Krafträder. Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern.
Krafträder. 2.1 Einstufung von Krafträdern in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
2.1.1 Einstufung von Krafträdern bei Zweitfahrzeugregelung
2.2 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern
Krafträder. Kfz-Haftpflichtversicherung 2.2 Teilkaskoversicherung Regionalklasse Schadenbedarfs- Indexwerte Regionalklasse Schadenbedarfs- Indexwerte von bis unter von bis unter 1 81,2 1 46,4 2 81,2 94,8 2 46,4 55,5 3 94,8 104,7 3 55,5 69,0 7 151,8 241,2 8 241,2
Krafträder. Krafträder sind alle zweirädrigen Krafträder und zweirädrigen Kraftrol- ler (je mit oder ohne Beiwagen), die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern.
Krafträder. 3.1 Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern
3.2 Quads
3.3 Trikes 4. Pkw
Krafträder. Einstufung von Krafträdern in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze Dauer des schadenfreien ununter- brochenen Verlaufs SF-Klasse Beitragssatz in %
Krafträder. Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kenn zeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern. PKW sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.
Krafträder. Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
Krafträder. 2.1 Einstufung von Krafträdern, Leichtkrafträdern, Quads und Trikes in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
2.2 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Quads und Trikes
Krafträder. Krafträder (Kräder) sind Fahrzeuge, die mit einem amtli- chen Kennzeichen als Kraftrad, mit oder ohne Beiwagen (auch ehemals Kraftroller, Leichtkraftrad, Leichtkraftroller) zugelassen sind.
5.1 Krafträder werden nach ihrer Motorleistung unterschieden in:
5.1.1 Krafträder mit einer Nennleistung bis zu 11 kW und einem Hubraum von 50 ccm bis zu 125 ccm (ehemals Leicht- krafträder, Leichtkraftroller).
5.1.2 Krafträder mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW o- der einem Hubraum von mehr als 125 ccm.
5.2 Krafträder werden nach folgenden Fahrzeugarten unter- schieden: - Tourer / Sporttourer, - Sportler / Naked Bike, - Supersportler, - Roller, - Harley / Custombike, - Cruiser / Chopper, - Enduro, - Sonstige. Die Zuordnung des versicherten Kraftrades zu einer der vorgenannten Fahrzeugarten richtet sich nach der Be- zeichnung des jeweiligen Herstellers, hilfsweise nach dem allgemeinen Verständnis der Marktteilnehmer (Händler u.a.).