Anpassung der Vergütung. Der Anbieter kann die Vergütung kalenderjährlich an allgemeinen Listenpreise anpassen. Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die pauschalen Vergütungssätze um mehr als 5 % erhöhen. Der Anbieter wird dem Kunden eine solche Erhöhung zwei Monate zuvor ankün- digen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats ab Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt einer solchen Erhöhung kündigen. Für die Kündigung gilt Ziffer B 1.3.
Anpassung der Vergütung. Der Anbieter behält sich vor, die Vergütung erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monatengemäß der Entwicklung des Index der Arbeitskosten produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereichzu erhöhen. Der Anbieter kann darüber hinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, außer, soweit er diese verursacht hat. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsperchende Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Anpassung der Vergütung. Nextlane behält sich das Recht vor, die vereinbarte Vergütung einmal im Jahr anzupassen. Die Anpassung wird der Kontaktadresse für Mitteilungen des Kunden im Vorlauf mit einer Frist von mindestens zwei (2) Monaten mitgeteilt. Die neue Vergütung gilt ab dem in der Mitteilung genannten Datum des Inkrafttretens bzw. zwei (2) Monate nachdem die Kontaktadresse für Mitteilungen des Kunden die elektronische Mitteilung erhalten hat. Ist der Kunde der Ansicht, dass die Anpassung nicht akzeptabel ist, kann er den Vertrag gemäß Abschnitt 10.2 (Kündigung durch den Kunden) kündigen, sofern er die Kündigung vor dem Datum des Inkrafttretens der Anpassung der Vergütung erklärt. Andernfalls gilt die Anpassung der Vergütung als vom Kunden akzeptiert und der Kunde verzichtet auf sein Recht, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen.
Anpassung der Vergütung. EDENTITY kann die Vergütung jährlich an allgemeine Listenpreise anpassen. Der Lizenznehmer hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die Vergütungssätze um mehr als zehn Prozent erhöhen.
Anpassung der Vergütung. 13.1 Werden Arqum oder dem Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen der Gesetzeslage bekannt, die Auswirkungen auf die von Arqum zu erbringenden Leistungen haben (z. B. Änderung umweltrechtlicher Vorschriften), werden sich die Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren. Soweit hierdurch der Arbeitsaufwand für die Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen steigt, kann Arqum eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
13.2 Zeigt sich im Laufe der Zusammenarbeit, dass der von Arqum zu leistende Aufwand aus anderen als den in Ziffer 13.1 genannten Gründen wesentlich von dem im Vertrag kalkulierten Aufwand abweicht, kann Arqum verlangen, dass über eine Anpassung der Vergütung verhandelt wird. Arqum kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und Zahlung eines seiner bisherigen Leistungen entsprechenden Teils der Vergütung verlangen, wenn der für die Leistungserbringung erforderliche Aufwand größer als der kalkulierte Aufwand ist und mit dem Auftraggeber keine Einigung über eine angemessene Erhöhung der Vergütung zustande kommt.
Anpassung der Vergütung. Wir sind berechtigt, die Vergütung während der Laufzeit des Vertrages anzupassen. Preiserhöhungen sind spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Für den Fall, dass die Preiserhöhung mehr als 10% der bisherigen Vergütung ausmacht hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, dass er mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung schriftlich ausüben kann.
Anpassung der Vergütung. Gemäß den Ausschreibungsunterlagen unter Punkt 1.9 sind die angebotenen Preise grundsätzlich Festpreise, die mit angepasst werden können, wenn sich die Lohn-, Gehalts- und Rahmentarife für das Gebäudereiniger-Handwerk sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben ändern. Preisänderungen müssen schriftlich innerhalb eines Monats und unter Bezugnahme auf die sich ändernde Regelung beantragt werden. Sie werden vom Tage des Inkrafttretens der betreffenden Regelung gewährt.
Anpassung der Vergütung. In außerordentlichen Fällen können einem Vorstandsmitglied unter Berücksichtigung des Unternehmensinteresses angemessene ergänzende Vergütungsbestandteile in Form einer einmaligen oder mehrmaligen Barzahlung bewilligt werden. Hiervon wird nur Gebrauch gemacht, wenn und soweit dies erforderlich ist, um eine angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder in Sondersituationen, insbesondere bei einer schweren Wirtschaftskrise, sicherzustellen. Im Fall einer solchen Bewilligung handelt es sich um eine einmalige Leistung, auf welche kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht. Es ist – gegebenenfalls durch Aufhebung oder Herabsetzung anderer Vergütungsbestandteile – sicherzustellen, dass die Vergütungshöhe im Einklang mit den Vorgaben für die Ziel- und Maximalvergütung nach Ziffer 4.2 steht, und dass die ergänzenden Vergütungsbestandteile insgesamt 100 % des Jahresgrundgehalts nicht überschreiten.
Anpassung der Vergütung. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten können die Preise für die verein- barten Dienstleistungen in angemessenen Umfang entsprechend der Erhöhung von Löhnen und Lohnnebenkosten, Abschreibungen, Reparaturen und Unterhaltung der Behälter, sonsti- ger Geräte und Fahrzeuge und des erforderlichen Dieselkraftstoffes angepasst werden. Tre- ten durch veränderte Grundlagen Kostenveränderungen ein, z. B. durch Gesetzesänderun- gen, veränderte Steuern, Abgaben und Gebühren (z. B. EU-Recht, KFZ-Steuer, Mineralöl, Schwerlastabgaben), so sind beide Vertragspartner verpflichtet, die Entgelte gemäß den Veränderungen ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens anzupassen.
Anpassung der Vergütung. Städtler-Logistik ist berechtigt, die Preise für die Software- pflege mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten, jähr- lich, erstmals zum Ende des ersten vollen Kalenderjahres, zu erhöhen. Bei einer Anhebung der Vergütung von über 10 % ist der Kunde berechtigt, die Pflegevereinbarung mit ei- ner Kündigungsfrist von zwei Monaten zu beenden.