Common use of Änderung der Leistung Clause in Contracts

Änderung der Leistung. 7.1. Der Kunde kann bis zur Abnahme oder dem im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt schriftlich die Änderung der vereinbarten Anforderungen an das Arbeitsergebnis verlangen. Soweit das Änderungsverlangen im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit des Lieferanten zumutbar ist, wird er die Durchführungsmöglichkeit der Änderung prüfen. 7.2. Erfordert das Änderungsverlangen vom Lieferanten eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, so kann er hierfür eine Vergütung insoweit verlangen, als er den Kunden darauf hingewiesen und der Kunde daraufhin den Prüfungsauftrag erteilt hat; die Frist, bis zu deren Ablauf dem Lieferanten das Ergebnis der Prüfung schriftlich mitgeteilt sein muss, ist einvernehmlich festzulegen. 7.3. Beeinflusst die Änderung einer Leistung oder eine Forderung zur Vertragsausführung vertragliche Regelungen, z.B. Vergütung, Ausführungsfristen, Abnahme, wird unverzüglich die durch die Änderung bedingte Vertragsanpassung vereinbart. 7.4. Kommt eine Vertragsanpassung innerhalb von maximal 14 Kalendertagen nach Zugang des Verlangens des Lieferanten zur Anpassung der vertraglichen Regelungen nicht zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarungen ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens weitergeführt, soweit der Kunde den Vertrag nicht gemäß § 649 Bürgerliches Gesetzbuch kündigt. § 649, II, 2 Halbsatz BGB wird ausgeschlossen. Die Ausführungsfristen verlängern sich gemäß zu treffender Vereinbarung der Vertragspartner, mindestens jedoch um den Unterbrechungszeitraum. Der Lieferant kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene zusätzliche Vergütung entsprechend der im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Vergütung verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten.

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Samples: Software Development Agreement, Software Development Agreement

Änderung der Leistung. 7.1. Der Kunde kann bis zur Abnahme oder dem im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt schriftlich die 2.1 Wünschen wir nach Vertragsabschluss eine Änderung der vereinbarten Anforderungen Leistung (z.B. Hardware ist an das Arbeitsergebnis verlangen. Soweit das Änderungsverlangen unsere betrieblichen Abläufe anzupassen), ist der Lieferant zur Berücksichtigung der gewünschten Änderung bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, es sei denn, dies ist im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit des Lieferanten Hinblick auf seine betriebliche Leis- tungsfähigkeit nicht zumutbar istund er teilt dies uns un- verzüglich, wird er die Durchführungsmöglichkeit der Änderung prüfen. 7.2. Erfordert das Änderungsverlangen vom Lieferanten eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, so kann er hierfür eine Vergütung insoweit verlangen, als er den Kunden darauf hingewiesen und der Kunde daraufhin den Prüfungsauftrag erteilt hat; die Frist, bis zu deren Ablauf dem Lieferanten das Ergebnis der Prüfung schriftlich mitgeteilt sein muss, ist einvernehmlich festzulegen. 7.3. Beeinflusst die Änderung einer Leistung oder eine Forderung zur Vertragsausführung vertragliche Regelungen, z.B. Vergütung, Ausführungsfristen, Abnahme, wird unverzüglich die durch die Änderung bedingte Vertragsanpassung vereinbart. 7.4. Kommt eine Vertragsanpassung spätestens innerhalb von maximal 14 Kalendertagen 10 Arbeitstagen nach Zugang des Verlangens Änderungsverlangens, schriftlich mit. 2.2 Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang des Lieferanten Ände- rungsverlangens hat der Lieferant schriftlich mitzutei- len, ob die von uns gewünschte Änderung Auswirkun- gen auf die vereinbarte Vergütung und Ausführungs- frist hat; ergeben sich Auswirkungen, sind diese zu begründen. 2.3 Ist zur Anpassung Frage der vertraglichen Regelungen nicht zustandeRealisierbarkeit einer gewünschten Änderung oder zu deren Auswirkung, so werden insbesondere auf die Arbeiten auf vereinbarte Vergütung und Ausführungsfrist, eine umfangreiche Prüfung erforderlich, hat der Grundlage Liefe- rant dies innerhalb der bestehenden Vereinbarungen ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens weitergeführt, soweit in Ziffer 2.2 genannten Frist un- ter Angabe der Kunde den Vertrag nicht gemäß § 649 Bürgerliches Gesetzbuch kündigt. § 649, II, 2 Halbsatz BGB wird ausgeschlossenGründe und der voraussichtlichen Prü- fungsdauer schriftlich mitzuteilen. Die Ausführungsfristen verlängern sich Durchführung einer solchen Prüfung bedarf einer gesonderten Ver- einbarung. 2.4 Bis zum Zustandekommen einer Vereinbarung über die Durchführung einer Prüfung gemäß zu treffender Vereinbarung der Vertragspartner, mindestens jedoch um den Unterbrechungszeitraum. Der Lieferant kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene zusätzliche Vergütung entsprechend der im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Vergütung verlangen, wenn und soweit Ziffer 2.3 oder über die von der uns verlangte Änderung sind die Leistun- gen nach den vor dem Änderungsverlangen geltenden vertraglichen Vereinbarungen durchzuführen, sofern wir keine Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konntengemäß Ziffer 2 verlangen.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen