Zustimmungen Musterklauseln

Zustimmungen. Die Personalunterlagen der Bewerberin / des Bewerbers liegen als Anlage bei. Die Personalratszustimmung zur Beschäftigung liegt bei. wird von der Schule nachgereicht (Ohne Zustimmung kann kein Vertrag erstellt werden.). Die Personalratszustimmung zur Stufenzuordnung wird von der Schule nachgereicht.
Zustimmungen. (37) Die Parteien bestätigen, dass die zustimmende Beschlussfassung des Vor- stands des Vereins Spitex Viamala und des Stiftungsrates der Stiftung Spital Thusis stattgefunden haben. Das Beschlussprotokoll der obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten Rechtseinheiten über den Abschluss des Übertragungsvertrags liegt diesem Vertrag im Anhang V bei. (38) Der Verein Spitex Viamala als übertragender Rechtsträger bestätigt ferner, dass die Generalversammlung der vollständigen Übertragung der Aktiven und Passiven gemäss vorliegendem Vermögensübertragungsvertrag ausdrücklich zugestimmt hat. Das Beschlussprotokoll dieser Generalversammlung liegt diesem Vertrag im Anhang VI bei.
Zustimmungen. Der Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall hat den Liegenschaftsverkauf mit Beschluss vom 09.11.2021 zu Handen des Einwohnerrats der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall verabschiedet und - vorbehältlich dessen Zustimmung - den Leiter Hochbau, Xxxxxxx xx Xxxxxxxx, zum Geschäftsvollzug ermächtigt (vgl. Protokollauszug bei den Akten).
Zustimmungen. Der/die Projekt-InitiatorIn erteilt ihre unwiderrufliche Zustimmung, dass die Präsentation des von ihr formulierten Projektes sowie die gesamte Dokumentation des Projekterfolges und der Teilerfolge und alle damit verbundenen Inhalte auf der Crowdfunding-Plattform xxx.xxxxxxx.xxx erfolgen darf und tritt alle hierzu erforderlichen Werknutzungsrechte (ins- besondere Urheber-, Namens-, Markenrechte etc.) an die Betriebs-GmbH ab. Die Abtretung der Werknutzungs- rechte erfolgt nur in dem beschränken Umfang wie es für die Bewerbung und Dokumentation des Projekts durch die Betriebs-GmbH und für die Präsentation des Projekts auf der Crowd- funding-Plattform erforderlich ist. Die Übertragung der Rechte im beschriebenen Umfang er- folgt auch nur nicht-exklusiv. Der/die Projekt-InitiatorIn ermächtigen die Betriebs-GmbH ausdrücklich zur Überprüfung der von ihnen gemachten Personenangaben und Durchsetzung der Bestimmungen dieses Pro- jektvertrages auch eine Abfrage beim zentralen Melderegister (ZMR) durch dafür befugte Dienstleister vornehmen zu lassen. Sofern derartige Abfragen Personen betreffen, die diesen Projektvertrag nicht selbst gefertigt haben, erklären die Projekt-InitiatorInnen ausdrücklich von diesen Personen zur Zustimmung zur ZMA-Abfrage ermächtigt worden zu sein. Gibt es keine vollständige Übereinstimmung der von Projekt-InitiatorInnen angegebenen und den aus der ZMR-Abfrage stammenden Personendaten, werden der/die Projekt-InitiatorIn zur Berichtigung aufgefordert. Ist die Berichtigung nicht erfolgreich, so wird das Benutzerkonto der betroffenen Projekt-InitiatorInnen gesperrt. Die Betriebs-GmbH ist in diesem Fall berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Der/die Projekt-InitiatorIn ermächtigt die Betriebs-GmbH darüber hinaus ausdrücklich und un- widerruflich sowie uneingeschränkt das eingereichte Projekt für die Bewerbung der Crowdfun- ding-Plattform xxx.xxxxxxx.xxx einzusetzen. Die Betriebs-GmbH wird von dem/der Projekt- InitiatorIn weiters ermächtigt, Informationen insbesondere durch Newsletter aber auch auf an- dere Weise an Projekt-AkteurInnen, Projekt-ExpertInnen, Projekt-SpenderInnen, Spender- gruppen-AnlegerInnen und Verdopplergruppen-AnlegerInnen sowie an andere BenutzerInnen der Crowdfunding-Plattform oder potenzielle BenutzerInnen derselben zu versenden. Eine Verpflichtung das Projekt zu bewerben besteht allerdings für die Betriebs-GmbH nicht. Die Projektdokumentation wird von der Betriebs-GmbH für die Dauer von zumindest ein Jahr auf der Crowdf...
Zustimmungen. Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der LAC und der Hauptversammlung der Lloyd. Xxxxx verpflichtet sich, der LAC unmittelbar nach Fassung des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung der Lloyd, der LAC eine beglaubigte Abschrift des notariell beurkundeten Hauptversammlungsbeschlusses auszuhändigen.
Zustimmungen. Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der SPSW und der Hauptversammlung der Lloyd. Xxxxx verpflichtet sich, der SPSW unmittelbar nach Fassung des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung der Lloyd, der SPSW eine beglaubigte Abschrift des notariell beurkundeten Hauptversammlungsbeschlusses auszuhändigen.
Zustimmungen. 4.1 Der Kunde muss jederzeit angemessen und ohne unangemessene Verzögerung ein Recht auf Zustimmung ausüben, das in Bezug auf die Dienstleistungen erforderlich ist. Wenn der Kunde nach Erhalt eines schriftlichen Antrags auf Zulassung seitens WTV innerhalb von drei (3) Geschäftstagen nicht reagiert hat, ist WTV nach eigenem Ermessen und ohne Haftung gegenüber dem Kunden berechtigt, die Ausführung der Dienstleistung auszusetzen, bis eine schriftliche Zulassung vom Kunden eingeht. 4.2 Wenn aufgrund der Art der Dienstleistungen vom Kunden vor Ort eine Zulassung erforderlich ist (z. B. im Falle einer Aufzeichnung einer Live-Aktion), muss der Kunde die Teilnahme eines für die Erteilung dieser Genehmigungen autorisierten Kundenvertreters veranlassen. Hat der Kunde es versäumt, einen solchen Vertreter zur Verfügung zu stellen, so hat WTV bei angemessener Handlung das endgültige Ermessen hinsichtlich der entsprechenden Zulassungen.
Zustimmungen. Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der LT GmbH und der Hauptversammlung der Lloyd. Xxxxx verpflichtet sich, der LT GmbH unmittelbar nach Fassung des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung der Lloyd, der LT GmbH eine beglaubigte Abschrift des notariell beurkundeten Hauptversammlungsbeschlusses auszuhändigen.
Zustimmungen 

