Zusicherungen und Gewährleistungen. 6.1. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu und gewährleistet, dass: a) Der Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Tag, an dem der Auftraggeber die Logistikleistungen vollständig empfangen hat, auf Wunsch des Auftraggebers und zur vollständigen Zufriedenheit des Auftraggebers jegliche mangelbehaftete Logistikleistung und jegliche Logistikleistung, die anderweitig nicht jeglichen der Anforderungen und Spezifikationen dieses Vertrages über Logistikleistungen und eines Zusatzvertrages entspricht, kostenlos wiederholen, ersetzen und wiedergutmachen wird. b) Der Auftragnehmer über die notwendigen und erforderlichen Fertigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bereitstellung der Logistikleistungen verfügt und dem Auftraggeber jegliche und sämtliche notwendigen und relevanten Schulungen, Unterlagen, Bedienungshandbücher, Schulungsmaterialien und sonstigen ähnlichen Informationen für die Logistikleistungen ohne Zusatzkosten für den Auftraggeber bereitstellt. c) Der Auftragnehmer angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Schutzvorrichtungen für personenbezogene Daten, die mit jeglichen und sämtlichen zutreffenden Gesetzen in Einklang stehen, besitzt und unterhält; d) Der Auftragnehmer keine gesetzwidrigen oder unerlaubten Handlungen begangen hat und auch zukünftig nicht begehen wird, wozu das direkte oder indirekte Anbieten oder Zahlen bzw. das Zulassen des Anbietens oder Zahlens von Geldbeträgen oder Wertgegenständen mit dem Ziel, auf einen Beamten oder eine sonstige Person Einfluss zu nehmen, um unzulässig einen Auftrag zu erhalten oder zu behalten oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen, und keine solche Zahlung angenommen hat bzw. auch zukünftig nicht annehmen wird. e) Xxxxxx der Auftraggeber nicht schriftlich darauf verzichtet hat, der Auftragnehmer eine Zertifizierung nach ISO 14000 und ISO 9000 bzw. deren Entsprechungen unterhält. f) Wenn dem Auftraggeber ein Lager als Logistikleistung bereitgestellt wird und i. das Lager von dem Auftragnehmer von einem Vermieter gemietet wird, (i) wird der Auftragnehmer das Lager jederzeit dem Mietvertrag entsprechend („Gewerbemietvertrag“) führen, dessen wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Kopie dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt wird; (ii) besteht im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Leistungsstörung (bzw. keine Umstand, der mit dem Fristablauf, der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) durch den Vermieter oder den Auftragnehmer und (iii) hat der Vermieter nicht das Recht, den Gewerbemietvertrag ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung zu kündigen. Der Auftragnehmer wird jederzeit die Bestimmungen und Bedingungen des Gewerbemietvertrages einhalten und dem Auftraggeber sobald wie möglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden über jegliche in dessen Rahmen entstandene Leistungsstörungen (und das Auftreten eines Ereignisses, von dem berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass es zu einer Leistungsstörung führen wird) benachrichtigen. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich eines Vertrages mit einem Vermieter holt der Auftragnehmer die Zustimmungen des Vermieters ein, dass der Vermieter im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Recht auf Zurückbehaltung oder sonstige Ansprüche gegen die dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers hat und dass er dem Auftraggeber Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt, um solche Materialien oder Produkte in Besitz zu nehmen. ii. das Lager Eigentum des Auftragnehmers ist, (i) hält der Auftragnehmer jederzeit die Bedingungen jeglicher Wechsel, Darlehen oder Schuldinstrumenten ein, in deren Zusammenhang das Lager als Pfand oder Sicherheit belastet wird (wobei die Besitzer solcher Instrumente hier als „Darlehensgeber“ bezeichnet werden) ein, (ii) zahlt der Auftragnehmer jederzeit die Grundsteuer und sonstige von den zuständigen Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Lager erhobenen Steuern; (iii) besteht keine Leistungsstörung (bzw. kein Umstand, der mit dem Fristablauf , der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) des Auftragnehmers bei der an die Darlehensgeber oder Steuerbehörden fälligen Zahlungen und (iv) hat kein Darlehensgeber und keine Steuerbehörde das Recht, ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung eine Forderung gegen das Lager geltend zu machen. Der Auftragnehmer benachrichtigt umgehend den Auftraggeber über Leistungsstörungen, die zur Geltendmachung einer Forderung gegen das Lager führen könnten (und das Auftreten eines Ereignisses, das im Ergebnis einer Leistungsstörung berechtigterweise zu erwarten ist). Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich des Mietvertrags holt der Auftraggeber Verzichtserklärungen bezüglich der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers ein, in denen bestätigt wird, dass keiner der Darlehensgeber Ansprüche gegen solche Materialien erhebt.
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Samples: Logistics Services Agreement, Logistics Services Agreement
Zusicherungen und Gewährleistungen. 6.1. 8.1 Der Auftragnehmer Verkäufer sichert dem Auftraggeber Käufer zu und gewährleistet, dass:
(a) Der Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Tag, an dem der Auftraggeber die Logistikleistungen vollständig empfangen hat, auf Wunsch des Auftraggebers und zur vollständigen Zufriedenheit des Auftraggebers jegliche mangelbehaftete Logistikleistung und jegliche Logistikleistung, die anderweitig nicht jeglichen der Anforderungen und Spezifikationen Verkäufer sämtlichen seiner im Rahmen dieses Vertrages über Logistikleistungen die Warenlieferung bestehenden Verpflichtungen unter vollständiger Einhaltung jeglicher und eines Zusatzvertrages entsprichtsämtlicher geltender Gesetze, kostenlos wiederholeneinschließlich der am Ort der Herstellung der Waren und am Standort des Käufers geltenden Gesetze, ersetzen und wiedergutmachen wird.
bdes Verhaltenskodexes des Verkäufers, einschließlich des Standard of Business Conduct and Ethics von Autoliv für Zulieferer, welcher unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx verfügbar ist (an den der Verkäufer durch die Lieferung der Waren im Rahmen dieses Vertrages automatisch gebunden ist und was der Verkäufer auf Verlangen des Käufers schriftlich bestätigt) Der Auftragnehmer über die notwendigen und erforderlichen Fertigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bereitstellung nachkommt. Während der Logistikleistungen verfügt und dem Auftraggeber Laufzeit wird der Verkäufer jegliche und sämtliche notwendigen Zulassungen, Genehmigungen und relevanten Schulungenähnliche Befugnisse besitzen, Unterlagendie von einer staatlichen Behörde verlangt werden, Bedienungshandbücherdamit der Verkäufer seinen im Rahmen des Vertrages über die Warenlieferung bestehenden Verpflichtungen nachkommen kann. Dazu gehören diejenigen, Schulungsmaterialien die sich auf Betriebsstätten und sonstigen ähnlichen Informationen für Herstellungspraktiken beziehen.
(b) Alle dem Käufer von dem Verkäufer im Rahmen dieses Vertrag über die Logistikleistungen ohne Zusatzkosten Warenlieferung verkauften und gelieferten oder zugesandten Waren: (i) nicht mit Mängeln behaftet und frei von jeglichen und sämtlichen Fehlern in Bezug auf Material, Ausführung, Konzeption und Gebrauchsanweisung und für den Auftraggeber bereitstelltZweck und Gebrauch, für den sie bestimmt sind, geeignet sind; (ii) nicht nachgemacht oder mit falschen Markennamen versehen sind; (iii) kein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen und neu sind und keine benutzten, gebrauchten oder überholten Teile oder Komponenten enthalten.
(c) Der Auftragnehmer Verkäufer angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Schutzvorrichtungen für personenbezogene Daten, die mit jeglichen und sämtlichen zutreffenden Gesetzen in Einklang stehen, besitzt und unterhält;.
(d) Der Auftragnehmer keine gesetzwidrigen oder unerlaubten Handlungen begangen hat und auch zukünftig nicht begehen wird, wozu das direkte oder indirekte Anbieten oder Zahlen bzw. das Zulassen des Anbietens oder Zahlens von Geldbeträgen oder Wertgegenständen mit dem Ziel, auf einen Beamten oder eine sonstige Person Einfluss zu nehmen, um unzulässig einen Auftrag zu erhalten oder zu behalten oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen, und keine solche Zahlung angenommen hat bzw. auch zukünftig nicht annehmen wird.
e) Xxxxxx Sofern der Auftraggeber Käufer nicht schriftlich darauf verzichtet hat, der Auftragnehmer Verkäufer eine Zertifizierung nach ISO 14000 und ISO 9000 bzw. deren Entsprechungen unterhält.
f(e) Wenn Die dem Auftraggeber ein Lager als Logistikleistung bereitgestellt wird und
i. das Lager Käufer von dem Auftragnehmer von Verkäufer für die Waren eingeräumte Gewährleistung vierundzwanzig (24) Monate ab der Lieferung der Waren beträgt.
8.2 Der Verkäufer wird jegliche mangelhaften oder verletzenden Waren und jegliche Waren, die anderweitig nicht den Anforderungen dieses Vertrages über die Warenlieferung und einem Vermieter gemietet wirdentsprechenden Zusatzvertrag entsprechen, (i) wird der Auftragnehmer das Lager jederzeit dem Mietvertrag entsprechend („Gewerbemietvertrag“) führen, dessen wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Kopie dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt wird; (ii) besteht im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Leistungsstörung (bzwKäufers und zur angemessenen Zufriedenheit des Käufers kostenlos instand setzen oder auswechseln. keine UmstandDieser Rechtsbehelf gilt zusätzlich zu jeglichen und sämtlichen Rechtsbehelfen, die der mit dem FristablaufKäufer nach geltendem Recht haben könnte.
8.3 Jegliche ausdrückliche Produktgewährleistung oder Garantie, die der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) durch den Vermieter oder den Auftragnehmer und (iii) hat der Vermieter nicht das Recht, den Gewerbemietvertrag ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung zu kündigen. Der Auftragnehmer wird jederzeit Verkäufer möglicherweise in Bezug auf die Bestimmungen und Bedingungen des Gewerbemietvertrages einhalten und dem Auftraggeber sobald wie möglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden über jegliche in dessen Rahmen entstandene Leistungsstörungen (und das Auftreten eines Ereignisses, von dem berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass es zu einer Leistungsstörung führen wird) benachrichtigen. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich eines Vertrages mit einem Vermieter holt der Auftragnehmer die Zustimmungen des Vermieters ein, dass der Vermieter im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Recht auf Zurückbehaltung oder sonstige Ansprüche gegen die dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers hat und dass er dem Auftraggeber Zutritt zu den Räumlichkeiten Waren gewährt, um ist so zu lesen und auszulegen, als unterläge sie den vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts 8. Jegliche solche Materialien ausdrückliche Gewährleistung oder Produkte in Besitz zu nehmenGarantie kann die vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts erweitern, jedoch nicht verringern oder einschränken.
ii. das Lager Eigentum des Auftragnehmers ist, (i) hält der Auftragnehmer jederzeit die Bedingungen jeglicher Wechsel, Darlehen oder Schuldinstrumenten ein, in deren Zusammenhang das Lager als Pfand oder Sicherheit belastet wird (wobei die Besitzer solcher Instrumente hier als „Darlehensgeber“ bezeichnet werden) ein, (ii) zahlt der Auftragnehmer jederzeit die Grundsteuer und sonstige von den zuständigen Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Lager erhobenen Steuern; (iii) besteht keine Leistungsstörung (bzw. kein Umstand, der mit dem Fristablauf , der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) des Auftragnehmers bei der an die Darlehensgeber oder Steuerbehörden fälligen Zahlungen und (iv) hat kein Darlehensgeber und keine Steuerbehörde das Recht, ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung eine Forderung gegen das Lager geltend zu machen. Der Auftragnehmer benachrichtigt umgehend den Auftraggeber über Leistungsstörungen, die zur Geltendmachung einer Forderung gegen das Lager führen könnten (und das Auftreten eines Ereignisses, das im Ergebnis einer Leistungsstörung berechtigterweise zu erwarten ist). Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich des Mietvertrags holt der Auftraggeber Verzichtserklärungen bezüglich der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers ein, in denen bestätigt wird, dass keiner der Darlehensgeber Ansprüche gegen solche Materialien erhebt.
