schecks werden nur an Zahlungs statt erfüllungshalber angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflich- tigenZahlungspflichtigen.
3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
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Samples: Werkvertrag
Zahlungsbedingungen und Verzug. 1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber Auftraggeber/Besteller ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt, an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
2. Wechsel und Schecks werden nur an Zahlungs statt als Zahlungsmittel angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflich- tigenZahlungspflichtigen.
3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
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Zahlungsbedingungen und Verzug. 1. 4.1 Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber Auftraggeber/Besteller ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt, an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
2. 4.2 Wechsel und Schecks werden nur an Zahlungs Zahlung statt angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflich- tigenZahlungspflichtigen.
3. 4.3 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
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Samples: General Terms and Conditions