Zahlungsbestimmungen. 7.1. Die monatlichen Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereit- stellung der TK-Dienste, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Die Rechnungs- legung der monatlichen Entgelte erfolgt jeweils im Nachgang bis zum 15. des über- nächsten Monats. 7.2. Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen. 7.3. Vorauszahlungssysteme werden nicht angeboten.
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Samples: Telecommunications, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienste
Zahlungsbestimmungen. 7.1. Die monatlichen Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereit- stellung Bereitstellung der TK-Dienste, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Die Rechnungs- legung Rechnungslegung der monatlichen Entgelte erfolgt jeweils im Nachgang bis zum 15. zu Beginn des über- nächsten Monats.Monats für den Vormonat.
7.2. Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen.
7.3. Vorauszahlungssysteme werden nicht angeboten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienste
Zahlungsbestimmungen. 7.1. Die monatlichen Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereit- stellung Bereitstellung der TK-Dienste, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Die Rechnungs- legung Rechnungslegung der monatlichen Entgelte erfolgt jeweils im Nachgang bis zum 15. zu Beginn des über- nächsten abzurechnenden Monats.
7.2. Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens oder per Bar- zahlung zu zahlen.
7.3. Vorauszahlungssysteme werden nicht angeboten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Telekommunikationsdienste
Zahlungsbestimmungen. 7.1. Die monatlichen Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereit- stellung Bereitstellung der TK-Dienste, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Die Rechnungs- legung Rechnungslegung der monatlichen Entgelte erfolgt jeweils im Nachgang bis zum 15. zu Beginn des über- nächsten Monats.abzurechnenden Monats.
7.2. Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen.
7.3. Vorauszahlungssysteme werden nicht angeboten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienste
Zahlungsbestimmungen. 7.1. 7.1 Die monatlichen Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereit- stellung Bereitstellung der TK-TK- Dienste, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Die Rechnungs- legung Rechnungslegung der monatlichen Entgelte erfolgt jeweils im Nachgang bis zum 15. zu Beginn des über- nächsten abzurechnenden Monats.
7.2. 7.2 Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen.
7.3. 7.3 Vorauszahlungssysteme werden nicht angeboten.
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Samples: Telecommunications
Zahlungsbestimmungen. 7.1. Die monatlichen Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereit- stellung Bereitstellung der TK-Dienste, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Die Rechnungs- legung Rechnungslegung der monatlichen Entgelte erfolgt jeweils im Nachgang bis zum 15. zu Beginn des über- nächsten abzurechnenden Monats.
7.2. Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen.
7.3. Vorauszahlungssysteme werden nicht angeboten.
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Samples: Telecommunications
Zahlungsbestimmungen. 7.18.1. Die monatlichen Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereit- stellung Bereitstellung der TK-Dienste, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Die Rechnungs- legung Rechnungslegung der monatlichen Entgelte erfolgt jeweils im Nachgang bis zum 15. Ablauf des über- nächsten abzurechnenden Monats.
7.28.2. Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen zehn Tagen nach Zugang der Rechnung fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen.
7.38.3. Vorauszahlungssysteme werden nicht angeboten.
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Samples: Telecommunications