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  • Schlußbestimmungen (1) Der Erfüllungsort ist der Sitz der GmbH. (2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. (3) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sind auf Wunsch auf der Geschäftsstelle einzusehen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Golfclub Bad Münstereifel‐Stockert e.V. ist ein bestehender Spielbe‐ rechtigungsvertrag mit der Golf Bad Münstereifel Betriebsgesellschaft mbH. Die Mitgliedschaft im Golfclub e.V. endet automatisch mit Ablauf der Spielberechtigung auf der Golfanlage Bad Münstereifel. Die Satzung des Golfclubs e.V. ist mir bekannt. Auf dieser Grundlage beantrage ich die Mitgliedschaft als: Ordentliches Mitglied Zweitmitglied Jugendliches Mitglied Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Hiermit ermächtige ich widerruflich den Golfclub Bad Münstereifel‐Stockert e.V. den von mir zu leistenden Clubbeitrag zu Lasten meines Xxxxxx mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto keine Deckung aufweist, besteht seitens des Kre‐ ditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Der Einzug erfolgt in der ersten Märzwoche des jeweiligen Jahres. Ihre Man‐ datsreferenznummer ist Ihre DGV‐Mitgliedsnummer. Der Einzug erfolgt durch die Volksbank Euskirchen auf das Konto Iban: XX00000000000000000000; BIC: XXXXXXX0XXX. Unsere Gläubiger‐Identifikationsnummer lautet: DE06ZZZ00000044675. Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Golfclub Bad Münstereifel-Stockert e.V. Mitglieds Nr.4549 mit heutigem Schreiben möchten wir Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Golfclub infor- mieren. Ihre Daten werden dabei zum einen durch uns, aber auch durch Dritte, etwa durch den Deutschen Golf Verband e. V. (DGV) und PC Xxxxx ( Mitgliederverwaltungsprogramm ) verarbeitet. Verarbeitung Ihrer Daten durch den DGV Insbesondere zur Bestellung Ihres DGV-Ausweises und zur Wettspielabwicklung (Erstellung von Startlisten u. ä.) werden Sie betreffende Daten an den DGV, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, weitergegeben. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Daten zur Verwendung für die ebenfalls nachfolgend beschriebenen Zwecke: a. zur Ausgabe des DGV-Ausweises Mitgliedsnummer, Name, Vorname, Titel, Funktion im Club, Spielrecht und Stammvorgabe des Golfspielers sowie das Länderkennzeichen, Geburtsdatum, Altersklasse, Geschlecht, Jahr der Ausgabe des Ausweises, Datum der Gültigkeit des Ausweises, Datum der Bestellung des Ausweises sowie das Datum der Stammvorgabe b. zur Abbildung eines Regionalitätskennzeichens auf dem DGVAusweis die Entfernung zwischen einer Wohnanschrift des Ausweisin- habers und dem Clubhaus des den DGV-Ausweis ausgebenden DGV-Mitglieds c. zur Vergabe einer eindeutigen Spieleridentifikationsnummer Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Postleitzahl und Club- nummer d. zur Analyse der Einzugsgebiete von Golfplätzen die Länderkennzeichen und die Postleitzahlen der Wohnorte e. zur Weiterleitung an den Heimatclub, zur Ermittlung von Ranglisten und für statistische Auswertungen durch den DGV und die LGV die Wettspielergebnisse der Golfspieler f. zur Darstellung der Wettspielergebnisse auf xxx.xxxx.xx Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Name des Heimatclubs, Wettspielergeb- nisse