Zahlungsbestimmungen. Die genannten Bruttosummen inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 7 %) werden mit Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, www.hainsfarth-fernwaerme.de, www.mertingen-fernwaerme.de
Zahlungsbestimmungen. Die genannten Bruttosummen inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 7 19 %) werden mit Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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Samples: www.emersacker-fernwaerme.de, www.gablingen-fernwaerme.de, www.neuenkirchen-fernwaerme.de
Zahlungsbestimmungen. Die unter Ziff. 7 genannten Bruttosummen inklusive Nettosummen zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 7 19 %) werden mit Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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Samples: www.wittislingen-fernwaerme.de, www.pfaffenhofen-fernwaerme.de, www.asbach-baeumenheim-fernwaerme.de
Zahlungsbestimmungen. Die unter Ziff. 7.1 und 7.2 genannten Bruttosummen inklusive Nettosummen zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 7 19 %) werden mit Zustandekommen des Vertragsverhältnisses zu 30 % und zu 70 % mit Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme
Zahlungsbestimmungen. Die unter Ziff. 7 genannten Bruttosummen inklusive Nettosummen zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 7 19 %) werden mit Zustandekommen des Vertragsverhältnisses zu 30 % und zu 70 % mit Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
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