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Samples: Warenlieferungsvertrag
Zusicherungen und Gewährleistungen. 6.1. Der Auftragnehmer 11.1 Zum Datum des vorliegenden VERTRAGS sichert dem Auftraggeber zu und gewährleistetdie VERKÄUFERIN in Form eines selbständigen, dassverschuldensunabhängigen Garantieversprechens gegenüber der KÄUFERIN Folgendes zu:
a) Der Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Tag11.1.1 Sofern in Ziffer 10.1 und 14.7 dieses VERTRAGS nicht etwas anderes festgehalten ist, an dem der Auftraggeber bedürfen die Logistikleistungen vollständig empfangen hat, auf Wunsch Unterzeichnung des Auftraggebers und zur vollständigen Zufriedenheit des Auftraggebers jegliche mangelbehaftete Logistikleistung und jegliche Logistikleistungvorliegenden VERTRAGS durch die VERKÄUFERIN, die anderweitig Einhaltung der Bestimmungen dieses VERTRAGS durch die VERKÄUFERIN und der Vollzug der darin vorgesehenen Geschäfte – mit Ausnahme der bereits erteilten oder erwirkten – nicht jeglichen der Anforderungen und Spezifikationen dieses Vertrages über Logistikleistungen und eines Zusatzvertrages entsprichtweiteren Zustimmung, kostenlos wiederholenGenehmigung, ersetzen und wiedergutmachen wird.
b) Der Auftragnehmer über Verfügung, Eintragung oder Zulassung durch den Aufsichtsrat, Vorstand oder die notwendigen und erforderlichen Fertigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bereitstellung Anteilseigner der Logistikleistungen verfügt und dem Auftraggeber jegliche und sämtliche notwendigen und relevanten Schulungen, Unterlagen, Bedienungshandbücher, Schulungsmaterialien und sonstigen ähnlichen Informationen VERKÄUFERIN bzw. der unmittelbaren oder mittelbaren Muttergesellschaften der VERKÄUFERIN oder durch ein Gericht bzw. eine für die Logistikleistungen ohne Zusatzkosten für den Auftraggeber bereitstellt.VERKÄUFERIN zuständige Verwaltungs- oder Aufsichtsbehörde;
c) Der Auftragnehmer angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Schutzvorrichtungen für personenbezogene Daten11.1.2 Nach bestem Wissen der VERKÄUFERIN sind alle Angaben, die mit jeglichen sie der KÄUFERIN und sämtlichen zutreffenden Gesetzen in Einklang stehen, besitzt und unterhält;
d) Der Auftragnehmer keine gesetzwidrigen oder unerlaubten Handlungen begangen hat und auch zukünftig nicht begehen wird, wozu das direkte oder indirekte Anbieten oder Zahlen bzw. das Zulassen des Anbietens oder Zahlens von Geldbeträgen oder Wertgegenständen mit dem Ziel, auf einen Beamten oder eine sonstige Person Einfluss zu nehmen, um unzulässig einen Auftrag zu erhalten oder zu behalten oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen, und keine solche Zahlung angenommen hat bzw. auch zukünftig nicht annehmen wird.
e) Xxxxxx der Auftraggeber nicht schriftlich darauf verzichtet hat, der Auftragnehmer eine Zertifizierung nach ISO 14000 und ISO 9000 bzw. deren Entsprechungen unterhält.
f) Wenn dem Auftraggeber ein Lager als Logistikleistung bereitgestellt wird und
i. das Lager von dem Auftragnehmer von einem Vermieter gemietet wird, (i) wird der Auftragnehmer das Lager jederzeit dem Mietvertrag entsprechend („Gewerbemietvertrag“) führen, dessen wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Kopie dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt wird; (ii) besteht im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Leistungsstörung (bzw. keine Umstand, der mit dem Fristablauf, der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) durch den Vermieter oder den Auftragnehmer und (iii) hat der Vermieter nicht das Recht, den Gewerbemietvertrag ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung zu kündigen. Der Auftragnehmer wird jederzeit die Bestimmungen und Bedingungen des Gewerbemietvertrages einhalten und dem Auftraggeber sobald wie möglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden über jegliche in dessen Rahmen entstandene Leistungsstörungen (und das Auftreten eines Ereignisses, von dem berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass es zu einer Leistungsstörung führen wird) benachrichtigen. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich eines Vertrages mit einem Vermieter holt der Auftragnehmer die Zustimmungen des Vermieters ein, dass der Vermieter im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Recht auf Zurückbehaltung oder sonstige Ansprüche gegen die dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers hat und dass er dem Auftraggeber Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt, um solche Materialien oder Produkte in Besitz zu nehmen.
ii. das Lager Eigentum des Auftragnehmers ist, (i) hält der Auftragnehmer jederzeit die Bedingungen jeglicher Wechsel, Darlehen oder Schuldinstrumenten ein, in deren Zusammenhang das Lager als Pfand oder Sicherheit belastet wird (wobei die Besitzer solcher Instrumente hier als „Darlehensgeber“ bezeichnet werden) ein, (ii) zahlt der Auftragnehmer jederzeit die Grundsteuer und sonstige von den zuständigen Steuerbehörden Beratern im Zusammenhang mit der Bewertung der hier vorgesehenen Geschäfte schriftlich mitteilt, wahrheitsgemäß, zutreffend und nicht irreführend;
11.1.3 Die VERKÄUFERIN hat keine ausstehenden Verbindlichkeiten, für die an einer MARKE ein rechtsgültiges Pfandrecht oder sonstiges Sicherungsrecht begründet und in den jeweiligen Markenregistern eine entsprechende Verfügungsbeschränkung eingetragen werden könnte;
11.1.4 Die VERKÄUFERIN ist die Inhaberin aller Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche am VERÄUSSERTEN VERMÖGEN, die MARKEN sind gültig und ordnungsgemäß eingetragen, im Hinblick auf das VERÄUSSERTE VERMÖGEN wurden keine ausschließlichen Nutzungsrechte erteilt und das VERÄUSSERTE VERMÖGEN ist insgesamt nicht zugunsten eines Dritten oder mit einem Sicherungsrecht belastet. Ungeachtet der vorstehenden Zusicherung übernimmt die VERKÄUFERIN keine Haftung für die Richtigkeit der in den jeweiligen REGISTERN jeweils eingetragenen Inhabern und Übertragungsketten;
11.1.5 Nach bestem Wissen der VERKÄUFERIN werden den jeweiligen Markenregistern im Hinblick auf die MARKEN keine bereits fälligen Gebühren oder Zahlungen geschuldet. Die VERKÄUFERIN erklärt sich allerdings damit einverstanden, dass sie, sollte sie oder die KÄUFERIN von etwaigen vor dem Lager erhobenen Steuern; (iii) besteht TAG DES INKRAFTTRETENS fällig gewordenen Gebühren oder Zahlungen Kenntnis erlangen, besagte Gebühren an das betreffende Markenregister oder die KÄUFERIN entsprechend der jeweils im gegenseitigen Einvernehmen zwischen ihr und der KÄUFERIN getroffenen Vereinbarung entrichten wird;
11.1.6 Sofern in der Anlage TMLIST nicht etwas anderes vorgesehen ist, sind keine Leistungsstörung (Verletzungsklagen oder Widersprüche gegen die MARKEN anhängig oder – nach bestem Wissen der VERKÄUFERIN – angedroht. Im vorliegenden Sinne bedeutet
11.2 Sofern vorstehend nicht etwas anders festgehalten ist, wird das VERÄUSSERTE VERMÖGEN „wie besehen“ verkauft, und zwar ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen aller Art hinsichtlich der Vollständigkeit, Integrität, Zuverlässigkeit, Geeignetheit oder Verfügbarkeit im Hinblick auf das VERÄUSSERTE VERMÖGEN oder die auf der Grundlage des VERÄUSSERTEN VERMÖGENS verkauften Information, Produkte, Dienstleistungen. Im nach anwendbarem Recht weitest zulässigen Umfang schließt die VERKÄUFERIN alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen aus, insbesondere, ohne Einschränkung hierauf, alle stillschweigenden Gewährleistungen dahingehend, dass die auf der Grundlage oder unter Verwendung des VERÄUSSERTEN VERMÖGENS verkauften Produkte eine bestimmte Gebrauchstauglichkeit oder Eignung zu einem bestimmten Zweck bzw. kein Umstandkeine Rechtsmängel aufweisen und nicht die Rechte Dritter verletzen.
11.3 Zum Datum des vorliegenden VERTRAGS sichert die KÄUFERIN in Form eines selbständigen, verschuldensunabhängigen Garantieversprechens gegenüber der mit dem Fristablauf , VERKÄUFERIN Folgendes zu:
11.3.1 Nach bestem Wissen der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) des Auftragnehmers bei der an die Darlehensgeber oder Steuerbehörden fälligen Zahlungen und (iv) hat kein Darlehensgeber und keine Steuerbehörde das Recht, ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung eine Forderung gegen das Lager geltend zu machen. Der Auftragnehmer benachrichtigt umgehend den Auftraggeber über LeistungsstörungenKÄUFERIN sind alle Angaben, die zur Geltendmachung einer Forderung gegen das Lager führen könnten (und das Auftreten eines Ereignisses, das sie im Ergebnis einer Leistungsstörung berechtigterweise zu erwarten ist)Zusammenhang mit der Bewertung der hier vorgesehenen Geschäfte macht, wahrheitsgemäß, zutreffend und nach bestem Wissen der KÄUFERIN nicht irreführend;
11.3.2 Die Unterzeichnung des vorliegenden VERTRAGS durch die KÄUFERIN, die Einhaltung der Bestimmungen dieses VERTRAGS durch die KÄUFERIN und der Vollzug der darin vorgesehenen Geschäfte bedürfen – mit Ausnahme der bereits erteilten oder erwirkten – nicht der weiteren Zustimmung, Genehmigung, Verfügung, Eintragung oder Zulassung durch den Aufsichtsrat, Vorstand oder die Anteilseigner der KÄUFERIN bzw. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich des Mietvertrags holt der Auftraggeber Verzichtserklärungen bezüglich unmittelbaren oder mittelbaren Muttergesellschaften der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien KÄUFERIN oder Produkte des Auftraggebers ein, in denen bestätigt wird, dass keiner der Darlehensgeber Ansprüche gegen solche Materialien erhebtdurch ein Gericht bzw. eine für die KÄUFERIN zuständige Verwaltungs- oder Aufsichtsbehörde.
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Samples: Kaufvertrag Über Den Erwerb Des „gigaset“ Markenportfolios
Zusicherungen und Gewährleistungen. 6.125.1 Der Kunde garantiert dem Unternehmen Folgendes:
a) Wenn der Kunde eine Einzelperson (d. h. eine natürliche Person) ist, garantiert er, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über 18 Jahre alt ist.
b) Der Kunde hat gesunden Verstand und ist in der Lage, Entscheidungen für seine eigenen Handlungen zu treffen.
c) Es gibt keine Beschränkungen für die Märkte oder Finanzinstrumente, in denen Transaktionen zur Ausführung gesendet werden, abhängig von der Nationalität oder Religion des Kunden.
d) Alle Handlungen, die im Rahmen des Vertrags durchgeführt werden, verstoßen nicht gegen Gesetze oder Vorschriften, die für den Kunden oder die Gerichtsbarkeit gelten, in der der Kunde seinen Wohnsitz hat, oder eine Vereinbarung, an die der Kunde gebunden ist oder von der das Vermögen des Kunden betroffen ist.
e) Der Kunde wird das IP, die Plattform oder die Webseite nicht in Verletzung dieser Vereinbarung oder unerlaubten oder rechtswidrigen Zwecken nutzen. Die IP, die Plattform und die Website sollten nur zugunsten seines Kundenkontos und nicht im Namen einer anderen Person genutzt werden.
f) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag abzuschließen, Aufträge zu erteilen und seine Verpflichtungen im Folgenden zu erfüllen.
g) Der Kunde ist die Person, die das Kontoeröffnungsantragsformular ausgefüllt hat, oder, wenn der Kunde ein Unternehmen ist, ist die Person, die das Kontoeröffnungsantragsformular im Namen des Kunden ausgefüllt hat, ordnungsgemäß dazu berechtigt.
h) Der Kunde handelt als Auftraggeber und nicht als Vertreter oder Treuhänder oder Vertreter im Auftrag einer anderen Person. Der Auftragnehmer Kunde darf nur dann im Namen einer anderen Person handeln, wenn die Gesellschaft ausdrücklich schriftlich zustimmt und alle von der Gesellschaft zu diesem Zweck benötigten Dokumente erhält.
i) Die Informationen, die der Kunde dem Unternehmen im Kontoeröffnungsantrag und zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellt, sind wahr, richtig und vollständig und die vom Kunden übermittelten Dokumente sind gültig und authentisch.
j) Der Kunde hat die Bedingungen des Vertrags gelesen und vollständig verstanden, einschließlich der Informationen in den Anhängen.
k) Die Kundengelder, die für den Handel verwendet werden, sind keine direkten oder indirekten Erträge aus illegalen Aktivitäten, die für die Finanzierung von Terrorismus verwendet werden oder dazu bestimmt sind.
l) Der Kunde ist keine politisch exponierte Person und hat keine Beziehung (zum Beispiel Verwandte oder Geschäftspartner) zu einer Person, die in den letzten zwölf Monaten eine prominente öffentliche Position hat oder hatte. Wenn die obige Erklärung nicht wahr ist und der Kunde dies nicht bereits im Kontoeröffnungsantragsformular angegeben hat, wird er die Gesellschaft so bald wie möglich informieren und das Unternehmen benachrichtigen, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit dieses Vertrags als politisch exponierte Person betrachtet werden kann.
m) Der Kunde kommt nicht aus Australien, Belgien, Kanada, Iran, Japan, Nordkorea, Jemen und den USA, da das Unternehmen keine Kunden aus diesen Ländern akzeptiert.
n) Er hat die Mitteilung über die Offenlegung von Risiken gelesen und verstanden.
o) Der Kunde stimmt der Bereitstellung der Informationen des Vertrags mittels einer Website oder E‐Mail zu.
p) Der Kunde bestätigt, dass er regelmäßig Zugang zum Internet hat und stimmt zu, dass das Unternehmen ihm Informationen zur Verfügung stellt, einschließlich, ohne Einschränkung, Informationen über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kosten, Gebühren, dieser Vereinbarung, Richtlinien und Informationen über die Natur und Risiken von Investitionen durch die Veröffentlichung solcher Informationen auf der Website oder per E‐Mail. Sollte der Kunde dies wünschen, kann er dies per Post oder Fax anfordern.
