Zeitkonto. Die beitragsfreie Unfallversicherung können Sie während der Vertragslaufzeit mehrmals in An- spruch nehmen, insgesamt bis zu 24 Monate. Sie steht pro Leistungsfall bis zu sechs Monate, wenn der Vertrag mindestens drei Jahre bestand, bis zu zwölf Monate zur Verfügung.
Zeitkonto. Die Zeitgutschrift für Mehrarbeit, Nachtarbeit und Rufbereitschaft wird auf einem individuellen Zeit- konto geführt. Das Zeitkonto ist monatlich abzurechnen; die im Monat hinzugekommene Zeitgutschrift ist nach Gutschrift für Nachtarbeit, Mehrarbeit und Rufbereitschaft getrennt auszuweisen und zu einer Summe zu addieren. Auf Wunsch der Arbeitnehmerin im Monat gewährte Freizeit ist abzuziehen. Die Arbeitnehmerin erhält auf Verlangen durch die zuständige Vorgesetzte im Rahmen der betrieb- lichen Möglichkeiten Freizeit aus dem Zeitkonto in Stunden oder in ganzen Tagen. Die Freizeitgewährung in ganzen Tagen erfolgt nach den Grundsätzen der Urlaubsgewährung. Das innerhalb eines Jahres entstandene Freizeitguthaben ist bis zum Ende des Folgejahres zu neh- men und zu gewähren; die Übertragung um ein weiteres Kalenderjahr ist aber zulässig, wenn die Anmeldung von Freizeitausgleichsansprüchen oder Urlaubsansprüchen mehrerer Arbeitnehmerin- nen eine Gewährung aus betrieblichen Gründen nicht erlaubt.
Zeitkonto. Ein Zeitguthaben kann maximal das Fünffache der jeweils maßgebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit betragen, ein Zeitfehl ist auf die jeweils maßgebende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beschränkt; Bezugszeitraum ist der Kalendermonat. Ein höheres Zeitguthaben oder Zeitfehl ist nicht zulässig. Zeitausgleich (freie Stunden oder Tage) ist mit Zustimmung der oder des Vorgesetzten im Rahmen des Zeitguthaben und -fehls zulässig, wenn dienstliche Belange unter Berücksichtigung der persönlichen Belange nicht entgegenstehen. Dabei sollte zwischen dem Vorgesetzten und den Beschäftigten eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Der Zeitausgleich darf mit Erholungsurlaub, AZV-Tagen und Sonderurlaub verknüpft werden. Darüber hinaus ist auch eine Arbeitszeitreduzierung über einen längeren Zeitraum möglich. Alle Führungskräfte, von der obersten Hierarchieebene ausgehend, sind für einen Führungsstil verantwortlich, der sich durch ein hohes Maß an Vertrauen als Voraussetzung für die Umsetzung des Zeitkontos auszeichnet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Vorgesetzte achten gemeinsam darauf, dass keine Zeitsalden entstehen, die nicht mehr ausgeglichen werden können. Aus Gründen der Fürsorgepflicht wird das Zeitkonto zum Schutz und zur Gesunderhaltung der Beschäftigten wie folgt ausgestaltet:
9.1 Bis zum Zweifachen der jeweils maßgebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit können die Beschäftigten im Rahmen der Vereinbarung eigenverantwortlich unter Beachtung der Funktionsfähigkeit der Organisationseinheit disponieren.
9.2 Ist das Zweifache der jeweils maßgebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erreicht, ist zwischen Vorgesetzter oder Vorgesetztem und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ein Gespräch über die Gründe für den Anstieg des Zeitguthabens auf dem Zeitkonto zu führen (Verhältnis von Arbeitsmenge und Arbeitszeit, Verbesserung der Arbeitsbedingungen). Im Einvernehmen sind der geplante Abbau des Zeitguthabens, ggf. Maßnahmen der Gesundheitsprävention, ggf. ein weiterer Aufbau von Zeitguthaben und ein Zeitpunkt für eine Überprüfung der Absprachen schriftlich festzulegen. Die Form der Mitbestimmung kann durch Dienstvereinbarung ausgestaltet werden. Bei einer Veränderung der Rahmenbedingungen kann die zwischen Vorgesetzter/Vorgesetztem und Mitarbeiterin/Mitarbeiter getroffene Vereinbarung angepasst werden. Die Umsetzung dieser Verfahrensweise erfolgt im Zeitsystem Primeweb durch Einrichtung einer Kappungsgrenze, die beim Erreichen des doppel...