und Vorgabendaten (sofern der Veröffentlichung nicht vom betroffenen Golfspieler widersprochen wurde) g. zur Erstellung von Melde- und Startlisten von Golfturnieren zur Veröffentlichung auf xxx.xxxx.xx DGV-Nummer, Name des Hei- matclubs, Mitgliedsnummer, Spieleridentifikationsnummer, Name, Vorname, Titel, Stammvorgabe, Turnier, Startzeit, Spielergruppe und Abschlag. Der Zugang zur Meldeliste ist beschränkt auf die zum Turnier angemeldeten Personen; der Zugang zu Startlisten ist be- schränkt auf die Personen einer Spielergruppe x. zur Darstellung von Melde-, Start- und Handicaplisten sowie Wettspielergebnissen Weitergabe der in vorstehenden Buchstaben (e. und f.) genannten Daten an den Betreiber des Internetportals xxx.xxxxxx.xx (sofern der Veröffentlichung nicht vom betroffenen Golf- spieler widersprochen wurde). Der Zugang zu Handicaplisten ist beschränkt auf Personen mit identischem Heimatclub; der Zugang zu Meldelisten ist beschränkt auf die zum Turnier angemeldeten Personen; der Zugang zu Startlisten ist beschränkt auf die Personen einer Spielergruppe i. zur Weitergabe anlässlich von Gastspielerabfragen ausländischer Golfclubs, die einem EGA-Mitglied angehören (nur innerhalb der EU bzw. in Ländern mit von der EU anerkanntem angemessenem Datenschutzniveau) Vorname, Name, Titel, Geschlecht, Geburtsda- tum, Name des Heimatclubs, DGV-Nummer, Mitgliedsnummer, Stammvorgabe (inkl. Datum) sowie die Spieleridentifikationsnummer. Bei Gastspielerabfragen von DGVMitgliedern wird darüber hinaus die Altersklasse, die Funktion im Club, eine gegebenenfalls beste- hende Vorgabensperre, das Spielrecht im Club sowie das Ablaufdatum des DGV-Ausweises weitergegeben j. zur Veröffentlichung im Internet unter xxx.xxxx.xx/xxx die Vornamen, Namen, Titel, Funktionen und E-Mail-Adressen der Funktions- xxxxxx. Übermittelt das DGV-Mitglied über den Kreis der Funktionsträger des DGV-Mitglieds hinausgehende personenbezogene Daten an das DGV-Intranet, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass dafür eine schriftliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Einer Verwendung der unter f. und h. genannten Daten können Sie uns gegenüber jederzeit widersprechen. Ihre vorstehend aufgeführ- ten Daten werden vom DGV spätestens ein Jahr nach Ihrem Ausscheiden aus dem GC gelöscht, es sei denn Sie treten einem anderen Golfclub bei, der ebenfalls ordentliches Mitglied mit Spielbetrieb im DGV ist. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten an den DGV beruht auf der Datenschutz-Richtlinie des Golfclub Bad Münstereifel Stockert e. V. sowie den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV, in deren Geltung Sie mit Ihrem Beitritt zum Golfclub Bad Münstereifel-Stockert e. V. eingewilligt haben. Darüber hinaus verarbeitet der GC Bad Münstereifel-Stockert e.V. die folgenden personenbezogenen Daten: - Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Name des Heimatclubs, Wettspielergebnisse und Vorgabendaten (sofern der Veröffentli- chung nicht vom betroffenen Golfspieler widersprochen wurde), - zur Erstellung von Melde- und Startlisten von Golfturnieren zur Veröffentlichung über PC-Xxxxx DGV-Nummer, Name des Heimatclubs, Mitgliedsnummer, Spieleridentifikationsnummer, Name, Vorname, Titel, Stammvorgabe, Turnier, Startzeit, Spie- lergruppe und Abschlag.

