Zeitkonto. Die beitragsfreie Unfallversicherung können Sie während der Vertragslaufzeit mehrmals in An- spruch nehmen, insgesamt bis zu 24 Monate. Sie steht pro Leistungsfall bis zu sechs Monate, wenn der Vertrag mindestens drei Jahre bestand, bis zu zwölf Monate zur Verfügung.
Zeitkonto. Die Zeitgutschrift für Mehrarbeit, Nachtarbeit und Rufbereitschaft wird auf einem individuellen Zeit- konto geführt. Das Zeitkonto ist monatlich abzurechnen; die im Monat hinzugekommene Zeitgutschrift ist nach Gutschrift für Nachtarbeit, Mehrarbeit und Rufbereitschaft getrennt auszuweisen und zu einer Summe zu addieren. Auf Wunsch der Arbeitnehmerin im Monat gewährte Freizeit ist abzuziehen. Die Arbeitnehmerin erhält auf Verlangen durch die zuständige Vorgesetzte im Rahmen der betrieb- lichen Möglichkeiten Freizeit aus dem Zeitkonto in Stunden oder in ganzen Tagen. Die Freizeitgewährung in ganzen Tagen erfolgt nach den Grundsätzen der Urlaubsgewährung. Das innerhalb eines Jahres entstandene Freizeitguthaben ist bis zum Ende des Folgejahres zu neh- men und zu gewähren; die Übertragung um ein weiteres Kalenderjahr ist aber zulässig, wenn die Anmeldung von Freizeitausgleichsansprüchen oder Urlaubsansprüchen mehrerer Arbeitnehmerin- nen eine Gewährung aus betrieblichen Gründen nicht erlaubt.
Zeitkonto. Ein Zeitguthaben kann maximal das Fünffache der jeweils maßgebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit betragen, ein Zeitfehl ist auf die jeweils maßgebende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beschränkt; Bezugszeitraum ist der Kalendermonat. Ein höheres Zeitguthaben oder Zeitfehl ist nicht zulässig. Zeitausgleich (freie Stunden oder Tage) ist mit Zustimmung der oder des Vorgesetzten im Rahmen des Zeitguthaben und -fehls zulässig, wenn dienstliche Belange unter Berücksichtigung der persönlichen Belange nicht entgegenstehen. Dabei sollte zwischen dem Vorgesetzten und den Beschäftigten eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Der Zeitausgleich darf mit Erholungsurlaub, AZV-Tagen und Sonderurlaub verknüpft werden. Darüber hinaus ist auch eine Arbeitszeitreduzierung über einen längeren Zeitraum möglich. Alle Führungskräfte, von der obersten Hierarchieebene ausgehend, sind für einen Führungsstil verantwortlich, der sich durch ein hohes Maß an Vertrauen als Voraussetzung für die Umsetzung des Zeitkontos auszeichnet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Vorgesetzte achten gemeinsam darauf, dass keine Zeitsalden entstehen, die nicht mehr ausgeglichen werden können. Aus Gründen der Fürsorgepflicht wird das Zeitkonto zum Schutz und zur Gesunderhaltung der Beschäftigten wie folgt ausgestaltet:
Zeitkonto. 1Pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter wird für die Zeitaufschreibung ein persönliches Zeitkonto geführt. 2Das Zeitkonto wird monatlich saldiert und durch die direkte Vorgesetzte oder den direkten Vorgesetzten geprüft. Der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter werden die persönlichen Daten zur Einsicht monatlich zur Verfügung gestellt und nötigenfalls bereinigt. 3Die Zeitsaldi werden auf das folgende Jahr übertragen.
Zeitkonto. 4.9 Zeitbonus Abschnit t 5.: Gesundheitsschutz und Nachtarbeit
Zeitkonto. 1 Pro Mitarbeitenden wird für die Zeitaufschreibung ein persönliches Zeitkonto geführt.
Zeitkonto. 1 Pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter wird für die Zeitaufschreibung ein persönliches Zeitkonto geführt. Vorbehalten bleibt die Vereinbarung über den Verzicht der Zeiterfassung gemäss Ziffer 43 Absatz 2.
Zeitkonto. Pro Mitarbeiter wird ein persönliches Zeitkonto geführt. Das Zeitkonto wird monatlich bekannt gegeben. Die Zeitsaldi werden auf das folgende Jahr übertragen.
Zeitkonto. Für alle Mitarbeiter wird ein persönliches Zeitkonto geführt. Darauf wird der Kompensationssaldo laufend nachgeführt. Der Vorgesetzte und der Mitarbeiter verfügen monatlich über den aktuellen Saldo der geleisteten Arbeit.
Zeitkonto. 8.1 Bei dienstlicher Notwendigkeit zur Arbeitsleistung über die vertraglich vereinbarte wö- chentliche Arbeitszeit hinaus werden die geleisteten Arbeitszeiten auf ein Zeitkonto ü- bertragen. Die dienstliche Notwendigkeit zur Mehrarbeits-Leistung im fraglichen Monat wird durch Vermerk des/der direkten Vorgesetzten bestätigt. Bei angeordneter und genehmigter Mehrarbeit, die mit Zeitzuschlägen zu vergüten wäre, sind diese Zuschläge in Arbeitszeit umzurechnen und dem Zeitkonto gutzuschreiben.