Zugang. Es sind jeweils Doppelschließungen für den HS-Raum, den MS-Raum, den NS-Raum sowie ggf. die Zählerplatznische und den Netzwerkschrank (vorzugsweise Zähler im separaten Raum unterzubringen) vorzusehen. Zu 8.5 Bedienung vor Ort Um einen sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten, werden in einem Vertrag bzw. einer Verein- barung entsprechende Regelungen zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber getroffen. In diesen Verträgen/Vereinbarungen werden u.a. Ansprechpartner für den Störungsfall sowie schalt- berechtige Personen festgelegt. Eine Kurzfassung der abgeschlossenen Verträge/Vereinbarungen mit den wichtigsten Daten für den Schaltbetrieb ist in der Übergabestation sichtbar aufzubewahren. Grundsätzliche Inhalte der Netzführungsvereinbarung sind in der Anlage NFV beschrieben und einzuhalten. Schalthandlungen an Hochspannungsschaltanlagen dürfen nur von Elektrofachkräften mit einer entsprechenden Qualifikation (Schaltberechtigung) durchgeführt werden. Der Nachweis einer solchen Schaltberechtigung ist vor der Inbetriebnahme zu erbringen und dem NB vorzulegen. Zu 8.6 Instandhaltung Für die turnusmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage einer Übergabestation hat der Eigentümer vor Inbetriebnahme der Übergabestation einen Wartungsvertrag mit einem bedienberechtigten Fachbetrieb beim NB vorzulegen oder einen Nachweis über eigenes 110-kV-bedienberechtigtes Personal gemäß Punkt 8.5 zu erbringen. Die Inbetriebsetzung der Anlage kann von einem Nachweis einer zukünftig ordnungsgemäßen Wartung und Instandhaltung der Schaltanlage und deren Schutzeinrichtungen abhängig gemacht werden. Der Netzbetreiber behält sich vor, die festgelegte Bemessung und Einstellung der Schutzeinrichtungen auch in der Kundenanlage nachzuprüfen und eventuell Änderungen an der Einstellung zu verlangen. Der Anlagenverantwortliche muss dem NB benannt werden. Zu 8.7 Kupplung von 110-kV-Stromkreisen Keine Ergänzung Zu 8.8 Betrieb bei Störungen Zu 8.9 Notstromaggregate Es ist die VDN Richtlinie Notstromaggregate „Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten“ einzuhalten. Zu 8.9.1 Allgemeines Keine Ergänzung Zu 8.9.2 Dauer des Netzparallelbetriebs Keine Ergänzung Zu 8.10 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Speichern Zu 8.10.1 Betriebsmodi Keine Ergänzung Zu 8.10.2 Technisch-bilanzielle Anforderungen
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Samples: Technische Anschlussbedingungen
Zugang. Es sind jeweils Doppelschließungen für Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer zur Durchführung der in Anlage 2 des Vertrages bezeichneten forstlichen Betriebsarbeiten den HS-Raum, ungehinderten Zugang zu den MS-Raum, den NS-Raum sowie ggfin An- lage 1 dieses Vertrages aufgeführten Waldgrundstücken zu ermöglichen. Dies beinhaltet ins- besondere die Zählerplatznische und den Netzwerkschrank (vorzugsweise Zähler im separaten Raum unterzubringen) vorzusehen. Zu 8.5 Bedienung vor Ort Um einen sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten, werden in einem Vertrag Instandsetzung bzw. einer Verein- barung entsprechende Regelungen zwischen dem Anlagenbetreiber Erneuerung der Zugangswege. Der Auftragnehmer über- nimmt keine Haftung für Schäden, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung an Boden und dem Netzbetreiber getroffenBestand entstehen (Befahren mit Rückegeräten, etc.). In diesen Verträgen/Vereinbarungen werden u.a. Ansprechpartner für den Störungsfall sowie schalt- berechtige Personen festgelegt. Eine Kurzfassung der abgeschlossenen Verträge/Vereinbarungen mit den wichtigsten Daten für den Schaltbetrieb ist in der Übergabestation sichtbar aufzubewahren. Grundsätzliche Inhalte der Netzführungsvereinbarung sind Sind die in der Anlage NFV beschrieben und einzuhalten1 bezeichneten Waldflurstücke zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages verpachtet oder werden diese später verpachtet, verpflichtet sich