Common use of Zusätzliche Verpflichtungen Clause in Contracts

Zusätzliche Verpflichtungen. Zusätzliche Verpflichtungen richten sich nach Artikel XVIII GATS, der hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt wird.

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Zusätzliche Verpflichtungen. Zusätzliche Verpflichtungen richten sich nach Artikel XVIII GATS, der des GATS48 findet Anwendung und wird hiermit zum in dieses Kapitel übernommen und zu dessen Bestandteil dieses Kapitels erklärt wirderklärt.

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