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Ergänzende Bestimmungen Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Gemeinsame Bestimmungen Keine Verzichtserklärung

  • Weitere Bestimmungen 18.1. Sofern nicht ausdrücklich anders aufgeführt, sind Vertragsabänderungen weder gültig noch bindend, es sei denn, dies erfolgt schriftlich. 18.2. Eine Person, die keine Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, kann keine ihrer Bestimmungen im Rahmen der Verträge geltend machen (Rechte Dritter, Act 1999). 18.3. Keine der beiden Vertragsparteien darf ihre Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei vollständig oder teilweise abtreten, an Unterauftragnehmer vergeben, übertragen oder darüber verfügen. XxxxxXX darf jedoch unter der Voraussetzung seine Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden vollständig oder teilweise abtreten, an Unterauftragnehmer vergeben, übertragen oder darüber verfügen, sofern es sich dabei um FleetGO-Partner handelt. 18.4. Sämtliche Mitteilungen, Einwilligungen, Forderungen, Verzichtserklärungen und andere Nachrichten im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen schriftlich, in englischer Sprache und eigenhändig abgegeben oder auf dem normalen Postweg, per Einschreiben, Expresskurier oder per E-Mail an die entsprechende auf dem Vertrag vermerkte Adresse gesendet werden. Eine Mitteilung erlangt durch einen Nachweis des Zugangs oder bei erfolgreicher Übertragung (falls per E-Mail versendet) Wirksamkeit. 18.5. Der Kunde und die bevollmächtigten Nutzer der Flotte, die die FleetGO-Hardware enthält, bleiben zu jeder Zeit verantwortlich dafür, neben den Grundregeln des sicheren Fahrens alle einschlägigen Rechtsvorschriften und Regelungen zu beachten. FleetGO kann unter keinen Umständen für Bußgelder, Sanktionen oder auferlegte Strafen haftbar gemacht werden. 18.6. XxxxxXX trägt keinerlei Verantwortung für Störungen von Produkten oder Services, die auf den Zustand der Flotte zurückzuführen sind, in der die Hardware installiert wurde. Der Kunde ist verantwortlich für einen optimalen Zustand der Flotte.

  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Schlussbestimmungen 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

  • Übergangsbestimmungen (1) Unbeschadet Artikel 8 Absatz 10 dürfen die Weinbauerzeugnisse, die bei In- krafttreten dieses Anhangs gemäss den innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Parteien in einer Weise erzeugt, bereitet, bezeichnet und aufgemacht sind, die nach dem Anhang nicht mehr zulässig ist, bis zur Ausschöpfung der Bestände vermarktet werden. (2) Unbeschadet etwaiger vom Ausschuss zu erlassender anderslautender Vorschrif- ten dürfen Weinbauerzeugnisse, die gemäss den zum Zeitpunkt des Vermarktens geltenden Vorschriften dieses Anhangs erzeugt, bereitet, bezeichnet und aufgemacht sind, deren Erzeugung, Bereitung, Bezeichnung und Aufmachung jedoch nach einer Änderung des Anhangs diesen Bestimmungen nicht mehr entspricht, bis zur Aus- schöpfung der Bestände vermarktet werden. Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine ge- meinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1234/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 (ABl. L 346 vom 30.12.2010, S. 11). Erzeugnisse der KN-Codes 2009 61, 2009 69 und 2204 (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1). Kapitel 2 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) vom 23. November 2005 über alkoholische Getränke, zuletzt geändert am 15. Dezem- ber 2010 (AS 2010 6391), für Erzeugnisse der schweizerischen Zolltarif num- mern 2009.60 und 2204.

  • Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.