der Auftraggeber den jeweiligen Pächter über das Bestehen dieses Vertrages zu unterrichten. Schalthandlungen an Hochspannungsschaltanlagen dürfen nur Durch das Verhal- ten des Pächters bedingte Beeinträchtigungen der vertraglichen Tätigkeit des Auftragnehmers sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Für die Dauer der Beeinträchtigung durch den Pächter wird der Auftragnehmer insoweit von Elektrofachkräften mit einer entsprechenden Qualifikation (Schaltberechtigung) durchgeführt werdenihrer vertraglichen Verpflichtung befreit. Der Nachweis einer solchen Schaltberechtigung ist vor der Inbetriebnahme zu erbringen und dem NB vorzulegen. Zu 8.6 Instandhaltung Für die turnusmäßige Überprüfung der elektrischen Anspruch des Auftragnehmers auf das Entgelt gemäß Anlage einer Übergabestation hat der Eigentümer vor Inbetriebnahme der Übergabestation einen Wartungsvertrag mit einem bedienberechtigten Fachbetrieb beim NB vorzulegen oder einen Nachweis über eigenes 110-kV-bedienberechtigtes Personal gemäß Punkt 8.5 zu erbringen. Die Inbetriebsetzung der Anlage kann von einem Nachweis einer zukünftig ordnungsgemäßen Wartung und Instandhaltung der Schaltanlage und deren Schutzeinrichtungen abhängig gemacht werden2 des Vertrages bleibt un- berührt. Der Netzbetreiber behält sich vorAuftraggeber willigt ein, dass die festgelegte Bemessung FBG Nürnberger Land w.V. personen- und Einstellung betriebsbe- zogene Daten speichern, verarbeiten und nutzen darf und an das zuständige AELF weiterge- ben kann, um dort u. a. Fördermittel für den Zusammenschluss oder den Auftraggeber zu be- antragen. Weiterhin willigt der Schutzeinrichtungen auch in Auftraggeber ein, dass der Kundenanlage nachzuprüfen Auftragnehmer personen- und eventuell Änderungen be- triebsbezogene Daten des Auftraggebers an Dienstleister oder Holzkäufer weitergibt, u. a. damit diese Aufträge auf den Waldflächen durchführen bzw. abwickeln können. Bei Beendi- gung des Vertragsverhältnisses, werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der Einstellung zu verlangengesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die bei der FBG Nürnberger Land w. V. gespeicherten Daten jederzeit ein- sehbar sind und fehlerhafte Daten korrigiert werden können. Des Weiteren ist dem Auftrag- geber bekannt, dass er die Löschung verlangen und alle weitergehende Nutzungsrechte wider- rufen kann. Damit ist jedoch eine Beendigung des Vertragsverhältnisses verbunden. Der Anlagenverantwortliche muss dem NB benannt werdenAuftragnehmer ist für die Durchführung der vereinbarten Leistungen verantwortlich. Zu 8.7 Kupplung von 110-kV-Stromkreisen Keine Ergänzung Zu 8.8 Betrieb Er ist berechtigt Arbeiten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen an Dritte zu ver- geben. Dieses geschieht im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Arbeiten ordnungsgemäß durchzuführen bzw. bei Störungen Zu 8.9 Notstromaggregate Es ist die VDN Richtlinie Notstromaggregate „Richtlinie für Planung, Errichtung der Auswahl der beauf- tragten Unternehmer und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten“ einzuhalten. Zu 8.9.1 Allgemeines Keine Ergänzung Zu 8.9.2 Dauer des Netzparallelbetriebs Keine Ergänzung Zu 8.10 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Speichern Zu 8.10.1 Betriebsmodi Keine Ergänzung Zu 8.10.2 Technisch-bilanzielle Anforderungender Überwachung der Arbeiten sorgfältig vorzugehen.
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Samples: Waldbewirtschaftungsvertrag
Zugang. Es sind jeweils Doppelschließungen für den HS-Raum, den MS-Raum, den NS-Raum sowie ggf14.1. die Zählerplatznische und den Netzwerkschrank (vorzugsweise Zähler WL ermöglichen im separaten Raum unterzubringen) vorzusehenRahmen des Service WienMobil den Zugang zu den Dienstleistungen unterschiedlicher Mobilitätsanbieter. Zu 8.5 Bedienung vor Ort Um einen sicheren Betrieb Dieser Zugang erfolgt durch Verlinkungen zu deren Anwendungen und Leistungen.