25.2 Der Kunde garantiert hiermit, dass er nicht gezwungen oder anderweitig dazu gebracht wurde, den Vertrag einzugehen, noch dass er den Vertrag aufgrund einer anderen als der hierin enthaltenen Vereinbarung eingegangen ist.
25.3 Darüber hinaus gewährleistet der Kunde, dass er sich über alle Anforderungen und Auswirkungen im Klaren ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschränkungen oder Berichtspflichten, die von seiner lokalen Gerichtsbarkeit aufgrund des Vertragsabschlusses festgelegt werden. Alvexo haftet nicht für die Anforderungen, die den örtlichen Behörden an den Kunden gestellt werden, und verpflichtet sich daher, alle anwendbaren Anforderungen zu erfüllen.
25.4 Der Kunde sichert dem Auftraggeber zu und gewährleistetgarantiert, dass die Informationen, die er der Gesellschaft bei der Registrierung für die Eröffnung eines Xxxxxx zur Verfügung gestellt hat, genau ihren persönlichen Umständen entsprechen und dem Unternehmen keine falschen oder irreführenden Informationen geliefert haben. Darüber hinaus garantiert der Kunde, dass im Falle einer Ungültigkeit der im Rahmen des Registrierungsvorgangs bereitgestellten Informationen die Gesellschaft unverzüglich schriftlich über die Änderung ihrer Umstände informiert wird.
25.5 Der Kunde erklärt und garantiert außerdem, dass er keine Informationen in Bezug auf Finanzinstrumente weitergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisinformationen und Chart‐Daten, die Alvexo Dritten zu kommerziellen Zwecken anbietet.
25.6 Der Kunde garantiert dass:
a) Der Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Tag, an dem der Auftraggeber die Logistikleistungen vollständig empfangen hat, auf Wunsch des Auftraggebers und zur vollständigen Zufriedenheit des Auftraggebers jegliche mangelbehaftete Logistikleistung und jegliche LogistikleistungDie Mittel, die anderweitig nicht jeglichen sie für den Handel mit der Anforderungen Gesellschaft verwenden, gehören ihnen und Spezifikationen dieses Vertrages über Logistikleistungen und eines Zusatzvertrages entsprichtsind frei von Pfandrechten, kostenlos wiederholen, ersetzen und wiedergutmachen wird.Gebühren oder anderen Belastungen;
b) Der Auftragnehmer über Die Gelder sind nicht die notwendigen direkten oder indirekten Erträge einer illegalen Handlung oder Unterlassung, noch sind sie ein Produkt einer kriminellen Aktivität, die gegen die Geldwäsche und erforderlichen Fertigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bereitstellung der Logistikleistungen verfügt und dem Auftraggeber jegliche und sämtliche notwendigen und relevanten Schulungen, Unterlagen, Bedienungshandbücher, Schulungsmaterialien und sonstigen ähnlichen Informationen für die Logistikleistungen ohne Zusatzkosten für den Auftraggeber bereitstelltTerrorismusfinanzierung Verordnungen (2007) verstoßen.
c) Sofern der Kunde diese Vereinbarung nicht als Vertreter oder Treuhänder einer dritten Partei eingeht und der Gesellschaft die notwendigen Unterlagen zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Verfügung stellt, handelt der Kunde in seinem eigenen Namen und handelt nicht in Vertretung oder in Vertrauen eines Dritten.
25.7 Der Auftragnehmer angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Schutzvorrichtungen für personenbezogene DatenKunde garantiert, dass alle Dokumente, die mit jeglichen während der Kontoeröffnung und sämtlichen zutreffenden Gesetzen in Einklang stehenwährend der Laufzeit des Vertrags an das Unternehmen gesendet werden, besitzt gültig und unterhält;
d) Der Auftragnehmer keine gesetzwidrigen authentisch sind. Für den Fall, dass die Gesellschaft nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass ein Dokument falsch oder unerlaubten Handlungen begangen hat und auch zukünftig ungültig ist, werden sie eine alternative Dokumentation anfordern. Wenn der Kunde diese Unterlagen nicht begehen wirdzur Verfügung stellt, wozu das direkte oder indirekte Anbieten oder Zahlen bzw. das Zulassen des Anbietens oder Zahlens von Geldbeträgen oder Wertgegenständen mit dem Ziel, auf einen Beamten oder eine sonstige Person Einfluss kann dies zu nehmen, um unzulässig einen Auftrag zu erhalten oder zu behalten oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen, und keine solche Zahlung angenommen hat bzw. auch zukünftig nicht annehmen wird.
e) Xxxxxx der Auftraggeber nicht schriftlich darauf verzichtet hat, der Auftragnehmer eine Zertifizierung nach ISO 14000 und ISO 9000 bzw. deren Entsprechungen unterhält.
f) Wenn dem Auftraggeber ein Lager als Logistikleistung bereitgestellt wird und
i. das Lager von dem Auftragnehmer von einem Vermieter gemietet wird, (i) wird der Auftragnehmer das Lager jederzeit dem Mietvertrag entsprechend („Gewerbemietvertrag“) Maßnahmen führen, dessen wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Kopie dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt wird; (ii) besteht im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Leistungsstörung (bzw. keine Umstand, der mit dem Fristablauf, der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) durch den Vermieter oder den Auftragnehmer und (iii) hat der Vermieter nicht die das Recht, den Gewerbemietvertrag ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung zu kündigen. Der Auftragnehmer wird jederzeit die Bestimmungen und Bedingungen des Gewerbemietvertrages einhalten und dem Auftraggeber sobald wie möglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden über jegliche in dessen Rahmen entstandene Leistungsstörungen (und das Auftreten eines Ereignisses, von dem berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass es zu einer Leistungsstörung führen wird) benachrichtigen. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich eines Vertrages mit einem Vermieter holt der Auftragnehmer die Zustimmungen des Vermieters ein, dass der Vermieter im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Recht auf Zurückbehaltung oder sonstige Ansprüche gegen die dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers hat und dass er dem Auftraggeber Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt, um solche Materialien oder Produkte in Besitz zu nehmenUnternehmen für erforderlich hält.
ii. das Lager Eigentum des Auftragnehmers ist, (i) hält der Auftragnehmer jederzeit die Bedingungen jeglicher Wechsel, Darlehen oder Schuldinstrumenten ein, in deren Zusammenhang das Lager als Pfand oder Sicherheit belastet wird (wobei die Besitzer solcher Instrumente hier als „Darlehensgeber“ bezeichnet werden) ein, (ii) zahlt der Auftragnehmer jederzeit die Grundsteuer und sonstige von den zuständigen Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Lager erhobenen Steuern; (iii) besteht keine Leistungsstörung (bzw. kein Umstand, der mit dem Fristablauf , der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) des Auftragnehmers bei der an die Darlehensgeber oder Steuerbehörden fälligen Zahlungen und (iv) hat kein Darlehensgeber und keine Steuerbehörde das Recht, ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung eine Forderung gegen das Lager geltend zu machen. Der Auftragnehmer benachrichtigt umgehend den Auftraggeber über Leistungsstörungen, die zur Geltendmachung einer Forderung gegen das Lager führen könnten (und das Auftreten eines Ereignisses, das im Ergebnis einer Leistungsstörung berechtigterweise zu erwarten ist). Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich des Mietvertrags holt der Auftraggeber Verzichtserklärungen bezüglich der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers ein, in denen bestätigt wird, dass keiner der Darlehensgeber Ansprüche gegen solche Materialien erhebt.
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Samples: Kundenvereinbarung
Zusicherungen und Gewährleistungen. 6.1. 15.1 Der Auftragnehmer Verkäufer sichert dem Auftraggeber Käufer zu und gewährleistet, dass:
(a) Der Auftragnehmer der Verkäufer sämtlichen seiner im Rahmen dieses Vertrag über Ausrüstungen bestehenden Verpflichtungen unter vollständiger Einhaltung jeglicher und sämtlicher geltender Gesetze, einschließlich der am Ort der Herstellung der Ausrüstungen und am Standort des Käufers geltenden Gesetze, und des Verhaltenskodexes des Verkäufers, einschließlich des Autoliv Standard of Business Conduct and Ethics für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig Zulieferer, welcher unter xxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxx/xxxxxxx/xxxx.xxx?xxx=0000000000000000 verfügbar ist (24) Monaten nach dem Tag, an dem den der Auftraggeber Verkäufer durch die Logistikleistungen vollständig empfangen hat, auf Wunsch des Auftraggebers und zur vollständigen Zufriedenheit des Auftraggebers jegliche mangelbehaftete Logistikleistung und jegliche Logistikleistung, die anderweitig nicht jeglichen Lieferung der Anforderungen und Spezifikationen Ausrüstungen im Rahmen dieses Vertrages über Logistikleistungen automatisch gebunden ist und eines Zusatzvertrages entspricht, kostenlos wiederholen, ersetzen und wiedergutmachen wird.
bwas der Verkäufer auf Anfrage des Käufers schriftlich bestätigt) Der Auftragnehmer über die notwendigen und erforderlichen Fertigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bereitstellung nachkommt. Während der Logistikleistungen verfügt und dem Auftraggeber Laufzeit wird der Verkäufer jegliche und sämtliche notwendigen Zulassungen, Genehmigungen und relevanten Schulungenähnliche Befugnisse besitzen, Unterlagendie von einer staatlichen Behörde verlangt werden, Bedienungshandbücherdamit der Verkäufer seinen im Rahmen des Vertrages über Ausrüstungen bestehenden Verpflichtungen nachkommen kann. Dazu gehören diejenigen, Schulungsmaterialien die sich auf Betriebsstätten und sonstigen ähnlichen Informationen für die Logistikleistungen ohne Zusatzkosten Herstellungspraktiken beziehen.
(b) Alle dem Käufer von dem Verkäufer im Rahmen dieses Vertrag über Ausrüstungen verkauften und gelieferten oder zugesandten Ausrüstungen: (i) nicht mit Mängeln behaftet und frei von jeglichen und sämtlichen Mängeln in Bezug auf Material, Ausführung, Konzeption und Gebrauchsanweisung und für den Auftraggeber bereitstelltZweck und Gebrauch, für den sie bestimmt sind, geeignet sind; (ii) nicht nachgemacht oder mit falschen Markennamen versehen sind; (iii) kein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen und neu sind und keine benutzten, gebrauchten oder überholten Teile oder Komponenten enthalten.
(c) Der Auftragnehmer Verkäufer angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Schutzvorrichtungen für personenbezogene DatenDaten besitzt und unterhält, die mit jeglichen und sämtlichen zutreffenden Gesetzen in Einklang stehen, besitzt und unterhält;.
