Nutzungsberechtigte Musterklauseln

Nutzungsberechtigte. Vorbehaltlich anderweitiger Definitionen in der Leistungsbeschreibung bezeichnet der Begriff „Nutzungsberechtigte“ die vom Kunden zur Nutzung der Dienstleistungen laut Vertragsbedingungen ermächtigten Arbeitnehmer („Nutzungsberechtigte“). Der Kunde weist seinen Nutzungsberechtigten den Softwarezugriff zu, um die Registrierung, den Zugang und die Nutzung der Dienstleistungen im Einklang mit den Geschäftsbedingungen des vorliegenden Vertrags laut Ziffer 3.3 zu ermöglichen.
Nutzungsberechtigte. 4.1. Die Rechteeinräumung an den ADAC nach Ziffern E.1.2, E.1.3 und E.2.3 umfasst gleichermaßen die entsprechende Rechteeinräumung an die weiteren Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe sowie an den ADAC e.V. und die ADAC SE und die mit diesen verbundenen Unternehmen, sowie an die ADAC Regionalclubs. D.h. diese sind sämtlich Nutzungsberechtigte hinsichtlich der unter diesem Abschnitt E durch den Geschäftspartner erbrachten Leistungen und im Falle der Inanspruchnahme dieser Listungen berechtigt, die in vorgenannten Ziffern E.1, E.2 und E.3 Rechte geltend zu machen.
Nutzungsberechtigte. Nutzungsberechtigte für die kostenlose Grundversion der AWC sind alle touris- tischen Gäste, Zweitwohnungsbesitzer, Geschäftsreisende (soweit diese Kurbeitrag bezahlen) sowie sonstige Gäste, der Kommunen, in denen die Karte erhältlich ist. Zweitwohnungsbesitzer sind nutzungsberechtigt nach Maßgabe der besonde- ren Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen. Der Erwerb und die Ausstellung ihrer Karte setzen im Regelfall die Übergabe eines geeigneten Lichtbilds und die Zustimmung zum Eindruck des Bildes und des Namens des Inhabers in die Karte voraus. Einwohner der in Ziffer 1.1 genannten Herausgeber sind nicht nutzungsberech- tigt. Für diese besteht im Rahmen gesonderter Nutzungsbedingungen ein Nutzungs- recht der Allgäu-Walser-Fan-Card (siehe hierzu Abschnitt C). Soweit im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis, insbesondere für mitreisende Kinder, nicht anderes bestimmt ist, ist nutzungsberechtigt jeweils nur der Kartenin- haber selbst. Mit der Aushändigung der Grundversion der Karte ermöglicht der Herausgeber dem Karteninhaber die Inanspruchnahme der im jeweils geltenden Leistungsver- zeichnis der Karte aufgeführten Leistungen. Es handelt sich hierbei sowohl um ein- malige Gratisleistungen, als auch um fortlaufend in Anspruch zu nehmende Vergüns- tigungen. Art und Umfang der Leistungen für den Karteninhaber ergeben sich ausschließ- lich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Leistungsverzeich- nis, welches dem Karteninhaber zusammen mit der Karte ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben wird. Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allge- meinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung ausgeschriebener Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und allgemeiner Leistungs- voraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen), verpflichtet. Soweit die Leistungen bei der Grundversion der Karte, wie auch bezüglich der Kaufleistungen, außerhalb des jeweils geltenden Leistungsverzeichnisses zur Karte, bzw. der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Kaufangebot, auch in anderen Wer- beunterlagen (Prospekte, Kataloge, Internetseiten) beschrieben sind, gilt für die In- anspruchnahme dieser Leistungen durch den Karteninhaber ausschließlich die Leis- tungsbeschreibung im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis, bzw. Kaufangebot. Dies gilt insbesondere, soweit die Beschreibung im Leistungsverzeichnis oder Kaufangebot für die AWC von solchen anderweitigen Leistungsbeschrei...
Nutzungsberechtigte. 5.1. Nutzungsberechtigte sind:
Nutzungsberechtigte. Zur Abwicklung von rechtlichen Angelegenheiten verwendet der Mandant und etwaige Bevollmächtigte jeweils Identifikations- und Legiti- mationsdaten (Benutzername und Passwort). Mandanten und deren Bevollmächtigte werden im Folgenden als Nutzer bezeichnet.
Nutzungsberechtigte. Zur Nutzung von Identitäts-Schutz sind nur natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland berechtigt, die mindestens 18 Jahre alt und Versicherte der Premium-Rechtsschutzversicherung bei der DEVK sind. Solange Sie Versicherter unter diesen Versicherungen sind, können bis zu 3 über Sie unter diesen Versicherungen Mitversicherte ebenfalls von den Identitäts-Schutz Leistungen profitieren, soweit sie mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben und mindestens 7 Jahre alt sind. Beachten Sie bitte die besonderen Pflichten des Hauptversicherten zur Anlegung eines Mitversicherten unter Abschnitt
Nutzungsberechtigte. 2.1.1 Die Sportanlagen stehen den Schulen, Sportvereinen und deren Spielbetriebsgesell- schaften, Jugend- und Freizeitvereinen und Jugend- und Freizeitgruppen für Übungszwe- cke und zum Austragen von Wettkampfveran- staltungen und anderen, die örtlichen Gege- benheiten berücksichtigenden Veranstaltungen mit sportlichem und/oder kulturellem Charakter zur Verfügung.
Nutzungsberechtigte. (1) Unser Angebot richtet sich an Verbraucher. Eine Nutzung der Fahrräder zu kommerziellen Zwecken, wie z.B. der Lieferung und Beförderung von Waren sowie der Beförderung von Personen, ist nicht gestattet. Die Fahrräder dürfen lediglich für den privaten Gebrauch genutzt werden.
Nutzungsberechtigte. 2.1 Die Nutzung der NormenBibliothek darf ausschließlich von autorisierten Nutzern erfolgen. Bei einer Einzelplatzlizenz ist nur der im Nutzungsvertrag angegebene Nutzer nutzungsberechtigt. Bei einer Mehrplatzlizenz werden im Fall des „Named- User-Lizenzmodells“ die konkreten Nutzer und im Fall des „Concurrent-User-Lizenzmodells“ sämtliche potentiellen Nutzer von dem im Nutzungsvertrag genannten Administrator des Unternehmens eigenständig über eine Verwalteroberfläche benannt. Nutzer können hierbei ausschließlich Mitarbeiter desselben Unternehmens an den lizenzierten Standorten sein. Jede Verbreitung der dem Kunden in der NormenBibliothek zur Verfügung gestellten Texte – auch auszugsweise – über das Unternehmen hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der VDE VERLAG GMBH.
Nutzungsberechtigte. 2.1. Nutzungsberechtigt ist jene Person, auf welche die BWC all inclusive ausgestellt wurde. Die BWC all inclusive ist höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar.