Zinsänderungsrisiko Musterklauseln

Zinsänderungsrisiko. Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.
Zinsänderungsrisiko. Soweit der OGAW in verzinsliche Wertpapiere investiert, ist es einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der Kurswert der zum Vermögen gehörenden verzinslichen Wertpapiere erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Masse, soweit das Vermögen auch verzinsliche Wertpapiere mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsung hält.
Zinsänderungsrisiko. Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im Zeitpunkt der Begebung oder des Erwerbs eines Wertpapiers besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln.
Zinsänderungsrisiko. Soweit der Teilfonds in verzinsliche Wertpapiere investiert, ist es einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der Kurswert der zum Vermögen gehörenden verzinslichen Wertpapiere erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Masse, soweit das Vermögen auch verzinsliche Wertpapiere mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsung hält.
Zinsänderungsrisiko. Zinsänderungsrisiken ergeben sich aus möglichen Veränderungen des Zinsniveaus oder der Zinsstruktur, die sich gemäß der endgültigen Emissionsbedingungen direkt auf einen variablen Zinssatz auswirken oder die den Kurs von Schuldverschreibungen beeinflussen. So unterliegen etwa Inhaber festverzinslicher Schuldverschreibungen dem Risiko, dass sich der Kurs für die Schuldverschreibungen infolge einer Erhöhung der Zinssätze im Kapitalmarkt vermindert, was von Bedeutung ist, wenn die Anleihe vor ihrer Fälligkeit wiederverkauft wird. Falls eine - ggf. gemäß der endgültigen Emissionsbedingungen mögliche – vorzeitige Rückzahlung durch die Emittentin erfolgt, ist der Inhaber der Schuldverschreibungen dem Risiko ausgesetzt, dass sein Investment aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung einen geringeren Ertrag als erwartet erzielt. Außerdem besteht das Risiko, dass der Anleger die Erlöse aus der Rückzahlung nur mit einem geringeren Ertrag in vergleichbare Schuldverschreibungen reinvestieren kann. Es besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht oder nicht innerhalb des gewünschten oder geplanten Zeitraumes zu einer erfolgreichen Immobilienakquisition gemäß den gewünschten Kriterien (Lage, Größe, Immobilienart, Bebaubarkeit und andere gemäß Suchprofil möglicher anzugebender Kriterien) erfolgt. Es besteht ferner das Risiko, dass eine Bebauung nicht in dem gewünschten Maß oder überhaupt genehmigt wird. Exchange-Coin 2027-1 (elektronisch bestellbar) Immotausch Security Coin Number (ISCN): Immo-XCC-2027-1 Art der Vereinbarung: Name: Stückzahl: Nennwert: Verwendungszweck Betriebsmittel + Anlagevermögen + Umlaufvermögen Verzinsung: ohne auszahlbare Verzinsung Steuerfrei Optionsgebühren sparen Herstellungspreis Fristen Laufzeit der Darlehensvereinbarung ∞ Durch die Gestaltung des Exchange Coins als ewige Anleihe ohne auszahlbare Verzinsung werden keinerlei Steuern für diese Darlehen fällig. Auf diese Weise können Sie Vermögen in das Unternehmen einbringen bzw. Immotausch und die Idee Unterstützen, ohne das gleich ein Teil wieder weggenommen wird. Das Kapital kann auf diese Weise deutlich mehr Früchte einbringen. Diese Früchte teilen wir mit Ihnen, indem Sie von uns errichtete Neubauimmobilien und Sanierungsobjekte zum Herstellungspreis erhalten können, wenn Sie den Betrag zuvor in Exchange Coins investiert haben. Für die Preisersparnis müssen Sie keine Steuern zahlen. Da wir dabei keinen Gewinn machen, auch auf unserer Seite keine Ertragssteuer. Der XCC ist eine ewige Anl...
Zinsänderungsrisiko. Eine besondere Ausprägung des Marktrisikos ist das Zinsänderungsrisiko. Für den Investmentfonds besteht ein Zinsänderungsrisiko, wenn er (indirekt auch über Subfonds) in festverzinsliche Wertpapiere oder Geld- marktinstrumente veranlagt. Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, än- dern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftli- xxxx Xxxx und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. Bei Verkaufspositionen (insbesondere mittels Short-ETFs, Finanzderivaten oder strukturierten Anleihen) be- steht umgekehrt das Risiko fallender Zinsen. Diese bewirken wie beschrieben einen Kursanstieg bei festver- zinslichen Wertpapieren bzw. Geldmarktinstrumenten, der bei Verkaufspositionen zu Verlusten führen kann. In den beschriebenen Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers bzw. Geld- marktinstruments in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers bzw. Geldmarktinstruments unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit länge- ren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Bei inflationsindexierten Anleihen ist der zinsrelevante Risikofaktor das reale Marktzinsniveau, d.h. Änderun- gen des realen Marktzinsniveaus führen analog zur obigen Beschreibung des (nominellen) Marktzinsniveaus zu Kursänderungen bei inflationsindexierten Anleihen. Hingegen führen ausschließlich inflationsbedingte Än- derungen des (nominellen) Marktzinsniveaus i.d.R. nur zu geringfügigen Kursänderungen bei inflationsinde- xierten Anleihen.
Zinsänderungsrisiko. Soweit der AIF in verzinsliche Wertpapiere investiert, ist es einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der Kurswert der zum Vermögen gehörenden verzinslichen Wertpapiere erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Masse, soweit das Vermögen auch verzinsliche Wertpapiere mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsung hält.
Zinsänderungsrisiko. Das Risiko, dass bei einem allgemeinen Zinsanstieg die Kurse festverzinslicher Anleihen, die von einem Teilfonds gehalten werden, fallen. Dieses Risiko sinkt in der Regel bei Anleihen mit niedrigeren Ratings und kürzeren Laufzeiten.
Zinsänderungsrisiko. Inhaber festverzinslicher Schuldverschreibungen unterliegen dem Risiko, dass der Kurs der Schuldverschreibungen infolge einer Erhöhung der Zinssätze im Kapitalmarkt sinkt. Festver- zinsliche Schuldverschreibungen werden zwar bei Fälligkeit zum Nennbetrag zurückgezahlt, aber der fallende Kurs der Schuldverschreibung ist von Bedeutung, wenn die Schuldver- schreibungen vor Fälligkeit verkauft wird. Mit speziellen Formen von Schuldverschreibungen verbundene Risiken Der Inhaber der Schuldverschreibungen trägt das Risiko, dass sich der Kurs für die Schuldverschreibungen infolge einer Ände- rung der gegenwärtigen Zinssätze im Kapitalmarkt verändert. Während der Nominalzinssatz von festverzinslichen Schuldver- schreibungen für die Laufzeit der Schuldverschreibungen fest- steht, ändern sich die Marktzinsen üblicherweise täglich. Anle- ger sollten sich bewusst sein, dass sich Änderungen des Marktzinses nachteilig auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken und im Falle eines Verkaufs vor Ende der Laufzeit zu Verlusten für die Inhaber der Schuldverschreibungen führen können. Da der Emittentin das Recht eingeräumt wird, die Schuldver- schreibungen vor Fälligkeit zurückzuzahlen, ist der Anleihe- gläubiger dieser Schuldverschreibungen dem zusätzlichen Ri- siko ausgesetzt, dass infolge der vorzeitigen Rückzahlung seine Kapitalanlage eine geringere Rendite aufweist, als er er- wartet. Zudem könnte der Zinssatz bei der Wiederanlage nach einer möglichen vorzeitigen Rückzahlung in vergleichbare Schuldverschreibungen niedriger sein, als erwartet.
Zinsänderungsrisiko. Soweit das Sondervermögen direkt oder indirekt verzinsliche Vermögensgegenstände hält, ist es einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der Wert der zum Sondervermögen gehörenden verzinslichen Vermögensgegenstände erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Maße, soweit das Sondervermögen auch verzinsliche Vermögensgegenstände mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsung hält.