(d) Der Auftragnehmer keine gesetzwidrigen oder unerlaubten Handlungen begangen hat und auch zukünftig nicht begehen wird, wozu das direkte oder indirekte Anbieten oder Zahlen bzw. das Zulassen des Anbietens oder Zahlens von Geldbeträgen oder Wertgegenständen mit dem Ziel, auf einen Beamten oder eine sonstige Person Einfluss zu nehmen, um unzulässig einen Auftrag zu erhalten oder zu behalten oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen, und keine solche Zahlung angenommen hat bzw. auch zukünftig nicht annehmen wird.
e) Xxxxxx Sofern der Auftraggeber Käufer nicht schriftlich darauf verzichtet hat, der Auftragnehmer Verkäufer eine Zertifizierung nach ISO 14000 und ISO 9000 bzw. deren Entsprechungen unterhält.
f) Wenn dem Auftraggeber ein Lager als Logistikleistung bereitgestellt 15.2 Der Verkäufer wird und
i. das Lager von dem Auftragnehmer von jegliche mangelhaften oder verletzenden Ausrüstungen und jegliche Ausrüstungen, die anderweitig nicht den Anforderungen dieses Vertrag über Ausrüstungen und einem Vermieter gemietet wirdentsprechenden Zusatzvertrag entsprechen, (i) wird der Auftragnehmer das Lager jederzeit dem Mietvertrag entsprechend („Gewerbemietvertrag“) führen, dessen wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Kopie dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt wird; (ii) besteht im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Leistungsstörung (bzwKäufers und zur angemessenen Zufriedenheit des Käufers kostenlos instand setzen oder auswechseln. keine UmstandDieser Rechtsbehelf gilt zusätzlich zu jeglichen und sämtlichen Rechtsbehelfen, die der mit dem Fristablauf, der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) durch den Vermieter oder den Auftragnehmer und (iii) hat der Vermieter nicht das Recht, den Gewerbemietvertrag ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung zu kündigen. Der Auftragnehmer wird jederzeit die Bestimmungen und Bedingungen des Gewerbemietvertrages einhalten und dem Auftraggeber sobald wie möglich, spätestens jedoch Käufer nach 24 Stunden über jegliche in dessen Rahmen entstandene Leistungsstörungen (und das Auftreten eines Ereignisses, von dem berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass es zu einer Leistungsstörung führen wird) benachrichtigen. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich eines Vertrages mit einem Vermieter holt der Auftragnehmer die Zustimmungen des Vermieters ein, dass der Vermieter im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine geltendem Recht auf Zurückbehaltung oder sonstige Ansprüche gegen die dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers hat und dass er dem Auftraggeber Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt, um solche Materialien oder Produkte in Besitz zu nehmenhaben könnte.
ii. das Lager Eigentum des Auftragnehmers ist, (i) hält der Auftragnehmer jederzeit die Bedingungen jeglicher Wechsel, Darlehen 15.3 Jegliche ausdrückliche Produktgewährleistung oder Schuldinstrumenten ein, in deren Zusammenhang das Lager als Pfand oder Sicherheit belastet wird (wobei die Besitzer solcher Instrumente hier als „Darlehensgeber“ bezeichnet werden) ein, (ii) zahlt der Auftragnehmer jederzeit die Grundsteuer und sonstige von den zuständigen Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Lager erhobenen Steuern; (iii) besteht keine Leistungsstörung (bzw. kein Umstand, der mit dem Fristablauf , der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) des Auftragnehmers bei der an die Darlehensgeber oder Steuerbehörden fälligen Zahlungen und (iv) hat kein Darlehensgeber und keine Steuerbehörde das Recht, ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung eine Forderung gegen das Lager geltend zu machen. Der Auftragnehmer benachrichtigt umgehend den Auftraggeber über LeistungsstörungenGarantie, die zur Geltendmachung einer Forderung gegen das Lager führen könnten (der Verkäufer möglicherweise in Bezug auf die Ausrüstungen bereitstellt, ist so zu lesen und das Auftreten eines Ereignissesauszulegen, das im Ergebnis einer Leistungsstörung berechtigterweise zu erwarten ist)als unterläge sie den vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts 15. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich des Mietvertrags holt der Auftraggeber Verzichtserklärungen bezüglich der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien Jegliche solche ausdrückliche Gewährleistung oder Produkte des Auftraggebers einGarantie kann die vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts 15 erweitern, in denen bestätigt wird, dass keiner der Darlehensgeber Ansprüche gegen solche Materialien erhebtjedoch nicht verringern oder einschränken.
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Samples: Equipment Purchase Agreement
Zusicherungen und Gewährleistungen. 6.1. 4.1 Der Auftragnehmer Leistungserbringer sichert dem Auftraggeber zu und gewährleistet, dass:
(a) Der Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig er über alle erforderlichen Befugnisse und Vollmachten verfügt, um die Vereinbarung zu schliessen;
(24b) Monaten nach dem Tager alle Zustimmungen, Genehmigungen und Lizenzen ein- geholt hat, die erforderlich sind, um die Dienstleistungen zu erbringen und/oder die Produkte bereitzustellen und seine Pflichten aus dieser Vereinbarung zu erfüllen;
(c) sämtliches Personal gesetzlich berechtigt und befugt ist, an dem den Orten zu arbeiten, an denen es die Dienstleistun- gen erbringt oder die Produkte bereitstellt;
(d) vor der Auftraggeber die Logistikleistungen vollständig empfangen hatErbringung von Dienstleistungen oder der Bereit- stellung von Produkten für UBS sämtliches Personal, auf Wunsch das nicht über eine UBS-Logon-ID oder GPN verfügt, eine Si- cherheitsüberprüfung durchlaufen hat (Identitätsprüfung, Überprüfung der Arbeitsberechtigung und Überprüfung des Auftraggebers Strafregisters, sofern dies nach den Anwendbaren Ge- setzen nicht verboten ist);
(e) er seine Pflichten aus der Vereinbarung in Übereinstim- mung mit allen Anwendbaren Gesetzen erfüllen wird;
(f) alle Produkte und zur vollständigen Zufriedenheit des Auftraggebers jegliche mangelbehaftete Logistikleistung Ergebnisse von zufriedenstellender Qua- lität und jegliche Logistikleistungfür den vorgesehenen Zweck geeignet sind (sei es ausdrücklich oder implizit), die mit den jeweiligen Spezifikatio- nen im Lieferauftrag oder anderweitig nicht jeglichen der Anforderungen übereinstimmen und Spezifikationen dieses Vertrages über Logistikleistungen und eines Zusatzvertrages entspricht, kostenlos wiederholen, ersetzen und wiedergutmachen wird.
b) Der Auftragnehmer über die notwendigen und erforderlichen Fertigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bereitstellung der Logistikleistungen verfügt und dem Auftraggeber jegliche und sämtliche notwendigen und relevanten Schulungen, Unterlagen, Bedienungshandbücher, Schulungsmaterialien frei von Konstruktions- und sonstigen ähnlichen Informationen für die Logistikleistungen ohne Zusatzkosten für den Auftraggeber bereitstellt.
c) Der Auftragnehmer angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Schutzvorrichtungen für personenbezogene Daten, die mit jeglichen und sämtlichen zutreffenden Gesetzen in Einklang stehen, besitzt und unterhältinhärenten Mängeln sind;
d(g) Der Auftragnehmer keine gesetzwidrigen oder unerlaubten Handlungen begangen hat und auch zukünftig nicht begehen er seine Pflichten aus der Vereinbarung wie folgt erfüllen wird, wozu das direkte oder indirekte Anbieten oder Zahlen bzw. das Zulassen des Anbietens oder Zahlens von Geldbeträgen oder Wertgegenständen mit dem Ziel, auf einen Beamten oder eine sonstige Person Einfluss zu nehmen, um unzulässig einen Auftrag zu erhalten oder zu behalten oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen, und keine solche Zahlung angenommen hat bzw. auch zukünftig nicht annehmen wird.
e) Xxxxxx der Auftraggeber nicht schriftlich darauf verzichtet hat, der Auftragnehmer eine Zertifizierung nach ISO 14000 und ISO 9000 bzw. deren Entsprechungen unterhält.
f) Wenn dem Auftraggeber ein Lager als Logistikleistung bereitgestellt wird und
i. das Lager von dem Auftragnehmer von einem Vermieter gemietet wird, : (i) wird fach- und termingerecht mit der Auftragnehmer das Lager jederzeit dem Mietvertrag entsprechend („Gewerbemietvertrag“) führenvon einem erfah- renen professionellen Unternehmen zu erwartenden Sach- kenntnis, dessen wahrheitsgemäße, korrekte Sorgfalt und vollständige Kopie dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt wirdGewissenhaftigkeit; (ii) besteht im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Leistungsstörung (bzw. keine Umstand, der in Überein- stimmung mit dem Fristablauf, der Kündigung den Branchenstandards für ähnliche Dienst- leistungen oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) durch den Vermieter oder den Auftragnehmer Produkte; und (iii) hat der Vermieter nicht das Rechtmit einer angemesse- nen Anzahl von Mitarbeitenden, den Gewerbemietvertrag ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit die über die erforderli- chen technischen Fähigkeiten, Qualifikationen, Erfahrun- gen und Zertifizierungen verfügen, um die Dienstleistun- gen zu erbringen oder ihrer Verlängerung zu kündigendie Produkte bereitzustellen;
(h) er die Dienstleistungen und Produkte so erbringt bzw. Der Auftragnehmer wird jederzeit die Bestimmungen und Bedingungen des Gewerbemietvertrages einhalten und dem Auftraggeber sobald wie möglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden über jegliche in dessen Rahmen entstandene Leistungsstörungen (und das Auftreten eines Ereignisses, von dem berechtigterweise davon ausgegangen werden kannbe- reitstellt, dass es keine Software-Viren oder Schadsoftware oder ähnliches eingeschleust werden, die darauf abzielen, UBS-Systeme zu einer Leistungsstörung führen wirdschädigen, zu beeinträchtigen oder zu stören; und
(i) benachrichtigen. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich eines Vertrages mit einem Vermieter holt der Auftragnehmer die Zustimmungen des Vermieters ein, dass der Vermieter im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Recht auf Zurückbehaltung oder sonstige Ansprüche gegen die dem Auftragnehmer zum Zwecke er bei der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers hat und dass er dem Auftraggeber Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt, um solche Materialien oder Produkte in Besitz zu nehmenWichtigen Servicegeschäf- ten alle geltenden Belastungstoleranzlimits einhalten wird.
ii. das Lager Eigentum des Auftragnehmers ist, (i) hält der Auftragnehmer jederzeit die Bedingungen jeglicher Wechsel, Darlehen oder Schuldinstrumenten ein, in deren Zusammenhang das Lager als Pfand oder Sicherheit belastet wird (wobei die Besitzer solcher Instrumente hier als „Darlehensgeber“ bezeichnet werden) ein, (ii) zahlt der Auftragnehmer jederzeit die Grundsteuer und sonstige von den zuständigen Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Lager erhobenen Steuern; (iii) besteht keine Leistungsstörung (bzw. kein Umstand, der mit dem Fristablauf , der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) des Auftragnehmers bei der an die Darlehensgeber oder Steuerbehörden fälligen Zahlungen und (iv) hat kein Darlehensgeber und keine Steuerbehörde das Recht, ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung eine Forderung gegen das Lager geltend zu machen. Der Auftragnehmer benachrichtigt umgehend den Auftraggeber über Leistungsstörungen, die zur Geltendmachung einer Forderung gegen das Lager führen könnten (und das Auftreten eines Ereignisses, das im Ergebnis einer Leistungsstörung berechtigterweise zu erwarten ist). Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich des Mietvertrags holt der Auftraggeber Verzichtserklärungen bezüglich der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers ein, in denen bestätigt wird, dass keiner der Darlehensgeber Ansprüche gegen solche Materialien erhebt.
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Samples: General Terms and Conditions
Zusicherungen und Gewährleistungen. 6.15.1. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu und gewährleistet, dass:
a) Der Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Tag, an dem der Auftraggeber die Logistikleistungen Dienstleistungen vollständig empfangen hat, auf Wunsch des Auftraggebers und zur vollständigen Zufriedenheit des Auftraggebers jegliche mangelbehaftete Logistikleistung Dienstleistung und jegliche LogistikleistungDienstleistung, die anderweitig nicht jeglichen der Anforderungen und Spezifikationen dieses Vertrages über Logistikleistungen Dienstleistungen und eines Zusatzvertrages entspricht, kostenlos wiederholen, ersetzen und wiedergutmachen wird.
b) Der Auftragnehmer über die notwendigen und erforderlichen Fertigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bereitstellung der Logistikleistungen Dienstleistungen verfügt und dem Auftraggeber jegliche und sämtliche notwendigen und relevanten Schulungen, Unterlagen, Bedienungshandbücher, Schulungsmaterialien und sonstigen ähnlichen Informationen für die Logistikleistungen Dienstleistungen ohne Zusatzkosten für den Auftraggeber bereitstellt.
c) Der Auftragnehmer Verkäufer angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Schutzvorrichtungen für personenbezogene DatenDaten besitzt und unterhält, die mit jeglichen und sämtlichen zutreffenden Gesetzen in Einklang stehen. Darüber hinaus behandelt, besitzt speichert und unterhält;verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten gemäß den geltenden Gesetzen.
d) Der Auftragnehmer keine gesetzwidrigen oder unerlaubten Handlungen begangen hat und auch zukünftig nicht begehen wird, wozu das direkte oder indirekte Anbieten oder Zahlen bzw. das Zulassen des Anbietens oder Zahlens von Geldbeträgen oder Wertgegenständen mit dem Ziel, auf einen Beamten oder eine sonstige Person Einfluss zu nehmen, um unzulässig einen Auftrag zu erhalten oder zu behalten oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen, und keine solche Zahlung angenommen hat bzw. auch zukünftig nicht annehmen wird.
e) Xxxxxx der Auftraggeber nicht schriftlich darauf verzichtet hat, der Auftragnehmer eine Zertifizierung nach ISO 14000 und ISO 9000 bzw. deren Entsprechungen unterhält.
f) Wenn dem Auftraggeber ein Lager als Logistikleistung bereitgestellt wird und
i. das Lager 5.2. Der Auftragnehmer stimmt zu, Gewährleistungen und Rechtsbehelfe von dem Auftragnehmer von einem Vermieter gemietet wirdHerstellern, (i) wird der Auftragnehmer das Lager jederzeit dem Mietvertrag entsprechend („Gewerbemietvertrag“) führen, dessen wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Kopie dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt wird; (ii) besteht die für im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Leistungsstörung (bzw. keine Umstanddieses Vertrages über Dienstleistungen genutzte Produkte gelten, an den Auftraggeber abzutreten und zu übertragen, und der mit dem Fristablauf, der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) durch den Vermieter oder den Auftragnehmer und (iii) hat der Vermieter nicht das Rechtvereinbart, den Gewerbemietvertrag ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung Auftraggeber vollumfänglich zu kündigen. Der Auftragnehmer wird jederzeit die Bestimmungen unterstützen und Bedingungen des Gewerbemietvertrages einhalten und dem Auftraggeber sobald wie möglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden über jegliche in dessen Rahmen entstandene Leistungsstörungen (und das Auftreten eines Ereignisses, von dem berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass es zu einer Leistungsstörung führen wird) benachrichtigen. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich eines Vertrages mit einem Vermieter holt der Auftragnehmer die Zustimmungen des Vermieters ein, dass der Vermieter im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Recht auf Zurückbehaltung oder sonstige Ansprüche gegen die dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers hat und dass er dem Auftraggeber Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährtihm zusammenzuarbeiten, um solche Materialien oder Produkte Gewährleistungen zu vollstrecken, allerdings vorausgesetzt, dass keine solche Gewährleistung den Auftragnehmer in Besitz zu nehmen.
ii. das Lager Eigentum des Auftragnehmers ist, (i) hält der Auftragnehmer jederzeit die Bedingungen jeglicher Wechsel, Darlehen oder Schuldinstrumenten ein, in deren Zusammenhang das Lager als Pfand oder Sicherheit belastet wird (wobei die Besitzer solcher Instrumente hier als „Darlehensgeber“ bezeichnet werden) ein, (ii) zahlt der Auftragnehmer jederzeit die Grundsteuer irgendeiner Art und sonstige Weise von den zuständigen Steuerbehörden seinen im Zusammenhang mit dem Lager erhobenen Steuern; (iii) besteht keine Leistungsstörung (bzw. kein Umstand, der mit dem Fristablauf , der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) des Auftragnehmers bei der an die Darlehensgeber oder Steuerbehörden fälligen Zahlungen und (iv) hat kein Darlehensgeber und keine Steuerbehörde das Recht, ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung eine Forderung gegen das Lager geltend zu machen. Der Auftragnehmer benachrichtigt umgehend den Auftraggeber über Leistungsstörungen, die zur Geltendmachung einer Forderung gegen das Lager führen könnten (und das Auftreten eines Ereignisses, das im Ergebnis einer Leistungsstörung berechtigterweise zu erwarten ist). Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich des Mietvertrags holt der Rahmen dieses Abschnitts vorhandenen Gewährleistung bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber Verzichtserklärungen bezüglich der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers ein, in denen bestätigt wird, dass keiner der Darlehensgeber Ansprüche gegen solche Materialien erhebtbefreit.
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Samples: Service Agreement
Zusicherungen und Gewährleistungen. 6.125.1 Der Kunde garantiert dem Unternehmen Folgendes:
a) Wenn der Kunde eine Einzelperson (d. h. eine natürliche Person) ist, garantiert er, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über 18 Jahre alt ist.
b) Der Kunde hat gesunden Verstand und ist in der Lage, Entscheidungen für seine eigenen Handlungen zu treffen.
c) Es gibt keine Beschränkungen für die Märkte oder Finanzinstrumente, in denen Transaktionen zur Ausführung gesendet werden, abhängig von der Nationalität oder Religion des Kunden.
d) Alle Handlungen, die im Rahmen des Vertrags durchgeführt werden, verstoßen nicht gegen Gesetze oder Vorschriften, die für den Kunden oder die Gerichtsbarkeit gelten, in der der Kunde seinen Wohnsitz hat, oder eine Vereinbarung, an die der Kunde gebunden ist oder von der das Vermögen des Kunden betroffen ist.
e) Der Kunde wird das IP, die Plattform oder die Webseite nicht in Verletzung dieser Vereinbarung oder unerlaubten oder rechtswidrigen Zwecken nutzen. Die IP, die Plattform und die Website sollten nur zugunsten seines Kundenkontos und nicht im Namen einer anderen Person genutzt werden.
f) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag abzuschließen, Aufträge zu erteilen und seine Verpflichtungen im Folgenden zu erfüllen.
g) Der Kunde ist die Person, die das Kontoeröffnungsantragsformular ausgefüllt hat, oder, wenn der Kunde ein Unternehmen ist, ist die Person, die das Kontoeröffnungsantragsformular im Namen des Kunden ausgefüllt hat, ordnungsgemäß dazu berechtigt.
h) Der Kunde handelt als Auftraggeber und nicht als Vertreter oder Treuhänder oder Vertreter im Auftrag einer anderen Person. Der Auftragnehmer Kunde darf nur dann im Namen einer anderen Person handeln, wenn die Gesellschaft ausdrücklich schriftlich zustimmt und alle von der Gesellschaft zu diesem Zweck benötigten Dokumente erhält.
i) Die Informationen, die der Kunde dem Unternehmen im Kontoeröffnungsantrag und zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellt, sind wahr, richtig und vollständig und die vom Kunden übermittelten Dokumente sind gültig und authentisch.
j) Der Kunde hat die Bedingungen des Vertrags gelesen und vollständig verstanden, einschließlich der Informationen in den Anhängen.
k) Die Kundengelder, die für den Handel verwendet werden, sind keine direkten oder indirekten Erträge aus illegalen Aktivitäten, die für die Finanzierung von Terrorismus verwendet werden oder dazu bestimmt sind.
l) Der Kunde ist keine politisch exponierte Person und hat keine Beziehung (zum Beispiel Verwandte oder Geschäftspartner) zu einer Person, die in den letzten zwölf Monaten eine prominente öffentliche Position hat oder hatte. Wenn die obige Erklärung nicht wahr ist und der Kunde dies nicht bereits im Kontoeröffnungsantragsformular angegeben hat, wird er die Gesellschaft so bald wie möglich informieren und das Unternehmen benachrichtigen, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit dieses Vertrags als politisch exponierte Person betrachtet werden kann.
m) Er hat die Mitteilung über die Offenlegung von Risiken gelesen und verstanden.
n) Der Kunde stimmt der Bereitstellung der Informationen des Vertrags mittels einer Website oder E‐Mail zu.
o) Der Kunde bestätigt, dass er regelmäßig Zugang zum Internet hat und stimmt zu, dass das Unternehmen ihm Informationen zur Verfügung stellt, einschließlich, ohne Einschränkung, Informationen über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kosten, Gebühren, dieser Vereinbarung, Richtlinien und Informationen über die Natur und Risiken von Investitionen durch die Veröffentlichung solcher Informationen auf der Website oder per E‐Mail. Sollte der Kunde dies wünschen, kann er dies per Post oder Fax anfordern.
25.2 Der Kunde garantiert hiermit, dass er nicht gezwungen oder anderweitig dazu gebracht wurde, den Vertrag einzugehen, noch dass er den Vertrag aufgrund einer anderen als der hierin enthaltenen Vereinbarung eingegangen ist.
25.3 Darüber hinaus gewährleistet der Kunde, dass er sich über alle Anforderungen und Auswirkungen im Klaren ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschränkungen oder Berichtspflichten, die von seiner lokalen Gerichtsbarkeit aufgrund des Vertragsabschlusses festgelegt werden. Die Gesellschaft haftet nicht für die Anforderungen, die den örtlichen Behörden an den Kunden gestellt werden, und verpflichtet sich daher, alle anwendbaren Anforderungen zu erfüllen.
25.4 Der Kunde sichert dem Auftraggeber zu und gewährleistetgarantiert, dass die Informationen, die er der Gesellschaft bei der Registrierung für die Eröffnung eines Xxxxxx zur Verfügung gestellt hat, genau ihren persönlichen Umständen entsprechen und dem Unternehmen keine falschen oder irreführenden Informationen geliefert haben. Darüber hinaus garantiert der Kunde, dass im Falle einer Ungültigkeit der im Rahmen des Registrierungsvorgangs bereitgestellten Informationen die Gesellschaft unverzüglich schriftlich über die Änderung ihrer Umstände informiert wird.
25.5 Der Kunde erklärt und garantiert außerdem, dass er keine Informationen in Bezug auf Finanzinstrumente weitergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisinformationen und Chart‐Daten, die die Gesellschaft Dritten zu kommerziellen Zwecken anbietet.
25.6 Der Kunde garantiert dass:
a) Der Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Tag, an dem der Auftraggeber die Logistikleistungen vollständig empfangen hat, auf Wunsch des Auftraggebers und zur vollständigen Zufriedenheit des Auftraggebers jegliche mangelbehaftete Logistikleistung und jegliche LogistikleistungDie Mittel, die anderweitig nicht jeglichen sie für den Handel mit der Anforderungen Gesellschaft verwenden, gehören ihnen und Spezifikationen dieses Vertrages über Logistikleistungen und eines Zusatzvertrages entsprichtsind frei von Pfandrechten, kostenlos wiederholen, ersetzen und wiedergutmachen wird.Gebühren oder anderen Belastungen;
b) Der Auftragnehmer über Die Gelder sind nicht die notwendigen direkten oder indirekten Erträge einer illegalen Handlung oder Unterlassung, noch sind sie ein Produkt einer kriminellen Aktivität, die gegen die Geldwäsche und erforderlichen Fertigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bereitstellung der Logistikleistungen verfügt und dem Auftraggeber jegliche und sämtliche notwendigen und relevanten Schulungen, Unterlagen, Bedienungshandbücher, Schulungsmaterialien und sonstigen ähnlichen Informationen für die Logistikleistungen ohne Zusatzkosten für den Auftraggeber bereitstelltTerrorismusfinanzierung Verordnungen (2019) verstoßen.
c) Sofern der Kunde diese Vereinbarung nicht als Vertreter oder Treuhänder einer dritten Partei eingeht und der Gesellschaft die notwendigen Unterlagen zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Verfügung stellt, handelt der Kunde in seinem eigenen Namen und handelt nicht in Vertretung oder in Vertrauen eines Dritten.
