Common use of Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs Clause in Contracts

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.

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Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Antrag bzw. im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im nach Anhang 64 „Art und Verwendung von Fahrzeugen“, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug Fahr- zeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.

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Samples: ais-w.com, ais-w.com

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die Die Änderung der im Versicherungsschein ausgewiesene in der Rubrik „Versichertes Fahrzeug/Wagnis“ aufgeführten und im Anhang 4 erläuterte Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im Anhang 6, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung Ände- rung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.

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Samples: www.insurancestation.de

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung Zu- ordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 10%, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.

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Samples: www.wwk.de

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung Ver- wendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im in Anhang 65, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 10%, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.

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Samples: rauch-versicherungen.de

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im Anhang 6Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigenan- zeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag die Prämie ab der Änderung anpassenanpas- sen. Erhöhen wir den Beitrag die Prämie um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.

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Samples: www.helvetia.com

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im Anhang 6Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 §6 Nr. 3.6 kündigen oder den Beitrag die Prämie ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag die Prämie um mehr als 10 10%, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.§6 Nr. 2.7. §9. Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände

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Samples: www.germanu.de

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die Die Änderung der im Versicherungsschein ausgewiesene in der Rubrik „Versichertes Fahrzeug“ aufgeführten und im Anhang 3 erläuterte Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im Anhang 6Fahrzeugs, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Bei der Zuordnung Zuord- nung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen kündi- gen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht Kündigungs- recht nach G.2.8.

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Samples: www.vbed.de

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im Tabel- le in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten gel- ten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei wo- bei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung Ände- rung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 10%, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.

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Samples: www.xxv24.de

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %Prozent, haben Sie ein Kündigungsrecht Kündigungs- recht nach G.2.8.

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Samples: www.insurancestation.de

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung Verwen- dung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht Kündigungs- recht nach G.2.8.

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Samples: www.hvs-online.de

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im Tabel- le in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten gel- ten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung Ände- rung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.

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Samples: www.xxv24.de

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im in Anhang 64, müssen Sie uns dies anzeigenanzuzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.

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Samples: www.innofima.de

Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im in Anhang 61, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.

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