Zahnersatz. Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zusammen mit der Vorleistung der GKV zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 % 70 % 90 % 100 % Zum Beispiel: • Brücken, • Kronen (auch Einzelkronen), • implantologische Leistungen (beispielsweise Implantate und dafür notwendige Knochenaufbauten), • Veneers, • Verblendungen und individuelle Zahnfarbenbestimmung bis einschließlich Zahn 6, • Stiftzähne, • Prothesen, • Reparaturen von Zahnersatz. Als Zahnersatz gelten auch die im Zusammenhang mit den genannten Behandlungen medizinisch notwendigen Leistungen wie: • Kieferabformungen, • Präparieren der Zähne, • Aufbaufüllungen, • Kurz- und Langzeitprovisorien, • Funktionsanalyse und Funktionstherapie (Gnathologie) in Verbindung mit Zahnersatz. Wenn Sie oder die versicherte Person Zahnersatz als Regelversorgung durchführen lassen, erstatten wir zusam- men mit der GKV 100 % der Kosten. Dazu gehören auch Material- und Laborkosten. Dafür legen Sie uns bitte den Heil- und Kostenplan mit dem Genehmigungsvermerk Ihrer GKV vor.
Appears in 4 contracts
Samples: Private Krankenversicherung, Kranken Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung
Zahnersatz. Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zusammen mit der Vorleistung der GKV zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 % 70 % 90 % 100 % Zum Beispiel: • Brücken, • Kronen (auch Einzelkronen), • implantologische Leistungen (beispielsweise Implantate und dafür notwendige Knochenaufbauten), • Veneers, • Verblendungen und individuelle Zahnfarbenbestimmung bis einschließlich Zahn 6, • Stiftzähne, • Prothesen, • Reparaturen von Zahnersatz. Als Zahnersatz gelten auch die im Zusammenhang mit den genannten Behandlungen medizinisch notwendigen Leistungen wie: • Kieferabformungen, • Präparieren der Zähne, • Aufbaufüllungen, • Kurz- und Langzeitprovisorien, • Funktionsanalyse und Funktionstherapie (Gnathologie) in Verbindung mit Zahnersatz. Für die Tarife ZP5, ZP7 und ZP9 gilt: Wenn Sie oder die versicherte Person Zahnersatz als Regelversorgung durchführen lassen, erstatten wir zusam- men mit der GKV 100 % der Kosten. Dazu gehören auch Material- und Laborkosten. Dafür legen Sie uns bitte den Heil- und Kostenplan mit dem Genehmigungsvermerk Ihrer GKV vor.
Appears in 2 contracts
Samples: Kranken Zusatzversicherung, Private Krankenversicherung
Zahnersatz. Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zusammen mit der Vorleistung der GKV gesetzlichen oder privaten Kran- kenversicherung zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 ZP5O ZP7O ZP9O ZP1O 50 % 70 % 90 % 100 % Zum Beispiel: • Brücken, • Kronen (auch Einzelkronen), • implantologische Leistungen (beispielsweise Implantate und dafür notwendige Knochenaufbauten), • Veneers, • Verblendungen und individuelle Zahnfarbenbestimmung bis einschließlich Zahn 6, • Stiftzähne, • Prothesen, • Reparaturen von Zahnersatz. Als Zahnersatz gelten auch die im Zusammenhang mit den genannten Behandlungen medizinisch notwendigen Leistungen wie: • Kieferabformungen, • Präparieren der Zähne, • Aufbaufüllungen, • Kurz- und Langzeitprovisorien, • Funktionsanalyse und Funktionstherapie (Gnathologie) in Verbindung mit Zahnersatz. Wenn Sie oder die versicherte Person Zahnersatz als Regelversorgung durchführen lassen, erstatten wir zusam- men mit der GKV 100 % der Kosten. Dazu gehören auch Material- und Laborkosten. Dafür legen Sie uns bitte den Heil- und Kostenplan mit dem Genehmigungsvermerk Ihrer GKV vor.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebliche Kranken Zusatzversicherung