14.2. Die Nutzung des gesamten Leistungsangebots im Rahmen des Service WienMobil, lediglich für Informationszwecke bedarf weder einer Registrierung noch einer Zustimmung zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen. Eine Registrierung in der Anlage WienMobil App hat nur im Falle eines Fahrkartenerwerbs zu gewährleistenerfolgen.
14.3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Mobilitätsanbieter sind gesammelt über folgenden Link abrufbar: Diese AGB sind Grundlage für das Vertragsverhältnis mit den Anbietern der ergänzenden Mobilitätsdienstleistungen (z.B. hinsichtlich Bezahlung, Haftung, Laufzeit, Kündigung etc.)
14.4. WienMobil bietet lediglich Informationen über diese Mobilitätsdienstleistungen. Die WL werden in einem Vertrag selbst nicht Vertragspartner (siehe 14.1.)
14.5. Sofern verfügbar werden Preisinformationen im Service WienMobil angegeben. Je nach vorgeschlagenem Verkehrsmittel bzw. einer Verein- barung entsprechende Regelungen zwischen dem Anlagenbetreiber vorgeschlagener Mobilitätsdienstleistung (z.B. Taxi, Carsharing, Bikesharing) wird zur abgefragten Route ein „ab-Preis“ oder „zirka-Preis“ errechnet. Festgehalten wird, dass diese Preise rein informativen Charakter besitzen und dem Netzbetreiber getroffensomit nicht rechtsverbindlich sind.
14.6. In diesen VerträgenSämtliche Informationen zu den ergänzenden Mobilitätsdienstleistungen werden von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellt. Die WL übernehmen keine Gewährleistung betreffend Genauigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen (wie etwa über Verfügbarkeit oder den Endpreis, siehe oben). Anzeigefehler, Unterbrechungen (durch einen zeitlich begrenzten und/Vereinbarungen werden u.a. Ansprechpartner für den Störungsfall sowie schalt- berechtige Personen festgelegt. Eine Kurzfassung der abgeschlossenen Verträge/Vereinbarungen mit den wichtigsten Daten für den Schaltbetrieb ist in der Übergabestation sichtbar aufzubewahren. Grundsätzliche Inhalte der Netzführungsvereinbarung sind in der Anlage NFV beschrieben und einzuhalten. Schalthandlungen an Hochspannungsschaltanlagen dürfen nur oder teilweisen Ausfall, Reparatur-, Aktualisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf Webseiten oder aus einem anderen Grund), ungenaue, fehlgeleitete oder unwahre Informationen oder Nichtübermittlung von Elektrofachkräften mit einer entsprechenden Qualifikation (Schaltberechtigung) durchgeführt Informationen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Nachweis einer solchen Schaltberechtigung ist vor Jeder Anbieter von ergänzenden Mobilitätsdienstleistungen bleibt stets selbst für die Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inbetriebnahme zu erbringen und dem NB vorzulegenvon ihm stammenden (beschreibenden) Informationen (wie etwa Verfügbarkeiten, Störungen etc.) verantwortlich. Zu 8.6 Instandhaltung Für Somit kann sich die turnusmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage einer Übergabestation hat der Eigentümer vor Inbetriebnahme der Übergabestation einen Wartungsvertrag mit einem bedienberechtigten Fachbetrieb beim NB vorzulegen oder einen Nachweis über eigenes 110-kV-bedienberechtigtes Personal gemäß Punkt 8.5 zu erbringenVerfügbarkeit von Dienstleistungen vom Zeitpunkt Ihrer Auswahl bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verändern.
