Zweckbestimmung. (1) a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirt- schaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgrün- der (nachfolgend auch „Kreditnehmer“; Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürg- schaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden All- gemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB).
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Samples: www.nbank.de, www.nbb-hannover.de
Zweckbestimmung. (1) a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirt- schaft Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgrün- der Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“; , Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werdenwer- den. Für die Bürgschaften gelten – - soweit in der Bürg- schaftserklärung Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – - die folgenden All- gemeinen Bürgschaftsbestimmungen Allgemeinen Bürg- schaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).
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Samples: www.nrwbank.de, www.nrwbank.de
Zweckbestimmung. (1) a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirt- schaft Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgrün- der (nachfolgend auch „KreditnehmerLeasingnehmer“; „Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden Kunden“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt Sicherheiten er- setzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – - soweit in der Bürg- schaftserklärung Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – - die folgenden All- gemeinen Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Leasing (ABBABBL).
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Zweckbestimmung. (1) a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirt- schaft Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgrün- der Existenz- gründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“; Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürg- schaftserklärung Bürgschaftserklärung nichts anderes Anderes vorgesehen ist – die folgenden All- gemeinen Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB).
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Zweckbestimmung. (1) a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirt- schaft Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgrün- der Exis- tenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“; Kreditnehmereinheit Kreditneh- mereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „AntragstellerAntragstel- ler“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten Kredit- sicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürg- schaftserklärung Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden All- gemeinen Bürgschaftsbestimmungen Allgemeinen Bürgschaftsbe- stimmungen (ABB).
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Samples: www.bbs-sachsen.de
Zweckbestimmung. (1) a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirt- schaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten be- grenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgrün- der Existenzgründer (nachfolgend auch „KreditnehmerLeasingnehmer“; Kreditnehmereinheit „Kreditnehmereinheit“ bzw. „Gruppe verbundener Kunden Kunden“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten Sicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürg- schaftserklärung Bürgschaftser- klärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden All- gemeinen Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Leasing (ABBABBL).
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Samples: www.nbb-hannover.de
Zweckbestimmung. (1) a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirt- schaft Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgrün- der Exis- tenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“; Kreditnehmereinheit Kreditneh- mereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „AntragstellerAntragstel- ler“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten Kreditsi- cherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürg- schaftserklärung Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen vor- gesehen ist – die folgenden All- gemeinen Bürgschaftsbestimmungen Allgemeinen Bürgschaftsbestim- mungen (ABB).
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Zweckbestimmung. (1) a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirt- schaft Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für an Unternehmen oder Existenzgrün- der Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“"; Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller“ " genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – - soweit in der Bürg- schaftserklärung Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – - die folgenden All- gemeinen Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB).
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Samples: hh.ermoeglicher.de
Zweckbestimmung. (1) a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirt- schaft Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgrün- der Exis- tenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“; Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürg- schaftserklärung Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden All- gemeinen Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB)) – BMV Agrar Land.
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