Änderung der Leistung nach Vertragsschluss Musterklauseln

Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Umfangs der Leistungen verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 2 - Änderungsverfahren Dienstleistung - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ändert sich der Umfang der vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers, kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Vertrag entsprechend angepasst wird. Unbeschadet dessen gilt § 2 der VOL/B (Fassung 2003).
Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. 16.1 Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs des Ge- samtsystems im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 4 - Änderungsverfahren Systemvertrag - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. Für Änderungen der Leistung nach Vertragsschluss gilt § 2 VOL/B (Fassung 2003).
Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. 17 Quellcodeübergabe und Quellcodehinterlegung 18 Haftpflichtversicherung
Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. 16.1 Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen der Werkleistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 3 - Änderungsverfahren EVB-IT Erstellungsvertrag - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Änderung der Leistung nach Vertragsschluss. Für Änderungen der Leistung nach Vertragsschluss gilt § 47 UVgO..