14.7. Die Inbetriebsetzung der Anlage kann von einem Nachweis einer zukünftig ordnungsgemäßen Wartung und Instandhaltung der Schaltanlage und deren Schutzeinrichtungen abhängig gemacht werden. Der Netzbetreiber behält sich vor, die festgelegte Bemessung und Einstellung der Schutzeinrichtungen auch in der Kundenanlage nachzuprüfen und eventuell Änderungen an der Einstellung zu verlangen. Der Anlagenverantwortliche muss dem NB benannt werden. Zu 8.7 Kupplung von 110-kV-Stromkreisen Keine Ergänzung Zu 8.8 Betrieb bei Störungen Zu 8.9 Notstromaggregate Es ist die VDN Richtlinie Notstromaggregate „Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten“ einzuhalten. Zu 8.9.1 Allgemeines Keine Ergänzung Zu 8.9.2 Dauer WL können keine ständige Verfügbarkeit des Netzparallelbetriebs Keine Ergänzung Zu 8.10 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Speichern Zu 8.10.1 Betriebsmodi Keine Ergänzung Zu 8.10.2 Technisch-bilanzielle AnforderungenService WienMobil gewährleisten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zugang. Es Camping & Resort Sangulí Salou ist ein Privatbesitz, und der Zugang ist exklusiv für Kunden und Kundinnen. - Als solche gelten die Personen, die im Besitz eines gültigen Aufenthaltsvertrages für Camping oder Resort haben, wo alle Insassen registriert sind jeweils Doppelschließungen und es auch unerlässlich ist , das Identifikationsarmband für die visuelle Identifizierung zu tragen. - Die Person, die den Vertrag für den HSAufenthalt im Camping & Resort Sangulí Salou abgeschlossen hat, ist endgültig verantwortlich für seine Handlungen sowie für die Handlungen der anderen in seiner Unterkunftseinheit registrierten Personen - Um einen Aufenthalt im Camping & Resort Sangulí Salou zu reservieren oder einen Vertrag abzuchliessen muss man volljährig sein (18 Jahre). - Die Anwesenheit von Minderjährigen in den Einrichtungen muss immer unter der Aufsicht einer volljährigen Person erfolgen, die für deren Sicherheit sowie auch für die Schäden, die sie während des Aufenthalts verursachen könnten, verantwortlich ist. - Jederzeit, und auch als Sicherheitsgründen kann Camping & Resort Sangulí Salou die Überprüfung Ihrer Registrierungsdaten, die Gültigkeit und die Übereinstimmung der Personenanzahl des Aufenthaltsvertrags verlangen. - Camping & Resort Sangulí Salou behält sich das Eintrittsrecht zu seinen Einrichtungen vor. - Camping & Resort Sangulí Salou legt vertraglich die Ein- und Austrittszeiten der Unterkunft fest. - Im Campingbereich ist der Zutritt zum vertraglich reservierten Stellplatz erst ab 13.00 Uhr möglich und muss am Abreisetag vor 12.00 Uhr verlassen werden. - Im Resort-RaumBereich kann der Zutritt zur gemieteten Unterkunft erst ab 16:00 Uhr erfolgen und muss am Abreisetag vor 11:00 Uhr verlassen werden. - Der Zugang und die Nutzung der Einrichtungen des Camping & Resort Sangulí Salou richten sich nach den obengenannten Zeiten für den Ein- und Austritt der gemieteten Unterkunft. - Beim Check-in ist die Person, die die Reservierung oder den MS-RaumVertrag abgeschlossen hat verpflichtet, den NS-Raum sowie ggf. alle Personen und gebührpflichtige Elemente zu deklarieren, und die Zählerplatznische entsprechenden Ausweise vorzulegen und den Netzwerkschrank (vorzugsweise Zähler ausstehenden Betrag des Aufenthalts zu bezahlen, einschließlich der gesetzlich festgelegten Kurtaxe. - Es ist obligatorisch, dass alle Personen zum Zeitpunkt des Check-ins an der Rezeption anwesend sind , um das Armband, das Sie während ihres Aufenthalts im separaten Raum unterzubringen) vorzusehenCamping & Resort Sangulí Salou als Xxxx identifiziert, zu bekommen. Zu 8.5 Bedienung vor Ort Um einen sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten, werden in einem Vertrag bzwDieses Armband muss jederzeit sichtbar sein. einer Verein- barung entsprechende Regelungen zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber getroffen. In diesen Verträgen/Vereinbarungen werden u.a. Ansprechpartner für den Störungsfall sowie schalt- berechtige Personen festgelegt. Eine Kurzfassung der abgeschlossenen Verträge/Vereinbarungen mit den wichtigsten Daten für den Schaltbetrieb ist in der Übergabestation sichtbar aufzubewahren. Grundsätzliche Inhalte der Netzführungsvereinbarung sind in der Anlage NFV beschrieben und einzuhalten. Schalthandlungen an Hochspannungsschaltanlagen dürfen nur von Elektrofachkräften mit einer entsprechenden Qualifikation (Schaltberechtigung) durchgeführt werden. Der Nachweis einer solchen Schaltberechtigung ist vor der Inbetriebnahme zu erbringen und dem NB vorzulegen. Zu 8.6 Instandhaltung Für die turnusmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage einer Übergabestation hat der Eigentümer vor Inbetriebnahme der Übergabestation einen Wartungsvertrag mit einem bedienberechtigten Fachbetrieb beim NB vorzulegen oder einen Nachweis über eigenes 110-kV-bedienberechtigtes Personal gemäß Punkt 8.5 zu erbringen. Die Inbetriebsetzung der Anlage kann von einem Nachweis einer zukünftig ordnungsgemäßen Wartung und Instandhaltung der Schaltanlage und deren Schutzeinrichtungen abhängig gemacht werden. Der Netzbetreiber - Camping & Resort Sangulí Salou behält sich das Recht vor, die festgelegte Bemessung und Einstellung zum Zeitpunkt des Check- in bis zu 200 € mit Kreditkarte als Garantie für eventuelle Schäden oder ungeignetem Zustand bei der Schutzeinrichtungen auch in Übergabe der Kundenanlage nachzuprüfen und eventuell Änderungen an der Einstellung Unterkunft zu verlangen. Der Anlagenverantwortliche muss Die Rückerstattung des Garantiebetrags erfolgt zwischen 2 und 7 Kalendertagen ab dem NB benannt werden. Zu 8.7 Kupplung von 110-kV-Stromkreisen Keine Ergänzung Zu 8.8 Betrieb bei Störungen Zu 8.9 Notstromaggregate Es ist die VDN Richtlinie Notstromaggregate „Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten“ einzuhalten. Zu 8.9.1 Allgemeines Keine Ergänzung Zu 8.9.2 Dauer des Netzparallelbetriebs Keine Ergänzung Zu 8.10 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Speichern Zu 8.10.1 Betriebsmodi Keine Ergänzung Zu 8.10.2 Technisch-bilanzielle AnforderungenDatum der Abreise.
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Samples: Regulations
Zugang. Es sind jeweils Doppelschließungen 1. Das Betreten des Parks erfolgt auf eigene Gefahr. De Hoge Veluwe haftet grundsätzlich nicht für eventuelle Schäden.
2. Der Zugang zum Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte an den HS-Raumdafür vorgesehenen Eingängen gestattet.
3. Der Nachdruck und Verkauf von sowie der Handel mit Eintrittskarten, den MS-RaumRabattgutscheinen und Ähnlichem ist verboten. Derartige Fälle werden der Polizei gemeldet.
4. Abonnementausweise und andere, den NS-Raum sowie ggfvergleichbare Dokumente dürfen nicht von Dritten benutzt, gehandelt und/oder weiterverkauft werden.
5. die Zählerplatznische und den Netzwerkschrank (vorzugsweise Zähler Die Eintrittskarte muss während des Parkaufenthalts auf Verlangen eines unserer Mitarbeiter vorgezeigt werden können.
6. Zwecks Identifizierung muss im separaten Raum unterzubringen) vorzusehen. Zu 8.5 Bedienung vor Ort Um einen sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleistenRahmen einer Abonnementkontrolle auf Verlangen von De Hoge Veluwe Kopfbedeckungen, werden in einem Vertrag bzw. einer Verein- barung entsprechende Regelungen zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber getroffen. In diesen Verträgen/Vereinbarungen werden u.a. Ansprechpartner für den Störungsfall sowie schalt- berechtige Personen festgelegt. Eine Kurzfassung der abgeschlossenen Verträge/Vereinbarungen mit den wichtigsten Daten für den Schaltbetrieb ist in der Übergabestation sichtbar aufzubewahren. Grundsätzliche Inhalte der Netzführungsvereinbarung sind in der Anlage NFV beschrieben und einzuhalten. Schalthandlungen an Hochspannungsschaltanlagen dürfen nur von Elektrofachkräften mit einer entsprechenden Qualifikation (Schaltberechtigung) durchgeführt Sonnenbrillen oder andere gesichtsbedeckende Kleidungsstücke vorübergehend abgesetzt werden. Der Nachweis einer solchen Schaltberechtigung ist vor Dabei wird der Inbetriebnahme zu erbringen und dem NB vorzulegenpersönliche Lebensbereich respektiert.
7. Zu 8.6 Instandhaltung Für die turnusmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage einer Übergabestation hat der Eigentümer vor Inbetriebnahme der Übergabestation einen Wartungsvertrag mit einem bedienberechtigten Fachbetrieb beim NB vorzulegen oder einen Nachweis über eigenes 110-kV-bedienberechtigtes Personal gemäß Punkt 8.5 zu erbringenTeile des Parks kann zusätzliches Eintrittsgeld verlangt werden.
8. Die Inbetriebsetzung Eintrittskarte ist nur am Ausgabetag beziehungsweise während des darauf angegebenen Zeitraums gültig. Die Gültigkeitsdauer der Anlage Eintrittskarte für eine bestimmte Uhrzeit und/oder ein bestimmtes Datum kann nicht verlängert werden.
9. Wird von einem Nachweis einer zukünftig ordnungsgemäßen Wartung der Eintrittskarte kein (vollständiger) Gebrauch gemacht, so findet keine Rückerstattung statt.
10. Eintrittskarten und/oder Abonnements bleiben Eigentum von De Hoge Veluwe. Sie können eingezogen werden, wenn sich ihr Besitzer unangemessen benimmt oder gegen diese Parkordnung verstößt.
11. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Park nur unter ständiger Aufsicht und Instandhaltung Betreuung eines Erwachsenen betreten. Eltern oder Betreuer von Kindern sind jederzeit für das Verhalten der Schaltanlage von ihnen mitgebrachten Kinder verantwortlich und deren Schutzeinrichtungen abhängig gemacht können darauf angesprochen werden. Der Netzbetreiber Lehrkräfte und Gruppenbetreuer sind für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten Gruppenmitglieder verantwortlich und können darauf angesprochen werden.
12. Es ist nicht gestattet, auf oder über Mauern und Einzäunungen zu klettern.
13. De Hoge Veluwe behält sich das Recht vor, die festgelegte Bemessung Öffnungstage und/oder Öffnungszeiten im Verlauf der Saison zu ändern.
14. De Hoge Veluwe ist befugt, eine Parkattraktion oder einen Parkbereich zu schließen, ohne dass die Besucher deswegen Anspruch auf Erstattung haben.
15. Es ist verboten, sich außerhalb der Öffnungszeiten im Park aufzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die sich auf dem im Park gelegenen Campingplatz aufhalten und Einstellung der Schutzeinrichtungen auch in der Kundenanlage nachzuprüfen und eventuell Änderungen an der Einstellung zu verlangenüber ein gültiges Übernachtungsticket verfügen. Der Anlagenverantwortliche muss dem NB benannt Zugang zum Park wird bis eine Stunde vor Öffnungsschluss gewährt.
16. Aus Sicherheitsgründen behält sich De Hoge Veluwe das Recht vor, den Parkzugang bei großem Besucherandrang einzuschränken.
17. Schülergruppen und Teile von Schülergruppen müssen bei ihrem Parkbesuch immer von einem oder mehreren Betreuern begleitet werden. Zu 8.7 Kupplung von 110-kV-Stromkreisen Keine Ergänzung Zu 8.8 Betrieb bei Störungen Zu 8.9 Notstromaggregate Es ist Das gilt auch für den Besuch sämtlicher Gebäude im Park. Für Besuche dieser Art gilt die VDN Richtlinie Notstromaggregate „Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten“ einzuhalten. Zu 8.9.1 Allgemeines Keine Ergänzung Zu 8.9.2 Dauer des Netzparallelbetriebs Keine Ergänzung Zu 8.10 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Speichern Zu 8.10.1 Betriebsmodi Keine Ergänzung Zu 8.10.2 Technisch-bilanzielle AnforderungenSchülergruppenbesuchsordnung (einsehbar unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xx/xxxx-xxx-xxxx/xxxxxxxxx-xxxx/xxxxxxxxx-xxxxxxx).
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Samples: Parkordnung