Krafträder Musterklauseln

Krafträder. Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern.
Krafträder. 2.1 Einstufung von Krafträdern in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
Krafträder. 3.1 Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern.
Krafträder. 2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung 2.2 Teilkaskoversicherung Regionalklasse Schadenbedarfs- Indexwerte Regionalklasse Schadenbedarfs- Indexwerte von bis unter von bis unter 1 81,2 1 46,4 2 81,2 94,8 2 46,4 55,5 3 94,8 104,7 3 55,5 69,0 7 151,8 241,2 8 241,2
Krafträder. Krafträder sind alle zweirädrigen Krafträder und zweirädrigen Kraftrol- ler (je mit oder ohne Beiwagen), die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern. Leichtkrafträder sind
Krafträder. Krafträder (Kräder) sind Fahrzeuge, die mit einem amtlichen Kennzei- chen als Kraftrad, mit oder ohne Beiwagen (auch ehemals Kraftroller, Leichtkraftrad, Leichtkraftroller) zugelassen sind.
Krafträder. 2.1 Einstufung von Krafträdern in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze Dauer des schadenfreien ununter- brochenen Verlaufs SF-Klasse Beitragssatz in %
Krafträder. 2.1 Einstufung von Krafträdern, Leichtkrafträdern, Quads und Trikes in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
Krafträder. Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kenn­ zeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern. PKW sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.
Krafträder. Für Krafträder/-roller und Trikes (Anhang 4 Nr. 2.2 und 2.3) gelten folgende Regionalklassen: