Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabel- le in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gel- ten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wo- bei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Ände- rung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10%, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
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Samples: KFZ Versicherung
Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabel- le in Anhang 6Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigenan- zeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gel- ten gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wo- bei wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag die Prämie ab der Ände- rung anpassenÄnderung anpas- sen. Erhöhen wir den Beitrag die Prämie um mehr als 1010 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
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Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die Die Änderung der im Versicherungsschein ausgewiesene in der Rubrik „Versichertes Fahrzeug/Wagnis“ aufgeführten und im Anhang 4 erläuterte Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabel- le in Anhang 6, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gel- ten gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wo- bei wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Ände- rung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 1010 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
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Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabel- le Tabelle in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gel- ten gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wo- bei wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Ände- rung Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10%10 Prozent, haben Sie ein Kündigungsrecht Kündigungs- recht nach G.2.8.
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Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die Die Änderung der im Versicherungsschein ausgewiesene in der Rubrik „Versichertes Fahrzeug“ aufgeführten und im Anhang 3 erläuterte Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabel- le in Anhang 6Fahrzeugs, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Bei der Zuordnung Zuord- nung nach der Verwendung des Fahrzeugs gel- ten gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wo- bei wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen kündi- gen oder den Beitrag ab der Ände- rung Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 1010 %, haben Sie ein Kündigungsrecht Kündigungs- recht nach G.2.8.
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Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabel- le in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gel- ten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wo- bei wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Ände- rung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 1010 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
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Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung Verwen- dung des Fahrzeugs gemäß Fahrzeugs, nach der Tabel- le Tabelle in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gel- ten gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wo- bei wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Ände- rung Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10%10 % , haben Sie ein Kündigungsrecht Kündigungs- recht nach G.2.8.
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