Common use of Ziel Clause in Contracts

Ziel. Für die Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung ist es notwendig, dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeuten in Heilmittelpraxen und Einrichtungen nach § 124 Abs. 3 SGB V zielgerichtet regelmäßig fortbilden. Mit In- krafttreten des GMG am 01.01.2004 wurde die Fortbildung ausdrücklich der Regelungs- kompetenz der Empfehlungspartner (vgl. § 125 Abs. 1 Ziff. 2 SGB V) zugeordnet. Mit diesem Fortbildungskonzept wird die Fortbildung durch konkrete Rahmenbedingungen strukturiert und eine regelmäßige Fortbildung festgelegt. Es werden Fortbildungen anerkannt, die die Qualität • der Behandlung mit den vereinbarten Heilmitteln, • der Behandlungsergebnisse und • der Versorgungsabläufe fördern bzw. positiv beeinflussen.

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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Mit Ergotherapeutischen Leistungen Und Deren Vergütung

Ziel. Für die Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung ist es notwendig, dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeutinnen und Therapeuten in Heilmittelpraxen Heilmit- telpraxen und Einrichtungen nach § 124 Abs. 3 SGB V zielgerichtet regelmäßig fortbilden. Mit In- krafttreten diesem zwischen den Empfehlungspartnern im Rahmen des GMG am 01.01.2004 wurde die Fortbildung ausdrücklich der Regelungs- kompetenz der Empfehlungspartner (vgl. § 125 Abs. 1 ZiffNr. 2 SGB V) zugeordnet. Mit diesem V auf Bundesebene vereinbarten Fortbildungskonzept wird die Fortbildung durch konkrete Rahmenbedingungen Rahmen- bedingungen strukturiert und eine regelmäßige Fortbildung festgelegt. Es werden Fortbildungen Fortbildun- gen anerkannt, die die Qualität • der Behandlung mit den vereinbarten Heilmitteln, • der Behandlungsergebnisse und • der Versorgungsabläufe fördern bzw. positiv beeinflussen.

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Samples: Vertrag Gemäß § 125 Abs. 2 SGB V

Ziel. Für die Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung im jeweiligen Heilmittelbereich ist es notwendig, dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeuten in Heilmittelpraxen und Einrichtungen nach § 124 Abs. 3 SGB V zielgerichtet regelmäßig fortbilden. Bisher sehen die Rahmenempfehlungen in § 12 Abs. 3 lediglich eine allgemeine inhaltlich nicht näher definierte Fortbildungspflicht vor. Mit In- krafttreten Inkrafttreten des GMG am 01.01.2004 1. Januar 2004 wurde die Fortbildung ausdrücklich der Regelungs- kompetenz Regelungskompetenz der Empfehlungspartner (vgl. § 125 Abs. 1 Ziff. Ziffer 2 SGB V) zugeordnet. Mit diesem Fortbildungskonzept wird die Fortbildung durch konkrete Rahmenbedingungen strukturiert und eine regelmäßige Fortbildung festgelegt. Es werden Fortbildungen anerkannt, die die Qualität - der Behandlung mit den vereinbarten Heilmitteln, - der Behandlungsergebnisse und - der Versorgungsabläufe fördern bzw. positiv beeinflussen.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Versorgung Mit Physikalischen Leistungen

Ziel. Für die Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung ist es notwendig, dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeutinnen und Therapeuten in Heilmittelpraxen und Einrichtungen nach § 124 Abs. 3 SGB V zielgerichtet regelmäßig fortbilden. Mit In- krafttreten Inkrafttreten des GMG am 01.01.2004 1. Januar 2004 wurde die Fortbildung ausdrücklich der Regelungs- kompetenz Regelungskompetenz der Empfehlungspartner (vgl. § 125 Abs. 1 Ziff. 2 SGB V) zugeordnet. Mit diesem Fortbildungskonzept wird die Fortbildung durch konkrete Rahmenbedingungen strukturiert und eine regelmäßige Fortbildung Fort- bildung festgelegt. Es werden Fortbildungen anerkannt, die die Qualität der Behandlung mit den vereinbarten HeilmittelnHeilmit- teln, der Behandlungsergebnisse und der Versorgungsabläufe fördern bzw. positiv beeinflussen.

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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Mit Ernährungstherapeutischen Leistungen Und Deren Vergütung