Zeitkonto. 1 Pro Mitarbeitenden wird für die Zeitaufschreibung ein persönliches Zeitkonto geführt.
Zeitkonto. 1 Pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter wird für die Zeitaufschreibung ein persönliches Zeitkonto geführt. Vorbehalten bleibt die Vereinbarung über den Verzicht der Zeiterfassung gemäss Ziffer 43 Absatz 2.
Zeitkonto. Zeitbonus Abschnit t 5.: Gesundheitsschutz und Nachtarbeit
Zeitkonto. Pro Mitarbeiter wird ein persönliches Zeitkonto geführt. Das Zeitkonto wird monatlich bekannt gegeben. Die Zeitsaldi werden auf das folgende Jahr übertragen.
Zeitkonto. 1Pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter wird für die Zeitaufschreibung ein persönliches Zeitkonto geführt. 2Das Zeitkonto wird monatlich saldiert und durch die direkte Vorgesetzte oder den direkten Vorgesetzten geprüft. Der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter werden die persönlichen Daten zur Einsicht monatlich zur Verfügung gestellt und nötigenfalls bereinigt. 3Die Zeitsaldi werden auf das folgende Jahr übertragen.
Zeitkonto. 8.1 Bei dienstlicher Notwendigkeit zur Arbeitsleistung über die vertraglich vereinbarte wö- chentliche Arbeitszeit hinaus werden die geleisteten Arbeitszeiten auf ein Zeitkonto ü- bertragen. Die dienstliche Notwendigkeit zur Mehrarbeits-Leistung im fraglichen Monat wird durch Vermerk des/der direkten Vorgesetzten bestätigt. Bei angeordneter und genehmigter Mehrarbeit, die mit Zeitzuschlägen zu vergüten wäre, sind diese Zuschläge in Arbeitszeit umzurechnen und dem Zeitkonto gutzuschreiben.
8.2 Das Guthaben auf dem Zeitkonto kann auch in das nächste Jahr übertragen werden, darf aber zu keinem Zeitpunkt mehr als umgerechnet 15 Arbeitstage aufweisen.
8.3 Zum Ausgleich des Zeitkontos dienen individuelle freie Tage oder auch Stunden, auch zusammenhängend und in Verbindung mit Urlaubstagen (höchstens 15 freie Tage pro Jahr). Durch den Ausgleich darf die Funktionsfähigkeit der Organisationseinheit nicht gestört werden. Die Kontrolle über den Abbau des Zeitkontos kann z. B. über die Urlaubskartei darge- stellt werden.
8.4 Bei Krankheit während des geplanten Abbaus von Zeitguthaben verfällt das Guthaben nicht.
Zeitkonto. 5.1 Monatlich wird mit Hilfe der Anwesenheitskarte der Saldo des Gleitzeitkontos festgehalten.
5.2 Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, für jeden Arbeitstag die geleistete Arbeitszeit zu errechnen und in der betreffenden Spalte der Anwesenheitskarte einzutragen. Am Ende des Zeiterfassungszeitraumes errechnet er die Gesamt-Ist-Zeit für den Erfassungszeitraum (Monat). Die Anwesenheitskarte ist vom Mitarbeiter zu unterzeichnen.
5.3 Alle Anwesenheitskarten sind vom Kostenstellenleiter auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und abzuzeichnen. Änderungen sind dem Mitarbeiter mitzuteilen.
5.4 Jeder Mitarbeiter kann, in Absprache mit dem Vorgesetzten, Gleittage in Anspruch nehmen. Diese Tage können auch in Verbindung mit Urlaubs- oder Brückentagen genommen werden. Betriebliche Belange sind von den Mitarbeitern und den Vorgesetzten zu berücksichtigen.
5.5 Unter Gleitzeitguthaben bzw. -defiziten sind positive bzw. negative Abweichungen der tatsächlichen während eines Monats geleisteten Arbeitszeit von der Soll-Arbeitszeit zu verstehen. Dabei werden nur Stunden berücksichtigt, die innerhalb der unter Ziff. 3.1 genannten Uhrzeiten liegen. • Über- bzw. Unterschreitungen innerhalb der Testphase bis zu 140 Stunden sind möglich. Angeordnete Mehrarbeitsstunden werden hierbei nicht berücksichtigt. • Zum Ende der Testphase werden zum Ausgleich von Gleitzeitguthaben bis zu 70 Stunden auf einem Langzeitkonto gutgeschrieben. Diese Stunden sind dann vom Gleitzeitguthaben zu streichen. • Darüber hinausgehende Stunden werden zu 125% bis zu 70 Stunden ausgezahlt.