25.7 Der Auftragnehmer angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Schutzvorrichtungen für personenbezogene DatenKunde garantiert, dass alle Dokumente, die mit jeglichen während der Kontoeröffnung und sämtlichen zutreffenden Gesetzen in Einklang stehenwährend der Laufzeit des Vertrags an das Unternehmen gesendet werden, besitzt gültig und unterhält;
d) Der Auftragnehmer keine gesetzwidrigen authentisch sind. Für den Fall, dass die Gesellschaft nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass ein Dokument falsch oder unerlaubten Handlungen begangen hat und auch zukünftig ungültig ist, werden sie eine alternative Dokumentation anfordern. Wenn der Kunde diese Unterlagen nicht begehen wirdzur Verfügung stellt, wozu das direkte oder indirekte Anbieten oder Zahlen bzw. das Zulassen des Anbietens oder Zahlens von Geldbeträgen oder Wertgegenständen mit dem Ziel, auf einen Beamten oder eine sonstige Person Einfluss kann dies zu nehmen, um unzulässig einen Auftrag zu erhalten oder zu behalten oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen, und keine solche Zahlung angenommen hat bzw. auch zukünftig nicht annehmen wird.
e) Xxxxxx der Auftraggeber nicht schriftlich darauf verzichtet hat, der Auftragnehmer eine Zertifizierung nach ISO 14000 und ISO 9000 bzw. deren Entsprechungen unterhält.
f) Wenn dem Auftraggeber ein Lager als Logistikleistung bereitgestellt wird und
i. das Lager von dem Auftragnehmer von einem Vermieter gemietet wird, (i) wird der Auftragnehmer das Lager jederzeit dem Mietvertrag entsprechend („Gewerbemietvertrag“) Maßnahmen führen, dessen wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Kopie dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt wird; (ii) besteht im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Leistungsstörung (bzw. keine Umstand, der mit dem Fristablauf, der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) durch den Vermieter oder den Auftragnehmer und (iii) hat der Vermieter nicht die das Recht, den Gewerbemietvertrag ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung zu kündigen. Der Auftragnehmer wird jederzeit die Bestimmungen und Bedingungen des Gewerbemietvertrages einhalten und dem Auftraggeber sobald wie möglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden über jegliche in dessen Rahmen entstandene Leistungsstörungen (und das Auftreten eines Ereignisses, von dem berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass es zu einer Leistungsstörung führen wird) benachrichtigen. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich eines Vertrages mit einem Vermieter holt der Auftragnehmer die Zustimmungen des Vermieters ein, dass der Vermieter im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Recht auf Zurückbehaltung oder sonstige Ansprüche gegen die dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers hat und dass er dem Auftraggeber Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt, um solche Materialien oder Produkte in Besitz zu nehmenUnternehmen für erforderlich hält.
ii. das Lager Eigentum des Auftragnehmers ist, (i) hält der Auftragnehmer jederzeit die Bedingungen jeglicher Wechsel, Darlehen oder Schuldinstrumenten ein, in deren Zusammenhang das Lager als Pfand oder Sicherheit belastet wird (wobei die Besitzer solcher Instrumente hier als „Darlehensgeber“ bezeichnet werden) ein, (ii) zahlt der Auftragnehmer jederzeit die Grundsteuer und sonstige von den zuständigen Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Lager erhobenen Steuern; (iii) besteht keine Leistungsstörung (bzw. kein Umstand, der mit dem Fristablauf , der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) des Auftragnehmers bei der an die Darlehensgeber oder Steuerbehörden fälligen Zahlungen und (iv) hat kein Darlehensgeber und keine Steuerbehörde das Recht, ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung eine Forderung gegen das Lager geltend zu machen. Der Auftragnehmer benachrichtigt umgehend den Auftraggeber über Leistungsstörungen, die zur Geltendmachung einer Forderung gegen das Lager führen könnten (und das Auftreten eines Ereignisses, das im Ergebnis einer Leistungsstörung berechtigterweise zu erwarten ist). Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich des Mietvertrags holt der Auftraggeber Verzichtserklärungen bezüglich der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers ein, in denen bestätigt wird, dass keiner der Darlehensgeber Ansprüche gegen solche Materialien erhebt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zusicherungen und Gewährleistungen. 6.1. 15.1 Der Auftragnehmer Verkäufer sichert dem Auftraggeber Käufer zu und gewährleistet, dass:
(a) Der Auftragnehmer der Verkäufer sämtlichen seiner im Rahmen dieses Vertrag über Ausrüstungen bestehenden Verpflichtungen unter vollständiger Einhaltung jeglicher und sämtlicher geltender Gesetze, einschließlich der am Ort der Herstellung der Ausrüstungen und am Standort des Käufers geltenden Gesetze, und des Verhaltenskodexes des Verkäufers, einschließlich des Autoliv Standard of Business Conduct and Ethics für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig Zulieferer, welcher unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx verfügbar ist (24) Monaten nach dem Tag, an dem den der Auftraggeber Verkäufer durch die Logistikleistungen vollständig empfangen hat, auf Wunsch des Auftraggebers und zur vollständigen Zufriedenheit des Auftraggebers jegliche mangelbehaftete Logistikleistung und jegliche Logistikleistung, die anderweitig nicht jeglichen Lieferung der Anforderungen und Spezifikationen Ausrüstungen im Rahmen dieses Vertrages über Logistikleistungen automatisch gebunden ist und eines Zusatzvertrages entspricht, kostenlos wiederholen, ersetzen und wiedergutmachen wird.
bwas der Verkäufer auf Anfrage des Käufers schriftlich bestätigt) Der Auftragnehmer über die notwendigen und erforderlichen Fertigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bereitstellung nachkommt. Während der Logistikleistungen verfügt und dem Auftraggeber Laufzeit wird der Verkäufer jegliche und sämtliche notwendigen Zulassungen, Genehmigungen und relevanten Schulungenähnliche Befugnisse besitzen, Unterlagendie von einer staatlichen Behörde verlangt werden, Bedienungshandbücherdamit der Verkäufer seinen im Rahmen des Vertrages über Ausrüstungen bestehenden Verpflichtungen nachkommen kann. Dazu gehören diejenigen, Schulungsmaterialien die sich auf Betriebsstätten und sonstigen ähnlichen Informationen für die Logistikleistungen ohne Zusatzkosten Herstellungspraktiken beziehen.
(b) Alle dem Käufer von dem Verkäufer im Rahmen dieses Vertrag über Ausrüstungen verkauften und gelieferten oder zugesandten Ausrüstungen: (i) nicht mit Mängeln behaftet und frei von jeglichen und sämtlichen Mängeln in Bezug auf Material, Ausführung, Konzeption und Gebrauchsanweisung und für den Auftraggeber bereitstelltZweck und Gebrauch, für den sie bestimmt sind, geeignet sind; (ii) nicht nachgemacht oder mit falschen Markennamen versehen sind; (iii) kein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen und neu sind und keine benutzten, gebrauchten oder überholten Teile oder Komponenten enthalten.
(c) Der Auftragnehmer Verkäufer angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Schutzvorrichtungen für personenbezogene DatenDaten besitzt und unterhält, die mit jeglichen und sämtlichen zutreffenden Gesetzen in Einklang stehen, besitzt und unterhält;.
(d) Der Auftragnehmer keine gesetzwidrigen oder unerlaubten Handlungen begangen hat und auch zukünftig nicht begehen wird, wozu das direkte oder indirekte Anbieten oder Zahlen bzw. das Zulassen des Anbietens oder Zahlens von Geldbeträgen oder Wertgegenständen mit dem Ziel, auf einen Beamten oder eine sonstige Person Einfluss zu nehmen, um unzulässig einen Auftrag zu erhalten oder zu behalten oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen, und keine solche Zahlung angenommen hat bzw. auch zukünftig nicht annehmen wird.
e) Xxxxxx Sofern der Auftraggeber Käufer nicht schriftlich darauf verzichtet hat, der Auftragnehmer Verkäufer eine Zertifizierung nach ISO 14000 und ISO 9000 bzw. deren Entsprechungen unterhält.
f) Wenn dem Auftraggeber ein Lager als Logistikleistung bereitgestellt 15.2 Der Verkäufer wird und
i. das Lager von dem Auftragnehmer von jegliche mangelhaften oder verletzenden Ausrüstungen und jegliche Ausrüstungen, die anderweitig nicht den Anforderungen dieses Vertrag über Ausrüstungen und einem Vermieter gemietet wirdentsprechenden Zusatzvertrag entsprechen, (i) wird der Auftragnehmer das Lager jederzeit dem Mietvertrag entsprechend („Gewerbemietvertrag“) führen, dessen wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Kopie dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt wird; (ii) besteht im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Leistungsstörung (bzwKäufers und zur angemessenen Zufriedenheit des Käufers kostenlos instand setzen oder auswechseln. keine UmstandDieser Rechtsbehelf gilt zusätzlich zu jeglichen und sämtlichen Rechtsbehelfen, die der mit dem Fristablauf, der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) durch den Vermieter oder den Auftragnehmer und (iii) hat der Vermieter nicht das Recht, den Gewerbemietvertrag ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung zu kündigen. Der Auftragnehmer wird jederzeit die Bestimmungen und Bedingungen des Gewerbemietvertrages einhalten und dem Auftraggeber sobald wie möglich, spätestens jedoch Käufer nach 24 Stunden über jegliche in dessen Rahmen entstandene Leistungsstörungen (und das Auftreten eines Ereignisses, von dem berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass es zu einer Leistungsstörung führen wird) benachrichtigen. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich eines Vertrages mit einem Vermieter holt der Auftragnehmer die Zustimmungen des Vermieters ein, dass der Vermieter im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine geltendem Recht auf Zurückbehaltung oder sonstige Ansprüche gegen die dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers hat und dass er dem Auftraggeber Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt, um solche Materialien oder Produkte in Besitz zu nehmenhaben könnte.
ii. das Lager Eigentum des Auftragnehmers ist, (i) hält der Auftragnehmer jederzeit die Bedingungen jeglicher Wechsel, Darlehen 15.3 Jegliche ausdrückliche Produktgewährleistung oder Schuldinstrumenten ein, in deren Zusammenhang das Lager als Pfand oder Sicherheit belastet wird (wobei die Besitzer solcher Instrumente hier als „Darlehensgeber“ bezeichnet werden) ein, (ii) zahlt der Auftragnehmer jederzeit die Grundsteuer und sonstige von den zuständigen Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Lager erhobenen Steuern; (iii) besteht keine Leistungsstörung (bzw. kein Umstand, der mit dem Fristablauf , der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) des Auftragnehmers bei der an die Darlehensgeber oder Steuerbehörden fälligen Zahlungen und (iv) hat kein Darlehensgeber und keine Steuerbehörde das Recht, ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung eine Forderung gegen das Lager geltend zu machen. Der Auftragnehmer benachrichtigt umgehend den Auftraggeber über LeistungsstörungenGarantie, die zur Geltendmachung einer Forderung gegen das Lager führen könnten (der Verkäufer möglicherweise in Bezug auf die Ausrüstungen bereitstellt, ist so zu lesen und das Auftreten eines Ereignissesauszulegen, das im Ergebnis einer Leistungsstörung berechtigterweise zu erwarten ist)als unterläge sie den vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts 15. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich des Mietvertrags holt der Auftraggeber Verzichtserklärungen bezüglich der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien Jegliche solche ausdrückliche Gewährleistung oder Produkte des Auftraggebers einGarantie kann die vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts 15 erweitern, in denen bestätigt wird, dass keiner der Darlehensgeber Ansprüche gegen solche Materialien erhebtjedoch nicht verringern oder einschränken.
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Samples: Equipment Purchase Agreement
Zusicherungen und Gewährleistungen. 6.1. 4.1 Der Auftragnehmer Leistungserbringer sichert dem Auftraggeber zu und gewährleistet, dass:
(a) Der Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig er über alle erforderlichen Befugnisse und Vollmachten verfügt, um die Vereinbarung zu schliessen;
(24b) Monaten nach dem Tager alle Zustimmungen, Genehmigungen und Lizenzen ein- geholt hat, die erforderlich sind, um die Dienstleistungen zu erbringen und/oder die Produkte bereitzustellen und seine Pflichten aus dieser Vereinbarung zu erfüllen;
(c) sämtliches Personal gesetzlich berechtigt und befugt ist, an dem den Orten zu arbeiten, an denen es die Dienstleistun- gen erbringt oder die Produkte bereitstellt;
(d) vor der Auftraggeber die Logistikleistungen vollständig empfangen hatErbringung von Dienstleistungen oder der Bereit- stellung von Produkten für UBS sämtliches Personal, auf Wunsch das nicht über eine UBS-Logon-ID oder GPN verfügt, eine Si- cherheitsüberprüfung durchlaufen hat (Identitätsprüfung, Überprüfung der Arbeitsberechtigung und Überprüfung des Auftraggebers Strafregisters, sofern dies nach den Anwendbaren Ge- setzen nicht verboten ist);
(e) er seine Pflichten aus der Vereinbarung in Übereinstim- mung mit allen Anwendbaren Gesetzen erfüllen wird;
(f) alle Produkte und zur vollständigen Zufriedenheit des Auftraggebers jegliche mangelbehaftete Logistikleistung Dienstleistungen entsprechend der Dokumentation erbringt bzw. bereitgestellt werden;
(g) alle Produkte und jegliche LogistikleistungErgebnisse von zufriedenstellender Qua- lität und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind (sei es ausdrücklich oder implizit), die mit den jeweiligen Spezifikatio- nen im Lieferauftrag oder anderweitig nicht jeglichen der Anforderungen übereinstimmen und Spezifikationen dieses Vertrages über Logistikleistungen und eines Zusatzvertrages entspricht, kostenlos wiederholen, ersetzen und wiedergutmachen wird.
b) Der Auftragnehmer über die notwendigen und erforderlichen Fertigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bereitstellung der Logistikleistungen verfügt und dem Auftraggeber jegliche und sämtliche notwendigen und relevanten Schulungen, Unterlagen, Bedienungshandbücher, Schulungsmaterialien frei von Konstruktions- und sonstigen ähnlichen Informationen für die Logistikleistungen ohne Zusatzkosten für den Auftraggeber bereitstellt.
c) Der Auftragnehmer angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Schutzvorrichtungen für personenbezogene Daten, die mit jeglichen und sämtlichen zutreffenden Gesetzen in Einklang stehen, besitzt und unterhältinhärenten Mängeln sind;
d(h) Der Auftragnehmer keine gesetzwidrigen oder unerlaubten Handlungen begangen hat und auch zukünftig nicht begehen er seine Pflichten aus der Vereinbarung wie folgt erfüllen wird, wozu das direkte oder indirekte Anbieten oder Zahlen bzw. das Zulassen des Anbietens oder Zahlens von Geldbeträgen oder Wertgegenständen mit dem Ziel, auf einen Beamten oder eine sonstige Person Einfluss zu nehmen, um unzulässig einen Auftrag zu erhalten oder zu behalten oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen, und keine solche Zahlung angenommen hat bzw. auch zukünftig nicht annehmen wird.
e) Xxxxxx der Auftraggeber nicht schriftlich darauf verzichtet hat, der Auftragnehmer eine Zertifizierung nach ISO 14000 und ISO 9000 bzw. deren Entsprechungen unterhält.
f) Wenn dem Auftraggeber ein Lager als Logistikleistung bereitgestellt wird und
i. das Lager von dem Auftragnehmer von einem Vermieter gemietet wird, : (i) wird fach- und termingerecht mit der Auftragnehmer das Lager jederzeit dem Mietvertrag entsprechend („Gewerbemietvertrag“) führenvon einem erfah- renen professionellen Unternehmen zu erwartenden Sach- kenntnis, dessen wahrheitsgemäße, korrekte Sorgfalt und vollständige Kopie dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt wirdGewissenhaftigkeit; (ii) besteht im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Leistungsstörung (bzw. keine Umstand, der in Überein- stimmung mit dem Fristablauf, der Kündigung den Branchenstandards für ähnliche Dienst- leistungen oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) durch den Vermieter oder den Auftragnehmer Produkte; und (iii) hat der Vermieter nicht das Rechtmit einer angemesse- nen Anzahl von Mitarbeitenden, den Gewerbemietvertrag ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit die über die erforderli- chen technischen Fähigkeiten, Qualifikationen, Erfahrun- gen und Zertifizierungen verfügen, um die Dienstleistun- gen zu erbringen oder ihrer Verlängerung zu kündigendie Produkte bereitzustellen;
(i) er die Dienstleistungen und Produkte so erbringt bzw. Der Auftragnehmer wird jederzeit die Bestimmungen und Bedingungen des Gewerbemietvertrages einhalten und dem Auftraggeber sobald wie möglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden über jegliche in dessen Rahmen entstandene Leistungsstörungen (und das Auftreten eines Ereignisses, von dem berechtigterweise davon ausgegangen werden kannbe- reitstellt, dass es keine Software-Viren oder Schadsoftware oder ähnliches eingeschleust werden, die darauf abzielen, UBS-Systeme zu einer Leistungsstörung führen wirdschädigen, zu beeinträchtigen oder zu stören; und
(j) benachrichtigen. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich eines Vertrages mit einem Vermieter holt der Auftragnehmer die Zustimmungen des Vermieters ein, dass der Vermieter im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Recht auf Zurückbehaltung oder sonstige Ansprüche gegen die dem Auftragnehmer zum Zwecke er bei der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers hat und dass er dem Auftraggeber Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt, um solche Materialien oder Produkte in Besitz zu nehmenWichtigen Servicegeschäf- ten alle geltenden Belastungstoleranzlimits einhalten wird.
ii. das Lager Eigentum des Auftragnehmers ist, (i) hält der Auftragnehmer jederzeit die Bedingungen jeglicher Wechsel, Darlehen oder Schuldinstrumenten ein, in deren Zusammenhang das Lager als Pfand oder Sicherheit belastet wird (wobei die Besitzer solcher Instrumente hier als „Darlehensgeber“ bezeichnet werden) ein, (ii) zahlt der Auftragnehmer jederzeit die Grundsteuer und sonstige von den zuständigen Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Lager erhobenen Steuern; (iii) besteht keine Leistungsstörung (bzw. kein Umstand, der mit dem Fristablauf , der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) des Auftragnehmers bei der an die Darlehensgeber oder Steuerbehörden fälligen Zahlungen und (iv) hat kein Darlehensgeber und keine Steuerbehörde das Recht, ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung eine Forderung gegen das Lager geltend zu machen. Der Auftragnehmer benachrichtigt umgehend den Auftraggeber über Leistungsstörungen, die zur Geltendmachung einer Forderung gegen das Lager führen könnten (und das Auftreten eines Ereignisses, das im Ergebnis einer Leistungsstörung berechtigterweise zu erwarten ist). Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich des Mietvertrags holt der Auftraggeber Verzichtserklärungen bezüglich der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers ein, in denen bestätigt wird, dass keiner der Darlehensgeber Ansprüche gegen solche Materialien erhebt.
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Samples: General Terms and Conditions
Zusicherungen und Gewährleistungen. 6.13.1 Das Lieferunternehmen sichert Ing. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber Xxxxxx Xxxxxx zu und gewährleistetgewährleistet Ing. Xxxxxx Xxxxxx, dass, gemäß den Bedingungen dieses Vertrages:
a. das Lieferunternehmen alle notwendigen Rechte, Befugnisse und die Handlungsvollmacht besitzt,
(a) Der Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig die betreffenden Produkte, und (24) Monaten nach dem Tag, an dem der Auftraggeber die Logistikleistungen vollständig empfangen hat, auf Wunsch des Auftraggebers und zur vollständigen Zufriedenheit des Auftraggebers jegliche mangelbehaftete Logistikleistung und jegliche Logistikleistung, die anderweitig nicht jeglichen der Anforderungen und Spezifikationen dieses Vertrages über Logistikleistungen und eines Zusatzvertrages entspricht, kostenlos wiederholen, ersetzen und wiedergutmachen wird.
b) Der Auftragnehmer über die notwendigen und erforderlichen Fertigkeitendas Geistige Eigentum, Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bereitstellung wie es in der Logistikleistungen verfügt und dem Auftraggeber jegliche und sämtliche notwendigen und relevanten Schulungen, Unterlagen, Bedienungshandbücher, Schulungsmaterialien und sonstigen ähnlichen Informationen für die Logistikleistungen ohne Zusatzkosten für Information zum Produkt auf den Auftraggeber bereitstellt.
c) Der Auftragnehmer angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Schutzvorrichtungen für personenbezogene Daten, die mit jeglichen und sämtlichen zutreffenden Gesetzen in Einklang stehen, besitzt und unterhält;
d) Der Auftragnehmer keine gesetzwidrigen Plattformen präsentiert oder unerlaubten Handlungen begangen hat und auch zukünftig nicht begehen verwendet wird, wozu zu nutzen, zu betreiben, zu besitzen (soweit anwendbar), zu (unter)lizenzieren und von Ing. Xxxxxx Xxxxxx auf der Plattform verfügbar machen zu lassen,
b. das direkte oder indirekte Anbieten oder Zahlen bzw. das Zulassen des Anbietens oder Zahlens von Geldbeträgen oder Wertgegenständen mit dem ZielLieferunternehmen alle Berechtigungen, auf einen Beamten oder eine sonstige Person Einfluss zu nehmen, um unzulässig einen Auftrag zu erhalten oder zu behalten oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen, Lizenzen und keine solche Zahlung angenommen hat bzw. auch zukünftig nicht annehmen wird.
e) Xxxxxx der Auftraggeber nicht schriftlich darauf verzichtet hat, der Auftragnehmer eine Zertifizierung nach ISO 14000 andere behördlichen Genehmigungen und ISO 9000 bzw. deren Entsprechungen unterhält.
f) Wenn dem Auftraggeber ein Lager als Logistikleistung bereitgestellt wird und
i. das Lager von dem Auftragnehmer von einem Vermieter gemietet wird, (i) wird der Auftragnehmer das Lager jederzeit dem Mietvertrag entsprechend („Gewerbemietvertrag“) führen, dessen wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Kopie dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt wird; (ii) besteht im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Leistungsstörung (bzw. keine Umstand, der mit dem Fristablauf, der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) durch den Vermieter oder den Auftragnehmer und (iii) hat der Vermieter nicht das Recht, den Gewerbemietvertrag ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung zu kündigen. Der Auftragnehmer wird jederzeit die Bestimmungen und Bedingungen des Gewerbemietvertrages einhalten und dem Auftraggeber sobald wie möglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden über jegliche in dessen Rahmen entstandene Leistungsstörungen (und das Auftreten eines Ereignisses, von dem berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass es zu einer Leistungsstörung führen wird) benachrichtigen. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich eines Vertrages mit einem Vermieter holt der Auftragnehmer die Zustimmungen des Vermieters ein, dass der Vermieter im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Recht auf Zurückbehaltung oder sonstige Ansprüche gegen die dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers hat und dass er dem Auftraggeber Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt, um solche Materialien oder Produkte in Besitz zu nehmen.
ii. das Lager Eigentum des Auftragnehmers ist, (i) hält der Auftragnehmer jederzeit die Bedingungen jeglicher Wechsel, Darlehen oder Schuldinstrumenten ein, in deren Zusammenhang das Lager als Pfand oder Sicherheit belastet wird (wobei die Besitzer solcher Instrumente hier als „Darlehensgeber“ bezeichnet werden) ein, (ii) zahlt der Auftragnehmer jederzeit die Grundsteuer und sonstige von den zuständigen Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Lager erhobenen Steuern; (iii) besteht keine Leistungsstörung (bzw. kein Umstand, der mit dem Fristablauf , der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) des Auftragnehmers bei der an die Darlehensgeber oder Steuerbehörden fälligen Zahlungen und (iv) hat kein Darlehensgeber und keine Steuerbehörde das Recht, ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung eine Forderung gegen das Lager geltend zu machen. Der Auftragnehmer benachrichtigt umgehend den Auftraggeber über LeistungsstörungenErfordernisse, die zur Geltendmachung einer Forderung gegen Leitung, Ausführung und Fortsetzung der Vorgänge und Geschäfte wie auch zur Verfügbarstellung der Produkte auf den Plattformen zur Bestellung notwendig sind, innehat und erfüllt, und
c. der Preis für das Lager führen könnten Produkt, wie er auf den Plattformen angegeben wird, dem besten verfügbaren Preis für ein vergleichbares Produkt entspricht, und
d. das Lieferunternehmen und sein Führungspersonal und die direkten, indirekten und tatsächlichen Begünstigten (Besitzer und deren Führungspersonal) keine Verbindung oder Beziehung pflegen, kein Teil, nicht beteiligt oder unter Kontrolle, Führung oder Eigentum von den folgenden sind:
I. Terroristen oder terroristischen Vereinigungen und Organisationen;
II. Parteien / Personen, die sich der Geldwäsche, Bestechung, des Betrugs oder der Korruption schuldig gemacht haben.
3.2 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen Vertragspartner zu und gewährleistet dem anderen Vertragspartner, dass, gemäß den Bedingungen dieses Vertrages,
a. er die notwendige unternehmerische Vollmacht besitzt, um seine gemäß diesem Vertrag entstehenden Pflichten anzutreten und zu erfüllen,
b. er alle erforderlichen, unternehmerischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung und Erfüllung dieses Vertrages zu ermöglichen,
c. dieser Vertrag rechtsgültige und bindende Pflichten dieses Vertragspartners gemäß seinen Bedingungen darstellt, und
d. jeder Vertragspartner sich verpflichtet, alle anwendbaren staatlichen Gesetze, Gesetzbücher, Regulierungen, Verordnungen, und Regelungen des Landes, Staates oder der Gemeinde zu erfüllen, die für den Vertragspartner bezüglich der anzubietenden oder angebotenen Produkte und/oder der anzubietenden oder angebotenen Dienstleistungen dieses Vertragspartners gelten.
3.3 Ing. Xxxxxx Xxxxxx übernimmt gegenüber dem Lieferunternehmen keine Haftung in Zusammenhang mit einem Ausfall (vorübergehend und/oder teilweise), der Unterbrechung, des Nutzungsausfalls, der Störung oder der Nichtverfügbarkeit der Plattformen und des Services. Ing. Xxxxxx Xxxxxx stellt den Service und die Plattformen/XX-XXXXX.XXXX ohne Mängelgewähr und wie vorliegend zur Verfügung und das Auftreten eines Ereignisses, das im Ergebnis einer Leistungsstörung berechtigterweise zu erwarten ist). Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich des Mietvertrags holt der Auftraggeber Verzichtserklärungen bezüglich der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers ein, in denen bestätigt wird, dass keiner der Darlehensgeber Ansprüche gegen solche Materialien erhebtLieferunternehmen stimmt diesem zu.
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Samples: Partnership Agreement
Zusicherungen und Gewährleistungen. 6.125.1 Der Kunde garantiert dem Unternehmen Folgendes:
a) Wenn der Kunde eine Einzelperson (d. h. eine natürliche Person) ist, garantiert er, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über 18 Jahre alt ist.
b) Der Kunde hat gesunden Verstand und ist in der Lage, Entscheidungen für seine eigenen Handlungen zu treffen.
c) Es gibt keine Beschränkungen für die Märkte oder Finanzinstrumente, in denen Transaktionen zur Ausführung gesendet werden, abhängig von der Nationalität oder Religion des Kunden.
d) Alle Handlungen, die im Rahmen des Vertrags durchgeführt werden, verstoßen nicht gegen Gesetze oder Vorschriften, die für den Kunden oder die Gerichtsbarkeit gelten, in der der Kunde seinen Wohnsitz hat, oder eine Vereinbarung, an die der Kunde gebunden ist oder von der das Vermögen des Kunden betroffen ist.
e) Der Kunde wird das IP, die Plattform oder die Webseite nicht in Verletzung dieser Vereinbarung oder unerlaubten oder rechtswidrigen Zwecken nutzen. Die IP, die Plattform und die Website sollten nur zugunsten seines Kundenkontos und nicht im Namen einer anderen Person genutzt werden.
f) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag abzuschließen, Aufträge zu erteilen und seine Verpflichtungen im Folgenden zu erfüllen.
g) Der Kunde ist die Person, die das Kontoeröffnungsantragsformular ausgefüllt hat, oder, wenn der Kunde ein Unternehmen ist, ist die Person, die das Kontoeröffnungsantragsformular im Namen des Kunden ausgefüllt hat, ordnungsgemäß dazu berechtigt.
h) Der Kunde handelt als Auftraggeber und nicht als Vertreter oder Treuhänder oder Vertreter im Auftrag einer anderen Person. Der Auftragnehmer Kunde darf nur dann im Namen einer anderen Person handeln, wenn die Gesellschaft ausdrücklich schriftlich zustimmt und alle von der Gesellschaft zu diesem Zweck benötigten Dokumente erhält.
i) Die Informationen, die der Kunde dem Unternehmen im Kontoeröffnungsantrag und zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellt, sind wahr, richtig und vollständig und die vom Kunden übermittelten Dokumente sind gültig und authentisch.
j) Der Kunde hat die Bedingungen des Vertrags gelesen und vollständig verstanden, einschließlich der Informationen in den Anhängen.
k) Die Kundengelder, die für den Handel verwendet werden, sind keine direkten oder indirekten Erträge aus illegalen Aktivitäten, die für die Finanzierung von Terrorismus verwendet werden oder dazu bestimmt sind.
l) Der Kunde ist keine politisch exponierte Person und hat keine Beziehung (zum Beispiel Verwandte oder Geschäftspartner) zu einer Person, die in den letzten zwölf Monaten eine prominente öffentliche Position hat oder hatte. Wenn die obige Erklärung nicht wahr ist und der Kunde dies nicht bereits im Kontoeröffnungsantragsformular angegeben hat, wird er die Gesellschaft so bald wie möglich informieren und das Unternehmen benachrichtigen, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit dieses Vertrags als politisch exponierte Person betrachtet werden kann.
m) Der Kunde kommt nicht aus Australien, Belgien, Kanada, Iran, Japan, Nordkorea, Jemen und den USA, da das Unternehmen keine Kunden aus diesen Ländern akzeptiert.
n) Er hat die Mitteilung über die Offenlegung von Risiken gelesen und verstanden.
o) Der Kunde stimmt der Bereitstellung der Informationen des Vertrags mittels einer Website oder E-Mail zu.
p) Der Kunde bestätigt, dass er regelmäßig Zugang zum Internet hat und stimmt zu, dass das Unternehmen ihm Informationen zur Verfügung stellt, einschließlich, ohne Einschränkung, Informationen über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kosten, Gebühren, dieser Vereinbarung, Richtlinien und Informationen über die Natur und Risiken von Investitionen durch die Veröffentlichung solcher Informationen auf der Website oder per E-Mail. Sollte der Kunde dies wünschen, kann er dies per Post oder Fax anfordern.
25.2 Der Kunde garantiert hiermit, dass er nicht gezwungen oder anderweitig dazu gebracht wurde, den Vertrag einzugehen, noch dass er den Vertrag aufgrund einer anderen als der hierin enthaltenen Vereinbarung eingegangen ist.
25.3 Darüber hinaus gewährleistet der Kunde, dass er sich über alle Anforderungen und Auswirkungen im Klaren ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschränkungen oder Berichtspflichten, die von seiner lokalen Gerichtsbarkeit aufgrund des Vertragsabschlusses festgelegt werden. Die Gesellschaft haftet nicht für die Anforderungen, die den örtlichen Behörden an den Kunden gestellt werden, und verpflichtet sich daher, alle anwendbaren Anforderungen zu erfüllen.
25.4 Der Kunde sichert dem Auftraggeber zu und gewährleistetgarantiert, dass die Informationen, die er der Gesellschaft bei der Registrierung für die Eröffnung eines Xxxxxx zur Verfügung gestellt hat, genau ihren persönlichen Umständen entsprechen und dem Unternehmen keine falschen oder irreführenden Informationen geliefert haben. Darüber hinaus garantiert der Kunde, dass im Falle einer Ungültigkeit der im Rahmen des Registrierungsvorgangs bereitgestellten Informationen die Gesellschaft unverzüglich schriftlich über die Änderung ihrer Umstände informiert wird.
25.5 Der Kunde erklärt und garantiert außerdem, dass er keine Informationen in Bezug auf Finanzinstrumente weitergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisinformationen und Chart-Daten, die die Gesellschaft Dritten zu kommerziellen Zwecken anbietet.
25.6 Der Kunde garantiert dass:
a) Der Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Tag, an dem der Auftraggeber die Logistikleistungen vollständig empfangen hat, auf Wunsch des Auftraggebers und zur vollständigen Zufriedenheit des Auftraggebers jegliche mangelbehaftete Logistikleistung und jegliche LogistikleistungDie Mittel, die anderweitig nicht jeglichen sie für den Handel mit der Anforderungen Gesellschaft verwenden, gehören ihnen und Spezifikationen dieses Vertrages über Logistikleistungen und eines Zusatzvertrages entsprichtsind frei von Pfandrechten, kostenlos wiederholen, ersetzen und wiedergutmachen wird.Gebühren oder anderen Belastungen;
b) Der Auftragnehmer über Die Gelder sind nicht die notwendigen direkten oder indirekten Erträge einer illegalen Handlung oder Unterlassung, noch sind sie ein Produkt einer kriminellen Aktivität, die gegen die Geldwäsche und erforderlichen Fertigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Bereitstellung der Logistikleistungen verfügt und dem Auftraggeber jegliche und sämtliche notwendigen und relevanten Schulungen, Unterlagen, Bedienungshandbücher, Schulungsmaterialien und sonstigen ähnlichen Informationen für die Logistikleistungen ohne Zusatzkosten für den Auftraggeber bereitstelltTerrorismusfinanzierung Verordnungen (2007) verstoßen.
c) Sofern der Kunde diese Vereinbarung nicht als Vertreter oder Treuhänder einer dritten Partei eingeht und der Gesellschaft die notwendigen Unterlagen zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Verfügung stellt, handelt der Kunde in seinem eigenen Namen und handelt nicht in Vertretung oder in Vertrauen eines Dritten.
25.7 Der Auftragnehmer angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Schutzvorrichtungen für personenbezogene DatenKunde garantiert, dass alle Dokumente, die mit jeglichen während der Kontoeröffnung und sämtlichen zutreffenden Gesetzen in Einklang stehenwährend der Laufzeit des Vertrags an das Unternehmen gesendet werden, besitzt gültig und unterhält;
d) Der Auftragnehmer keine gesetzwidrigen authentisch sind. Für den Fall, dass die Gesellschaft nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass ein Dokument falsch oder unerlaubten Handlungen begangen hat und auch zukünftig ungültig ist, werden sie eine alternative Dokumentation anfordern. Wenn der Kunde diese Unterlagen nicht begehen wirdzur Verfügung stellt, wozu das direkte oder indirekte Anbieten oder Zahlen bzw. das Zulassen des Anbietens oder Zahlens von Geldbeträgen oder Wertgegenständen mit dem Ziel, auf einen Beamten oder eine sonstige Person Einfluss kann dies zu nehmen, um unzulässig einen Auftrag zu erhalten oder zu behalten oder einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen, und keine solche Zahlung angenommen hat bzw. auch zukünftig nicht annehmen wird.
e) Xxxxxx der Auftraggeber nicht schriftlich darauf verzichtet hat, der Auftragnehmer eine Zertifizierung nach ISO 14000 und ISO 9000 bzw. deren Entsprechungen unterhält.
f) Wenn dem Auftraggeber ein Lager als Logistikleistung bereitgestellt wird und
i. das Lager von dem Auftragnehmer von einem Vermieter gemietet wird, (i) wird der Auftragnehmer das Lager jederzeit dem Mietvertrag entsprechend („Gewerbemietvertrag“) Maßnahmen führen, dessen wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Kopie dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt wird; (ii) besteht im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Leistungsstörung (bzw. keine Umstand, der mit dem Fristablauf, der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) durch den Vermieter oder den Auftragnehmer und (iii) hat der Vermieter nicht die das Recht, den Gewerbemietvertrag ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung zu kündigen. Der Auftragnehmer wird jederzeit die Bestimmungen und Bedingungen des Gewerbemietvertrages einhalten und dem Auftraggeber sobald wie möglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden über jegliche in dessen Rahmen entstandene Leistungsstörungen (und das Auftreten eines Ereignisses, von dem berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass es zu einer Leistungsstörung führen wird) benachrichtigen. Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich eines Vertrages mit einem Vermieter holt der Auftragnehmer die Zustimmungen des Vermieters ein, dass der Vermieter im Rahmen des Gewerbemietvertrages keine Recht auf Zurückbehaltung oder sonstige Ansprüche gegen die dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers hat und dass er dem Auftraggeber Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt, um solche Materialien oder Produkte in Besitz zu nehmenUnternehmen für erforderlich hält.
ii. das Lager Eigentum des Auftragnehmers ist, (i) hält der Auftragnehmer jederzeit die Bedingungen jeglicher Wechsel, Darlehen oder Schuldinstrumenten ein, in deren Zusammenhang das Lager als Pfand oder Sicherheit belastet wird (wobei die Besitzer solcher Instrumente hier als „Darlehensgeber“ bezeichnet werden) ein, (ii) zahlt der Auftragnehmer jederzeit die Grundsteuer und sonstige von den zuständigen Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Lager erhobenen Steuern; (iii) besteht keine Leistungsstörung (bzw. kein Umstand, der mit dem Fristablauf , der Kündigung oder Beidem eine Leistungsstörung darstellen würde) des Auftragnehmers bei der an die Darlehensgeber oder Steuerbehörden fälligen Zahlungen und (iv) hat kein Darlehensgeber und keine Steuerbehörde das Recht, ohne Grund vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder ihrer Verlängerung eine Forderung gegen das Lager geltend zu machen. Der Auftragnehmer benachrichtigt umgehend den Auftraggeber über Leistungsstörungen, die zur Geltendmachung einer Forderung gegen das Lager führen könnten (und das Auftreten eines Ereignisses, das im Ergebnis einer Leistungsstörung berechtigterweise zu erwarten ist). Auf Verlangen des Auftraggebers und vorbehaltlich des Mietvertrags holt der Auftraggeber Verzichtserklärungen bezüglich der dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Logistikleistungen übergebenen Materialien oder Produkte des Auftraggebers ein, in denen bestätigt wird, dass keiner der Darlehensgeber Ansprüche gegen solche Materialien erhebt.
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